Hallo,
ich frage mich jetzt erstmal rein interessehalber, ob ein Umzug bezahlt wird, wenn man im neuen Ort eine unbefristete Tätigkeit mit bspw nur 20 oder 30 Stunden/Woche annimmt.
Weiß da jemand genaueres?
Danke
Bärchen
Hallo,
ich frage mich jetzt erstmal rein interessehalber, ob ein Umzug bezahlt wird, wenn man im neuen Ort eine unbefristete Tätigkeit mit bspw nur 20 oder 30 Stunden/Woche annimmt.
Weiß da jemand genaueres?
Danke
Bärchen
Hallo!
ich frage mich jetzt erstmal rein interessehalber, ob ein
Umzug bezahlt wird, wenn man im neuen Ort eine unbefristete
Tätigkeit mit bspw. nur 20 oder 30 Stunden/Woche annimmt.Weiß da jemand Genaueres?
Ich weiß nur, wie’s bei Alg I ist. Da kann man unter bestimmten Umständen Umzugskostenbeihilfe bekommen:
§ 53 SGB III - Mobilitätshilfen:
"(1) Arbeitslose […], die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen [pers. Anmerkung: Tätigkeiten mit 20-30 Std./Wo. sind in aller Regel vers.pflichtig]_, können durch Mobilitätshilfen gefördert werden, soweit dies zur Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist.
(2) Die Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung umfassen
[…] 3. bei auswärtiger Arbeitsaufnahme die Übernahme der Kosten für
[…] d. einen Umzug (Umzugskostenbeihilfe)._
"
§ 54 SGB III - Mobilitätshilfen bei Aufnahme einer Beschäftigung:
„[…] 6. Als Umzugskostenbeihilfe können die Kosten für das Befördern des Umzugsguts im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 des Bundesumzugskostengesetzes von der bisherigen zur neuen Wohnung übernommen werden, wenn der Umzug innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Beschäftigung stattfindet und der Umzug durch die Aufnahme einer Beschäftigung bedingt ist, die außerhalb des nach § 121 Abs. 4 zumutbaren Tagespendelbereichs liegt.“
Hoffe, geholfen zu haben,
Liza
Danke Liza
o.T
oT