Umzug während Antrag läuft?

Hallo,

mal ein eFrage, wie wäre es, wenn eine Person beim Arbeitsamt ab ersten des Monats Arbeislosengeld I bezieht (bereits genehmigt) und ab Mitte des Monats selbstständig arbeitet (Gründerzuschuss beantragt die Person gerade). Nun zieht die Person (x) aber zum Anfang des betreffenden Monats in ein aderes Bundesland.
Geht das? Müsste x dann alle Anträge neu stellen? Oder reicht es, wenn x dem Amt nach dem Umzug bescheid gibt?

Danke, wäre mal spannend :smile:

Hallo,

Müsste x dann alle Anträge neu stellen?

Ja, in der zuständigen Behörde!
Andere „Länder“ andere Sitten! Ist auch schon (mMn) von Gemeinde zu Gemeinde!

VG René

Hi!

Müsste x dann alle Anträge neu stellen?

Ja, in der zuständigen Behörde!

Nein, da hast Du leider Unrecht!
Es gibt hier zwei Möglichkeiten, was passieren kann:
1. Der GZ-Antrag wird noch von der „alten“ AA bewilligt und gibt die Leistungsakte erst dann an die „neue“ ab (die alle gespeicherten Daten, bewilligten Anträge ohne Neuprüfung übernimmt!). Oder
2. Die alte AA gibt die Akte auch dann ab, wenn über den GZ-Antrag noch nicht entschieden wurde, und die Bewilligung übernimmt dann die neue AA.
Zweimal muss der Antrag in keinem Fall gestellt werden! (Ausnahme: Die L-Akte geht auf dem Postweg verloren. :wink:

Andere „Länder“ andere Sitten!

Nein! Beim SGB III (übrigens auch beim SGB II (Alg II), auch wenn einem hier manchmal Zweifel kommen können…) handelt es sich um ein _Bundes_gesetz, an das alle AAs gleichsam gebunden sind! (Die _Bundes_agentur für Arbeit (BA), der Dienstherr der AAs, ist ja auch nicht umsonst eine _Bundes_behörde; und der oberste Dienstherr ist hier auch nicht umsonst das Bundesarbeitsministerium!)

Ist auch schon (mMn) von Gemeinde zu Gemeinde!

Deine Meinung ist hier falsch. :smile: Zumindest die Bewilligung aller SGB-III-_Pflicht_leistungen (zu denen formal auch der GZ gehört) ist sowohl bundesweit einheitlich zu handhaben als auch eine einmal getroffene Entscheidung (so sie nicht offenkundig falsch war) bundesweit zu übernehmen!

LG
Jadzia

1 Like

Hi,

Theorie und Praxis sind ja beim SGBIII etwas ganz unterschiedliches…

Da ist mir ein Herr X und ne andere lustige Geschichte in Erinnerung!

Er ist 300 Meter weiter weg umgezogen. Nun ist nicht mehr der Landkreis, sondern die Stadt zuständig!

Aussage Landkreis: „…eine Übermittlung der Daten ist nicht möglich…“
Aussage Stadt: „…es muss sich komplett neu angemeldet werden…“

Ob dies ein Einzelfall ist, würd ich mal so nicht behaupten, aber kann schon möglich sein!:wink:

VG René

SGB III+SGB II/Geltungsberch. Zuständigkt.+Gesetz!
Hi!

Theorie und Praxis sind ja beim SGB III etwas ganz Unterschiedliches…

Vielleicht beim SGB II (was ich ja auch bereits angedeutet hatte). Aber nicht beim SGB III – und alleine um dieses geht es hier (§ 57)!

Er ist 300 Meter weiter weg umgezogen. Nun ist nicht mehr der Landkreis, sondern die Stadt zuständig!

Sowas kann ausschließlich bei Alg-II-/SGB-II-Fällen passieren (und passiert ob des Zuständigkeitsflickenteppichs in D auch ständig), da die Zuständigkeiten (im Gegensatz zu den anzuwendenden Regelungen (SGB II + DAs)!!) bundesweit nicht einheitlich sind und zum Teil auch nicht die verwendete Software – anders als im SGB III!!

Aussage Landkreis: „…eine Übermittlung der Daten ist nicht möglich…“

Das kann einem SGB- II -Kunden durchaus passieren, nicht aber einem SGB- III -Kunden (wie hier!), weil bundesweit einheitliche Software/zentrale Datenspeicherung in Nürnberg im Hauptamt!!

Aussage Stadt: „…es muss sich komplett neu angemeldet werden…“

  1. Ja (s. o.) und
  2. Äpfel mit Birnen verglichen.

Ob dies ein Einzelfall ist, würd ich mal so nicht behaupten, aber kann schon möglich sein!:wink:

In jedem Fall handelt es sich hier nicht um einen SGB-II-Fall, weswegen Deine Antwort hier im besten Falle unerheblich (im schlimmsten Falle irreführend) für den Fragesteller ist!

Gruß
Jadzia

PS: Manchmal hab’ ich echt den Eindruck, gegen Windmühlen zu kämpfen (anzuerklären)…

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Hallo Jadzia Dax,

alles richtig erkannt, super Leistung!

Viele Grüße!

Hi,

Du bist hier der MOD und damit der „Erklärbär“!:smile:)

PS: Manchmal hab’ ich echt den Eindruck, gegen Windmühlen zu kämpfen (anzuerklären)…

Nö, dass machst Du hervorragend! Denn ich habe wahrlich SGBII und SGBIII zusammen gewürfelt!

Aber rechtherzlichen Dank für Deine Erläuterung und Asche auf mein Haupt!:wink:

VG René