deutsche Rente Wohnsitz Ausland Mexiko
Hi,
Wir hatten das Thema schon mal gestreift,
na, mein Text ist noch nicht alt und gilt immer noch
/t/steuern-auf-renteneinkuenfte-2008/5101069/11
jedoch muss ich
zugeben, dass ich bisher immer noch nicht „durchgestiegen“
bin. Zusätzlich verunsichert wurde ich, als ich mit einem
Finanzbeamten in Frankfurt telefonierte, der dann meinte, dazu
könne mir keine Stelle etwas verbindliches zu sagen. Ich
müsste also die „Rechtsunsicherheit“ in Kauf nehmen.
speziell zum Doppelbesteuerungsabkommen Mexiko ist das tatsächlich der Sachstand, aber näheres unten
Es geht um folgendes:
Wenn ein Rentner mit Ehegattin nach Mexiko zieht.
Dann zahlt es dort keine Steuern… soweit haben wir uns
schlau gemacht.
stimmt, steht auch im Kommentar Wassermeyer
; Aber das Problem könnte sein, dass man als
RENTNER (weil man ja sein Einkommen, die Rente aus DEUTSCHLAND
bezieht) nachwie vor in Deutschland steuerpflichtig ist,
obwohl man keinen Wohnsitz mehr hier hat. DENN - so könnte se
sein - man unterliegt der UNBESCHRÄNKTEN Steuerpflicht,
nein, da der Rentenempfänger weder Wohnsitz noch dauernden Aufenthalt in Deutschland hat, ist er nur beschränkt steuerpflichtig
was
hieße dass man seine Rente mit dem normalen Steuersatz zu
versteuern hätte , ohne Freibeträge etc.
berechnet wird die Steuer für die beschränkte Steuerpflicht mittlerweile nach der Grundtabelle, die für die unbeschränkte Steuerpflicht gilt, wobei der Grundfreibetrag nicht berücksichtigt wird (siehe auch mein Artikel vom April).
Mir geht es hier nicht um die Riester-Rente, wo ja gerade auch
wieder eifrig diskutiert wird, ob diese bei Auslandsaufenthalt
zu versteuern ist oder nicht. Nein, mich interessiert, ob die
BfA-Rente zu versteuern ist, wen man sienen Wohnsitz im
Ausland (Mexiko) hat.
jetzige Rechtlage nach dem _noch_ geltenden Doppelbesteuerungsabkommen Mexiko:
Die Rente unterliegt in Deutschland keiner Steuer, da im Doppelbesteuerungsabkommen keine Regelung zum Quellensteuerabzug zu finden ist.
Aber…
Im Februar 2008 gab es eine zweite Verhandlungsrunde zur Revision des DBA Mexiko. Es wurde dabei die Einführung einer Quellensteuer bei Sozialversicherungsrenten (wozu auch die BfA Rente zählt) vereinbart. Was noch nicht bekannt ist, wann die Änderungen wirksam werden sollen. Da ist möglich ab 2008, ab 2009 oder ab 2010…Und solange es darüber noch kein Verhandlungsergebnis gibt, ist es eben in der Schwebe.
WENN es so wäre, welches Finanzamt wäre denn dann überhaupt
zuständig? Wie hoch wären denn dann die Steuersätze auf
Renten?
Für die Konstellation Rentner mit Wohnsitz im Ausland mit deutscher Rente soll jeweils ein Finanzamt pro Staat benannt werden. Vereinzelte Staaten sind schon zugeordnet, die Zuständigkeit ist aber noch nicht auf sie übergegangen, da die Organisation erst aufgebaut wird. Für Mexiko wurde noch kein Finanzamt bestimmt. Wenn jemand außer der Rente noch weitere Einkünfte hat, gelten die normalen Zuständigkeiten (z.B. dort wo das wertvollste Grundstück liegt).
Schöne Grüße
C.