Hi,
Was passiert bei „Nicht-Inländern“, also
- Wohnsitz ausserhalb Deutschlands,
die in einem Land wohnen, mit dem k e i n D B A besteht? Was
kassiert dann der Deutsche Staat ab?
§ 49 EStG wird abgeprüft, soweit inländische Einkünfte vorliegen.
Die Anwendung dieses § braucht kein Doppelbesteuerungsabkommen. Es ist einfach innerstaatliches Recht.
Wie muss derjenige dann sein Einkommen, welches
er a u s Deutschland erhält, besteuern…
Steht in §§ 49 und 50 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__49.html
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50.html
zum Bsp. Renten ?
Renten waren lange Zeit nicht in § 49 EStG aufgelistet und somit wurde keine Steuer dafür erhoben. Durch eine Gesetzesänderung ist das jetzt anders
Besonderheiten, wie die beschränkte Steuerpflicht durchgeführt wird
/t/un-beschraenkte-steuerpflicht-fuer-rentner/5183910/2
/t/steuern-auf-renteneinkuenfte-2008/5101069/11
Die ausländische Rente wird nur in der Höhe besteuert wie jede inländische Rente, also Kohortenregelung, siehe weiter oben.
Schöne Grüße
C.