Eine Doppelbesteuerung kann nach folgenden Prinzipien erfolgen:
Wohnsitzlandprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, in dem sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Quellenlandprinzip: Eine Person ist in dem Staat steuerpflichtig, aus dem das Einkommen stammt.
Welteinkommensprinzip: Der Steuerpflichtige wird mit seinem gesamten Welteinkommen besteuert.
Territorialitätsprinzip: Der Steuerpflichtige wird nur mit dem Einkommen veranlagt, das er auf dem Territorium des betreffenden Staates erwirtschaftet hat.
Für Nicht-Inländer gilt das Quellenland- und Territorialitätsprinzip.
Hier die Liste der Länder, mit denen ein DBA besteht:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_318/DE/Wirt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_318/DE/Wirtschaft und Verwaltung/Steuern/Internationales Steuerrecht/009 1,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)
Jetzt die Frage:
Was passiert bei „Nicht-Inländern“, also
- Wohnsitz ausserhalb Deutschlands,
die in einem Land wohnen, mit dem k e i n D B A besteht? Was kassiert dann der Deutsche Staat ab?
Wie muss derjenige dann sein Einkommen, welches
er a u s Deutschland erhält, besteuern…
zum Bsp. Renten ? Also zum Bsp. in Chile, Bolivien, Panama etc., wo es kein DBA gibt?
Danke
MultiVista