Hallo,
es ist einem Sozialhilfeempfänger durchaus zumutbar, einen Arbeitsplatz zu suchen. Hierbei ist ihm auch zumutbar, dass er Bewerbungen schreibt. Zehn Bewerbungen in einem Monat sind wenig. Sozialhilfe ist dazu da, in einer vorübergehenden Notlage zu helfen und diesen Leistungsempfänger gleichzeitig anzuleiten, aus eigener Kraft wieder in das Leben zurück zu finden. Ein wesentlicher Weg ist ein gesichertes Einkommen durch Arbeit. Das ist keine Moralpredigt, sondern hiervon geht das BSHG aus.
Da jetzt sicherlich gebetsmühlenartig das Kostenargument
angeführt werden wird, hierzu auch noch ein kurzes Statement:
Bewerbungskosten beschränken sich im wesentlichen auf
Kopierkosten und Kosten für die Plastikmappe. Jeder
Sozialhilfeempfänger, davon gehe ich aus, verfügt über einen
PC bzw. kennt jemanden, der einen hat. Daher fallen die Kosten
für Photos nur einmal an, denn man kann ein Photo dann scannen
und ein Deckblatt für die Bewerbung billigst reproduzieren.
Kosten für einen Monat also:
10 x EUR 1,50 Porto: EUR 15,00
10 x EUR 2 für Mappe: EUR 20,00 (fällt auch nur die ersten 3
Monate an, danach gibt es wiederverwendbare Rückläufer).
Sonstige Kosten (Papier, Tinte, Umschläge) EUR 15,00.
Gesamtkosten also: EUR 50 pro Monat.
Ich empfehle also, einfach mit dem Rauchen aufzuhören, dann
sind die Bewerbungen schon dreimal bezahlt…
Diese Rechnung kann man nicht akzeptieren. Die Kosten für die Fotos müssen nun mal aufgebracht werden. Die Rechnung geht auch nicht auf. Zuerst einmal hat ein Sozialhilfempfänger nicht einfach 50 EUR übrig. Das ist ein Gerücht.
Ein zwar völlig abwegiges Gegenargument. Weshalb müssen eigentlich Löhne und Gehälter erhöht werden, weshalb soll es ab Montag Demos geben. Die können doch mal auf Kino, Theater und Zigaretten verzichten und schon ist eine Gehaltserhöhung nicht erforderlich, denn Tatsache ist, dass die Lebensmittel ganz erheblich gestiegen sind.
Da ich ehrenamtlich im Verbraucherschutz tätig bin ein Beispiel unter vielen DM 0,79 bis 31.12.2001 , EUR 0,51 (1,00 DM) ab 01.01.2002 = 26,58 % Preissteigerung. Fabrikat "Jonker Fris - Dunkelrote Kidneybohnen Füllm. 400 g, Abtropfgew. 250 g… Die Preise sind im Lebensmittelbereich durchschnittlich mehr als 10 % gestiegen. Mit der EURO-Umstellung sind insbesondere Produkte die viel verkauft werden noch höher gestiegen. Die Auswirkungen der Öko-Steuer sind berücksichtigt. Die Sozialhilfeempfänger erhalten keine Preissteigerungsraten. Es ist also nicht so einfach, dem Rat vom Mathias zu folgen, es sei denn, nebenbei ist das Einkommen aus Schwarzarbeit höher als die Sozialhilfe. Das sind aber auch nur Einzelfälle und die werden ohnehin versuchen, keine Arbeit zu finden.
- Leider - , Bewerbungsunterlagen im Rückgabeverfahren sind überwiegend nicht zu verwenden. Manche Personalabteilungen wissen nicht, wie man mit fremden Sachen umgeht. Vorab mal hat ein Bewerber schon mal Glück, wenn er in angemessener Zeit eine Antwort auf eine Bewerbung erhält. Dann sind Absagen kaum aus dem Schreiben erkennbar, woran es liegt. Und die Unterlagen sehen unter aller Sau aus. Geknickte Unterlagen, fette Stelle, die hinweisen, dass jemand sein Vesperbrot auf der Bewerbung liegen hatte, Kaffeeflecken sind nur ein Teil dessen was nach der Rückgabe einer Bewerbungsmappe vorliegt.
Wer diese Unterlagen noch für weitere Bewerbungen nutzen soll, ohne von vornherein keine Chance zu haben, möge sich melden. Ich helfe einigen bei den Bewerbungen und sehe was los ist. Für mich grenzt es an Unverschämtheit wie Personalabteilungen von Großunternehmen mit Bewerbungsunterlagen umgehen. Jeder Händler oder Hnadwerker geht mit den Unterlagen besser um.
Trotzdem, wer in einer entsprechenden wirtschaftlichen Lage ist und arbeitslos gemeldet ist, kann durchaus Ersatzleistungen für Porto und Arbeitssuche beantragen. Viele Arbeitsämter und Sozialämter arbeiten zusammen und der Leistungsempfänger erhält von einer der beiden Stellen Geld - auf Nachweis - für seine Bemühungen um einen Arbeitsplatz.
Manche Sozialämter helfen sogar bei den Bewerbungen, manche stellen dem Arbeitgeber sogar Zuschüsse zur Verfügung, es wird sogar teilweise ein Anteil für einen Führerschein gezahlt, wenn der Sozialhilfeempfänger einen Arbeitsplatz antreten kann.
Es ist natürlich ein Problem vorhanden. Da versuchen gewisse Arbeitgeber Sozialhilfeempfänger als billige Arbeitskraft zu missbrauchen. Selbst bei einfachsten Tätigkeiten werden die bisherigen Sozialhilfeempfänger unterhalb der Tarife bezahlt, wenn der Arbeitgeber nicht einem Verband angehört. Wenn jemand erkennen muss, dass er/sie für 40 Stunden Arbeit, dazu noch mit unbezahlten Überstunden kaum mehr erhält als bei der Stütze, so dürfte der Anreiz gering sein, eine Arbeit zu suchen.
Was wirklich vergessen wird, wenn man wegen der Sozialhilfe meckert, ist die Tatsache, dass bei geringem höheren Einkommen durch Arbeit gegenüber der Sozialhilfe ein wirtschaftlicher Verlust eintritt. Für das, dass jemand freiwillig Arbeit annimmt, muss er/sie dann auch noch auf Einkommen verzichten. Unser Sozialsystem ist pervers. Wer versucht, aus dem Kreis der Hilfen zu kommen, gilt auch für Arbeitslose, schadet zuerst einmal sich selbst.
Bei mir hat dies schon vor Jahren dazu geführt, dass ich in leitender Stelle in einem Sozialamt meine Versetzung beantragt habe und später ganz aus dem ö.D. heraus bin. Man muss schon an sich selbst nicht mehr glauben, wenn man einem Hilfeempfänger zumutet, wenn er etwas leistet, dass man ihn bestraft und dass der/die, die nichts tun, das Geld nachgeworfen bekommen.
Deshalb halte ich das Ansinnen für unbillig, wenn nicht sogar
sittenwidrig.
„Sittenwidrig“ ist es lediglich, der arbeitendenen Bevölkerung
länger und mit mehr Kosten, als unbedingt nötig, auf der
Tasche zu liegen.
Da muss ich Mathias zustimmen. Mit dem Hinweis, dass man es unbillig findet, als Leistungsempfänger aufgefordert zu werden, sich um Arbeit zu bemühen, erweckt man den Eindruck, dass man an Arbeit nicht interessiert ist. Dies Einstellung ist alleine für jene, die wirklich nichts dafür können und Sozialleistungen beziehen müssen, ein Tritt in die Kniekehle.
Gruss Günter