Unbillige Forderung des Sozialamts?

Hi Allwissende!

In einem Anfrageschreiben des Sozialamts vom 30.04.02, abgestempelt am 02.05., zugegangen am 04.05., erfolgte im Zusammenhang mit einem Antrag vom 01.03. auf Hilfe zum Lebensunterhalt unter Punkt 15 der -meines Erachtens völlig berechtigte- Hinweis, dass der Antragsteller gehalten ist, durch eigene Arbeit zu seinem Auskommen beizutragen:

„…haben Sie sich um freie und zu besetzende Arbeitsstellen zu bemühen und diese Bemühungen nachzuweisen. Daher fordern wir Sie auf monatlich mind. 10 Bewerbungsnachweise zu erbringen. Legen Sie die ersten 10 Bewerbungsnachweise, bis spätestens 13.05.02 hier vor. …“

In den für diese Anforderung als Referenz genannten §§ 11 und 18 BSHG wird mit keinem Wort eine Bezifferung der Anzahl nach von für die Gewährung von Hilfe erwähnt. Sofern ich in geeigneten Quellen recherchiert habe, konnte ich überhaupt keine Hinweise zu einem entsprechenden Nachweis-Procedere finden. Ich gehe deshalb von einem Ermessensentscheid der Sachbearbeitung, allenfalls von einer Durchführungsvorschrift aus.

a) Falls dies zutrifft, gehe ich dann davon aus, dass eine derartige Auflage erst mit Bekanntwerden wirksam werden kann. Im Vorfeld wurde zwar die Grundanforderung (eigene Suche nach einer Arbeitsstelle) angesprochen, jedoch nie ein Prozedere oder gar eine bezifferte Bewerbungsquote genannt.

b) Trifft a) zu, steht für 10 Vorgänge der Suche nach offenen Stellen, Terminvereinbarung, Vorstellung und Dokumentation des Vorstellungsergebnisses nur der Zeitraum vom 06.05 bis zum 13.05. zur Verfügung. Dies heisst, dass ab übermorgen an 5 Werktagen je zwei solche Vorgänge stattfinden und abgeschlossen werden müssen.

c) Das ist nach allgemeiner Verkehrsauffassung ohne weiteres als nicht durchführbar erkennbar.

Deshalb halte ich das Ansinnen für unbillig, wenn nicht sogar sittenwidrig.

Bescheidende Stelle ist das Sozialhilfereferat des Landratsamts München. Dies droht im Falle der Nichterfüllung an:
„Falls Sie vorgenannter Aufforderung nicht bzw. nicht ausreichend nachkommen, werden wir ab 01.06.2002 Ihren Regelsatz gem § 25 Abs. 1 BSHG um 25 % kürzen.“

Das Verhältnis zum Amt verlief bis jetzt ungestört, die Sachbearbeitung wechselte nicht, ein Grund für eine restriktive Behandlung wurde nicht gegeben.

Ich bitte die Forumsgemeinde um Ratschläge und dienliche Quellen zum Thema für eine Stellungnahme an das Referat.

Es wollen sich bitte nur kompetente Teilnehmer zum Sachvortrag rückäussern.

Es grüsst alle Sozialhilfeempfänger und Kundigen
mit Dank im Voraus

scope

Hallo,

wiseend, dass Du mich sicherlich nicht für einen „kompetenten Teilnehmer“ hältst, möchte ich lediglich diesen einen Punkt kommentieren:

c) Das ist nach allgemeiner Verkehrsauffassung ohne weiteres
als nicht durchführbar erkennbar.

10 Bewerbungen pro Monat ist eine Mindestforderung. Das ist mehr als leicht erfüllbar, v.a. bei dem Jobangebot in München.
Ich beschäftige mich beruflich u.a. mit Personalwesen und traue mich durchaus zu behaupten, dass man pro Monat 25 Bewerbungen verschicken kann, ohne sich grossartig anstrengen zu müssen.
So steigt natürlich die Gefahr, wirklich einen Job zu finden…

Da jetzt sicherlich gebetsmühlenartig das Kostenargument angeführt werden wird, hierzu auch noch ein kurzes Statement: Bewerbungskosten beschränken sich im wesentlichen auf Kopierkosten und Kosten für die Plastikmappe. Jeder Sozialhilfeempfänger, davon gehe ich aus, verfügt über einen PC bzw. kennt jemanden, der einen hat. Daher fallen die Kosten für Photos nur einmal an, denn man kann ein Photo dann scannen und ein Deckblatt für die Bewerbung billigst reproduzieren.
Kosten für einen Monat also:

10 x EUR 1,50 Porto: EUR 15,00
10 x EUR 2 für Mappe: EUR 20,00 (fällt auch nur die ersten 3 Monate an, danach gibt es wiederverwendbare Rückläufer).
Sonstige Kosten (Papier, Tinte, Umschläge) EUR 15,00.

Gesamtkosten also: EUR 50 pro Monat.
Ich empfehle also, einfach mit dem Rauchen aufzuhören, dann sind die Bewerbungen schon dreimal bezahlt…:wink:

Deshalb halte ich das Ansinnen für unbillig, wenn nicht sogar
sittenwidrig.

„Sittenwidrig“ ist es lediglich, der arbeitendenen Bevölkerung länger und mit mehr Kosten, als unbedingt nötig, auf der Tasche zu liegen.

Viele Grüße,

Mathias

Hi scope,

In einem Anfrageschreiben des Sozialamts vom 30.04.02,
abgestempelt am 02.05., zugegangen am 04.05., erfolgte im
Zusammenhang mit einem Antrag vom 01.03. auf Hilfe zum
Lebensunterhalt unter Punkt 15 der -meines Erachtens völlig
berechtigte- Hinweis, dass der Antragsteller gehalten ist,
durch eigene Arbeit zu seinem Auskommen beizutragen:

„…haben Sie sich um freie und zu besetzende Arbeitsstellen
zu bemühen und diese Bemühungen nachzuweisen. Daher fordern
wir Sie auf monatlich mind. 10 Bewerbungsnachweise zu
erbringen. Legen Sie die ersten 10 Bewerbungsnachweise, bis
spätestens 13.05.02 hier vor. …“

Moment mal, da steht nix dass Du die von heute bis zum 13. d.M. schreiben musst. Es sollte ausreichen, wenn Du zehn Bewerbungen für die Zeit vom 1.3. - 12. 5 vorlegst. Dies ist durchaus gerechtfertigt. Wenn Du keine Kopien hast, dann leg doch ein Protokoll vor. Da auch das Arbeitsamt Bewerbungskostenzuschuss zahlt, kannst Du ja auch de entsprechenden Kopien der Materialien vorlegen, was ein weiteres Indiz für deine Bewerbungen sein kann.

Tschuess Marco.

Hallo Scope,

bin zwar nicht allwissend (bezogen auf Deine Anrede), aber kann dazu sagen, dass es in Norddeutschland gängige Praxis zu sein scheint. Wobei meine Freundin in Uelzen (Kleinstadt) teilweise massive Probleme damit hat, weil man recht schnell alle potientellen Arbeitgeber „beglückt“ hat.

Auf den Artikel von Mathias möchte ich nicht weiter eingehen, denn in unserem Einkommensbereich sind 50 €, egal ob man raucht oder nicht, sehr viel Geld.

Gruß Petra

Hi,

10 Bewerbungen pro Monat ist eine Mindestforderung. Das ist
mehr als leicht erfüllbar, v.a. bei dem Jobangebot in München.
Ich beschäftige mich beruflich u.a. mit Personalwesen und
traue mich durchaus zu behaupten, dass man pro Monat 25
Bewerbungen verschicken kann, ohne sich grossartig anstrengen
zu müssen.

Du sprichst hier von München, aber was macht man, wenn man in einem Kaff wohnt, wo die nächst größere Stadt 50 km entfernt ist?
In kleineren Städt findet man meistens nur Handwerksbetriebe und Läden.

Wenn man da einen Büroberuf gelernt hat, ist man am Ar…

So steigt natürlich die Gefahr, wirklich einen Job zu
finden…

Diese Bemerkung hättest Du Dir sparen können.

10 x EUR 1,50 Porto: EUR 15,00
10 x EUR 2 für Mappe: EUR 20,00 (fällt auch nur die ersten 3
Monate an, danach gibt es wiederverwendbare Rückläufer).
Sonstige Kosten (Papier, Tinte, Umschläge) EUR 15,00.

Und Du sagst, Du arbeitest im Personalwesen. Meinst Du wirklich, zum Bewerben nimmt man solche Plastikmappen, wie man sie früher in der Schule hatte?

Zur Bewerbung sollte es schon etwas stabileres sein, wo man sicher sein kann, daß die Unterlagen 1. geordnet und 2. geschützt sind.

Einfache Bewerbungsmappen kosten da locker 5 EUR (zzgl. stabile Versandtasche).

MfG
Michael

Hallo,

es ist einem Sozialhilfeempfänger durchaus zumutbar, einen Arbeitsplatz zu suchen. Hierbei ist ihm auch zumutbar, dass er Bewerbungen schreibt. Zehn Bewerbungen in einem Monat sind wenig. Sozialhilfe ist dazu da, in einer vorübergehenden Notlage zu helfen und diesen Leistungsempfänger gleichzeitig anzuleiten, aus eigener Kraft wieder in das Leben zurück zu finden. Ein wesentlicher Weg ist ein gesichertes Einkommen durch Arbeit. Das ist keine Moralpredigt, sondern hiervon geht das BSHG aus.

Da jetzt sicherlich gebetsmühlenartig das Kostenargument
angeführt werden wird, hierzu auch noch ein kurzes Statement:
Bewerbungskosten beschränken sich im wesentlichen auf
Kopierkosten und Kosten für die Plastikmappe. Jeder
Sozialhilfeempfänger, davon gehe ich aus, verfügt über einen
PC bzw. kennt jemanden, der einen hat. Daher fallen die Kosten
für Photos nur einmal an, denn man kann ein Photo dann scannen
und ein Deckblatt für die Bewerbung billigst reproduzieren.
Kosten für einen Monat also:

10 x EUR 1,50 Porto: EUR 15,00
10 x EUR 2 für Mappe: EUR 20,00 (fällt auch nur die ersten 3
Monate an, danach gibt es wiederverwendbare Rückläufer).
Sonstige Kosten (Papier, Tinte, Umschläge) EUR 15,00.

Gesamtkosten also: EUR 50 pro Monat.
Ich empfehle also, einfach mit dem Rauchen aufzuhören, dann
sind die Bewerbungen schon dreimal bezahlt…:wink:

Diese Rechnung kann man nicht akzeptieren. Die Kosten für die Fotos müssen nun mal aufgebracht werden. Die Rechnung geht auch nicht auf. Zuerst einmal hat ein Sozialhilfempfänger nicht einfach 50 EUR übrig. Das ist ein Gerücht.

Ein zwar völlig abwegiges Gegenargument. Weshalb müssen eigentlich Löhne und Gehälter erhöht werden, weshalb soll es ab Montag Demos geben. Die können doch mal auf Kino, Theater und Zigaretten verzichten und schon ist eine Gehaltserhöhung nicht erforderlich, denn Tatsache ist, dass die Lebensmittel ganz erheblich gestiegen sind.

Da ich ehrenamtlich im Verbraucherschutz tätig bin ein Beispiel unter vielen DM 0,79 bis 31.12.2001 , EUR 0,51 (1,00 DM) ab 01.01.2002 = 26,58 % Preissteigerung. Fabrikat "Jonker Fris - Dunkelrote Kidneybohnen Füllm. 400 g, Abtropfgew. 250 g… Die Preise sind im Lebensmittelbereich durchschnittlich mehr als 10 % gestiegen. Mit der EURO-Umstellung sind insbesondere Produkte die viel verkauft werden noch höher gestiegen. Die Auswirkungen der Öko-Steuer sind berücksichtigt. Die Sozialhilfeempfänger erhalten keine Preissteigerungsraten. Es ist also nicht so einfach, dem Rat vom Mathias zu folgen, es sei denn, nebenbei ist das Einkommen aus Schwarzarbeit höher als die Sozialhilfe. Das sind aber auch nur Einzelfälle und die werden ohnehin versuchen, keine Arbeit zu finden.

  • Leider - , Bewerbungsunterlagen im Rückgabeverfahren sind überwiegend nicht zu verwenden. Manche Personalabteilungen wissen nicht, wie man mit fremden Sachen umgeht. Vorab mal hat ein Bewerber schon mal Glück, wenn er in angemessener Zeit eine Antwort auf eine Bewerbung erhält. Dann sind Absagen kaum aus dem Schreiben erkennbar, woran es liegt. Und die Unterlagen sehen unter aller Sau aus. Geknickte Unterlagen, fette Stelle, die hinweisen, dass jemand sein Vesperbrot auf der Bewerbung liegen hatte, Kaffeeflecken sind nur ein Teil dessen was nach der Rückgabe einer Bewerbungsmappe vorliegt.

Wer diese Unterlagen noch für weitere Bewerbungen nutzen soll, ohne von vornherein keine Chance zu haben, möge sich melden. Ich helfe einigen bei den Bewerbungen und sehe was los ist. Für mich grenzt es an Unverschämtheit wie Personalabteilungen von Großunternehmen mit Bewerbungsunterlagen umgehen. Jeder Händler oder Hnadwerker geht mit den Unterlagen besser um.

Trotzdem, wer in einer entsprechenden wirtschaftlichen Lage ist und arbeitslos gemeldet ist, kann durchaus Ersatzleistungen für Porto und Arbeitssuche beantragen. Viele Arbeitsämter und Sozialämter arbeiten zusammen und der Leistungsempfänger erhält von einer der beiden Stellen Geld - auf Nachweis - für seine Bemühungen um einen Arbeitsplatz.

Manche Sozialämter helfen sogar bei den Bewerbungen, manche stellen dem Arbeitgeber sogar Zuschüsse zur Verfügung, es wird sogar teilweise ein Anteil für einen Führerschein gezahlt, wenn der Sozialhilfeempfänger einen Arbeitsplatz antreten kann.

Es ist natürlich ein Problem vorhanden. Da versuchen gewisse Arbeitgeber Sozialhilfeempfänger als billige Arbeitskraft zu missbrauchen. Selbst bei einfachsten Tätigkeiten werden die bisherigen Sozialhilfeempfänger unterhalb der Tarife bezahlt, wenn der Arbeitgeber nicht einem Verband angehört. Wenn jemand erkennen muss, dass er/sie für 40 Stunden Arbeit, dazu noch mit unbezahlten Überstunden kaum mehr erhält als bei der Stütze, so dürfte der Anreiz gering sein, eine Arbeit zu suchen.

Was wirklich vergessen wird, wenn man wegen der Sozialhilfe meckert, ist die Tatsache, dass bei geringem höheren Einkommen durch Arbeit gegenüber der Sozialhilfe ein wirtschaftlicher Verlust eintritt. Für das, dass jemand freiwillig Arbeit annimmt, muss er/sie dann auch noch auf Einkommen verzichten. Unser Sozialsystem ist pervers. Wer versucht, aus dem Kreis der Hilfen zu kommen, gilt auch für Arbeitslose, schadet zuerst einmal sich selbst.

Bei mir hat dies schon vor Jahren dazu geführt, dass ich in leitender Stelle in einem Sozialamt meine Versetzung beantragt habe und später ganz aus dem ö.D. heraus bin. Man muss schon an sich selbst nicht mehr glauben, wenn man einem Hilfeempfänger zumutet, wenn er etwas leistet, dass man ihn bestraft und dass der/die, die nichts tun, das Geld nachgeworfen bekommen.

Deshalb halte ich das Ansinnen für unbillig, wenn nicht sogar
sittenwidrig.

„Sittenwidrig“ ist es lediglich, der arbeitendenen Bevölkerung
länger und mit mehr Kosten, als unbedingt nötig, auf der
Tasche zu liegen.

Da muss ich Mathias zustimmen. Mit dem Hinweis, dass man es unbillig findet, als Leistungsempfänger aufgefordert zu werden, sich um Arbeit zu bemühen, erweckt man den Eindruck, dass man an Arbeit nicht interessiert ist. Dies Einstellung ist alleine für jene, die wirklich nichts dafür können und Sozialleistungen beziehen müssen, ein Tritt in die Kniekehle.

Gruss Günter

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In kleineren Städt findet man meistens nur Handwerksbetriebe
und Läden.

Wenn man da einen Büroberuf gelernt hat, ist man am Ar…

Hi,

als Sozialhilfeempfänger ist man verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen und kann sich nicht darauf berufen, was man gelernt hat.

Gruß
Nelly

offtopic (Bewerbungsunterlagen)
Hallo Michael,

Und Du sagst, Du arbeitest im Personalwesen. Meinst Du
wirklich, zum Bewerben nimmt man solche Plastikmappen, wie man
sie früher in der Schule hatte?
Zur Bewerbung sollte es schon etwas stabileres sein, wo man
sicher sein kann, daß die Unterlagen 1. geordnet und 2.
geschützt sind.
Einfache Bewerbungsmappen kosten da locker 5 EUR (zzgl.
stabile Versandtasche).

es gibt sogenannte Bewerbungsmappen von irgendeinem namhaften Bürobedarfshersteller. Die Dinger sind praktisch Schnellhefter, aber ohne Hefter, sondern mit Klemmvorrichtung. Kosteten seinerzeit exakt DM 3,10, sind also von den genannten €1,50 nicht so weit entfernt.

Von knapp 30 Bewerbungen kamen seinerzeit nur 9 direkt zurück. In allen anderen Fällen gab es zumindest Gespräche oder andere Dinge. Ich schließe daraus, daß diese Bwerbungsmappen kein Problem sind.

Gruß
Christian

Hi,
wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil.

c) Das ist nach allgemeiner Verkehrsauffassung ohne weiteres
als nicht durchführbar erkennbar.

10 Bewerbungen pro Monat ist eine Mindestforderung. Das ist
mehr als leicht erfüllbar, v.a. bei dem Jobangebot in München.
Ich beschäftige mich beruflich u.a. mit Personalwesen und
traue mich durchaus zu behaupten, dass man pro Monat 25
Bewerbungen verschicken kann, ohne sich grossartig anstrengen
zu müssen.
So steigt natürlich die Gefahr, wirklich einen Job zu
finden…

Dem kann nicht widersprochen werden, aber es liegt
völlig neben der Sache, weil es darum gar nicht geht.
Fakt ist, dass im Zuge einer Erstantragsstellung auf-
grund einer dem Antragsteller unbekannten internen Durch-
führungsvorschrift des Amts eine Frist von nur 5 Tagen
bleibt, 10 Bewerbungen samt Ergebnis nachzuweisen.
Das ist imho evident unbillig, aber ich wollte ja die
Meinung des Forums dazu hören.

Deshalb halte ich das Ansinnen für unbillig, wenn nicht sogar
sittenwidrig.

„Sittenwidrig“ ist es lediglich, der arbeitendenen Bevölkerung
länger und mit mehr Kosten, als unbedingt nötig, auf der
Tasche zu liegen.

Derartig polemische Äusserungen sind dem Thema und dem Forum
abträglich. Von einem „im Personalwesen tätigen“ Menschen sollte
man sachdienlichere Äusserungen erwarten dürfen, bes. aber, dass
er eine Fragestellung versteht und beim Thema bleiben kann.

Abgesehen davon verstehe ich gut, dass jemand, der in einer Per-
sonalabteilung arbeiten muss, neidisch auf Sozialhilfeempfänger
sein muss.
Ätsch, ich kann also auch polemisch und unsachlich sein :wink:

cu
scope

Hi,
warum geraten in W-W-W zunehmend die
Treads aus dem Ruder? Ist so schwer,
beim Thema zu bleiben?

es ist einem Sozialhilfeempfänger durchaus zumutbar, einen
Arbeitsplatz zu suchen. Hierbei ist ihm auch zumutbar, dass er
Bewerbungen schreibt. Zehn Bewerbungen in einem Monat sind
wenig.

Dem kann nicht widersprochen werden.

Sozialhilfe ist dazu da, in einer vorübergehenden
Notlage zu helfen…

Das stimmt so nicht. Es gibt sicherlich Fälle, in
denen die Notlage als andauernd erkannt wird.

… und diesen Leistungsempfänger gleichzeitig
anzuleiten, aus eigener Kraft wieder in das Leben zurück zu
finden. Ein wesentlicher Weg ist ein gesichertes Einkommen
durch Arbeit. Das ist keine Moralpredigt, sondern hiervon geht
das BSHG aus.

Deshalb halte ich das Ansinnen für unbillig, wenn nicht sogar
sittenwidrig.

„Sittenwidrig“ ist es lediglich, der arbeitendenen Bevölkerung
länger und mit mehr Kosten, als unbedingt nötig, auf der
Tasche zu liegen.

Da muss ich Mathias zustimmen. Mit dem Hinweis, dass man es
unbillig findet, als Leistungsempfänger aufgefordert zu
werden, sich um Arbeit zu bemühen, erweckt man den Eindruck,
dass man an Arbeit nicht interessiert ist. Dies Einstellung
ist alleine für jene, die wirklich nichts dafür können und
Sozialleistungen beziehen müssen, ein Tritt in die Kniekehle.

Darum geht es nicht und dies war so auch nicht
gefragt. Es geht darum, dass einem Erstantrag-
steller aufgrund einer amtsinternen Durchfüh-
rungsvorschrift, die ihm nicht bekannt gemacht
wurde, eine Frist von nur 5 Tagen gesetzt wurde,
10 Bewerbungen nebst Ergebnis nachzuweisen,
um eine Leistungsminderung zu verhindern.

Ist das nun unbillig oder nicht?

cu
scope

Eigentlich wollte ich mich gar nicht zu deinen Postings äußern, aber ich kann’s mir doch nicht verkneifen.

Dem kann nicht widersprochen werden, aber es liegt
völlig neben der Sache, weil es darum gar nicht geht.
Fakt ist, dass im Zuge einer Erstantragsstellung auf-
grund einer dem Antragsteller unbekannten internen Durch-
führungsvorschrift des Amts

Mit deinem Schreibstil solltest du vielleicht selbst Beamter werden. Perfektes Amtsdeutsch!

eine Frist von nur 5 Tagen
bleibt, 10 Bewerbungen samt Ergebnis nachzuweisen.

Also, du bist vorher von selbst noch gar nicht auf die Idee gekommen, dich irgendwo zu bewerben? Warum auch, wo es doch Sozialämter gibt.

Gruß
Nelly

P.S. M.E. würde es reichen, die 10 Bewerbungen nachzuweisen, die Absagen kann man später einreichen. Und 10 Bewerbungen schreiben in 5 Tagen sollte mit einem PC kein Problem sein.

Ach, nochwas…

Fakt ist, dass im Zuge einer Erstantragsstellung auf-
grund einer dem Antragsteller unbekannten internen Durch-
führungsvorschrift des Amts eine Frist von nur 5 Tagen
bleibt, 10 Bewerbungen samt Ergebnis nachzuweisen.

Sicherlich wurdest du im Zuge der Erstantragstellung darauf hingewiesen und hast dies auch unterschriftlich bestätigt (vielleicht im „Kleingedruckten“?), dass du verpflichtet bist, dich um Arbeit zu bemühen. Dann dürfte die Überraschung eigentlich so groß nicht gewesen sein.
Ich verstehe auch gar nicht, warum du dich so aufregst. Willst du Widerspruch gegen die Aufforderung einlegen oder was? Wenn du dem Sachbearbeiter erklärst, dass du in der kurzen Zeit nur 5 Bewerbungen geschafft hast, dich aber selbstverständlich weiterhin intensiv um Arbeit bemühen wirst, dann wird er schon nicht gleich die Hilfe kürzen. In einem persönlichen Gespräch lässt sich vieles leichter klären als mit hochgestochenen Briefen. Dann schaltet der Sachbearbeiter viel eher auf stur! Und falls du beabsichtigst, eine Weile von Sozialhilfe zu leben, dann wirst du sowieso noch jede Menge Bewerbungen nachweisen müssen, also finde dich lieber schnell damit ab.

Gruß
Nelly

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Hi!

wer lesen kann, ist eindeutig im Vorteil.

Meine Rede.

c) Das ist nach allgemeiner Verkehrsauffassung ohne weiteres
als nicht durchführbar erkennbar.

10 Bewerbungen pro Monat ist eine Mindestforderung. Das ist
mehr als leicht erfüllbar, v.a. bei dem Jobangebot in München.
Ich beschäftige mich beruflich u.a. mit Personalwesen und
traue mich durchaus zu behaupten, dass man pro Monat 25
Bewerbungen verschicken kann, ohne sich grossartig anstrengen
zu müssen.
So steigt natürlich die Gefahr, wirklich einen Job zu
finden…

Dem kann nicht widersprochen werden, aber es liegt
völlig neben der Sache, weil es darum gar nicht geht.
Fakt ist, dass im Zuge einer Erstantragsstellung auf-
grund einer dem Antragsteller unbekannten internen Durch-
führungsvorschrift des Amts eine Frist von nur 5 Tagen
bleibt, 10 Bewerbungen samt Ergebnis nachzuweisen.
Das ist imho evident unbillig, aber ich wollte ja die
Meinung des Forums dazu hören.

Meine Meinung kennst Du ja.
Da es ebenfalls kein Problem ist, 10 Bewerbungen innerhalb von 5 Tagen zu verfassen (liegt der Samstag mit den Jobangeboten in der Zeitung nicht in diesem Zeitraum, sehe ich eben auf dem Arbeitsamt ins Internet), kann ich leicht dazu stehen. Vor meinem letzten Jobwechsel habe ich 56 Bewerbungen in 2 Tagen versendet.

Deshalb halte ich das Ansinnen für unbillig, wenn nicht sogar
sittenwidrig.

„Sittenwidrig“ ist es lediglich, der arbeitendenen Bevölkerung
länger und mit mehr Kosten, als unbedingt nötig, auf der
Tasche zu liegen.

Derartig polemische Äusserungen sind dem Thema und dem Forum
abträglich. Von einem „im Personalwesen tätigen“ Menschen
sollte
man sachdienlichere Äusserungen erwarten dürfen, bes. aber,
dass
er eine Fragestellung versteht und beim Thema bleiben kann.

Naja, ich will hier nicht weiter auf die „Solidaritätsgrüsse“ im Ausgangsposting eingehen, lediglich anzumerken habe ich, dass es Dir hier wohl kaum zusteht, eine Themenverfehlung meinerseits festzustellen.

Abgesehen davon verstehe ich gut, dass jemand, der in einer
Per-
sonalabteilung arbeiten muss, neidisch auf
Sozialhilfeempfänger
sein muss.

Weshalb bitte sollte ich neidisch auf Leute sein, die den ganzen Tag nichts besseres zu tun haben, als anderen auf der Tasche zu liegen?
Ausserdem kann man in einem Leben nicht so viele Kinder zeugen, um mit Sozialhilfe auch nur an meine Bezüge heranzukommen…
Da mir die Arbeit dazu noch Spaß macht, beneide ich eigentlich niemanden.

Ätsch, ich kann also auch polemisch und unsachlich sein :wink:

Ging wohl daneben… :wink:

Grüße,

Mathias

Hi,
wenn auch der aggressive Ton Deines Postings verwunderlich ist, bin ich doch dankbar für den Hinweis, weil er zweckdienlich ist (als einer von nur zweien im ganzen Thread):

Fakt ist, dass im Zuge einer Erstantragsstellung auf-
grund einer dem Antragsteller unbekannten internen Durch-
führungsvorschrift des Amts eine Frist von nur 5 Tagen
bleibt, 10 Bewerbungen samt Ergebnis nachzuweisen.

Sicherlich wurdest du im Zuge der Erstantragstellung darauf
hingewiesen und hast dies auch unterschriftlich bestätigt
(vielleicht im „Kleingedruckten“?), dass du verpflichtet bist,
dich um Arbeit zu bemühen.

Dem ist definitiv nicht so; es mag sein, dass das je Land oder sogar Kommune verschieden gehandhabt wird, der Antragsteller hat kein „Kleingedrucktes“ erhlten und auch nichts unterschrieben. Im vorliegenden Fall gibt es nur formlosen Schriftverkehr. Diesen eben ohne jegliche Hinweise auf Art und Umfang der Arbeitsplatzsuche.

…Dann dürfte die Überraschungeigentlich so groß nicht
gewesen sein.

Nein, eigentlich nicht. Aber die freien Formulierungen liessen nur drauf schliessen, dass der Nachweis der Vergeblichkeit von Bemühungen gebracht werden muss. Und das ist nicht möglich. Vielleicht ist desalb Dein Hinweis sehr dienlich, den nun braucht ja nur nachgefragt werden, ob das Amt das wirklich so meint.

Ich verstehe auch gar nicht, warum du dich so aufregst.

Wer regt sich auf? Ich nicht. Habe ich den Eindruck erweckt?

Willst du Widerspruch gegen die Aufforderung einlegen oder was?

Selbstverständlich wäre das erforderlich, wenn es zu einer Leistungsverkürzung führt.

Wenn du dem Sachbearbeiter erklärst, dass du in der kurzen Zeit
nur 5 Bewerbungen geschafft hast, dich aber selbstverständlich
weiterhin intensiv um Arbeit bemühen wirst, dann wird er schon
nicht gleich die Hilfe kürzen. In einem persönlichen Gespräch
lässt sich vieles leichter klären…

Genau darum geht es letztlich. Eure Hinweise sollten das vorbereiten helfen. War schwierig zu erhalten. Scheinbar ist das ganze ein sehr heikles Thema, obwohl es was ganz selbstverständliches ist - armes Deutschland.

… als mit hochgestochenen Briefen.

Soll man sich dümmer stellen, als man ist? Oder rechtsunkundiger?
Ist das Dein Tipp? Wenn ja, hilft er?

Ansonsten, siehe oben und danke.

Beste Grüsse
scope

Sache ist abgeklärt
Hi an alle,

die Angelegenheit ist abgeklärt.
So sieht eine sach- und zweckdienliche Auskunft aus,
die weder polemisch noch aggressiv ist, beim Thema bleibt und es klärt:

"Hi,
tatsächlich gibt es keine Konkretisierung der Bemühungen nach Arbeitssuche im Gesetz. Jede Gemeinde legt diese Pflicht des Sozialhilfeempfängers nach ihrem Ermessen aus, wobei eine Tendenz zu restriktiveren Anforderungen besteht.
In Krefeld z.B. genügte bis vor einigen Jahren der Nachweis der Arbeitlosmeldung beim Arbeitsamt. Inzwischen sind dort 5 Bewerbungsnachweise monatlich die Regel (nach interner Verwaltungsvorschrift). In Einzelfällen werden aber auch mehr verlangt.
Ich würde insbesondere nachfragen, welcher Art die Bemühungen sein sollen.
Kurze Bewerbungsschreiben auf Stelleninserate sind schnell gemacht und eher begrenzt von der Zahl der passenden Stellenausschreibungen.

Freundliche Grüße
Ingo"

Ich werde mich schwer hüten, noch jemals mehr diese Rubrik aufzusuchen.

scope

Hallo scope,

zuerst mal habe ich auf das Psoting von Mathias vom 5.5.02 6.52 regaiert. Dort wird erklärt, dass es zumutbar ist, wenn men eben weniger raucht, Kosten für Bewerbungne aufzubringen.

Auch wurde hingewiesen, dass Bewerbungsmappen nach der Rückgabe von eienr Firma wieder verwendet werden können. Dem habe ich aus meiner Erfahrung bei der Hilfe widersprochen.

Es ist ein Irrtum, dass Sozialhilfe auch aiuf Dauer angelegt wird. Dies ist nicht der Grund für Sozialhilfe, Diese soll nur in einer Notlage helfen und sie soll anleiten, durch eigene Kraft wie nach oben zu kommen.

,

warum geraten in W-W-W zunehmend die
Treads aus dem Ruder? Ist so schwer,
beim Thema zu bleiben?

es ist einem Sozialhilfeempfänger durchaus zumutbar, einen
Arbeitsplatz zu suchen. Hierbei ist ihm auch zumutbar, dass er
Bewerbungen schreibt. Zehn Bewerbungen in einem Monat sind
wenig.

Dem kann nicht widersprochen werden.

Sozialhilfe ist dazu da, in einer vorübergehenden
Notlage zu helfen…

Das stimmt so nicht. Es gibt sicherlich Fälle, in
denen die Notlage als andauernd erkannt wird.

Da sind wir uns aus dem Gesichtspunkt, was Sozialhilfe bewirken soll und für was sie da ist, grundsätzlich unterschiedlicher Meinung.

… und diesen Leistungsempfänger gleichzeitig
anzuleiten, aus eigener Kraft wieder in das Leben zurück zu
finden. Ein wesentlicher Weg ist ein gesichertes Einkommen
durch Arbeit. Das ist keine Moralpredigt, sondern hiervon geht
das BSHG aus.

Deshalb halte ich das Ansinnen für unbillig, wenn nicht sogar
sittenwidrig.

„Sittenwidrig“ ist es lediglich, der arbeitendenen Bevölkerung
länger und mit mehr Kosten, als unbedingt nötig, auf der
Tasche zu liegen.

Da muss ich Mathias zustimmen. Mit dem Hinweis, dass man es
unbillig findet, als Leistungsempfänger aufgefordert zu
werden, sich um Arbeit zu bemühen, erweckt man den Eindruck,
dass man an Arbeit nicht interessiert ist. Dies Einstellung
ist alleine für jene, die wirklich nichts dafür können und
Sozialleistungen beziehen müssen, ein Tritt in die Kniekehle.

Darum geht es nicht und dies war so auch nicht
gefragt. Es geht darum, dass einem Erstantrag-
steller aufgrund einer amtsinternen Durchfüh-
rungsvorschrift, die ihm nicht bekannt gemacht
wurde, eine Frist von nur 5 Tagen gesetzt wurde,
10 Bewerbungen nebst Ergebnis nachzuweisen,
um eine Leistungsminderung zu verhindern.

Ist das nun unbillig oder nicht?

Das ist nicht unbillig. Das ist im Amtsgebrauch schon eine Schikane. Ein Ergebnis kann letztlich nicht nach fünf Tagen vorgelegt werden.

Nimm es also nicht persönlich, ich hielt den Hinweis vom Mathias für falsch. Es gibt sie zwar, die Fälle, wo jemand von der Sozi lebt, aber dies ist aus meiner beruflichen Erfahrung eine derart geringe Minderheit, dass mir dieser Bericht zu verallgemeiert war.

Gruss Günter

Weshalb bitte sollte ich neidisch auf Leute sein, die den
ganzen Tag nichts besseres zu tun haben, als anderen auf der
Tasche zu liegen?
Ausserdem kann man in einem Leben nicht so viele Kinder
zeugen, um mit Sozialhilfe auch nur an meine Bezüge
heranzukommen…
Da mir die Arbeit dazu noch Spaß macht, beneide ich eigentlich
niemanden.

Ätsch, ich kann also auch polemisch und unsachlich sein :wink:

Ging wohl daneben… :wink:

Sehe ich nicht so. Klassischer lässt sich der Beweis für die Richtigkeit einschlägiger Thesen von Murphy nicht erbringen.
Deine Antwort sollte in die entsprechenden Analen eingehen.

Ein Reposting ist obsolet, weil ich diese Rubrik nicht mehr aufsuchen werde.

cu
scope

Hallo!

Jedenfalls disqualifizierst du dich selbst, indem du rechtspolitische Fragen von Rechtsfragen nicht unterscheiden kannst. Die Frage von Scope war eine Rechtsfrage. Deine rechtspolitische Antwort ist daher schlichtwegs eine Themenverfehlung.

Gruß
Tom

Hallo Nelly,

als Sozialhilfeempfänger ist man verpflichtet, jede
Arbeit anzunehmen und kann sich nicht darauf berufen, was man
gelernt hat.

dem stimme ich voll und ganz zu.

Bloß hast Du Dich schon mal auf Jobs beworben und hast dann zu hören bekommen (im persönlichen Gespräch), daß Du überqualifiziert bist? Die Stelle nur als Warteposition nimmst und weitersuchst? Diese Erfahrung habe ich mehrfach gemacht.

Hast Du Dich in einem berufsfremden Job (ich meine keine 325 EUR-Jobs) beworben? Zu 90% kannst Du Dir die Mühe und Kosten für die Bewerbung sparen und darauf hoffen, daß die Unterlagen wieder zu Dir zurückkommen.

Zwischen dem was unsere Politiker an Gesetzen, Verordnungen etc. ausbrüten und dem was man Realität nennt, ist teilweise ein himmelgroßer Unterschied.

Klar simpel ist die Sache mit 10 Bewerbungen schon. Was spricht dagegen eine Kurzbewerbung an die Firmen zu schreiben, egal was für ein Job. Aber ist das Sinn und Zweck dieser Gesetze?

Einen schönen Gruß,

Michael

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Hi ,

als Ex-Sozi-Sachbearbeiterin möchte ich auch mal meinen Senf dazu geben (der vermutlich den meisten hier nicht passen wird, da er auf Matthias Linie ist).

Erst mal zur reinen Rechtsfrage :
Bereits bei Antragstellung wird eigentlich jeder darauf hingewiesen, dass Sozialhilfe eine subsidiäre/nachrangige Leistung ist und man (je nach Alter und Familienstand) dazu verpflichtet ist, seinen Lebensunterhalt (ganz oder teilweise) irgendwann (selbst da gibts keine Höchstbezugsdauer; ich kenne z.B. „echten Sozialhilfeadel“ in 3.Generation) wieder selbst zu bestreiten. Und da gehören nu mal auch Arbeitsbemühungen zu.
Insoweit finde ich die Fristsetzung akzeptabel, denn für mich hört sich die Sache so an, als sei vor der Aufforderung zu Arbeitsbemühungen schon eine gewisse Weile Sozialhilfe gezahlt worden.

Und nu zu meiner ganz persönlichen Meinung (wen die nicht interessiert, muß ja nicht weiterlesen !!!)
Ziemlich blauäugig hab ich mich Anfang Zwanzig freiwillig zum „Frontdienst“ im Sozialamt gemeldet…beseelt von dem Wunsch, den Leuten zu helfen - und selten habe ich eine solche Abzocke erlebt.

Gut, ich möchte es hier nicht verallgemeinern : 80 % der Leute waren voll okay und wirklich auf Hilfe angewiesen, die anderen 20 % mehr oder minder auf Abzocktour (und leider neigt man halt dazu, eher von Negativem zu berichten als von Positivem).
Und da gab es primär Zoff um den Nachweis der Arbeitsbemühungen. Wir haben von den Leuten meist so 5 Bemühungen im Monat verlangt, in Extremfällen auch schon mal 7.
Und das noch nicht mal in Form regulärer Bewerbungen. Uns/mir hat zum damaligen Zeitpunkt (ist nu auch schon fast 10 Jahre her) gereicht, dass von irgendeinem potentiellen Arbeitgeber (muss noch nicht mal im erlernten Beruf sein, Hauptsache irgendwer, der Mitarbeiter hat) auf einem von uns vorgefertigten Formular nur kurz bescheinigt wurde, dass es momentan keine freie Stelle gibt. (Konnte man eigentlich in ner guten Stunde in 5 nahegelegenen Geschäften / Supermärkten / Cafes erledigen.
Und bei den Leuten, die wirklich nur auf Abzocke waren, gab es diesbezüglich auch keine Hemmschwelle.)

Und da fing der Riesenärger an. Bei meinem vorwiegend muslimischen, männlichen Klientel (auch da hab ich generell keine Vorurteile, ich bin gemeinsam mit türkischen Kids großgeworden und die Freundschaften gibts noch heute) hieß es dann nur „Du bist ne Frau - du hast mir garnix zu sagen- wir sind hier in Deutschland - rück die Kohle raus !“

Wir haben sogar versucht, die Leute (egal, welcher Nationalität…bevor mir hier noch jemand was in der Richtung unterstellt) in geeignete Arbeits-/Schulungsmaßnahmen zu vermitteln - aber die Resonanz war eher gering.

Auch ist mir aufgefallen, dass die Leute, die wirklich nen Job haben wollten, irgendwie auch immer Arbeit gekriegt haben.
(Und nicht wie der Typ, der schrieb „unter 25 DM netto die Stunde fange ich erst garnicht an zu jobben“)

Was mich tierisch beeindruckt hat, war die alleinerziehende Mutter, die aufgrund des Alters ihrer Kinder eigentlich nicht hätte arbeiten müssen, die aber lieber nachts bei der Post geschuftet hat, anstatt vollständig auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. Wir haben sie mehrmals darauf hingewiesen, dass sie eigentlich garnicht jobben muß, weil die Kinder noch so klein sind, aber sie hatte den Ehrgeiz, zumindestens einen Teil ihres Lebensunterhaltes selbst zu finanzieren. Aber sowas war leider echt selten ! Ist dann ja logo, dass man im Rahmen seines Ermessens versucht, für solche Leute das Bestmögliche rauszuholen.

Andererseits kriegt man nen tierischen Hals, wenn man als normalbezahlter Arbeitnehmer selbst jede Mark (bzw. jetzt ja jeden Euro) umdrehen muß und andererseits Leuten, die schon am 05. des Monats ihre Kohle versoffen haben, immer wieder Vorschüsse gewähren musst.
Um es mal ganz krass zu sagen : du zahlst im Mai schon die August-Sozialhilfe aus.
Oder wenn es für jeden Sch… ne Beihilfe gibt - sogar, wenn man zu blöd ist, ne Waschmaschine zu bedienen, die Wäsche dann einläuft und man mal so eben ausser der Reihe Bekleidungsbeihilfe für ne 14köpfige Familie kriegt.

Auch gebrauchte Sachen (die wirklich einwandfrei waren), wurden (wie z.B. Kleidung) aus dem Fenster geschmissen - akzeptiert wurde nur Neuware.

Insgesamt war ich nach nem knappen halben Jahr sämtliche Illusionen los (es wird getrickst ohne Ende, z.B. nen Luxusnobelschlippen für um die 50 Mille, den man auch im vorigen Leben noch zahlen konnte, auf die Geliebte anmelden, um damit weiter durch die LAnde zu fahren) (wobei ich da auch bitte, zu unterscheiden, z.B. wenn jemand arbeitete, aber kaum was verdiente und das Auto für den Weg in den Job brauchte oder wenn behinderte Kinder regelmäßig zum Arzt gefahren werden mußten…da ist es ja wohl logo, dass die Leute ihr Auto behalten), durfte aber insgesamt über 3 Jahre ausharren und bin für den Rest des Lebens echt bedient !

Ich hatte sehr viele nette Leute in meiner Buchstabenquote (um die 200 Fälle), aber die knapp 30, die in schönster Regelmäßigkeit querschossen, haben echt meine Meinung zu diesem Thema in gewissen Zügen verändert.

Aber für den Fall,dass ich jemals selbst Sozialhilfe brauche, kenne ich ziemlich viele Tricks und Kniffe, um das bestmögliche rauszuholen. Ob ich mich dann aber noch im Spiegel angucken kann, ist ne andere Frage…

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