Stell Dir vor Ihr wäret in einer normalen Ehe - da darf der
Vater das auch - das ist so bei dem gemeinsamen Sorgerecht.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass er das während unserer Ehe niemals gegen meinen Willen gemacht hätte.
Stell Dir vor Ihr wäret in einer normalen Ehe - da darf der
Vater das auch - das ist so bei dem gemeinsamen Sorgerecht.
Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass er das während unserer Ehe niemals gegen meinen Willen gemacht hätte.
Ich glaube, er meinte im Vergleich mit Schulwahl etc.
So blöd das klingt: in ein paar Jahren wirst du diesen
Test durchaus in einer anderen Perspektive sehen.
Es geht mir eigentlich an dieser Stelle sowieso weniger um den Test an sich; es könnte sich auch um etwas anderes handeln.
Mir geht es darum, dass er etwas heimlich und gegen meinen ausdrücklichen Willen unternommen hat. Ich habe mich ja nicht aus Langeweile oder Spaß an der Freude gegen den Test gestellt, sondern aus triftigen Gründen, deren Gesamtumfang aber hier auch viel zu weit führen würde.
Ich habe noch nie etwas getan (was unseren Sohn anbelangt), wo ich auch wusste, dass mein Ex-Mann nicht damit einverstanden ist. Ich fühle mich hintergangen und habe keine Lust auf solche Spielchen, denn diese schaden uns allen dreien.
Und wenn der Vater meines Kindes sowohl meinen, als auch den
Willen des Kindes übergeht, dann kann ich ihm doch mein Kind
nicht mehr entspannt anvertrauen??Gruß Dany
Hallo Dany,
du hast mein Problem genau auf den Punkt gebracht!
Deine Begründung dafür ist zudem auch
nur blanker Hohn - es herrscht gemeinsames Sorgerecht, und der
Vater ist nunmal der Vater. Inwiefern die Mutter ihm vertraut,
ist da erstmal schietegal.ich finde es immer wieder spannend, wenn Leute schreiben, die
sich nich, in Elternsituation reindenken können - klar, dass
man dann rationaler daran gehen kann.
Rationale Herangehensweise ist gerade bei so einer Fragestellung etwas Gutes, nicht?
Allerdings hat der Vater nicht nur gegen den Willen der Mutter
gehandelt, sondern hat auch das Kind übergangen. Dem Kind
wurde versprochen, dass es nicht mehr das Theater mitmachen
muss, da es ihm ja auch auf die Nerven ging.
Dem Kind wurde das von der Mutter versprochen (IIRC). Was kann der Vater dafür, wenn die Mutter solche Versprechungen macht?
Und wenn der Vater meines Kindes sowohl meinen, als auch den
Willen des Kindes übergeht, dann kann ich ihm doch mein Kind
nicht mehr entspannt anvertrauen??
Immer wieder dasselbe… *seufz*
Also nochmal zum Mitschreiben:
Es ist nicht DEIN Kind. Es ist EUER Kind. Fifty-fifty.
Bei gemeinsamem Sorgerecht zählt der Wille des Vaters haargenausoviel wie der der Mutter. Fifty-fifty.
Es ist also zwar richtig, dass der Vater den Willen der Mutter übergangen hat, es ist aber genauso richtig, dass die Mutter dem Willen des Vaters entgegensteht. Fifty-fifty.
Und so lange immer noch Mütter meinen, sie hätten weitgehendere Rechte an einem Kind als Väter1 (umgekehrt natürlich genauso, kommt bloß seltener vor), so lange bin ich der Meinung und tue die auch kund, dass diese Mütter a) ihr Kind instrumentalisieren, b) im eigenen Interesse und nicht in dem des Kindes handeln und c) offensichtlich nicht in der Lage sind, mit dieser (durchaus anspruchsvollen) Situation vernünftig und erwachsen umzugehen.
Noch krasser: Ich meine, wenn Menschen (um mal geschlechtsneutral zu werden) ihr Kind im o.g. Maße benutzen, stellt das ihre Fähigkeit, das Kind zu erziehen stark in Frage, und man sollte mal die Eignung, das Sorgerecht auszuüben, überprüfen.
die Betroffenen auch mal sehen, die emotional übergangen wurden
(inklusive kind) muss auch mal sein.
Gefühlsduselei hilft bei solchen Problemen effektiv nicht weiter. Das streichelt vielleicht die Seele der Mutter, löst aber nicht ihr Problem. Davon abgesehen sind solche Herangehensweisen erfahrungsgemäß extrem einseitig. Von einem „Einfühlen“ in den Vater hab ich jedenfalls bei Dir nichts gelesen.
Hatten wir grad in L&L ganz schön: Wenn zwei erwachsene Menschen beschließen, nicht mehr miteinander, sondern gegeneinander zu leben, dann ist das zwar schwach (denn es gibt ja immer noch ein „jeder für sich selbst“), aber deren Sache. Wenn ein Kind im Spiel ist, dann bringt das aber imho die Verantwortung mit sich, dass ein „Miteinander für das Kind“ Pflicht ist - für alle Beteiligten.
Wenn das nicht der Fall ist, dann zeigt auch mal wieder die Erfahrung, dass das nie nur an einer Seite liegt - da gehören immer zwei dazu. Deshalb muss man beide Seiten kritisch betrachten, auch wenn das nicht immer „nett“ ist. „Nett“ hilft nicht. Und genau diese kritische Betrachtung hab ich in Deinem Posting vermisst, mehr sogar, Dein „Vorschlag“ geht sogar noch mehr in Richtung „gegeneinander“ und Eskalation, ist zudem fern jeder rechtlichen Haltbarkeit, lässt sich moralisch nicht begründen und ist deshalb im Fazit - sorry, don’t take it personally - Mist.
Gruß,
Malte
PS: Die Keule „DU hast ja keine Kinder“ kannst Du Dir sparen. Es ist letztlich egal, ob es dabei um ein Kind geht oder um sonsteinen Konflikt. Es geht darum, wie erwachsene Menschen damit umgehen, ein gemeinsames Interesse verfolgen zu müssen, obwohl sie aneinander gar kein gemeinsames Interesse mehr haben.
–
[1] Ausnahmen bestimmt das Familiengericht, und sonst niemand!
huhu Malte,
erstens denke ich schon, dass es einen Unterschied macht, ob man Elternteil ist oder nicht. Denn nur ein nicht-Elter kann glauben, dass man ein Kind zu gleichen Teilen erziehen kann. Das klappt noch nicht mal in einer „intakten“ Familie.
Dann. Ein Kind kann man nicht fifty-fifty „aufteilen“. Es ist nunmal so, dass das kind die meiste Zeit bei der Mutter ist und somit kennt sie das Kind und dessen Eigenschaften besser, als der „Wochenendpapa“. Klar, THEORETISCH hat man das geteilte Sorgerecht. Aber wenn der „Wochenendpapa“ meint, er kann besser als die Mutter entscheiden, was das Beste für das kind ist, dann kann da was nicht stimmen. Klar, gesetzlich darf er, aber gesetzlich ist nicht unbedingt familiengerecht.
Da sage ich nochmal, es HAT damit zu tun, ob man Kindererfahren ist oder nur Theoretiker. Du bist zudem ja auch generell ein rationaler Mensch, aber mit ein bischen Denken dürfte dir auch auffallen, dass man nicht mit gleichem Maß messen kann, wenn ein Vater das Kind „manchmal“ sieht und die Mutter jeden Tag.
Gruß Dany
Hallo Malte,
ich danke dir (ehrlich) für deine Ausführungen. Ich gehe davon aus, dass deine Beispiel (z.B. Instrumentalisierung des Kindes) allgemein gehalten sind und nicht auf mich direkt abzielen.
Das Schwierige hier im Internet ist, die Balance zu finden zwischen neutraler Betrachtungsweise und der Einbeziehung aller Hintergrundinformationen und Ereignisse, die es in meinem (unserem) Fall schon gab.
Ein Streit mit meinem Ex-Mann ist an und für sich das letzte, was ich möchte, und wir sind in den drei Jahren seit der Trennung bisher auch überraschend gut miteinander zurechtgekommen. Dazu muss ich aber auch erwähnen, dass ich viel von dem einfach „geschluckt“ habe, was mein Ex-Mann wollte, dachte und sagte. Aber irgendwann ist auch mal Schluss mit lustig, und diesen Punkt habe ich jetzt erreicht. Ich kann gut verstehen, dass man beide Elternseiten betrachtet und dem Vater auch den Rücken stärken möchte. Aber glaub mir: wenn du ihn kennen würdest, wäre deine Aussage vielleicht auch eine andere. Sein Verhalten hat mir in den letzten Wochen das Leben zur Hölle gemacht, da es auch meinem Sohn sichtlich schlecht dabei ging. Man möge mir den egoistischen Ansatz an dieser Stelle verzeihen, aber auch diesen sollte man in Hinsicht auf das Kind betrachten. Denn mein Sohn merkt sofort, wenn es mir nicht gut geht (egal wie sehr ich mich zusammenreiße). Ich kann mich nicht über Wochen oder gar Monate meinem Kind gegenüber verstellen. Erst recht nicht, wenn er Fragen stellt.
Ich suche einfach nach einer Lösung, die eine Eskalation vermeidet, meinem Ex-Mann aber dennoch begreiflich macht, dass er zu weit gegangen ist (und das ist er meiner Ansicht nach ganz eindeutig).
Das muss doch möglich sein!
Da sage ich nochmal, es HAT damit zu tun, ob man
Kindererfahren ist oder nur Theoretiker. Du bist zudem ja auch
generell ein rationaler Mensch, aber mit ein bischen Denken
dürfte dir auch auffallen, dass man nicht mit gleichem Maß
messen kann, wenn ein Vater das Kind „manchmal“ sieht und die
Mutter jeden Tag.
In meinem Fall ist es so, dass der Vater unser Kind auch nur an den Wochenenden gesehen hat, als wir noch zusammen waren (die ersten 2 1/2 Lebensjahre unseres Sohnes). Seit unserer Trennung sieht er ihn alle 2 (inzwischen nur noch alle drei Wochen für zwei Tage am Wochenende). Drei- bis viermal pro Jahr ist unser Sohn für 7-14 Tage bei ihm „in den Ferien“.
Ich bilde mir daher schon ein, dass ich unser Kind besser kenne als sein Vater. Ich weiß auch, dass im Ernstfall mit Sicherheit jedes Gericht der Welt die engere Bindung zwischen Sohn und Mutter sieht (im Vergleich zum Vater). Aber darum soll es mir auch nicht gehen. Ich möchte ja nur, dass ich ohne Stress und Panik vor der nächsten Aktion in die Zukunft schauen und meinen Sohn gerne seinem Vater übergebe, wenn „Papazeit“ ist. Da geht mit Rationalität auch nicht viel, mein Kind ist mein Kind, und da darf ich mir auch Sorgen machen.
Es gab noch einen Zwischenfall, der für mich ebenfalls schwerwiegend ist, aber den möchte ich hier nur im „Notfall“ auf den Tisch bringen.
Hallo,
ich danke dir (ehrlich) für deine Ausführungen. Ich gehe davon
aus, dass deine Beispiel (z.B. Instrumentalisierung des
Kindes) allgemein gehalten sind und nicht auf mich direkt
abzielen.
natürlich! Das bezog sich alles ausschließlich auf Danys Rat, dem Vater das Kind zu entziehen.
Das Schwierige hier im Internet ist, die Balance zu finden
zwischen neutraler Betrachtungsweise und der Einbeziehung
aller Hintergrundinformationen und Ereignisse, die es in
meinem (unserem) Fall schon gab.
Klar - das ist sogar unmöglich. Logisch, der Vater wird die ganze Situation ganz anders darstellen, und die Wahrheit liegt meistens in der Mitte.
Ein Streit mit meinem Ex-Mann ist an und für sich das letzte,
was ich möchte, und wir sind in den drei Jahren seit der
Trennung bisher auch überraschend gut miteinander
zurechtgekommen. Dazu muss ich aber auch erwähnen, dass ich
viel von dem einfach „geschluckt“ habe, was mein Ex-Mann
wollte, dachte und sagte. Aber irgendwann ist auch mal Schluss
mit lustig, und diesen Punkt habe ich jetzt erreicht.
Ich finde es absolut in Ordnung, wenn Du nicht „schlucken“ willst - das ist auch nicht der Sinn der Sache. Ich möchte nur anmerken, dass es genauso wenig Sinn der Sache ist, ins Gegenteil zu verfallen… Ich weiß auch, dass Kompromisse immer doof sind, und Einigung immer mehr Kraft kostet als Starrsinn, aber zumindest wenn es um euer gemeinsames Kind geht, sollte doch die Mitte Dein Ziel sein, finde ich. Nein - euer Ziel. Wenn Du mit dem Vater bisher ganz gut klarkamst, gibt es ja vielleicht eine Möglichkeit, da eine Gesprächsbasis zu finden. Dabei ist es bestimmt hilfreich, nicht auf den Kindern, die bislang schon in den Brunnen gefallen sind (wie dieser Test) herumzuhacken. Das fällt bestimmt schwer, aber schau dabei nach vorn - und versuch, vernünftige Werkzeuge für kommende Konflikte zu erarbeiten.
gut verstehen, dass man beide Elternseiten betrachtet und dem
Vater auch den Rücken stärken möchte. Aber glaub mir: wenn du
ihn kennen würdest, wäre deine Aussage vielleicht auch eine
andere.
Ich will überhaupt nicht dem Vater den Rücken stärken, danach hast Du hier nicht gefragt. Du hast - wenn ich das richtig verstanden habe - nach Hilfsmitteln gefragt, um diese grundsätzliche Konfliktsituation zu lösen. Dabei sind Dinge wie „Recht haben“, „Schuld sein“, „auf einer Seite stehen“ absolut belanglos.
Sein Verhalten hat mir in den letzten Wochen das Leben
zur Hölle gemacht, da es auch meinem Sohn sichtlich schlecht
dabei ging. Man möge mir den egoistischen Ansatz an dieser
Stelle verzeihen, aber auch diesen sollte man in Hinsicht auf
das Kind betrachten. Denn mein Sohn merkt sofort, wenn es mir
nicht gut geht (egal wie sehr ich mich zusammenreiße). Ich
kann mich nicht über Wochen oder gar Monate meinem Kind
gegenüber verstellen. Erst recht nicht, wenn er Fragen stellt.
Nunja, ich kenne diesen Test nicht, deshalb formuliere ich mal vorsichtig, aber meinst Du, dass Deine „Hölle“ nur an diesem test lag? ICh glaube das nicht wirklich. Es geht doch vielmehr um den schon ein wenig eskalierten Konflikt zwischen euch beiden Eltern. DER belastet Dich und auch das Kind vermutlich mehr als der Test selbst (und den Vater btw. sicher auch).
Ich suche einfach nach einer Lösung, die eine Eskalation
vermeidet, meinem Ex-Mann aber dennoch begreiflich macht, dass
er zu weit gegangen ist (und das ist er meiner Ansicht nach
ganz eindeutig).Das muss doch möglich sein!
Das ist bestimmt möglich. Einsicht erreichst Du aber weder mit illegalen Strafmaßnahmen, wie Dany sie vorschlägt, noch mit Kampfansagen, Schuldzuweisungen oder Vorwürfen.
Einsicht erreichst Du, wenn Du nach vorn blickst und konstruktive Vorschläge für die Zukunft machst.
Einsicht erreichst Du, wenn Du darauf hinweist, wie Du Dich dabei gefühlt hast, ohne anzuklagen oder zu jammern.
Einsicht erreichst Du, wenn Du Deine Position klarmachst, ohne Kompromissmöglichkeiten auszuschließen.
Nur so als Beispiel á la main: „Ein mehrstündiger Test ohne wirklich guten Grund ist aus meiner Sicht zuviel für unser(!) Kind. Ich akzeptiere aber, wenn Du meiner(!) Kinderärztin nicht traust. Wie wäre es für Dich, wenn wir einen „kleinen“ Test bei einem anderen Kinderarzt (Deines Vertrauens) machen lassen und uns dadurch vor dem ganztägigen Test dessen zweite Meinung einholen?“
Häng Dich nicht an den Details auf, ist wie gesagt nur ein Beispiel - so in der Art.
Ob Dein Ex für sowas zugänglich ist, ist ne andere Sache, aber sowas sollte imho das Ziel sein. Und so ganz unmöglich scheint mir das nicht zu sein, so wie Du von dem vergangenen Auskommen miteinander schrubst.
Gruß,
Malte
erstens denke ich schon, dass es einen Unterschied macht, ob
man Elternteil ist oder nicht. Denn nur ein nicht-Elter kann
glauben, dass man ein Kind zu gleichen Teilen erziehen kann.
Das klappt noch nicht mal in einer „intakten“ Familie.
Es ist vollkommen irrelevant, ob das 100%ig möglich ist oder nicht, es kann und soll trotzdem das Ziel sein. Wenn das Kind wie in diesem Fall eher bei der Mutter ist, steht diese sogar in der Pflicht, dem Vater so viele Möglichkeiten wie möglich zu geben, seinen Nachteil der geringeren gemeinsamen Zeit auszugleichen (also genau das Gegenteil von dem, was Du vorschlägst).
Außerdem ändert das nichts daran, dass Dein „Rat“ a) illegal, b) eskalierend und c) auch ohne moralische Grundlage dasteht.
Nochmal, Du hast vorgeschlagen, dem Vater eigenmächtig sein Kind zu entziehen!
Das ist imho absolut indiskutabel.
illegalen Strafmaßnahmen, wie Dany sie vorschlägt
Nein, Du würdest straffällig…
illegalen Strafmaßnahmen, wie Dany sie vorschlägt
Kindesentzug ist strafbar: http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html
Und genau das hast Du vorgeschlagen:
Ich würde das Besuchsrecht für eine Weile sehr stark einschränken
.m
Kindesentzug ist strafbar:
http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html
klar - wo kein Kläger, da kein Richter (sagte mal ein Anwalt zu mir). Sicher, du würdest dein Kind einer Person anvertrauen, die deiner Meinung nach schädlichen Einfluss auf dein Kind hat?? Das heißt - typisch deutsch - so lange warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist?
ja, das traue ich dir zu
Dann begreif’s halt mal…
Kindesentzug ist strafbar:
http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html
klar - wo kein Kläger, da kein Richter
glaub mal dran, wenn ein Konflikt soweit eskaliert, ist da ganz schnell ein Kläger auf der Matte. Und wenn dieser Kläger es geschickt anstellt, und sich die Mutter weitere dämliche Aktionen wie die von Dir vorgeschlagene leistet (nämlich Gerichtsbeschlüsse und geltendes Recht zu ignorieren und Selbstjustiz zu üben), dann ist ihr Sorgerecht schneller dahin, als Du gucken kannst.
Sicher, du würdest dein Kind einer Person
anvertrauen, die deiner Meinung nach schädlichen Einfluss auf
dein Kind hat?? Das heißt - typisch deutsch - so lange warten,
bis das Kind in den Brunnen gefallen ist?
Du hast es immer noch nicht begriffen, oder? Sie vertraut das Kind niemandem an. Sie gibt es nicht her. Es gehört ihr gar nicht. Sie kann es nicht anvertrauen, dem Vater etwas zugestehen, irgendetwas einschränken. Dazu ist sie bei gemeinsamem Sorgerecht überhaupt nicht in der Position.
Das gemeinsame Sorgerecht und das damit verbundene Umgangsrecht wird nicht von der Mutter vergeben, und was sie nicht vergibt, kann sie auch nicht einschränken. Die Mutter ist nicht in der Position, solche Dinge zu entscheiden - es steht ihr schlicht nicht zu, und ob ihr das gefällt oder nciht, interessiert erstmal nicht.
Oder nochmal andersrum:
Sicher, du würdest dein Kind einer Person anvertrauen, die deiner
Meinung nach schädlichen Einfluss auf dein Kind hat??
Wieso sollte der Vater weiter damit einverstanden sein, dass die Mutter Umgang mit dem Kind hat? Aus welchem Grund sollte er nicht das Kind zu sich nehmen und der Mutter ihr Besuchsrecht einschränken? Immerhin hat sie seiner Meinung nach schädlichen Einfluss auf das Kind.
So einfach ist das, Dany. Wenn Du meinst, als Mutter habe man weitergehende Rechte als der Vater, dann mag dieser Wunsch zwar emotional nachvollziehbar sein, und Du darfst das gerne denken, aber zum Glück ist das erstmal nicht so. Es sei denn, es findet sich ein Richter, der so entscheidet.
Hi!
Du hattest aber gefragt: darf der das? Und die Antwort ist: der darf das.
Manchmal muß man sagen: leider 
Gerne darfst Du mich direkt anmailen und wir „reden“.
Herzliche Grüße
Uschi
Stell Dir vor Ihr wäret in einer normalen Ehe - da darf der
Vater das auch - das ist so bei dem gemeinsamen Sorgerecht.Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass er das während unserer
Ehe niemals gegen meinen Willen gemacht hätte.
Tschuldigung! Jetzt misch ich mich ein!
Hallo Malte,
grau ist alle Theorie - das merkt man hier immer wieder!
Im richtigen Leben entfernt sich der, bei dem das Kind nicht den Lebensmittelpunkt hat immer weiter von den täglichen Dingen.
Als Kindesvater, gegen den ausdrücklichen Wunsch der Mutter und des Kindes (welches durchaus im Notfall gehört wird) ist ungut und bei solchen Dingen wie Links-, Rechts- oder Beidhändigkeit die Situation so zu eskalieren trägt weder zum Kindeswohl noch zur Harmonie zwischen den beiden Elternteilen bei.
Also: mein Fazit: Er hatte das Recht diesen Test durchführen zu lassen - es wirklich so zu tun, war richtig ungeschickt! Das Vertrauensverhältnis ist gestört und so etwas tut nie gut
Natürlich vertraue ich als Mutter jemandem mein Kind an - auch das nennt man Sorgfaltspflicht - und auch wenn es der leibliche Vater ist, kann dieser gegen das Kindeswohl verstoßen und dann bin ich als Mutter in der Pflicht auf mein Kind zu achten und zu überlegen und zu entscheiden, wem ich mein Kind anvertraue. Natürlich werde ich in der Regel
nicht dem Kind den Vater entziehen. Und natürlich hast Du Recht: auch der Vater kann das Gleiche bei der Mutter tun müssen. Aber: Knackpunkt ist, ich habe das Sorgerecht (wenn auch nur das halbe) für meine Kinder ist es voll! - ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ganz alleine) und ich habe das Kind im Alltag bei mir. Die normalen Dinge kann ich auch bei gemeinsamen Sorgerecht alleine entscheiden - bei wichtigen Entscheidungen sollte ich das andere Elternteil mit einbeziehen. Das tue ich sicher auch. Aber wenn meine Kinder sagen: nee, da will ich nicht hin, es begründen, er gegen Vereinbarungen verstößt, dann nutze ich mein Aufenthaltsbestimmungsrecht! Der Umgang wird nicht unterbunden, denn er kann sie ja besuchen, aber wenn die Kinder nicht wollen müssen sie nicht hin!
Das hat auch nichts mit Kindesentziehung zu tun.
Und: so schnell bekommt man als Mutter, bei der das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, wohlgenährt, zufrieden und gesund, altersgemäß entwickelt und sonstiges ist, das Sorgerecht nicht aberkannt!
Und das ist dann das bunte, reale Leben
Viele Grüße
Uschi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Uschi,
wird jetzt kleinkariert klingen, aber du setzt auf den falschen Paragraphen.
Der Lebensmittelpunkt des Kindes (bei getrennten Eltern meist eben bei der Mutter) ist der Aufenthaltsort.
Aber wenn meine Kinder
sagen: nee, da will ich nicht hin, es begründen, er gegen
Vereinbarungen verstößt, dann nutze ich mein
Aufenthaltsbestimmungsrecht! Der Umgang wird nicht
unterbunden, denn er kann sie ja besuchen, aber wenn die
Kinder nicht wollen müssen sie nicht hin!
Wenn das Kind allerdings nicht zum Vater will, so kann der Vater das Kind auch nicht dazu zwingen, denke ich. Doch das war hier ja nicht der Fall.
Beim ABR geht es nur um den ständigen Aufenthaltsort des Kindes und der wird in diesem Fall absolut nicht geändert. Das Kind bleibt ja bei der Mutter. Wenn der Vater seinen Umgang mit dem Kind für oben beschriebene Sache nutzt, so tut er dies in seiner Sorgfaltspflicht dem Kind gegenüber (ob das nun im Interesse der Mutter oder des Kindes ist, steht erst mal nicht zur Diskussion).
Nun ja, blöde Situation nun. Mit RECHT ist hier ein Vertrauensverhältnis nicht zu flicken. Aber miteinander reden soll ja bekanntlich auch helfen. Auch wenns für beide Seiten schwer ist. Und Uschi, du kannst mir glauben das ich sehr genau weiß, wovon ich rede.
Grüße
André
Hallo Manuela,
Das Problem ist auch, dass ich nicht glaube, dass ein weiteres
Gespräch wirklich etwas bringt. Seine Meinung ist festgefahren
und meine auch. Das Kind ist sprichwörtlich in den Brunnen
gefallen,…
Das dachte ich bei meiner Ex-Partnerin auch. Sie schmiss mich aus der Wohnung, als sie im 4. Monat schwanger war. Nun ist mein Sohn 2 Jahre alt und wir versuchen erste Gespräche. Übrigens weiß ich bis heute keinen Grund für die Trennung, nach ihrer Aussage waren es einfach nur ihre Hormone. Ich habe keine Hoffnung das wir uns näherkommen, aber wir versuchen es wenigstens. Na denn…
und mein Ex-Mann kann sich jetzt eigentlich
gemütlich zurücklehnen und sich freuen, dass er seinen Willen
durchgesetzt hat.
Genau der Satz gibt mir zu denken. Oben hast du geschrieben, das ihr beide festgefahrene Meinungen habt und nun soll er sich freuen. Wird er aber ganz bestimmt nicht tun. Seid fair zueinander. Und werft euch nicht alles gegenseitig vor. Das gilt nicht direkt an dich gerichtet, sondern an beide, auch wenn er hier vielleicht nicht mitliest.
Ok, das war jetzt nicht zum Thema, aber ich wollte es loswerden.
Grüße
André
Tach,
Im richtigen Leben entfernt sich der, bei dem das Kind nicht
den Lebensmittelpunkt hat immer weiter von den täglichen
Dingen.
yep, das ist wohl leider so. Daher eben auch die (wenngleich nur moralische) Pflicht, dem soweit möglich entgegenzusteuern.
Als Kindesvater, gegen den ausdrücklichen Wunsch der Mutter
und des Kindes (welches durchaus im Notfall gehört wird) ist
ungut und bei solchen Dingen wie Links-, Rechts- oder
Beidhändigkeit die Situation so zu eskalieren trägt weder zum
Kindeswohl noch zur Harmonie zwischen den beiden Elternteilen
bei.
Da hab ich nichts gegen gesagt (im Gegenteil).
Also: mein Fazit: Er hatte das Recht diesen Test durchführen
zu lassen - es wirklich so zu tun, war richtig ungeschickt!
Das Vertrauensverhältnis ist gestört und so etwas tut nie gut
Völlig richtig.
Natürlich vertraue ich als Mutter jemandem mein Kind an
Tust Du nicht, weil Du gar nicht die Wahl hast.
Es obliegt nicht Deiner Entscheidung, ob der Vater Umgang mit seinem Kind hat oder nicht.
Es obliegt auch nicht Deiner Entscheidung, diesen Umgang einzuschränken.
das nennt man Sorgfaltspflicht - und auch wenn es der
leibliche Vater ist, kann dieser gegen das Kindeswohl
verstoßen und dann bin ich als Mutter in der Pflicht auf mein
Kind zu achten und zu überlegen und zu entscheiden, wem ich
mein Kind anvertraue.
Es gibt da sicher Extremfälle, und niemand wird erwarten, dass eine Mutter das gemeinsame Kind dem Vater mitgibt, wenn es grün und blau geprügelt zurückkommt. Das sind aber völlig andere Sachlagen, die auch rechtlich ganz anders betrachtet werden. Von so etwas war hier im gesamten Thread nicht die Rede, noch nicht mal ansatzweise.
Ansonsten - nein, Du hast da gar nicht das Recht zu entscheiden, ob der Vater Umgang hat oder nicht.
Aber wenn meine Kinder
sagen: nee, da will ich nicht hin, es begründen, er gegen
Vereinbarungen verstößt, dann nutze ich mein
Aufenthaltsbestimmungsrecht!
Das ABR deckt eine solche Entscheidung nicht ab, und sie wäre illegal (wie immer je nachdem, was ein evtl. Familiengericht entschieden hat).
Das hat auch nichts mit Kindesentziehung zu tun.
Na aber sicher doch
Das ist aber eher was für das Rechtsbrett.
Und: so schnell bekommt man als Mutter, bei der das Kind
seinen Lebensmittelpunkt hat, wohlgenährt, zufrieden und
gesund, altersgemäß entwickelt und sonstiges ist, das
Sorgerecht nicht aberkannt!
Weiß ich, gerade bei unserer bekanntermaßen väterfeindlichen Rechtsprechung. Ich hab auch nicht behauptet, dass das mal eben hutziputzi geht. Danys Vorschlag, mal eben eigenmächtig den Umgang zu beschränken, und das ausdrücklich als Strafmaßnahme gegen den Vater, geht unter’m Strich trotzdem nach hinten los, behaupte ich.
Und das ist dann das bunte, reale Leben
Was jetzt genau? Findest Du es richtig, dazu zu raten, bei schlicht unterschiedlichen Meinungen dem Vater das Kind zu entziehen? Das ist die einzige Frage, auf die ich geantwortet habe und um die es mir in erster Linie geht. Genau dazu wäre mal ein Statement interessant.
Gruß,
Malte
Hallo Malte,
schön, daß wir uns bei vielem doch einig sind 
Natürlich vertraue ich als Mutter jemandem mein Kind an
Tust Du nicht, weil Du gar nicht die Wahl hast.
Es obliegt nicht Deiner Entscheidung, ob der Vater Umgang mit
seinem Kind hat oder nicht.
Es obliegt auch nicht Deiner Entscheidung, diesen Umgang
einzuschränken.
Das ist jetzt auch nicht ganz korrekt - natürlich habe ich die Wahl, ob und wem ich mein Kind anvertraue - ob das legal und/oder richtig ist, ist etwas anderes - aber die Wahl habe ich. Die Konsequenzen daraus sind wieder der nächste Schuh…
Nein, ich hielte es nicht für richtig, würde Manuela den Kontakt zum Kind als Druckmittel einsetzen. Dany hat soviel ich weiß ganz andere Voraussetzungen, davon mal abgesehen. Sie hat sicherlich das alleinige Sorgerecht. Ob der Umgang mit dem Vater überhaupt offiziell geregelt ist, weiß ich nicht. Moralisch o.k. oder nicht, wenn ihr der Vater querkommt, kann sie das problemfrei tun.
das nennt man Sorgfaltspflicht - und auch wenn es der
leibliche Vater ist, kann dieser gegen das Kindeswohl
verstoßen und dann bin ich als Mutter in der Pflicht auf mein
Kind zu achten und zu überlegen und zu entscheiden, wem ich
mein Kind anvertraue.Es gibt da sicher Extremfälle, und niemand wird erwarten, dass
eine Mutter das gemeinsame Kind dem Vater mitgibt, wenn es
grün und blau geprügelt zurückkommt. Das sind aber völlig
andere Sachlagen, die auch rechtlich ganz anders betrachtet
werden. Von so etwas war hier im gesamten Thread nicht die
Rede, noch nicht mal ansatzweise.
Auch hier habe ich andere Erfahrungen, die ich hier jetzt nicht ausbreiten möchte, wenn Du Interesse hast, frag nach - dann mail ich Dir. Es geht aber auch hier um körperliche Unversehrtheit des Kindes und die ist sehr schnell verletzt auch ganz ohne Schläge. Und auch das psychische Wohl ist zu beachten… Mit anderen Worten: das Kindeswohl halt.
Das ABR deckt eine solche Entscheidung nicht ab, und sie wäre
illegal (wie immer je nachdem, was ein evtl. Familiengericht
entschieden hat).
Mir hat das damals der Richter so erklärt. Daß das meine Möglichkeiten sind.
Das hat auch nichts mit Kindesentziehung zu tun.
Na aber sicher doch
Das ist aber eher was für das
Rechtsbrett.
Wenn nicht der Umgang an sich, sondern nur der Besuch des Kindes beim Vater unterbunden wird, ist das sicher keine Kindesentziehung.
Und: so schnell bekommt man als Mutter, bei der das Kind
seinen Lebensmittelpunkt hat, wohlgenährt, zufrieden und
gesund, altersgemäß entwickelt und sonstiges ist, das
Sorgerecht nicht aberkannt!Weiß ich, gerade bei unserer bekanntermaßen väterfeindlichen
Rechtsprechung. Ich hab auch nicht behauptet, dass das mal
eben hutziputzi geht. Danys Vorschlag, mal eben eigenmächtig
den Umgang zu beschränken, und das ausdrücklich als
Strafmaßnahme gegen den Vater, geht unter’m Strich trotzdem
nach hinten los, behaupte ich.
Das mit dem väterfeindlich kann ich nicht unterschreiben, aber jeder Fall ist anders.
Das auch ich nichts davon halte, habe ich bereits oben geschrieben:
Und das ist dann das bunte, reale Leben
Was jetzt genau? Findest Du es richtig, dazu zu raten, bei
schlicht unterschiedlichen Meinungen dem Vater das Kind zu
entziehen? Das ist die einzige Frage, auf die ich geantwortet
habe und um die es mir in erster Linie geht. Genau dazu wäre
mal ein Statement interessant.
Gut. Mein Statement: ich halte es nicht für richtig, aber manchmal für durchaus nachvollziehbar. In diesem Falle bestimmt nicht.
Grüße
Uschi
Hallo André,
ich setze da auf Richters Wort
- ist aber schon etliche Jahre her…
Wie unterschiedlich doch die Erfahrungen sind - auch ich spreche aus Erfahrung.
Alles Gute und viele Grüße
Uschi