Uneinigkeit der Eltern bei gemeinsamen Sorgerecht

Hi,

schön, daß wir uns bei vielem doch einig sind :wink:

erleichternd, ja.

Natürlich vertraue ich als Mutter jemandem mein Kind an

Tust Du nicht, weil Du gar nicht die Wahl hast.
Es obliegt nicht Deiner Entscheidung, ob der Vater Umgang mit
seinem Kind hat oder nicht.
Es obliegt auch nicht Deiner Entscheidung, diesen Umgang
einzuschränken.

Das ist jetzt auch nicht ganz korrekt - natürlich habe ich die
Wahl, ob und wem ich mein Kind anvertraue - ob das legal
und/oder richtig ist, ist etwas anderes - aber die Wahl habe
ich. Die Konsequenzen daraus sind wieder der nächste Schuh…

Okay, dann positiver formuliert dieselbe Konsequenz: Bei gemeinsamem Sorgerecht vertraust Du dem Vater das Kind genauso viel oder wenig an wie er Dir.

Nein, ich hielte es nicht für richtig, würde Manuela den
Kontakt zum Kind als Druckmittel einsetzen. Dany hat soviel
ich weiß ganz andere Voraussetzungen, davon mal abgesehen. Sie
hat sicherlich das alleinige Sorgerecht. Ob der Umgang mit dem
Vater überhaupt offiziell geregelt ist, weiß ich nicht.
Moralisch o.k. oder nicht, wenn ihr der Vater querkommt, kann
sie das problemfrei tun.

Das ist doch ein völlig anderer Fall, der auch von meinen ständigen Hinweisen („solange ein Familiengericht…“) entsprechend abgefangen wird! Von so einer Konstellation hab cih die ganze Zeit nicht gesprochen, und ich erwarte eigentlich von jedem hier, dass er/sie lesen kann und nicht wild Aussagen auf beliebige Umstände überträgt, die ganz konkret sind.

Auch hier habe ich andere Erfahrungen, die ich hier jetzt
nicht ausbreiten möchte, wenn Du Interesse hast, frag nach -
dann mail ich Dir. Es geht aber auch hier um körperliche
Unversehrtheit des Kindes und die ist sehr schnell verletzt
auch ganz ohne Schläge. Und auch das psychische Wohl ist zu
beachten… Mit anderen Worten: das Kindeswohl halt.

Sicher - genau das ist hier ja gerade der Streitpunkt, allerdings beruhen beide Ansichten über das Kindeswohl in diesem Fall auf rein subjektiven Meinungen.

Der Vater hält einen medizinischen Test, der von Fachpersonal legal und nach den Regeln der Kunst durchgeführt wird, für unabdingbar für das Kindeswohl.

Die Mutter hält diesen Test aufgrund der Aussage einer Kinderärztin, der sie vertraut, für unnötig und belastend und wider das Kindeswohl.

Da gibt es keine deutliche Wahrheit oder sowas. Da gibt es auch keine unbestreitbare Gefahr für das Kindeswohl, auf beiden Seiten nicht.

Genau deshalb sehe ich auch nicht den Hauch einer Rechtfertigung für „Strafmaßnahmen“.

Das ABR deckt eine solche Entscheidung nicht ab, und sie wäre
illegal (wie immer je nachdem, was ein evtl. Familiengericht
entschieden hat).

Mir hat das damals der Richter so erklärt. Daß das meine Möglichkeiten sind.

Wie gesagt - gehen tut erstmal alles, aber im Zweifel muss das auch einer neutralen Überprüfung standhalten. Den Kopf schütteln würde ein Dritter sicherlich über Vater UND Mutter, bloß hat Vater nix rechtswidriges getan - Mutter im Zweifel schon. Ergo: Schlechtere Karten. Macht sich nicht gut, und diesen „Joker“ sollte man sich doch besser für krasse Fälle aufheben, sonst ist er im schlimmsten Falle futsch. Diese Möglichkeit des „mütterlichen Ungehorsam“ ist ja kein Persilschein.

Das hat auch nichts mit Kindesentziehung zu tun.

Na aber sicher doch :smile: Das ist aber eher was für das
Rechtsbrett.

Wenn nicht der Umgang an sich, sondern nur der Besuch des
Kindes beim Vater unterbunden wird, ist das sicher keine
Kindesentziehung.

Das ist wie gesagt was für’s Rechtsbrett. Kindesentziehung ist ja nur der Straftatbestand, das Zivilrecht spielt da ja auch noch mit rein.

Gruß,

Malte

Die Mutter hält diesen Test aufgrund der Aussage einer
Kinderärztin, der sie vertraut, für unnötig und belastend und
wider das Kindeswohl.

Nicht nur die Meinung der Kinderärztin war ausschlaggebend, sondern auch mein eigener (gesunder) Menschenverstand, der Blick auf mein Kind und außerdem die Meinung von Erziehern und zahlreichen Familienangehörigen, z.B. auch meine Ex-Schwiegermutter, bei der es ja viel logischer wäre, wenn sie auf der Seite ihres Sohnes stünde.

Im Übrigen war ich mit meinem Sohn heute beim der Schuluntersuchung (für die Einschulung). Auch dort kam man zum eindeutigen Ergebnis: Rechtshänder.

bloß hat Vater nix rechtswidriges getan - Mutter im Zweifel
schon. Ergo: Schlechtere Karten.

Das erklär mir mal bitte! Was habe ich denn Rechtswidriges getan?

Die Mutter hält diesen Test aufgrund der Aussage einer
Kinderärztin, der sie vertraut, für unnötig und belastend und
wider das Kindeswohl.

Nicht nur die Meinung der Kinderärztin war ausschlaggebend,
sondern auch mein eigener (gesunder) Menschenverstand, der
Blick auf mein Kind und außerdem die Meinung von Erziehern und
zahlreichen Familienangehörigen, z.B. auch meine
Ex-Schwiegermutter, bei der es ja viel logischer wäre, wenn
sie auf der Seite ihres Sohnes stünde.

Nun, Dein gesunder Menschenverstand rechnet sich gegen den Deines Mannes auf, Familienangehörige sind nicht neutral (auch Schwiegermütter nicht) usw. usf. - Wie gesagt, es geht weniger darum, wer Recht hat, als mehr darum, wie Du Dich in einer Solchen Lage zukünftig mit Deinem Ex einigen kannst.

bloß hat Vater nix rechtswidriges getan - Mutter im Zweifel
schon. Ergo: Schlechtere Karten.

Das erklär mir mal bitte! Was habe ich denn Rechtswidriges
getan?

Du nicht. Wer Danys Rat, dem Vater zur Strafe das Kind zu entziehen folgt, schon. Hast Du nicht getan, weiß ich.

Gruß,

Malte

Du nicht. Wer Danys Rat, dem Vater zur Strafe das Kind zu
entziehen folgt, schon. Hast Du nicht getan, weiß ich.

Gruß,

Malte

Da bin ich jetzt aber froh, dass ich den Vorwurf nicht auf mich beziehen muss. Werde ja schon ganz kirre hier *lach*

Hallo Malte,

Okay, dann positiver formuliert dieselbe Konsequenz: Bei
gemeinsamem Sorgerecht vertraust Du dem Vater das Kind genauso
viel oder wenig an wie er Dir.

Traurig, aber wahr!

Der Vater hält einen medizinischen Test, der von Fachpersonal
legal und nach den Regeln der Kunst durchgeführt wird, für
unabdingbar für das Kindeswohl.

Hab ich gelesen!

Die Mutter hält diesen Test aufgrund der Aussage einer
Kinderärztin, der sie vertraut, für unnötig und belastend und
wider das Kindeswohl.

Das stand nicht so in der Frage, da sind durchaus noch andere, auch kompetente, Personen im Spiel…

Genau deshalb sehe ich auch nicht den Hauch einer
Rechtfertigung für „Strafmaßnahmen“.

Das sehe ich, wie ich bereits schrieb, auch nicht - ich las auch nirgendwo, daß Manuela das wollte…

Grüße Uschi

Hallo,

Okay, dann positiver formuliert dieselbe Konsequenz: Bei
gemeinsamem Sorgerecht vertraust Du dem Vater das Kind genauso
viel oder wenig an wie er Dir.

Traurig, aber wahr!

ist das jetzt allgemein gemeint? Dann verstehe ich das nicht.

Der Vater hält einen medizinischen Test, der von Fachpersonal
legal und nach den Regeln der Kunst durchgeführt wird, für
unabdingbar für das Kindeswohl.

Hab ich gelesen!

Die Mutter hält diesen Test aufgrund der Aussage einer
Kinderärztin, der sie vertraut, für unnötig und belastend und
wider das Kindeswohl.

Das stand nicht so in der Frage, da sind durchaus noch andere,
auch kompetente, Personen im Spiel…

Ich kann und will sicher nicht beurteilen, was an der Rechtslinksbeidhändigkeitsgeschichte nun dran ist oder nicht, aber ich hab nochmal nachgelesen, und sorry, meiner Meinung nach sind Erzieherinnen und Familienangehörige allesamt nicht befähigt, so eine Frage tiefgehend beurteilen zu können.

Genau deshalb sehe ich auch nicht den Hauch einer
Rechtfertigung für „Strafmaßnahmen“.

Das sehe ich, wie ich bereits schrieb, auch nicht - ich las
auch nirgendwo, daß Manuela das wollte…

Deshalb hab ich diese Nummer auch nur duplosche vorgehalten, und nicht Manuela.

Gruß,

Malte

Auch Hallo,

ist das jetzt allgemein gemeint? Dann verstehe ich das nicht.

Alles was ich jetzt hier für die Mutter gesagt habe, gilt natürlich im umgekehrten Fall auch für den Vater: Wenn kein Vertrauen da ist, wird das mit dem „Anvertrauen“ eben einfach schwierig, gerade beim gemeinsamen Sorgerecht.

Das stand nicht so in der Frage, da sind durchaus noch andere,
auch kompetente, Personen im Spiel…

Ich kann und will sicher nicht beurteilen, was an der
Rechtslinksbeidhändigkeitsgeschichte nun dran ist oder nicht,
aber ich hab nochmal nachgelesen, und sorry, meiner Meinung
nach sind Erzieherinnen und Familienangehörige allesamt nicht
befähigt, so eine Frage tiefgehend beurteilen zu können.

Erzieherinnen eines Kindergarten werden u.U. durchaus als kompetent für die Entwicklung eines Kindes angesehen. Das ist jetzt wieder Praxis. Das ist einfach so - keine Theorie…

Deshalb hab ich diese Nummer auch nur duplosche vorgehalten,
und nicht Manuela.

Deswegen hatte ich auch auf Dein und Duplosches „Disput“ meine Meinung geschrieben und mit anderer Antwort auf Manuelas…

Grüße

Uschi

ist das jetzt allgemein gemeint? Dann verstehe ich das nicht.

Alles was ich jetzt hier für die Mutter gesagt habe, gilt
natürlich im umgekehrten Fall auch für den Vater: Wenn kein
Vertrauen da ist, wird das mit dem „Anvertrauen“ eben einfach
schwierig, gerade beim gemeinsamen Sorgerecht.

Deshalb, und vor allem, weil in so einem Fall beide kaum die Wahl haben, betrachte ich das auch nicht als „anvertrauen“. Wenn ich ejmandem etwas anvertraue, dann bedeutet das, dass ich ihm das eben aus Vertrauen gebe. Der Zwang bzw. die Pflicht es abzugeben, macht die Nummer mit dem Vertrauen irgendwie hinfällig, das spielt dabei nämlich keine Rolle mehr. Scheint mir aber eine rein begriffliche Frage, nicht so wichtig (oder vielleicht doch, weil es den Blick auf einiges doch ändert).

Erzieherinnen eines Kindergarten werden u.U. durchaus als
kompetent für die Entwicklung eines Kindes angesehen. Das ist
jetzt wieder Praxis. Das ist einfach so - keine Theorie…

Von wem? Von Eltern? Müttern? Irrelevant. Relevant ist dabei nur, ob sie dazu ausgebildet sind, die Händigkeit _sicher_ bestimmen zu können. Gehört das zum Lehrplan einer Erzieherausbildung?

Ich glaube Dir unbesehen, dass erfahrene Erzieher in der Lage sind zu sagen „Dieses Kind wurde umgeschult!“, ich glaube aber nicht, dass sie in der Lage sind zu sagen „Dieses Kind wurde _nicht_ umgeschult!“.

Da gehört imho schon ein bisschen mehr dazu.

.m

Hallo
sagen Sie Ihrem Ex folgendes
ich habe drei Kinder…23,20 und 14 Jahre.Die älteren machen alles mit links, auch schreiben …UND!!! Der jüngste macht alles mit rechts…wo ist das PROBLEM???
Ob er links schreibt oder rechts ,hauptsache er ist gesund und munter
Mein jüngster Sohn hat 3 Jahre bei mir gelebt,jetzt bei seinem Vater.Er war war mal 10 Tage im Notkinderheim,dort hat er sich den Finger gebrochen,aus Wut.Die leiterin hat mich auch gefragt,ob sie den Vater informieren soll oder ich.Sie hat es dann getan.Ob ich es gatan hätte,wenn das bei uns zu Hause passiert wäre,glaube ich nicht.Bei einer schlimmen Erkrankung sollte man den Ex schon informieren,aber nicht bei jeden Pubs
lisa

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Hallo,

ich habe drei Kinder…23,20 und 14 Jahre.Die älteren machen
alles mit links, auch schreiben …UND!!! Der jüngste macht
alles mit rechts…wo ist das PROBLEM???

Das Problem wäre, wenn der Junge umerzogen worden
wäre, was der Vater wohl vermutet (und was ihm anscheinend
auch selbst geschehen ist). DAS bringt nämlich Probleme
mit sich.
Aber das Problem ist weder die Links- noch Rechtshändigkeit,
sondern die Uneinigkeit der Eltern über die weitere
Vorgehensweise, bzw. wie man mit der Uneinigkeit umgeht.

Bei einer schlimmen Erkrankung
sollte man den Ex schon informieren,aber nicht bei jeden Pubs

Der „Ex“ istimmerhin Vater des Kindes und ja,
der sollte informiert werden. Er wird informiert
werden wollen, wenn ihm das Kind nicht total egal ist
(was bei gemeinsamem Sorgerecht kaum der Fall sein wird).
Ob es dann ein „Pubs“ war oder nicht, kann er dann
selbst entscheiden und wie er darauf reagieren möchte.

Gruß
Elke

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