Hi,
schön, daß wir uns bei vielem doch einig sind
erleichternd, ja.
Natürlich vertraue ich als Mutter jemandem mein Kind an
Tust Du nicht, weil Du gar nicht die Wahl hast.
Es obliegt nicht Deiner Entscheidung, ob der Vater Umgang mit
seinem Kind hat oder nicht.
Es obliegt auch nicht Deiner Entscheidung, diesen Umgang
einzuschränken.Das ist jetzt auch nicht ganz korrekt - natürlich habe ich die
Wahl, ob und wem ich mein Kind anvertraue - ob das legal
und/oder richtig ist, ist etwas anderes - aber die Wahl habe
ich. Die Konsequenzen daraus sind wieder der nächste Schuh…
Okay, dann positiver formuliert dieselbe Konsequenz: Bei gemeinsamem Sorgerecht vertraust Du dem Vater das Kind genauso viel oder wenig an wie er Dir.
Nein, ich hielte es nicht für richtig, würde Manuela den
Kontakt zum Kind als Druckmittel einsetzen. Dany hat soviel
ich weiß ganz andere Voraussetzungen, davon mal abgesehen. Sie
hat sicherlich das alleinige Sorgerecht. Ob der Umgang mit dem
Vater überhaupt offiziell geregelt ist, weiß ich nicht.
Moralisch o.k. oder nicht, wenn ihr der Vater querkommt, kann
sie das problemfrei tun.
Das ist doch ein völlig anderer Fall, der auch von meinen ständigen Hinweisen („solange ein Familiengericht…“) entsprechend abgefangen wird! Von so einer Konstellation hab cih die ganze Zeit nicht gesprochen, und ich erwarte eigentlich von jedem hier, dass er/sie lesen kann und nicht wild Aussagen auf beliebige Umstände überträgt, die ganz konkret sind.
Auch hier habe ich andere Erfahrungen, die ich hier jetzt
nicht ausbreiten möchte, wenn Du Interesse hast, frag nach -
dann mail ich Dir. Es geht aber auch hier um körperliche
Unversehrtheit des Kindes und die ist sehr schnell verletzt
auch ganz ohne Schläge. Und auch das psychische Wohl ist zu
beachten… Mit anderen Worten: das Kindeswohl halt.
Sicher - genau das ist hier ja gerade der Streitpunkt, allerdings beruhen beide Ansichten über das Kindeswohl in diesem Fall auf rein subjektiven Meinungen.
Der Vater hält einen medizinischen Test, der von Fachpersonal legal und nach den Regeln der Kunst durchgeführt wird, für unabdingbar für das Kindeswohl.
Die Mutter hält diesen Test aufgrund der Aussage einer Kinderärztin, der sie vertraut, für unnötig und belastend und wider das Kindeswohl.
Da gibt es keine deutliche Wahrheit oder sowas. Da gibt es auch keine unbestreitbare Gefahr für das Kindeswohl, auf beiden Seiten nicht.
Genau deshalb sehe ich auch nicht den Hauch einer Rechtfertigung für „Strafmaßnahmen“.
Das ABR deckt eine solche Entscheidung nicht ab, und sie wäre
illegal (wie immer je nachdem, was ein evtl. Familiengericht
entschieden hat).Mir hat das damals der Richter so erklärt. Daß das meine Möglichkeiten sind.
Wie gesagt - gehen tut erstmal alles, aber im Zweifel muss das auch einer neutralen Überprüfung standhalten. Den Kopf schütteln würde ein Dritter sicherlich über Vater UND Mutter, bloß hat Vater nix rechtswidriges getan - Mutter im Zweifel schon. Ergo: Schlechtere Karten. Macht sich nicht gut, und diesen „Joker“ sollte man sich doch besser für krasse Fälle aufheben, sonst ist er im schlimmsten Falle futsch. Diese Möglichkeit des „mütterlichen Ungehorsam“ ist ja kein Persilschein.
Das hat auch nichts mit Kindesentziehung zu tun.
Na aber sicher doch
Das ist aber eher was für das
Rechtsbrett.Wenn nicht der Umgang an sich, sondern nur der Besuch des
Kindes beim Vater unterbunden wird, ist das sicher keine
Kindesentziehung.
Das ist wie gesagt was für’s Rechtsbrett. Kindesentziehung ist ja nur der Straftatbestand, das Zivilrecht spielt da ja auch noch mit rein.
Gruß,
Malte

Das ist aber eher was für das