Unfall auf dem Radweg

Hallo,

ich habe gestern einen Unfall mit dem Rad gehabt. Ich fuhr auf dem Radweg als ich dann einem Auto ausgewichen bin, das halb auf dem Radweg in einer Ausfahrt stand, verlor ich die Kontrolle und habe mich ordentlich hingepackt. Nun sitze ich zuhause lecke meine Schürfwunden und frage mich ob es denn lohnt einen Unfallbericht auszufüllen. Der Schaden (ca 150 Euro) hält sich in Grenzen. Überlege mir gerade ob ich mir das zu 100% in die Schuhe schieben muss. Einerseits hätte ich ja noch beser aufpassen können, andererseits musste ich ausweichen weil der ja halb auf dem Radweg stand.

Gruß Pit

Hallo,

zu 100% in die Schuhe schieben muss. Einerseits hätte ich ja
noch beser aufpassen können, andererseits musste ich
ausweichen weil der ja halb auf dem Radweg stand.

tja, ärgerliche Sache das. Ich denke mal, wenn das vor Gericht gehen würde, gäbe es wohl ne Mitschuld für den Autofahrer, aber die dürfte sich eher in der Region um 10 als um 60% bewegen.

So ein Auto springt ja nicht von der Straße auf den Radweg und Du bist sicherlich auch nicht 180 gefahren. Insofern war die Gefahr aus größerer Entfernung erkennbar, so daß Du hättest bremsen und die Gefahr vorsichtig „umschiffen“ können. Daß Du anscheinend hektisch ausgewichen und dabei gefallen bist, ist somit nur Deine Schuld.

Gruß,
Christian

Hallo Pit,
meiner Meinung nach, darf ein PKW nicht auf einem Radweg stehen. Es ist da egal ob der in der Einfart stand oder nicht. Die Situation erhöht natürlich die Gefahrtragung die ein KFZ im Strassenverkehr sowieso hat.

Erklärungsbedürftigt ist natürlich der Umstand, warum du als Radfahrer das KFZ nicht rechtzeitig gesehen hast? Wurde deine Aufmerksamkeit auf den Strassenverkehr gelenkt.

Letztendlich hast du immer den Weg offen, deine Ansprüche gegen den Halter (bzw. Versicherung) einzureichen. Wenn es auch nur um Klärung des Sachverhaltes geht.

Wenn du aber für dich selbst der Meinung bist, das der Unfall auf deine eigene „Blödheit“ zurück zuführen ist, dann lecke deine Wunden weiter und hake es ab als Erfahrung.

Denn grundsätzlich muß ich sagen, das es mich immer wieder ank…, das in Deutschland mittlerweile normal ist, auch wegen eigenen Dummheiten, einen anderen zu verklagen, weil irgendein schlauer Anwalt, Freund, o.a. meint, da wäre noch was zu holen.

Also mein Apell an alle:

Habe ich selbst Schuld an einem Ereignis, dann habe ich auch dazu zu stehen.

Dieses entbehrt nicht das Recht, seine Ansprüche geltend zu machen. Nur man sollte schon mal ganz klar die Sache differenzieren.

Daher find ich das cool, das du dir erstmal einige Infos und Meinungen einholst.

Ich hoffe ich konnte dir einen Denkansatz geben.

Gruß
Martin

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Hallo Peter,

ich habe gestern einen Unfall mit dem Rad gehabt. Ich fuhr auf
dem Radweg als ich dann einem Auto ausgewichen bin, das halb
auf dem Radweg in einer Ausfahrt stand, verlor ich die
Kontrolle und habe mich ordentlich hingepackt.

Überlege mir gerade ob ich mir das
zu 100% in die Schuhe schieben muss. Einerseits hätte ich ja
noch beser aufpassen können, andererseits musste ich
ausweichen weil der ja halb auf dem Radweg stand.

Richtig, das Fehlverhalten des Autofahrers trug wesentlich zu dem Unfall bei.

Ich würde Dir aus meiner verkehrspolitischen Arbeit auf jeden Fall zu einer Anzeige des KFZ-Halters raten. Die Poizei ist nach allen ihren Stellungnahmen sowieso immer der Meinung, das Radfahrer selber schuld sind, wenn sie einen Unfall haben. Du könntest, bei sorgfältiger Schilderung des Unfalles, ein wenig dazu beitragen, die Statistik gerade zu rücken.

Eben weil viele Radfahrer nicht zur Anzeige neigen, kristallisiert ein „Selber schuld“-Bild bei allen Beurteilern heraus.

Einen erlittenen Schaden kannst/musst Du dann sowieso zivilrechtlich geltend machen.

Gruß, Karin

Hi!

Augen auf, Ohren auf, Helmi ist da…

Auch wenn das Auto unrechtmässig geparkt war, musst Du Dir die Frage gefallen lassen, weshalb Du einfach dagegen fährst bzw. nicht rechtzeitig ausweichen konntest, um einen Sturz zu vermeiden, wenn man es weit vorher sehen konnte und somit bei angepasster V eine Bremsung möglich gewesen wäre (was ich hier unterstelle, da Du nichts anders lautendes geschrieben hast).

Da man ja in Deutschland seine Mitbürger wegen jedem Unsinn verklagen kann, kannst Du es ja mal versuchen.
Ich sehe allerdings wenig Chancen für Dich, auf diesem Wege an eine sinnvolle Summe Geldes zu gelangen, denn Du musst ja auch die Prozesskosten zu dem Teil tragen, zu welchem Dir die Schuld angelastet wird. Dazu kommt Dein Anwalt.

Mein Tip: in Zukunft die Augen aufsperren und nicht immer sein eigens Fehlverhalten über vernachlässigbares Fehlverhalten anderer zu erklären versuchen, denn manchmal stehen nicht nur Autos auf dem Radweg, sondern auch Kinder…

Grüße,

Mathias

ich habe gestern einen Unfall mit dem Rad gehabt. Ich fuhr auf
dem Radweg als ich dann einem Auto ausgewichen bin, das halb
auf dem Radweg in einer Ausfahrt stand, verlor ich die
Kontrolle und habe mich ordentlich hingepackt. Nun sitze ich
zuhause lecke meine Schürfwunden und frage mich ob es denn
lohnt einen Unfallbericht auszufüllen. Der Schaden (ca 150
Euro) hält sich in Grenzen. Überlege mir gerade ob ich mir das
zu 100% in die Schuhe schieben muss. Einerseits hätte ich ja
noch beser aufpassen können, andererseits musste ich
ausweichen weil der ja halb auf dem Radweg stand.

Gruß Pit

Hallo,

Richtig, das Fehlverhalten des Autofahrers trug wesentlich zu
dem Unfall bei.

mindestens bei „wesentlich“ würde ich streiten.

Ich würde Dir aus meiner verkehrspolitischen Arbeit auf jeden
Fall zu einer Anzeige des KFZ-Halters raten. Die Poizei ist
nach allen ihren Stellungnahmen sowieso immer der Meinung, das
Radfahrer selber schuld sind, wenn sie einen Unfall haben. Du
könntest, bei sorgfältiger Schilderung des Unfalles, ein wenig
dazu beitragen, die Statistik gerade zu rücken.

Definition Unfall: das ist ein plötzliches (!!!) Ereignis, welches einen Schaden herbeiführt. Wenn das KfZ also schon auf dem Radweg stand, ist ein Mitverschulden eher unwarscheinlich.
So plötzlich war das ja nicht.
Beispiel aus eigenem Erleben: Ich stand im 5-Meter-Bereich einer Kreuzung und ein Bus war der Meinung, meine linke Seite (die des Autos:wink: ) verzeiren zu müssen. Ergebnis 100% des Schdens trug der Busfahrer bzw. dessen Versicherung.
Bei dem Radunfall wirds nicht anders kommen.

Eben weil viele Radfahrer nicht zur Anzeige neigen,
kristallisiert ein „Selber schuld“-Bild bei allen Beurteilern
heraus.

Wenn ich die ziemlich häufig bei roter Ampel, rechts an fahrenden(!) Autos vorbei und auf der Straße statt auf dem Radweg sehr, wundert mich die Statistik überhaupt nicht.

Einen erlittenen Schaden kannst/musst Du dann sowieso
zivilrechtlich geltend machen.

Erfolgsaussichten siehe oben.

Gruß,
Micha

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Definition Unfall: das ist ein plötzliches (!!!) Ereignis,
welches einen Schaden herbeiführt. Wenn das KfZ also schon auf
dem Radweg stand, ist ein Mitverschulden eher unwarscheinlich.
So plötzlich war das ja nicht.

Also, nach Deiner Meinung sind Radwege als Parkplätze gebaut worden?

Eben weil viele Radfahrer nicht zur Anzeige neigen,
kristallisiert ein „Selber schuld“-Bild bei allen Beurteilern
heraus.

Wenn ich die ziemlich häufig bei roter Ampel, rechts an
fahrenden(!) Autos vorbei und auf der Straße statt auf dem
Radweg sehr, wundert mich die Statistik überhaupt nicht.

Wieso soll ich einen Radweg benutzen, der dann doch andauernd als Parkplatz genutzt wird? Übrigens: Inzwischen ist auch mehr jeder Radweg benutzungspflichtig, siehe http://www.adfc.de/verkehr/stvo/

Gruß, Karin

Hallo!

Hier ist es sehr schwierig eine generelle Aussage zu machen.

Das hier nur einer schuld ist, halte ich eher für unwahrscheinlich.

Abhängig ist die Beurteilung jedenfalls von allen möglichen Umständen. Fahrbahngegebenheiten, deine Fahrgeschwindigkeit (sehr wichtig -> insb. Fahren auf Sicht!), wie Stand das Auto genau auf dem Radweg etc.

Gruß
Tom

Hi!

Überlege mir gerade ob ich mir das
zu 100% in die Schuhe schieben muss. Einerseits hätte ich ja
noch beser aufpassen können, andererseits musste ich
ausweichen weil der ja halb auf dem Radweg stand.

Stand das Auto dort oder fuhr es gerade dorthin??? Wenn es fuhr hast du natürlich berechtigte Forderungen, aber so wie du schreibst stand es ja…

Dann frag ich mich allerdings was du mit „noch besser aufpassen“ meinst??
Du hast doch wohl dann gar nicht aufgepasst - sondern gepennt und willst für eigene Dummheit jemand anderes verantwortlich machen - lern lieber Fahrrad fahren und fahr nicht zu schnell!

Das das Auto falsch stand ist da völlig irrelevant und manchmal läßt es sich auch kaum verhindern, daß man mal ein Auto so hinstellen muß (z. B. Garage aufmachen).

Gruß

Bernd

Hallo Karin,

ich muss Jaku recht geben. Die Hauptschuld trägt der Radfahrer. Wer auf ein gut sichtbares, stehendes Hindernis auffährt ist selbst schuld.

Also, nach Deiner Meinung sind Radwege als Parkplätze gebaut
worden?

Der Autofahrer bekäme auf jeden fall eine geb.-pflichtige Verwarnung wegen falsch Parkens.

Wenn ich die ziemlich häufig bei roter Ampel, rechts an
fahrenden(!) Autos vorbei und auf der Straße statt auf dem
Radweg sehr, wundert mich die Statistik überhaupt nicht.

Wieso soll ich einen Radweg benutzen, der dann doch andauernd
als Parkplatz genutzt wird?

Das musst du auch nicht. Wenn er aber durchgängig befahrbar und in akzeptablem Zustand ist, wirst du nicht drum herum kommen (auch wenn das manchmal unsicherer ist, als auf der Straße zu fahren).

Ganz ehrlich gesagt halte ich den schlechten Ruf der Radfahrer durchaus für gerechtfertigt. Hier in der Fußgängerzone Karlsruhe ist Radfahren verboten. Trotzdem wird lustig gefahren und wenn mal ein Fußgänger gerammt wird ist man schnell verduftet.

Gruss, Niels

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Hi,

Also, nach Deiner Meinung sind Radwege als Parkplätze gebaut
worden?

etwas platt, der Versuch! Habe ich nicht geschrieben und nicht gemeint. Ich habe nur die Beteiligung des PKW an einem Unfall angezweifelt, da der PKW in diesem Fall nicht plötzlich und unerwartet auf den Radweg gesprungen ist.

Wieso soll ich einen Radweg benutzen, der dann doch andauernd
als Parkplatz genutzt wird?

Gutes Argument! Gegenargument: Warum soll ich nicht auf dem Radweg parken, wenn die Radfahrer eh auf der Straße rumgondeln?
Um es vorsichtshalber noch gleich zu sagen: Das ist nicht die Meinung, mit der ich Auto fahre.

Aber wenn Du so auf die bösen Autofahrer schimpft, solltest du Dich korrekt verhalten, ansonsten wirds irgendwo unglaubwürdig.

Übrigens: Inzwischen ist auch mehr
jeder Radweg benutzungspflichtig, siehe

Ich rede nur von beschilderten Radwegen, die StVO kenne ich schon…

Gruß,
Micha

Hallo!

Das das Auto falsch stand ist da völlig irrelevant und
manchmal läßt es sich auch kaum verhindern, daß man mal ein
Auto so hinstellen muß (z. B. Garage aufmachen).

Tut mir leid, aber das ist völlig falsch.

Gruß
Tom

???
Hi!

Richtig, das Fehlverhalten des Autofahrers trug wesentlich zu
dem Unfall bei.

Sorry, aber wäre das Auto jetzt kein Auto gewesen, sondern ein Loch (weil da Kanalarbeiten gemacht werden), würde dann auch das Verhalten der Anwohner wesentlich zum Unfall beigetragen haben, da diese ja immerhin eine Kanalisation brauchen?

Das einfachste Mittel, den Unfall zu verhindern, wäre vermutlich gewesen, der Radler hätte nicht gepennt!

Die Tatsache, dass der PKW nur halb auf dem Radweg stand, lässt mich noch etwas mehr darüber grübeln, wie sehr er gepennt haben muss!!

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, sollte immer darauf bedacht sein, Unfälle zu vermeiden - auch, wenn ich dann mal auf mein Recht verzichten muss…

Grüße
Guido (auch Radfahrer - und Autofahrer)

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Hi!

Tut mir leid, aber das ist völlig richtig.

Bernd

Würde mich jetzt auch mal interessieren…

Das das Auto falsch stand ist da völlig irrelevant

Das seh ich nämlich auch so. In diesem Fall hat der Radfahrer durch nicht angepaßte Geschwindigkeit, oder fehlende Fahrzeugbeherrschung den VU selbst verursacht.

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

D.h. er hätte, wenn er ein Hindernis erkennt, ggf. absteigen müssen um einen Unfall zu vermeiden.

Das der Autofahrer gleichzeitig eine Owi begangen hat bleibt dabei unbestritten.

Möglicher weise würde ein Richter dem Pkw Fahrer eine Teilweise Haftung zusprechen, wenn dieser in der Nacht auf einem unbeleuchtetn radweg parkt o.ä., aber auch das ist wohl reine Spekulation.

Insbesondere da z.B. eine ordnungsmeäß errichtete und abgesicherte Baustelle auf dem Radweg zum gleichen Ergebnis hätte führen können.

Tut mir leid, aber das ist völlig falsch.

Das erklär mal wieso - das ist richtig und das ist falsch ist keine erklärung.

Hallo!

Das das Auto falsch stand ist da völlig irrelevant

Das seh ich nämlich auch so. In diesem Fall hat der Radfahrer
durch nicht angepaßte Geschwindigkeit, oder fehlende
Fahrzeugbeherrschung den VU selbst verursacht.

Ich seh das deshalb überhaupt nicht so, da die notwendigen Angaben fehlen, um dies so annehmen zu können. Um eine wirklich zuverlässige rechtliche Beurteilung abgeben zu können, müsste man alle Faktoren genau kennen.

Es ist nunmal so, dass man ein Auto nicht auf einer Radfahranlage parken darf. Und Schutzzweck dieser Norm ist jedenfalls auch, dass Radfahrer nicht behindert und gefährdet werden. Gehe ich daher jetzt zB einmal einfachhalber von der gewöhnlichen Verschuldenshaftung aus, komme ich zu einer Haftung des Lenkers. Was sollte eine solche ausschließen?

Ich muss einen Anspruch ja so prüfen: R (Radfahrer) gegen L (Lenker). Da kann es eigentlich nur eine Grund geben, warum die Haftung zu verneinen wäre und dies wäre mangelnder Rechtswidrigkeitszusammenhang. Ein solcher liegt aber wie gesagt mE nicht vor.

Jetzt muss man natürlich das Mitverschulden des R prüfen, das ist schon richtig. Ein solches kann allerdings nicht bei 100% liegen, denn sonst hätte man ja schon den Schadenersatzanspruch an sich verneinen müssen.

Also ich prüfe Schadenersatzanspruch R gegen L und komme zum Ergebnis: Haftung ja.

Jetzt zum Mitverschulden: Hier kommt es jetzt auf alle möglichen Umstände an und für diese werden wohl auch alle von dir angeführten Rechtsvorschriften relevant werden. Ist R nicht auf Sicht gefahren wird dies jedenfalls ein Mitverschulden begründen. Wie schnell ist R aber gefahren, wie hoch war diese Geschwindigkeitsübertretung? Davon ist in hohem Maße das Mitverschulden abhängig. Genauso davon, wie schnell hat R reagiert, gab es einen Reaktionsverzug, wenn ja, wie groß war er, wie weit ist das Auto hereingestanden , wie leicht man hätte ausweichen können, wie groß war der Fahrfehler tatsächlich, wurde richtig gebremst etc. etc. etc.

Daher ist eine derartige definitive Antwort wie sie von Bernd gegeben wurde schlichtwegs falsch und zwar deshalb, weil sie erstens unvollständig ist und zweitens einen Sachverhalt unterstellt, der aus dem Ausgangsposting nicht herauslesbar ist.

Ich hoffe, das ist so weit verständlich.

Gruß
Tom

Ergänzung
Hallo!

Ach ja zur Ergänzung: Eine ordnungsgemäß errichtete und abgesicherte Baustelle ist nicht rechtswidrig. Ein auf einem Radweg geparktes Auto schon. Daher macht es einen Unterschied bei einem Unfall.

Gruß
Tom

Einseitige Sichtweise
Hallo Karin,
davon, das Radwege zum Parken gedacht sind, hat hier niemand geschrieben. Fakt ist jedenfalls, das sehr viele Radfahrer ihre eigene Dummheit den Autofahrern zuschieben wollen. Mir ist auch schon mal ein junges Mädel auf dem Fahrrad in die Seite meines Autos gefahren. Hätte sie sich nicht permanent umgedreht, um mit ihrer Freundin zu schwatzen, hätte sie mein Auto wohl gesehen. Als mich abends der Vater anrief und wissen wollte, wohin er die Rechnung für das beschädigte Fahrrad schicken solle, konnte ich nur laut lachen.
Sei mal ehrlich. Wenn ein ein Autofahrer falsch parkt und ein Radfahrer fährt blödnasig dagegen, dann soll der Autofahrer zahlen, weil er ja verbotswidrig parkte. Wenn das wirklich Deine Ansicht ist, werde ich künftig die Radfahrer, die mir regelmässig in einer Einbahnstrasse entgegenkommen einfach umfahren und hinterher noch für die zerkratzte Stosstange zur Kasse bitten. Und das gleiche mache ich bei Radfahrern, die verbotswidrig auf der Strasse fahren, verbotswidrig bei Rot über die Kreuzung und, und, und…
Wenn neuerdings jeder das Recht hätte, falsch geparkte Fahrzeuge einfach anzukarren…
So war die Neuregelung der Gefährdungshaftung nicht gedacht.
Gruss Sebastian

Hallo Tom,
Deine Rechtskenntnisse in Ehren. Aber von der Praxis scheinst Du m.E. meilenweit entfernt. Noch dazu solltest Du wissen, das in Österreich und Deutschland nicht die gleichen Gesetze gelten.
Wer in D ein Auto auf dem Radweg parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das ist klar. Aber da selbst ein falsch geparkter Kleinwagen für einen flotten Radfahrer aus grösserer Entfernung leicht erkennbar ist, hat der Radfahrer scheinbar nichts unternommen, was den Unfall vermeidbar gemacht hätte. Und gerade das ist der Knackpunkt. Der Unfall entstand nicht durch den parkenden Wagen, sondern durch Unachtsamkeit des Radfahrers. Hätte dort (wie schon geschrieben) eine Baustellenabsicherung gestanden, wäre der Radfahrer auch gestürzt. Ursächlich für den Sturz war also nicht das falsch geparkte Auto, sondern die Unachtsamkeit des Radfahrers.
Gruss Sebastian

Hi!

Richtig, das Fehlverhalten des Autofahrers trug wesentlich zu
dem Unfall bei.

Sorry, aber wäre das Auto jetzt kein Auto gewesen, sondern ein
Loch (weil da Kanalarbeiten gemacht werden), würde dann auch
das Verhalten der Anwohner wesentlich zum Unfall beigetragen
haben, da diese ja immerhin eine Kanalisation brauchen?

Dann wäre eine ordnungsgemäße Baustellensichreung, ggf. mit Umleitung auf die Starße fällig gewesen. Insofern passt das Beispiel schlecht.

Wer allerdings Baustellen schlecht/ungeeignet absichert, muss natürlich auch mit derartigem Ärger rechnen. Oder zahlst Du Deinen Schaden grummelnd, wenn Du auf der Straße an einer schlecht abgesicheren Baustelle verunfallst?

Gruß, Karin