Hallo Sebastian!
Deine Rechtskenntnisse in Ehren. Aber von der Praxis scheinst
Du m.E. meilenweit entfernt. Noch dazu solltest Du wissen, das
in Österreich und Deutschland nicht die gleichen Gesetze
gelten.
Also ich bin in x Verkehrsunfallverhandlungen bei Gericht gesessen und kann daher schon beurteilen, wie die Praxis ist. Zweitens urteilen Gerichte halt nach dem Gesetz, insoferne kann man von seiner Rechtskenntnis auch auf Gerichtsurteile schließen. Oder meinst du, es gibt ein Gesetz, nach dem die Juristen etwas rechtlich beurteilen und die Richter beurteilen es dann ganz anders so nach Gefühl oder so?
Und wenn du auf die Unterschiede zwischen österreichischem und deutschem Recht verweist: es handelt sich hier um ein rein zivilrechtliches Problem. Das Schadenersatzrecht in Österreich und Deutschland ist sehr ähnlich - die Vorausstzungen für einen Anspruch sind eigentlich die selben - das Mitverschulden wird in Deutschland ein bisschen anders berechnet (Kulpakompensation in D).
Wer in D ein Auto auf dem Radweg parkt, begeht eine
Ordnungswidrigkeit.
Ja das ist klar. Aber völlig irrelevant für einen Schadenersatzanspruch. Übrigens ist das in Österreich auch identisch.
Das ist klar. Aber da selbst ein falsch
geparkter Kleinwagen für einen flotten Radfahrer aus grösserer
Entfernung leicht erkennbar ist, hat der Radfahrer scheinbar
nichts unternommen, was den Unfall vermeidbar gemacht hätte.
Und gerade das ist der Knackpunkt. Der Unfall entstand nicht
durch den parkenden Wagen, sondern durch Unachtsamkeit des
Radfahrers. Hätte dort (wie schon geschrieben) eine
Baustellenabsicherung gestanden, wäre der Radfahrer auch
gestürzt. Ursächlich für den Sturz war also nicht das falsch
geparkte Auto, sondern die Unachtsamkeit des Radfahrers.
Da liegst du falsch, denn ursächlich im rechtlichen Sinne waren sehr wohl beide. Denn wäre das Auto nicht da gestanden, dann wäre der Unfall nicht passiert. So gesehen ist das falsch parken jedenfalls ursächlich (conditio sine qua non Formel). Rechtswidrig ist es auch. Ein Rechtswidrigkeitszusammenhang ist gegeben, es handelt sich um einen adäquaten Erfolg und das Verhalten des Autofahrers war (höchstwahrscheinlich) schuldhaft. Wieso sollte ich da einen Schadenersatzanspruch verneinen?
Gruß
Tom
) )