Unfall auf dem Radweg

Hallo Sebastian!

Deine Rechtskenntnisse in Ehren. Aber von der Praxis scheinst
Du m.E. meilenweit entfernt. Noch dazu solltest Du wissen, das
in Österreich und Deutschland nicht die gleichen Gesetze
gelten.

Also ich bin in x Verkehrsunfallverhandlungen bei Gericht gesessen und kann daher schon beurteilen, wie die Praxis ist. Zweitens urteilen Gerichte halt nach dem Gesetz, insoferne kann man von seiner Rechtskenntnis auch auf Gerichtsurteile schließen. Oder meinst du, es gibt ein Gesetz, nach dem die Juristen etwas rechtlich beurteilen und die Richter beurteilen es dann ganz anders so nach Gefühl oder so?

Und wenn du auf die Unterschiede zwischen österreichischem und deutschem Recht verweist: es handelt sich hier um ein rein zivilrechtliches Problem. Das Schadenersatzrecht in Österreich und Deutschland ist sehr ähnlich - die Vorausstzungen für einen Anspruch sind eigentlich die selben - das Mitverschulden wird in Deutschland ein bisschen anders berechnet (Kulpakompensation in D).

Wer in D ein Auto auf dem Radweg parkt, begeht eine
Ordnungswidrigkeit.

Ja das ist klar. Aber völlig irrelevant für einen Schadenersatzanspruch. Übrigens ist das in Österreich auch identisch.

Das ist klar. Aber da selbst ein falsch

geparkter Kleinwagen für einen flotten Radfahrer aus grösserer
Entfernung leicht erkennbar ist, hat der Radfahrer scheinbar
nichts unternommen, was den Unfall vermeidbar gemacht hätte.
Und gerade das ist der Knackpunkt. Der Unfall entstand nicht
durch den parkenden Wagen, sondern durch Unachtsamkeit des
Radfahrers. Hätte dort (wie schon geschrieben) eine
Baustellenabsicherung gestanden, wäre der Radfahrer auch
gestürzt. Ursächlich für den Sturz war also nicht das falsch
geparkte Auto, sondern die Unachtsamkeit des Radfahrers.

Da liegst du falsch, denn ursächlich im rechtlichen Sinne waren sehr wohl beide. Denn wäre das Auto nicht da gestanden, dann wäre der Unfall nicht passiert. So gesehen ist das falsch parken jedenfalls ursächlich (conditio sine qua non Formel). Rechtswidrig ist es auch. Ein Rechtswidrigkeitszusammenhang ist gegeben, es handelt sich um einen adäquaten Erfolg und das Verhalten des Autofahrers war (höchstwahrscheinlich) schuldhaft. Wieso sollte ich da einen Schadenersatzanspruch verneinen?

Gruß
Tom

Hallo Karin,
Wenn das wirklich
Deine Ansicht ist, werde ich künftig die Radfahrer, die mir
regelmässig in einer Einbahnstrasse entgegenkommen einfach
umfahren und hinterher noch für die zerkratzte Stosstange zur
Kasse bitten.

Pass aber auf, dass Du nicht in einer Einbahnstraße bist, die für gegenläufigen Radverkehr freigegeben ist.

Gruß, Karin

Hallo Micha,

Wieso soll ich einen Radweg benutzen, der dann doch andauernd
als Parkplatz genutzt wird?

Gutes Argument! Gegenargument: Warum soll ich nicht auf dem
Radweg parken, wenn die Radfahrer eh auf der Straße
rumgondeln?

Das musst Du dann schon mit den Autofahrern aushandeln, die mit den Scharen von Radlern auf der Straße (wegen aktueller Nichtbenutzbarkeit des Radweges) nicht klarkommen.

Um es vorsichtshalber noch gleich zu sagen: Das ist nicht die
Meinung, mit der ich Auto fahre.

Aber wenn Du so auf die bösen Autofahrer schimpft, solltest du
Dich korrekt verhalten, ansonsten wirds irgendwo
unglaubwürdig.

Wo habe ich mich nicht korrekt verhalten? Hat einer von euch schon mal nachgefragt, ob der Radler über so eine Radlerfalle (=Kante zum Gehweg) ausweichen musste? Danach gefragt, dass der Radler von Recht wegen zum Absteigen gezwungen wurde (Befahren des Gehwegs ist verboten). Nee, immer ist der Radler der, der pennt. Aber der Haltung begegne ich ja überall, warum auch nicht hier.

Gruß, Karin

Ich rede nur von beschilderten Radwegen, die StVO kenne ich
schon…

Da bist Du ja besser als manche Münchner Polizisten.

Gruß, Karin

Hallo Karin,

ich muss Jaku recht geben. Die Hauptschuld trägt der
Radfahrer. Wer auf ein gut sichtbares, stehendes Hindernis
auffährt ist selbst schuld.

Also, ich habe das Ursprungsposting so verstanden, dass er beim Ausweichen gestürzt ist. Woran das gelegen haben könnte, werden wir hier nicht klären können. ABer dass das dann auch heißen kann, dass der Radler ansonsten zum Absteigen gezwungen wurde, sollte eigentlich klar sein (Befahren des Gehwegs nicht erlaubt)

Das musst du auch nicht. Wenn er aber durchgängig befahrbar
und in akzeptablem Zustand ist, wirst du nicht drum herum
kommen (auch wenn das manchmal unsicherer ist, als auf der
Straße zu fahren).

Nee, nur wenn er beschildert ist. Unbeschilderte Radwege sind „sonstige Radwege“, siehe auch den Link in meinem oberen Posting.

Ganz ehrlich gesagt halte ich den schlechten Ruf der Radfahrer
durchaus für gerechtfertigt. Hier in der Fußgängerzone
Karlsruhe ist Radfahren verboten. Trotzdem wird lustig
gefahren und wenn mal ein Fußgänger gerammt wird ist man
schnell verduftet.

Und weil es Autofahrer gibt, die zu schnell in Tempo-30-Zonen fahren, sind alle Autofahrer Raser.

Sorry, aber wenn die Auto-verursachten Unfälle und Fehlverhalten alle so aufgebauscht würden, wie das bei Radfahrer-Unfällen geschieht, dann wäre die Zeitung zehn mal so schwer. In München wird z.B. eine Abkürzung durch die Fußgängerzone, die jetzt dank ADFC München für Radler freigegeben wurde, fast genauso gern von ortskundigen Autofahrern zur Abkürzung genutzt. Davon habe ich leider noch nie in der Zeitung gelesen.

Daher stammt der größte Teil des schlechten Rufs der Radfahrer.

Gruß, Karin

Hallo!

Wenn neuerdings jeder das Recht hätte, falsch geparkte
Fahrzeuge einfach anzukarren…
So war die Neuregelung der Gefährdungshaftung nicht gedacht.

Also erstens hat das mit der Neuregelung nichts zu tun, weil ein Anspruch in so einem Fall seit hundert Jahren gleich zu beurteilen ist und zweitens ist es mir ein Rätsel, dass man die Sache nicht sachlich differenziert betrachten kann. Persönliche Animositäten oder sonst irgendwas hat mit einer rechtlichen Beurteilung nicht viel zu tun.

Und wenn man dein Beispiel hernimmt: in so einem Fall hat der Radfahrer natürlich keinen Schadenersatzanspruch. Ein solcher Sachverhalt geht aus dem Ausgangsposting aber nicht hervor.

Gruß
Tom

Ein paar Urteile:
Wir können hier noch lange rumdiskutieren aber letztlich kommts auf den Richter an.

Ich bin immernoch der Meinung, dass er selbst zu Fall gekommen ist, ist sozusagen sein Pech.

Wäre es durch den falsch geparkten Pkw zu einem Schaden bei einem anderen gekommen, würden beide anteilig haften.

Aber wie gesagt, er sollte klagen und das Ergebnis hier veröffentlichen, dann wissen wirs.

hier mal ein paar Urteile:

Fahrradunfall: Den Radweg nur sehr vorsichtig verlassen
Verlässt ein Radfahrer deswegen den Radweg, weil er durch eine Gruppe spielender Kinder „blockiert“ ist, so trägt er ein Drittel der Schuld, wenn er sich verletzt, weil er auf der Straße in eine sich unvermittelt öffnende Fahrertür eines parkenden Autos fährt. Er hätte absteigen und das „Hindernis“ umgehen oder stehen bleiben und die Kinder „wegklingeln“ müssen. (Landgericht Bonn, 5 S 6/00)

Radfahrunfall: „Sperriger“ Lastwagenfahrer haftet mit
Parkt ein Lastwagen auf einem Radweg, so daß eine Radfahrerin auf den Fußweg ausweichen muß,dort aber mit einer Fußgängerin zusammenstößt, so haften der Besitzer des Lkw und die Radfahrerin zu gleichen Teilen für die Verletzungsfolgen der Fußgängerin. (Amtsgericht Dortmund, 109 C 13217/96)

Radfahrunfall: Mit Absperrpfosten muß man rechnen
Radfahrer müssen auf Radwegen damit rechnen, daß am Beginn und am Ende jeweils Absperrpfosten eingelassen sind, um Autofahrer daran zu hindern, den Radweg zu befahren. Prallen sie vor einen solchen Pfosten, so können sie keinen Schadenersatz von der Kommune verlangen,auch wenn der Pfosten etwa 20 Meter vor dem Ende des Radweges angebracht wurde. (Landgericht Paderborn, 4 O 48/94)

M.

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Hier leigt ein Fahrfehler vor…

Oder meinst du, es gibt ein Gesetz, nach dem die
Juristen etwas rechtlich beurteilen und die Richter beurteilen
es dann ganz anders so nach Gefühl oder so?

Na ich weiss ja nich wies in Ö ist aber in D gibts da diverse Unterschiede zwischen Rechtsprechung und herrschender Lehre.
Sozusagen zwei Juristen = fünf Meinungen…

Wieso sollte ich da einen Schadenersatzanspruch
verneinen?

Einfach deshalb, weil der Radfahrer nur auf Grund eines für ihn erkennbaren Hindernisses gestürzt ist.
Und da jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet ist Unfälle zu vermeiden, hätte er diesen vermeiden können, indem er vorsichtig fährt.
Wenn ein Pkwfahrer auf Grund eines gut sichtbaren falschparkers den Fahrstreifen wechseln muß und hierbei ins schleudern kommt, weil er das Lenkrad wie ein irrer rumreißt und dabei noch gas mit bremse verwechselt, obwohl er auch hätte langsam und vorsichtig vorbeifahren können, wird mE für diesen Fahrfehler wohl kaum der Falschparker haftbar gemacht werden können.

Aber wie gesagt, wir können hier viel rumdiskutieren…

M.

Hallo!

Na ich weiss ja nich wies in Ö ist aber in D gibts da diverse
Unterschiede zwischen Rechtsprechung und herrschender Lehre.
Sozusagen zwei Juristen = fünf Meinungen…

Ja das ist eh normal. Aber wann ein Schadenersatzanspruch zuseht und wann nicht (so allgemein) ist eigentlich unstrittig.

Wieso sollte ich da einen Schadenersatzanspruch
verneinen?

Einfach deshalb, weil der Radfahrer nur auf Grund eines für
ihn erkennbaren Hindernisses gestürzt ist.
Und da jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet ist Unfälle zu
vermeiden, hätte er diesen vermeiden können, indem er
vorsichtig fährt.
Wenn ein Pkwfahrer auf Grund eines gut sichtbaren
falschparkers den Fahrstreifen wechseln muß und hierbei ins
schleudern kommt, weil er das Lenkrad wie ein irrer rumreißt
und dabei noch gas mit bremse verwechselt, obwohl er auch
hätte langsam und vorsichtig vorbeifahren können, wird mE für
diesen Fahrfehler wohl kaum der Falschparker haftbar gemacht
werden können.

Das hängt eben davon ab, warum dort dieses Parkverbot war (Rechtswidrigkeitszusammenhang -> Schutzzweck der Norm).

Gruß
Tom

Vorrausschauende Fahrweise…
Hallo,

ich habe als Busfahrer in der Fahrschule eine „vorrausschauende Fahrweise“ gelernt, die ich jeden Tag in die Fahrpraxis umsetzen muß, um meine Fahrgäste, die stehen, nicht an der Windschutzscheibe innen runterkratzen zu müssen.

Hast Du den Wagen nicht gesehen wenn er stand ??

Zu viele „dick angezogene“ Frauen bei diesem sonnigen Wetter unterwegs gewesen und hinterhergeguckt ?? (Ich ertappe mich gelegentlich dabei, obwohl die schönsten oft in den Bus einsteigen :wink:) )

Also wenn der Wagen stand, hast Du meiner Meinung nach Dir die Wunden alleine zu lecken, auch finanziell.

gruß

dennis

Hallo Karin,

Daher stammt der größte Teil des schlechten Rufs der
Radfahrer.

Der schlechte Ruf der Radfahrer stammt daher, dass die große Mehrheit der Leute auf die Vehkehrsregeln sch…t, sobald sie aufs Rad steigen.

Als ich noch täglich mit dem Rad zur FH fuhr war ich recht schnell unterwegs und habe andere Radfahrer regelmäßig überholt. An der roten Ampel sind sie dann ALLE an mir vorbeigezogen.

Gruß
Carlos

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Hi!

Dann wäre eine ordnungsgemäße Baustellensichreung, ggf. mit
Umleitung auf die Starße fällig gewesen. Insofern passt das
Beispiel schlecht.

Ich denke schon, dass es sehr gut passt! Meiner Meinunga nach sind parkende Autos nicht minder schwer zu sehen und zu erkennen als Baustellen!

Wer allerdings Baustellen schlecht/ungeeignet absichert, muss
natürlich auch mit derartigem Ärger rechnen. Oder zahlst Du
Deinen Schaden grummelnd, wenn Du auf der Straße an einer
schlecht abgesicheren Baustelle verunfallst?

Nein! Ich suche aber nicht zielstrebig nach irgendwelchen Löchern oder sonstigen Hindernissen, die ich treffsicher erwischen kann!

Wenn man seine Augen (auch als Radfahrer) ein wenig offener halten würde, käme es zu vielen Unfallsituationen erst gar nicht!

§ 1 der StVO gilt nicht ausschließlich für Autofahrer!

Liebe Grüße
Guido

Hallo Tom,
ws hat das ganze mit persönlichen Animositäten zu tun? Das verstehe ich jetzt wirklich nicht. Wenn Du meinst, das sich die Gesetze in Deutschland und Österreich so gleichen, bitte. Das sehe ich entschieden anders. Und in dem konkreten Fall kann ich Mike nur zustimmen, der Radfahrer ist aus Unachtsamkeit gestürzt. Da ist es piepegal, was da im Wege stand und ob es zu recht oder unrecht dort stand. Der Radfahrer wäre in jedem Fall gestürzt. Ich habe auch so einige Erfahrungen in diesem Bereich durch meine Jahrelange Tätigkeit als Betriebsleiter in ener Spedition, in der ich auch das Fuhrparkmanagement betreute. Oft genug kamen Anzeigen gegen die Fahrer, die ein anderes Auto beschädigten und als Argument heranführten, schliesslich hätte das beschädigte Auto im Parkverbot gestanden. Ausnahmslos alle haben zu 100% die Schuld bekommen.
Sicher gibt es Ausnahmen, wenn z.B. sichtbehindernd geparkt wird und es hierdurch zu einem Unfall kommt. Aber auch hier darf nicht einfach drauflosgefahren werden. Es kommt darauf an, ob der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Und wenn ein Radfahrer nicht mal in der Lage ist, einem falsch geparkten PKW auszuweichen, dann scheint er auch nicht in der Lage zu sein, einem vorschriftsmässig geparkten PKW auszuweichen.
Und das Gesetze eben auch so oder so ausgelegt werden können, sollte gerade Dir bekannt sein.
Gruss Sebastian

Hallo Karin,

Pass aber auf, dass Du nicht in einer Einbahnstraße bist, die
für gegenläufigen Radverkehr freigegeben ist.

Danke für den Hinweis. Ich habe meinen FS schon seit über 20 Jahren und kenne die Verkehrsregeln. Wäre nur schön, wenn die Radfahrer nicht immer der Meinung wären, die Gesetze gelten nur für die Autofahrer. Nichts gegen Radfahrer, aber warum in aller Welt muss man in D selbst für ein Mofa eine Prüfbescheinigung haben? Ein wenig Unterricht in Verkehrsrecht stünde den meisten Radfahrern ganz gut.
Mit Verlaub: Mich kotzt es an, das die Radfahrer immer nörgeln und schreien, das PKW auf dem Radweg parken (was unumstritten nicht korrekt ist), aber selbst für sich in Anspruch nehmen, sich enen Dreck um die Vorschriften zu kümmern. Da wird bei rot übe die Kreuzung gefahren, mitten in der Hamburger Innenstadt fahren die Radfahrer mitten auf der Hauptverkehrsstrasse, befahren Einbahnstrassen in die falsche Richtung, rasen durch Fussgängerzonen ohne Rücksicht af Verluste. Da hört es echt auf. Und dann fahren sie aus Dusseligkeit in einen parkenden PKW und wollen den Halter gleich verklagen. Ich möchte mal erleben, das ein Radfahrer verklagt wird, weil ich auf der Strasse (wo der Radfahrer nicht hingehört) einem Radfahrer ausweichen muss und deshalb den Radfahrer verletze, weil ich hektisch das Lenkrad verreisse. Wenn es um all diese Dinge geht, sollten sich die Radfahrer mal an die eigene Nase fassen und mit gutem Beispiel voran gehen. Und sei es nur, das sie endlich bei Dunkelheit das Licht einschalten. Sicher sollten die schwächeren Verkehrsteilnehmer geschützt werden. Aber sich deshalb im Verkehr zu benehmen wie die Sau…
In letzter Konsequenz zieht der Radfahrer im Falle eines Unfalles den kürzeren, da nützt es ihm wenig wenn auf dem Grabstein steht „Er hatte aber doch Vorfahrt“.
Gruss Sebastian

Hallo nochmal,

Daher stammt der größte Teil des schlechten Rufs der
Radfahrer.

Nein, daher stammt er nicht. Ich wohne am Stadtrand von Hamburg und fahre auch sehr gern Fahrrad. Nur kann ich mich im Gegensatz zu einigen Radfahrern auch in die Lage eines PKW- oder LKW-Fahrers versetzen. Das ist schon ungemein hilfreich. Ich führe hier immer wieder gern den Unfall mit einem Radfahrer an, den ich vor Jahren mit meinem LKW hatte. Der Radfahrer fuhr aufgrund von stockendem Verkehr einige Zeit neben mir, sodass ich ihn im toten Winkel des Spiegels nicht sehen konnte. Beim rechtsabbiegen ist es dann passiert. Dr Radfahrer konnte noch abspringen, aber das Fahrrad war unter dem LKW.
Nachdem mich der Radfahrer bestimmt 15 Minuten angepöbelt hatte, konnte ich ihn doch überreden, doch einmal auf dem Fahrersitz des LKW Platz zu nehmen und in den Spiegel zu schauen, während ich mich im toten Winkel tummelte. Der Radfahrer war äusserst erstaunt, das man tatsächlich in diesem Bereich nichts sehen konnte. Gottseidank gibt es heute an fast jedem LKW zusätzliche Rückspiegel, die diese Gefahr fast auf 0 reduziert haben, damals gab es das noch nicht. Ich plädiere immer für mehr Partnerschaft im Strassenverkehr und verzichte auch gern mal auf meine Rechte. Aber jeder sollte sich mal in die Situation des anderen versetzen, dann klappt das auch. Ich habe fast alle Fahrzeugarten durch und kenne die einzelnen Gefahrenpunkte ganz gut (vielleicht fahre ich auch deshalb unfallfrei?). Aber warum meinen viele Radfahrer, die Promillegrenze gelte nicht für Sie? Wieviele Radfahrer sind schon wild auf der Strasse rumgeeiert und mir vors Auto gestürzt. Mit ein wenig Gefühl für den anderen, lassen sich viele Unfälle vermeiden.
Gruss Sebastian

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Hallo!

Ich meinte: ich habe das Gefühl, dass hier persönliche Animositäten zwischen Radfahrern und Fußgängern ausgetragen werden, sonst nichts.

Also Wenn es um Anzeigen ging, ging es nehme ich mal an nicht um ein Gerichtsverfahren.

Zweitens: ich habe schon gesagt: es kommt darauf an, warum dieses Parkverbot da stand. Man kann doch nicht sagen, da kenne ich einen Fall, da ist jemand im Parkverbot gestanden und ein anderer draufgefahren und da war der im Parkverbot nicht schadenersatzpflichtig und deshalb ist das immer so. Das ist doch Unsinn. Wenn jemand vor einer Einfahrt unzulässigerweise parkt und es kommt jemand im Fließverkehr zu schnell daher und fährt dem drauf, dann wird wohl der der in der Einfahrt steht nicht schadenersatzpflichtig werden (und zwar mangels Rechtswidrigkeitszusammenhang -> das ist ja wohl der springende Punkt). Man kann doch nicht willkürlich irgendwelche unterschiedlichen Fälle vergleichen.

Ich ließe mich ja grundsätzlich vom Gegenteil überzeugen, aber alle Argumente, die ich hier bisher gelesen habe, überzeugen mich nicht, da sie nunmal nicht dem logischen Aufbau eines Schadenersatzanspruches entsprechen.

Und nochwas: weil hier immer von der StVO gesprochen wird: es geht um einen Schadenersatzanspruch. Die StVO ist insoferne relevant, als ein StVO Verstoß eine für die Beurteilung eines Schadenersatzanspruches notwendige Vorfrage (und nicht mehr) darstellt. Der Anspruch ist aber nicht nach der StVO zu beurteilen, sondern nach den entsprechenden zivilrechtlichen Bestimmungen. Deshalb können die bisherigen Argumentationen nämlich nicht stimmen.

Und wenn du so anderer Ansicht bist, was den Unterschied zwischen dem österreichischen und deutschen Schadenersatzrecht betrifft: bitte was sind denn die großen grundsätzlichen Unterschiede??

Gruß
Tom

Hallo,

Ganz ehrlich gesagt halte ich den schlechten Ruf der Radfahrer
durchaus für gerechtfertigt. Hier in der Fußgängerzone
Karlsruhe ist Radfahren verboten. Trotzdem wird lustig
gefahren und wenn mal ein Fußgänger gerammt wird ist man
schnell verduftet.

Und weil es Autofahrer gibt, die zu schnell in Tempo-30-Zonen
fahren, sind alle Autofahrer Raser.

Hmmm, habe ich von „allen Radfahrern“ gesprochen? Ich sprach davon, dass der schlechte Ruf vom hohen Prozentsatz an Radfahrern kommt, denen die Verkehrsregeln schnuppe sind. Das Problem liegt daran, dass die Wahrscheinlichkeit gefasst zu werden für den Radfahrer viel geringer ist, als für den Autofahrer.

Daher stammt der größte Teil des schlechten Rufs der
Radfahrer.

Nein. Bei mir stammt der schlechte Ruf der Radfahrer aus persönlicher Erfahrung im Straßenverkehr.

Gruss, Niels

Hallo Karin,

Pass aber auf, dass Du nicht in einer Einbahnstraße bist, die
für gegenläufigen Radverkehr freigegeben ist.

Danke für den Hinweis. Ich habe meinen FS schon seit über 20
Jahren und kenne die Verkehrsregeln.

Die StVO-Novelle von 1997 kannst auch Du nicht schon vor 20 Jahren gelernt haben.

Wäre nur schön, wenn die
Radfahrer nicht immer der Meinung wären, die Gesetze gelten
nur für die Autofahrer. Nichts gegen Radfahrer, aber warum in
aller Welt muss man in D selbst für ein Mofa eine
Prüfbescheinigung haben? Ein wenig Unterricht in Verkehrsrecht
stünde den meisten Radfahrern ganz gut.

Autofahrern ein regelmäßiger Update auch.

Mit Verlaub: Mich kotzt es an, das die Radfahrer immer nörgeln
und schreien, das PKW auf dem Radweg parken (was unumstritten
nicht korrekt ist), aber selbst für sich in Anspruch nehmen,
sich enen Dreck um die Vorschriften zu kümmern. Da wird bei
rot übe die Kreuzung gefahren, mitten in der Hamburger
Innenstadt fahren die Radfahrer mitten auf der
Hauptverkehrsstrasse, befahren Einbahnstrassen in die falsche
Richtung, rasen durch Fussgängerzonen ohne Rücksicht af
Verluste. Da hört es echt auf. Und dann fahren sie aus
Dusseligkeit in einen parkenden PKW und wollen den Halter
gleich verklagen. Ich möchte mal erleben, das ein Radfahrer
verklagt wird, weil ich auf der Strasse (wo der Radfahrer
nicht hingehört)

Radfahrer gehören noch viel mehr auf die Straße, dann gewöhnen sich Autofahrer besser daran, auf sie zu achten.

Wie gesagt, und extra für Dich poste ich den Link doch noch mal:

http://www.adfc.de/verkehr/stvo/

Es gibt inzwischen Radwege, die nicht mehr benutzungspflichtig sind. In Hamburg wurde in vielen Fällen anstelle eines benutzungspflichtigen Radwegs die Lösung „Gehweg/Radfahrer frei“ gewählt, wo sicher und flott vorankommende Radler die Straße benutzen können, damit sie mit ihrer Fahrweise keine Fußgänger gefährden.
Einbahnstraßen können für Radfahrer in Gegenrichtung geöffnet werden, was nach meiner Kenntnis in Hambrug sehr froßzügig gehandhabt wurde.

Tut mir leid, aber ich kenne die aktuelle StVO tatsächlich ziemlich gut.

Gruß, Karin

Hallo,

Ich ließe mich ja grundsätzlich vom Gegenteil überzeugen, aber
alle Argumente, die ich hier bisher gelesen habe, überzeugen
mich nicht, da sie nunmal nicht dem logischen Aufbau eines
Schadenersatzanspruches entsprechen.

Genau das ist m.E. Dein Fehler. Worauf willst Du denn einen Schadenersatzanspruch begründen?

Und nochwas: weil hier immer von der StVO gesprochen wird: es
geht um einen Schadenersatzanspruch. Die StVO ist insoferne
relevant, als ein StVO Verstoß eine für die Beurteilung eines
Schadenersatzanspruches notwendige Vorfrage (und nicht mehr)
darstellt. Der Anspruch ist aber nicht nach der StVO zu
beurteilen, sondern nach den entsprechenden zivilrechtlichen
Bestimmungen. Deshalb können die bisherigen Argumentationen
nämlich nicht stimmen.

Genau das Gegenteil ist der Fall. In diesem Fall liegt überhaupt kein Anspruch auf Schadenersatz vor. Der Radfahrer hat sich dumm angestellt und ist gestürzt. Ursache hierfür war nicht das falsch geparkte KFZ, sondern die Unaufmerksamkeit des Fahrers. Wir sind ja nicht in den USA, wo man andere für die eigene Dusseligkeit verklagen kann. Der springende Punkt ist, ob der Unfall hätte vermieden werden können. Dies würde ich ohne wenn und aber bejahen. Der Radfahrer hat sein Fahrrad nicht unter Kontrolle bzw. hat falsch reagiert.

Und wenn du so anderer Ansicht bist, was den Unterschied
zwischen dem österreichischen und deutschen Schadenersatzrecht
betrifft: bitte was sind denn die großen grundsätzlichen
Unterschiede??

Das fragst Du mich? Dann vergleich doch mal bitte die deutsche StvO mit dem österreichischen Pendant.
Letztlich bringt die weitere Diskussion aber nichts, da Du scheinbar nicht einsehen kannst, das für diesen konkreten Fall kein Studium der Rechtswissenschaften nötig ist, sondern es sich hierbei um einen ganz simplen Sturz mit dem Fahrrad aus Unachtsamkeit handelt. Solltest Du weiterhin darauf beharren, dass das falsch geparkte Fahrzeug ürsächlich ist, dann schau Dir bitte §3 StVO an, den der Radfahrer hätte beachten müssen. Danach würde das ganze ausgehen wie das Horneburger Schiessen.
Gruss Sebastian

Hallo Karin,

Pass aber auf, dass Du nicht in einer Einbahnstraße bist, die
für gegenläufigen Radverkehr freigegeben ist.

Danke für den Hinweis. Ich habe meinen FS schon seit über 20
Jahren und kenne die Verkehrsregeln.

Die StVO-Novelle von 1997 kannst auch Du nicht schon vor 20
Jahren gelernt haben.

(lol)Natürlich nicht. Aber auch ich lese manchmal und kenne die Neuerungen. Im Gegensatz zu Dir beachte ich aber alle Neuerungen, nicht nur die, die Radfahrer betreffen.

Wäre nur schön, wenn die
Radfahrer nicht immer der Meinung wären, die Gesetze gelten
nur für die Autofahrer. Nichts gegen Radfahrer, aber warum in
aller Welt muss man in D selbst für ein Mofa eine
Prüfbescheinigung haben? Ein wenig Unterricht in Verkehrsrecht
stünde den meisten Radfahrern ganz gut.

Autofahrern ein regelmäßiger Update auch.

Das ist absolut richtig, da tun viel zu wenige.

Mit Verlaub: Mich kotzt es an, das die Radfahrer immer nörgeln
und schreien, das PKW auf dem Radweg parken (was unumstritten
nicht korrekt ist), aber selbst für sich in Anspruch nehmen,
sich enen Dreck um die Vorschriften zu kümmern. Da wird bei
rot übe die Kreuzung gefahren, mitten in der Hamburger
Innenstadt fahren die Radfahrer mitten auf der
Hauptverkehrsstrasse, befahren Einbahnstrassen in die falsche
Richtung, rasen durch Fussgängerzonen ohne Rücksicht af
Verluste. Da hört es echt auf. Und dann fahren sie aus
Dusseligkeit in einen parkenden PKW und wollen den Halter
gleich verklagen. Ich möchte mal erleben, das ein Radfahrer
verklagt wird, weil ich auf der Strasse (wo der Radfahrer
nicht hingehört)

Radfahrer gehören noch viel mehr auf die Straße, dann gewöhnen
sich Autofahrer besser daran, auf sie zu achten.

Also das ist doch Nonsens. Dann parke ich auch künftig auf Radwegen, um die Radfahrer an die Autos zu gewöhnen? So ein Unsinn.
Die Radfahrer müssen endlich begreifen, das die Verkehrsregeln auch für sie slbst gelten.

Wie gesagt, und extra für Dich poste ich den Link doch noch
mal:

http://www.adfc.de/verkehr/stvo/

Na toll, ein Link zum ADFC. Fahrradfahrer aller Länder, vereinigt Euch gegen die Automafia :wink:

Es gibt inzwischen Radwege, die nicht mehr benutzungspflichtig
sind. In Hamburg wurde in vielen Fällen anstelle eines
benutzungspflichtigen Radwegs die Lösung „Gehweg/Radfahrer
frei“ gewählt, wo sicher und flott vorankommende Radler die
Straße benutzen können, damit sie mit ihrer Fahrweise keine
Fußgänger gefährden.

Das scheinen aber viele falsch zu verstehen. Das heisst nämlich nicht, das Lichtzeichenanlagen nicht mehr beachtet werden müssen oder sich bei rot soweit nach vorn gedrängelt werden darf (der Mindestabstand beim Überholen/Vorbeifahren gilt auch für Radfahrer), das erstmal rund 10 Autorückspiegel dabei auf der Stecke bleiben.

Einbahnstraßen können für Radfahrer in Gegenrichtung geöffnet
werden, was nach meiner Kenntnis in Hambrug sehr froßzügig
gehandhabt wurde.

Ach nee. Es geht hier nicht um irgendwelche Ausnahmeregelungen. Oder gibts neuerdings auch Ausnahmeregelungen, das in bestimmten Situationen bei Rot über die Kreuzung gefahren werden darf, das Radfahrer bei Dämmerung oder Dunkelheit ihr Lcht nicht einschalten müssen? Es geht um grundsätzliche Regelungen und Gesetze.

Tut mir leid, aber ich kenne die aktuelle StVO
tatsächlich ziemlich gut.

Toll. Meinst Du, das Du da die einzige bist (lol)?
Aber dann solltest Du nicht immer nur die §§ zitieren und beachten, die die Rechte der Radfahrer behandeln, sondern auch die Pflichten. Denn da besteht bei Dir scheinbar Nachholbedarf.
Ich bleibe dabei, Deine sichtweise ist extrem einseitig geprägt und nicht gerade das, was man als praxisnah bezeichnet.
5 Jahre als Berufskraftfahrer in HH lassen Deine Ausführungen in der Praxis ganz anders aussehen (leider).
Gruss Sebastian

Schadenersatzanspruch
Hallo!

Genau das ist m.E. Dein Fehler. Worauf willst Du denn einen
Schadenersatzanspruch begründen?

Also bevor wir die Diskussion dann beenden, bitte gerne:

Ich prüfe einen normalen Schadenersatzanspruch (Verschuldenshaftung):

R (Radfahrer) gegen L (Lenker)

  1. Schaden: R hat einen Schaden erlitten

  2. Kausalität: das Verhalten des L war ursächlich, denn hätte er nicht auf dem Radweg geparkt, wäre der Schaden nicht entstanden.

  3. Adäquanz: der Kausalitätsverlauf ist nicht völlig atypisch

  4. Rechtswidrigkeit: das Verhalten des L ist rechtswidrig (Verstoß StVO)

  5. Rechtswidrigkeitszusammenhang (der springende Punkt und mE der einzige Punkt, an dem man einen Schadenersatzanspruch verneinen könnte): Schutzzweck des Parkverbots ist, dass Radfahrer nicht gefährdet werden. Radfahrer sollen auch davor geschützt werden, dass nicht Autos als Hindernisse auf dem Radweg stehen, selbst dann wenn der Radfahrer etwas zu schnell unterwegs sein sollte. Das lässt sich aus dem Gesetz mE ableiten, da die StVO auch auf dem Prinzip aufbaut, dass jeder Verkehrsteilnehmer zumindest leichte Fehler des anderen ausgleichen soll. Man bedenke, eine Geschwindigkeitsübertretung des Radfahrers von 2 km/h könnte auch den gleichen Unfall auslösen und da kann man keineswegs von Raserei reden. D.h. Auffahren des Radfahrers sollte grundsätzlich schon vom Schutzzweck des Parkverbotes umfasst sein.

  6. Verschulden: Leichte Fahrlässigkeit des Autolenkers liegt hier eigentlich auf der Hand. Sowohl objektiv als auch subjektiv.

Damit haben wir den Schadenersatzanspruch und erst jetzt und nicht früher beurteilen wir das Mitverschulden des R!!

Der springende Punkt

ist, ob der Unfall hätte vermieden werden können. Dies würde
ich ohne wenn und aber bejahen. Der Radfahrer hat sein Fahrrad
nicht unter Kontrolle bzw. hat falsch reagiert.

Das wird wahrscheinlich nicht zu bestreiten sein, es ist aber eine Frage des Mitverschuldens.

Das fragst Du mich? Dann vergleich doch mal bitte die deutsche
StvO mit dem österreichischen Pendant.

Ja die Diskussion bringt wirklich nichts. Ich gebe dir aber mal einen Tipp. Schau in die deutsche StVO und du wirst staunen: dort steht nichts von Schadenersatz. Weil die StVO mit dem Schadenersatzrecht überhaupt nichts zu tun hat. Die StVO ist nicht nur das falsche Gesetz sondern in der rechtlichen Einteilung ein völlig anderes Rechtsgebiet, nämlich öffentliches Recht und das Schadenersatzrecht gehört zum Privatrecht. Du bist da sozusagen ganz verkehrt an.

Letztlich bringt die weitere Diskussion aber nichts, da Du
scheinbar nicht einsehen kannst, das für diesen konkreten Fall
kein Studium der Rechtswissenschaften nötig ist, sondern es
sich hierbei um einen ganz simplen Sturz mit dem Fahrrad aus
Unachtsamkeit handelt.

Na ja, wenn du glaubst, dass man rechtlich etwas ohne Rechtskenntnis besser beurteilen kann als mit…

Solltest Du weiterhin darauf beharren,

dass das falsch geparkte Fahrzeug ürsächlich ist, dann schau

Dir bitte §3 StVO an, den der Radfahrer hätte beachten müssen.

Ja denn hätte er beachten müssen, aber was ändert das?

Gruß
Tom