Unfall beim Betriebsessen

Hallo,

ich habe eine Frage.
Ist man eigentlich als Restaurantbesitzer verpflichtet schwer erkennbare Stolperkanten zu markieren? Im Falle eines Unfall, muss man als Geschäftsführer Schadensersatz leisten? Welche Versicherung kommt für einen solchen Tatbestand auf (ausgenommen der Krankenversicherung)? Die Haftpflicht? Hat der Geschädigte Anspruch auf Verdienstausfall wegen Krankheit?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.

Gruß Andreas

Hallo,

ich würde meinen, dass dies zur Verkehrssicherungspflicht des Restaurantsbesitzers gehört.

Wird diese verletzt, ist er auch schadensersatzpflichtig
/t/unfall-im-restaurant/4402493

Allerdings gibt es ein Urteil (sogar LG), das eine Haftung ausschloss:
http://pizza.blogg.de/eintrag.php?id=167
Hindernis:

Stürzt eine Frau in einem Restaurant auf dem Weg zur Toilette über eine Stufe und zieht sie sich einen Oberschenkelhalsbruch zu, so kann sie vom Betreiber der Gaststätte weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld verlangen, wenn sich herausstellt, dass sie im Moment des Sturzes in erster Linie auf die Suche nach der Toilette konzentriert war und bereits beim Betreten des Restaurants das Hindernis überschritten hatte. Sie hat sich schuldhaft selbst gefährdet (Landgericht Osnabrück, Az: 2 O 737/05).

Hallo Andreas,

was verstehst du unter einem „Betriebsessen“? Ich denke da an die gesetzl. Unfallvers., die evtl. für Behandlungskosten aufkommt.

Dann natürlich der AG mit 6 Wochen Lohnfortzahlung.

Dann die gesetzliche KV mit Lohnfortzahlung ab 7. Woche.

Alle diese Institutionen können Regress beim Wirt nehmen - wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht hinreichend nachgekommen ist, und das werden sie dann auch tun.

Daher würde ich in einem solchen Fall erst mal ruhig abwarten, was die durchsetzen und mich dann - je nach Ergebnis - hinten dranhängen mit Forderung nach Schadenersatz (Klamotten?) und Schmerzensgeld.

Gruß

smalbop