Unfall im Restaurant

Guten Tag,

ich hab da mal eine Frage zu folgendem Problem, vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

Also Person A war gestern mit seiner Familie in einem Restaurant essen. Dort ist dann ein kleiner Unfall passiert. Und zwar musste man um sich den Nachtisch zu holen zu einem Buffett gehen. Vor dem Buffett war eine Wasserpfütze und als Person A dort lang ging bin ist sie ausgerutscht und auf die Knie gefallen. Person A hats sich dabei beide Knie aufgeschlagen, das war schon ein recht unschöner Sturz. Das eigentliche Problem ist aber, dass die Hose von Person A durch den PVC Boden in Mitleidenschaft gezogen wurde. Auf dieser sind nämlich jetzt an den Knien auf beiden Seiten weiße Flecken durch Abrieb des Bodens. Mal davon abgesehen, dass sich keine der Kellnerinnen für den Sturz interessiert hat, sagte man, dass man für den Ersatz bzw. die Reinigung der Hose nicht aufkommen könnte, da sie hierfür keine Versicherung hätten.

Daher meine Frage: Ist das Restaurant verpflichtet für die Reinigung oder Neuanschaffung aufzukommen oder bleibe ich selber auf den Kosten sitzen??

Ich weiß, dass das eine ziemlich komische Frage ist aber vielleicht ist ja jemand so nett und kann mir weiterhelfen :o)

Liebe Grüße,

Julia

Immer wieder lustig, mit welchen Argumenten Ansprüche begründet oder abgewehrt werden. Ob das Restaurant versichert ist, ist ja nun wirklich irrelevant.

Hier wird vermutlich eine Verkehrssicherungspflicht verletzt worden sein, und dann schuldet der Inhaber des Restaurants Ersatz des Schadens.

Levay

Hallo,

Immer wieder lustig, mit welchen Argumenten Ansprüche
begründet oder abgewehrt werden. Ob das Restaurant versichert
ist, ist ja nun wirklich irrelevant.

Hier wird vermutlich eine Verkehrssicherungspflicht verletzt
worden sein, und dann schuldet der Inhaber des Restaurants
Ersatz des Schadens.

andererseits könnte ich mir vorstellen, daß man einem Restaurantbesucher die Fähigkeit unterstellen sollte, in der Nähe von Abgabestellen für unverpackte Lebensmittel mit Verunreinigungen des Bodens rechnen zu können.

Gruß
Christian

Hier wird vermutlich eine Verkehrssicherungspflicht verletzt
worden sein, und dann schuldet der Inhaber des Restaurants
Ersatz des Schadens.

Hallo,

eine Pfütze vor einem Buffet ist vermutlich wie eine Pfütze im Frischebereich eines Lebensmittelladens zu beurteilen - nämlich als etwas, womit man als Kunde rechnen muss und was nicht unbedingt eine Verkehrssicherungspflichtverletzung darstellt.

Denn auch ein Restaurant man kann ja nicht unbedingt jedem, der am Buffet schlabbert, direkt hinterherputzen. So weit reicht die Verkehrssicherungspflicht nicht, dass man sagen könnte: Da war eine Pfütze, also ist das Restaurant schuld.

Da wären noch nähere Infos nötig.

Grüße
EK

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Hallo.

Alles unter Vorbehalt, weil ich es nicht nachgelesen habe…:

nämlich als etwas, womit man als Kunde rechnen muss und was
nicht unbedingt eine Verkehrssicherungspflichtverletzung
darstellt.

Ich würde das spontan eher als eine Frage des Mitverschuldens einordnen und nicht als eine solche der Verkehrssicherungspflicht.

Denn auch ein Restaurant man kann ja nicht unbedingt jedem,
der am Buffet schlabbert, direkt hinterherputzen.

Deswegen habe ich auch nur „vermutlich“ geschrieben. Wenn ich mich recht entsinne, ist ein gewisser Zeitablauf eben eine wichtige Frage für das Vorliegen der Verletzung (der Verkehrssicherungspflicht).

Levay

Daher meine Frage: Ist das Restaurant verpflichtet für die
Reinigung oder Neuanschaffung aufzukommen oder bleibe ich
selber auf den Kosten sitzen??

Ich bin kerin Jurist, wie meine Vorschreiber, aber ein Versicherungsfuzzi mit jeder Menge gewerblicher Kundschaft. Dass das Restaurant nicht haftpflichtverichert ist, ist eine Fahrlässigkeit sondergleichen. Ich würde den Anspruch massiv stellen, notfalls mit anwaltlicher Hilfe.

Hallo.

Alles unter Vorbehalt, weil ich es nicht nachgelesen habe…:

nämlich als etwas, womit man als Kunde rechnen muss und was
nicht unbedingt eine Verkehrssicherungspflichtverletzung
darstellt.

Ich würde das spontan eher als eine Frage des Mitverschuldens
einordnen und nicht als eine solche der
Verkehrssicherungspflicht.

Hallo Levay,

das mit dem Rechnenmüssen bezog sich nicht auf die Verkehrssicherungspflicht („und“), war nur ein Zusatzgesichtspunkt, der bisher noch nicht erwähnt war. Das Mitverschulden des Geschädigten wird gerne vergessen, führt aber in der Praxis zu erheblichen Einbußen, da oftmals 70 % des Schadens vom Geschädigten selbst zu tragen sind, selbst wenn eine Verkehrssicherungspflicht verletzt ist, weil er damit rechnen musste (solche Urteile gibt es jedenfalls zahlreich zu den Lebensmittelmärkten).

Denn auch ein Restaurant man kann ja nicht unbedingt jedem,
der am Buffet schlabbert, direkt hinterherputzen.

Deswegen habe ich auch nur „vermutlich“ geschrieben. Wenn ich
mich recht entsinne, ist ein gewisser Zeitablauf eben eine
wichtige Frage für das Vorliegen der Verletzung (der
Verkehrssicherungspflicht).

Levay

Genau, im Frischebereich sind 15-20 Minuten Prüfintervalle in Ordnung, im Restaurant vielleicht auch mehr, dafür aber das Mitverschulden im Falle der Verletzung geringer, weil Betreiber und Kunde zwar mit Essensresten und Flüssigkeiten am Boden rechnen muss, aber nicht mit einer so hohen Wahrscheinlichkeit wie beim Frischebereich des Supermarkts.

Grüße
EK