Unfall: Fahrrad ohne Beleuchtung! IMMER Teilschuld

Hallo zusammen,

erhält ein Fahrradfahrer, der mit seinem Fahrrad ohne Beleuchtung gefahren ist, bei einem Unfall immer eine Teilschuld oder ist das von Fall zu Fall unterschiedlich?

Hier mal ein fiktiver Fall:

ein Fahrradfahrer fährt mit seinem Fahrrad ohne Beleuchtung auf einem ausgewiesenen Fahrradweg, welcher an Kreuzungen auch auf dem Asphalt rot markiert ist. Dieser Radweg grenzt direkt an die normale Straße, ist also nur mit einer durchgezogenen weißen Linie von dem Rest der Fahrbahn für die anderen Verkehrsteilnehmer (Pkws …) getrennt. Die Straße und somit der Radweg wird gut von Straßenlaternen, besonders an Kreuzungen, beleuchtet. Der Radfahrer befindet sich genau in der Mitte des Radweges, an einer Stelle, an der die Hauptstraße von einer Nebenstraße gekreuzt wird. Dem Radfahrer kommt ein Autofahrer entgegen und biegt von seitens des Autofahrers links ab und will in diese Seitenstraße fahren und trifft frontal den Fahrradfahrer. Der Autofahrer sagt, dass er den Radfahrer übersehen hat. Dieser fiktive Unfall geschah an einem klaren Morgen, nachdem die Morgendämmerung bereits eingesetzt hat. Es herrschten also klare Sichtverhältnisse und es war nicht stockeduster!

Das Auto hat Schäden an der Front und Beulen auf der Motorhaube. Darüber hinaus ist die Windschutzscheibe an der linken A-Säule zerborsten. Das Fahrrad ist, schlichtweg gesagt, kaputt. Eine Reperatur würde den Wert des Rades übersteigen, somit also wirtschaftlicher Totalschaden. Das Rad war knapp sechs Jahre alt und kostete damals 800 €. Der Radfahrer musste notärztlich behandelt werden, musste in die Notaufnahme, Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung, CT-Bilder wurden angefertigt, keine Brüche diagnostiziert, dafür eine Menge Prellungen (Fuß, Unterschenkel, Hals, Rücken …) und Schürfwunden (Kopf, Knie). Von den Prellungen kann der Radfahrer u. U. noch monatelang lt. Ärzten etwas spüren. In der Notaufnahme wurden die Kleidungsstücke vom Oberkörper des Radfahrers geschnitten, da diese sonst nicht anders entfernbar waren. Die Hose, die der Radfahrer beim Unfall trug ist auch zerrissen.

Wie könnte es in diesem Fall ausgehen? Für den Auto- und für den Radfahrer? Würde der Radfahrer in diesem Fall auf jeden Fall eine Teilschuld erhalten und wenn ja, wie hoch wäre diese? Oder liegt in diesem Fall jegliche Schuld beim Autofahrer?

Wie läuft die Berechnung der Schäden ab? Z. B. was den (Rest-)wert des Fahrrads betrifft? Was müsste der Radfahrer für das Fahrrad bekommen? Was müsste der Radfahrer für die Kleidungsstücke bekommen? Und was für die körperlichen Schäden?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

erhält ein Fahrradfahrer, der mit seinem Fahrrad ohne
Beleuchtung gefahren ist, bei einem Unfall immer eine
Teilschuld oder ist das von Fall zu Fall unterschiedlich?

Es kommt stets auf die Tageszeit an, würde ich sagen. Bei Sonnenschein um 12 Uhr mittags ist die fehlende Beleuchtung eine lässliche Sünde. :smile:

Es gibt nur eine Antwort
Hallo

Die Verbindung „Rechtsfragen“ und das Wort „Immer“
ergibt immer nur eine Antwort:

Das entscheitet letztlich immer der Richter.

Bei allem anderen gibt es immer einige wenns und abers.

herzlichst
Uwe

erhält ein Fahrradfahrer, der mit seinem Fahrrad ohne
Beleuchtung gefahren ist, bei einem Unfall immer eine
Teilschuld

nein

Der Fahrradfahrer trägt die VOLLE Schuld , keine Teilschuld und auch der Autofahrer hat keine Schuld .
Begründung : Fahrräder ohne Beleuchtung haben keine STVO / Strassenzulassung , dürfen also auf Strassen ÜBERHAUPT nicht benutzt werden .
wer sich mit einem Fahrrad ohne Beleuchtung , egal zu welcher Tagesdzeit auf öffentlichen Strassen erwichen lässt , bekommt eine Verwarnung , wer einen Unfall baut ist Schuld .
das Ding hat da nichts verloren ohne STVO Zulassung .

Toni

Also nee…
Hallo

wer sich mit einem Fahrrad ohne Beleuchtung , egal zu welcher
Tagesdzeit auf öffentlichen Strassen erwichen lässt , bekommt
eine Verwarnung , wer einen Unfall baut ist Schuld .
das Ding hat da nichts verloren ohne STVO Zulassung .

Es gibt auch Fahhrräder, die als Sportgeräte gelten und ohne Beleuchtung nach StVZO unterwegs sind.

Du hast sicher recht damit, dass immer der Schuld hat, der einen Unfall baut. Die triviale Frage ist ja stets, wer von beiden den Unfall baute.

Und nicht immer ist die Schuldfrage so ganz einfach zu lösen, wie du dir wünschst: Sonst könnte ich auch dein Auto in der Parkbucht rammen, weil die Parkuhr abgelaufen ist und es also dort nichts mehr verloren hat, - und mir den Schaden von dir bezahlen lassen. Schuld ist ja schließlich immer der, der eigentlich gar nicht hätte da sein dürfen…

smalbop

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Hi
ich bezog mich auf den aktuell geschilderten Fall .
Fahraäder für den Strassenverkehr haben sine STVO Zulassung und Sportgeräte sind Sportgeräte , die gehören z.b. bei uns im Nachbarort auf die Montainbike Übungsstrecke , aber nicht auf die Strasse .

wer dort auf der Strasse mit einem Sportgerät verunfallt , dann frage ich , seit wann es erlaubt ist Sport auf öffentlichen Strassen zu betreiben ?

Ich selbst besitze auc Montainbikes , eines davon ist nachträglich mit Beleuchtung und Klingel ausgestattet .
ist es zu viel verlangt 20 euro für SICHERHEITSEINRICHTUNG auszugeben , damit das Sportgerät Strassentauglich wird .

zu deinem Thema , wer ein Abgestellten gegenstand , egal ob nun Mointainbike ohne Beleuchtung , Kettcar , Koffer usw kaputt fährt , das ist Sachbeschädigung , völlig egal ob er dort wiederrechtlich abgestellt waroder nicht .
Ein Sportgerät das man auf öffentlichen strassen benutzt und dammit einen Unfall baut , stzeht auf einem ganz anderen Blatt Papier .
in Klartext , Fahrzeuge die im öffentlichen Strassenverkehr benutzt wreden , haben der STVO zu entsprechen , ansonsten sind es eben Sportgeräte .
Die betreibst ja auch kein Bouncing auf der Hauptstrasse , und beschwerst dich wenn du gestürzt bist , das du beim Überspringen des Autos dich verpeilt hast , das Auto wäre zu schnell gewesen , oder ?

Toni

Hallo,

Fahraäder für den Strassenverkehr haben sine STVO Zulassung
und Sportgeräte sind Sportgeräte , die gehören z.b. bei uns im
Nachbarort auf die Montainbike Übungsstrecke , aber nicht auf
die Strasse .

Sorry, aber da liegst Du falsch. Schau mal in §67 Abs.11 StVZo (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php).

zu deinem Thema , wer ein Abgestellten gegenstand , egal ob
nun Mointainbike ohne Beleuchtung , Kettcar , Koffer usw
kaputt fährt , das ist Sachbeschädigung , völlig egal ob er
dort wiederrechtlich abgestellt waroder nicht .

Nö. Sachbeschädigung ist es nur, wenn man es mit Absicht macht (was aber erstmal nichts mit dem Anspruch auf Schadensersatz zu tun hat). Und wenn das Ding an einer gefährlichen Ecke steht, ist der Besitzer unter Umständen sogar selber schuld und zahlt obendrein den Schaden des Zerstörers.

Gruß
loderunner (ianal)

montainbikes dürfen nicht auf die straße
moin
zumindest in der regel nicht. denn fahrräder müssen einen dynamo haben. und den haben die dinger in der regel nicht.

hier wird oft auf externe, batteriebetriebene systeme zurückgegriffen. und auch diese sind in der regel verboten.
kp

Hi,

Der Fahrradfahrer trägt die VOLLE Schuld , keine Teilschuld
und auch der Autofahrer hat keine Schuld .

Nur zur Erinnerung: wir sind in einem Rechts forum, nicht in einem Moralforum.

Begründung : Fahrräder ohne Beleuchtung haben keine STVO /
Strassenzulassung , dürfen also auf Strassen ÜBERHAUPT nicht
benutzt werden .

Naja…lies mal Absatz 11: http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__67.html

Stefan

Hi,

ein Fahrradfahrer fährt mit seinem Fahrrad ohne Beleuchtung

Dieser fiktive Unfall geschah an
einem klaren Morgen, nachdem die Morgendämmerung bereits
eingesetzt hat. Es herrschten also klare Sichtverhältnisse und
es war nicht stockeduster!

das klingt danach, als wärest Du der Meinung, daß man den Radfahrer kaum übersehen konnte.
Unabhängig von der juristischen Bewertung, mußt Du Dich dann aber fragen lassen, ob Du jemals in der Dämmerung ein KFZ gesteuert hast.
„Nachts sind alle Katzen grau“ ist ein wahres Sprichwort - und zwischen Sehen und Erkennen liegt auch noch mal eine gewisse Spanne.

Es ist nicht umsonst Vorschrift, bereits in der Dämmerung oder am Tag bei schlechten Lichtverhältnissen mit Beleuchtung zu fahren.

Wie könnte es in diesem Fall ausgehen? Für den Auto- und für
den Radfahrer? Würde der Radfahrer in diesem Fall auf jeden
Fall eine Teilschuld erhalten

Es ist jedes Resultat denkbar - am wahrscheinlichsten aber eine Teilschuld für beide. Für den Autofahrer wahrscheinlich allein aus seiner Gefährdungshaftung, für den Radfahrer weil er wahrscheinlich erhebliche Mitschuld am Unfall trägt.

Wie läuft die Berechnung der Schäden ab?

Alle Schäden werden in Geld bewertet, addiert und dann anhand der Quote aufgeteilt.
Bsp.: die „Schuld“ wird hälftig geteilt, der Radfahrer hatte einen Schaden von 1000,-€, der Autofahrer von 2000,-€. Macht zusammen 3000,-€, für jeden also 1500,-€. Also muß der Radfahrer dem Autofahrer 500,-€ zahlen.

Z. B. was den
(Rest-)wert des Fahrrads betrifft? Was müsste der Radfahrer
für das Fahrrad bekommen?

Den Zeitwert (was müßte er für ein vergleichbares Gebrauchtes Rad ausgeben)

Was müsste der Radfahrer für die
Kleidungsstücke bekommen?

Den Zeitwert.

Und was für die körperlichen
Schäden?

Schmerzensgeld in mir unbekannter Höhe.

Gruß Stefan

P.S.
Natürlich ist das immer eine Frage des Einzelfalls.

Hallo,

zumindest in der regel nicht. denn fahrräder müssen einen
dynamo haben. und den haben die dinger in der regel nicht.

hier wird oft auf externe, batteriebetriebene systeme
zurückgegriffen. und auch diese sind in der regel verboten.

Sag mal, warum schaust Du nicht einfach mal ins schon extra direkt verlinkte Gesetz, bevor Du Unsinn erzählst?
Gruß
loderunner (ianal)

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wenn du keine ahnung hast,

Sag mal, warum schaust Du nicht einfach mal ins schon extra
direkt verlinkte Gesetz, bevor Du Unsinn erzählst?
Gruß
loderunner (ianal)

dann kann ich nichts dafür!
ich habe selbst schon 10 euro dafür bezahlen müssen, weil ich eine batteriebetriebene lampe benutzt habe. ab einem fahrzeuggewicht von 11 kilogramm sind die teile verboten.

http://www.mtb-biking.de/stvoz/beleuchtung.htm

also häng dich hier als besserwissender nicht immer so weit zum fenster heraus. selbst in deinem angeführten link steht das. es ist eine LICHTMASCHINE vorgeschrieben. und das nennt man auch dynamo!!!

und was hast du gemacht?
hallo toni

Ich selbst besitze auc Montainbikes , eines davon ist
nachträglich mit Beleuchtung und Klingel ausgestattet .
ist es zu viel verlangt 20 euro für SICHERHEITSEINRICHTUNG
auszugeben , damit das Sportgerät Strassentauglich wird .

würde mich interessieren!

gruß
kp

Ein Blick ins Gesetz…
…erspart Geschwätz.

ich habe selbst schon 10 euro dafür bezahlen müssen, weil ich
eine batteriebetriebene lampe benutzt habe. ab einem
fahrzeuggewicht von 11 kilogramm sind die teile verboten.

Und? Steht im Gesetz was anderes? Hab ich was anderes behauptet?

Nicht wirklich. Prüf lieber nochmal Deine Verallgemeinerungen.

also häng dich hier als besserwissender nicht immer so weit
zum fenster heraus. selbst in deinem angeführten link steht
das. es ist eine LICHTMASCHINE vorgeschrieben. und das nennt
man auch dynamo!!!

Lern lesen!

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du wirst immer peinlicher

Nicht wirklich. Prüf lieber nochmal Deine Verallgemeinerungen.

was hat die aussage „in der regel“ mit verallgemeinerungen zu tun?
meines erachtens machst du dich hier von woche zu woche lächerlicher. aber immer schön austeilen!

ich mach mir sorgen um deine gesundheit!

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Kommt wieder zur Sache…
… und das ist die lichttechnische Ausrüstung des Fahrrades.

Loderunner hat Recht, eine batteriebetriebene lampe ist erlaubt, aber nur zusätzlich zur Lichtmaschine. Batterie und Lichtmaschine dürfen sich nicht gegenseitig beeinflussen.

Die Auffassung von Cali-Toni

Begründung : Fahrräder ohne Beleuchtung haben keine STVO / :Strassenzulassung , dürfen also auf Strassen ÜBERHAUPT nicht benutzt :werden . wer sich mit einem Fahrrad ohne Beleuchtung , egal zu :welcher Tagesdzeit auf öffentlichen Strassen erwichen lässt , :bekommt eine Verwarnung , wer einen Unfall baut ist Schuld .

ist m.E. nach nicht haltbar. Wenn diese Aussage stimmen sollte, wäre jeder Fahrradfahrer ohne vorgeschriebene Lichttechnik vogelfrei. Bei einem Unfall - egal ob Tag oder Nacht - könnte man ihn risikolos über den Haufen fahren, denn dessen Fahrrad ist ja nicht zugelassen und er hätte die Schuld (wenn man im Straßenverkehr überhaupt von Schuld reden kann). Mit einem nicht ausreichenden Fahrrad erhöht man höchstens die Betriebsgefahr, ist aber nicht automatisch der Unfallverursacher.

Technisch kann ich jedem Radler den batterieunterstützten Nabendynamo empfehlen. Der schaltet sich automatisch zu und behindert kaum das Fortkommen.

Gruss

Iru

dann wollen wir mal
hallo irubis

Die Auffassung von Cali-Toni

Begründung : Fahrräder ohne Beleuchtung haben keine STVO / :Strassenzulassung , dürfen also auf Strassen ÜBERHAUPT nicht benutzt :werden.

ich glaube der knackpunkt der sache ist, wie „ohne beleuchtung“ gemeint war. meint er damit ohne lichtanlage, hätte er recht. dann hat das rad keine stvz und darf auf öffentlichen straßen nicht bewegt werden.

wenn er allerdings meint, dass das auch so ist wenn das licht nicht eingeschaltet, obwohl eine lichtanlage vorhanden war, dann irrt er.
das soll mich aber nicht weiter interessieren, dass sollen die beiden unter sich ausmachen. vielleicht hätte man hier besser einmal nachfragen sollen, ohne direkt die geschütze auszufahren.

ich habe lediglich behauptet, dass mountainbikes in der regel keinen dynamo haben, und es hier nicht ausreicht, eine externe, batteriebetriebene lichtanlage zu instalieren um der stvzo zu entsprechen. und das bedeutet gleichzeitig, dass mountainbikes in der regel nicht auf öffentlichen straßen gefahren werden dürfen.

und diese aussage wurde in frage gestellt, obwohl der link den er beigefügt hat, meine aussage bestätigt.

war gestern in einem fahrradgeschäft in der nachbarschaft und ich war erschrocken, wie viele mb dem entsprechen. hier meinte der verkäufer auf nachfrage, dass eine externe batteriebetriebene beleuchtung ausreichen würde. er kennt wohl als fachmann selbst die gesetze nicht.
ich habe es ja auch nicht gewusst, bis ich 10 euro zahlen musste.

schönes wochenende
kp

Hallo,

Loderunner hat Recht,

Danke.

eine batteriebetriebene lampe ist
erlaubt, aber nur zusätzlich zur Lichtmaschine. Batterie und
Lichtmaschine dürfen sich nicht gegenseitig beeinflussen.

Im Gesetz steht:
„Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
1.für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;“
Das interpretiere ich so, dass ich bei diesen Fahrrädern keinen Dynamo brauche.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Das interpretiere ich so, dass ich bei diesen Fahrrädern keinen Dynamo brauche.

das interpretierst du richtig. Ich ging bei meinem Beitrag von Otto Normalverbrauchers Fahrrad und nicht von reinen Sportgeräten aus.

Gruss

Iru (dessen Rennrad auch keinen Dynamo hat)