Hallo zusammen,
erhält ein Fahrradfahrer, der mit seinem Fahrrad ohne Beleuchtung gefahren ist, bei einem Unfall immer eine Teilschuld oder ist das von Fall zu Fall unterschiedlich?
Hier mal ein fiktiver Fall:
ein Fahrradfahrer fährt mit seinem Fahrrad ohne Beleuchtung auf einem ausgewiesenen Fahrradweg, welcher an Kreuzungen auch auf dem Asphalt rot markiert ist. Dieser Radweg grenzt direkt an die normale Straße, ist also nur mit einer durchgezogenen weißen Linie von dem Rest der Fahrbahn für die anderen Verkehrsteilnehmer (Pkws …) getrennt. Die Straße und somit der Radweg wird gut von Straßenlaternen, besonders an Kreuzungen, beleuchtet. Der Radfahrer befindet sich genau in der Mitte des Radweges, an einer Stelle, an der die Hauptstraße von einer Nebenstraße gekreuzt wird. Dem Radfahrer kommt ein Autofahrer entgegen und biegt von seitens des Autofahrers links ab und will in diese Seitenstraße fahren und trifft frontal den Fahrradfahrer. Der Autofahrer sagt, dass er den Radfahrer übersehen hat. Dieser fiktive Unfall geschah an einem klaren Morgen, nachdem die Morgendämmerung bereits eingesetzt hat. Es herrschten also klare Sichtverhältnisse und es war nicht stockeduster!
Das Auto hat Schäden an der Front und Beulen auf der Motorhaube. Darüber hinaus ist die Windschutzscheibe an der linken A-Säule zerborsten. Das Fahrrad ist, schlichtweg gesagt, kaputt. Eine Reperatur würde den Wert des Rades übersteigen, somit also wirtschaftlicher Totalschaden. Das Rad war knapp sechs Jahre alt und kostete damals 800 €. Der Radfahrer musste notärztlich behandelt werden, musste in die Notaufnahme, Verdacht auf Wirbelsäulenverletzung, CT-Bilder wurden angefertigt, keine Brüche diagnostiziert, dafür eine Menge Prellungen (Fuß, Unterschenkel, Hals, Rücken …) und Schürfwunden (Kopf, Knie). Von den Prellungen kann der Radfahrer u. U. noch monatelang lt. Ärzten etwas spüren. In der Notaufnahme wurden die Kleidungsstücke vom Oberkörper des Radfahrers geschnitten, da diese sonst nicht anders entfernbar waren. Die Hose, die der Radfahrer beim Unfall trug ist auch zerrissen.
Wie könnte es in diesem Fall ausgehen? Für den Auto- und für den Radfahrer? Würde der Radfahrer in diesem Fall auf jeden Fall eine Teilschuld erhalten und wenn ja, wie hoch wäre diese? Oder liegt in diesem Fall jegliche Schuld beim Autofahrer?
Wie läuft die Berechnung der Schäden ab? Z. B. was den (Rest-)wert des Fahrrads betrifft? Was müsste der Radfahrer für das Fahrrad bekommen? Was müsste der Radfahrer für die Kleidungsstücke bekommen? Und was für die körperlichen Schäden?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
