Unfall mit dem Entsorgungsfahrzeug

Wie immer ist das alles nur hypotetisch.

Ein Mann sitzt in einem Entsorgungsfahrzeug und entsorgt Mülltonneninhalte.
Er fährt auf einer Straße breit genug für seinen LKW, einen parkenden PKW und noch ca einen Meter.
Und während er von Tonne zu Tonne rollt fährt eine Verkehrsteilnehmerin vom rechten Straßenrand an dem Sie geparkt hatte los um am aktiven Straßenverkehr teilzunehmen.
Der LKW-Fahrer bemerkt dieses leider nicht, und so gibt es leider einen Blechschaden.
Die herbeigerufene Polizei steht ratlos vor diesem Fall, entscheidet sich dann allerdings nach einiger Zeit dem LKW-Fahrer die Alleinschuld zu geben.
Mein Verdacht: Die beiden Polizeibeamten waren weiblich ebenso die Geschädigte. Hat Mann jetzt verloren weil es 3 : 1 stand?
Das Entsorgungsfahrzeug fuhr mit Warnblinkanlage und eingeschltetem Rundumlicht. war somit eine ausgewiesene Gefahrenstelle.
Oder hatte der LKW-Fahrer den Fehler gemacht, nicht sorgsam genug auf den ruhenden Verkehr zu achten.
Soll der LKW-Fahrer jetzt sein 35€ Verwarngeld bezahlen, oder es auf eine Anzeige ankommen lassen.?
Die Dame vom Straßenrand hatte zugegeben angefahren zu sein, da sie der Meinung war das das Fahrzeug nicht fahren würde sondern es „arbeiten“ täte.

Wie ist eure Meinung?

Die Pol hat den Unfall aufzunehmen, nicht abschließend zu kläfren, wer Schuld hatte. Das kann sie nicht wissen, weil nicht dabei.

Wer parkt und sich in den fließenden Verkehr einfädeln will, muß diesem Vorrang gewähren.

Wer ein stehendes Fahrzeug nicht von einem fahrendem unterscheiden kann sollte vielleicht den Sehtest wiederholen.

Wäre ich der Müllkutscher, hätt die Sache schon eimem RA übergeben.

Die Pol hat den Unfall aufzunehmen, nicht abschließend zu
kläfren, wer Schuld hatte. Das kann sie nicht wissen, weil
nicht dabei.

Das kann der Richter dann ebensowenig wissen, der war nämlich auch nicht dabei. Der entscheidende Unterschied ist, dass es nicht die Aufgabe der Polizei ist, Recht zu sprechen und „schuld“ festzusetzen. Fehlurteile gibt’s nur bei Gericht :smile:

Wer parkt und sich in den fließenden Verkehr einfädeln will,
muß diesem Vorrang gewähren.

Richtig, selbst wenn der (stau-bedingt oder aus sonstigen Gründen) vorübergehend steht.

Wer ein stehendes Fahrzeug nicht von einem fahrendem
unterscheiden kann sollte vielleicht den Sehtest wiederholen.

Das Problem der Dame war hier wohl, dass beide mehr oder weniger gleichzeitig angefahren sind. Mi Sehschwäche hat das eher weniger zu tun, sondern mit fehlendem Blickkontakt oder Schulterblick oder Nichtbetätigen des Fahrtrichtungszeigers oder oder…

Wäre ich der Müllkutscher, hätt die Sache schon eimem RA
übergeben.

Auch da liegst du falsch, denn das wird im Zweifelsfall die Kfz-Haftpflichtversicherung übernehmen.

smalbop

Hai!

Wäre ich der Müllkutscher, hätt die Sache schon eimem RA
übergeben.

Weswegen? Was soll der machen?

Der Plem

Hallo !

Der Müllwagen ist doch aufgefahren,oder etwa nicht ?

Und ob mit Gelblicht oder nicht,er hat doch keinen Vorrang.

Da parkt vor ihm am rechten Rand ein PKW.
Den muß er sehen und beachten. Er würde drumherum fahren müssen um seine Tour fortzusetzen.
Wenn der parkende PKW sich in Bewegung setzen würde,dann fährt der doch in der Spur weiter und entfernt sich vom Müllwagen. Wenn es da zu Zusammenstoß käme,fährt also der Müllwagen auf.
Da wäre die Schuld wohl ziemlich eindeutig,oder ?

War es im Beispiel nicht eher so,der Müllwagen hatte bereits zum Überholen des noch stehenden PKWs angesetzt,der dann aber aus Unachtsamkeit ausscherte und es so zum Zusammenstoß kam ?
Dann wäre es m.E. auch sehr eindeutig,wer Schuld wäre,oder ?

An einem Spurenbild der Lackschäden am PKW/Müllwagen sollte man es gut ablesen können.
Schäden am PKW hinten und LKW frontal,sprechen dann eher für ein Auffahren des Müllwagens aus Unachtsamkeit des Müllfahrers(oder Rückwärtsfahren des PKWs).
Schäden an der linken hinteren Seite des PKWs und an der Front rechts am LKW eher für einen Zusammenstoß als der LKW zum Überholen ansetzte.
Das sieht eher nach einem PKW-Fehlverhalten aus,er fuhr an,obwohl der LKW bereits am Überholen war.
Der wollte nämlich das stehende Hindernis „parkender PKW“ überholen.

MfG
duck313

Hallo erstmal,

bitte sauber voneinander trennen:

  1. Verwarnung der Polizei wg. Verstoß gegen …
  2. Zivilrechtliche Klärung wer wessen Schaden auszugleichen hat.

1 und 2 sollten natürlich im Idealfall so ausgehen, dass die Polizei genau dem auch was aufbrummt, der dann auch für den Schaden haften muss, aber die Realität sieht oft anders aus. D.h. die Tatsache, dass die Polizei einen Beteiligten als 01 oder 02 führt, den ein oder anderen auch verwarnt ist maximal ein Indiz dafür, wie die zivilrechtlichen Haftungsanteile aussehen könnten. Das kann aber vor Gericht oder auch im Verhältnis der beiden beteiligten Versicherungen ganz anders gesehen werden.

Da der Müllkutscher kein Privatmann ist, auf jeden Fall mit dessen AG und ggf. dessen Versicherung das weitere Vorgehen abstimmen, ob Anwalt Sinn macht, was man ggf. bzgl. der Verwarnung unternimmt, und wer hier zu welchem Anteil für wessen Schaden haftet. Die Dinge können im Zweifelsfall dann beide beim Gericht landen, oder nur eine, oder gar keine.

Gruß vom Wiz

Zusatzfrage: ‚Beleuchtung‘ Entsorgungsfahrzeug
Hallo,

Das Entsorgungsfahrzeug fuhr mit Warnblinkanlage und

Darf man die überhaupt zusätzlich zum ohne Zweifel dafür vorgesehenen …

eingeschltetem

gelben

Rundumlicht.

… einschalten, wenn man fährt?

Cu Rene

Hai!

Wäre ich der Müllkutscher, hätt die Sache schon eimem RA
übergeben.

Weswegen? Was soll der machen?

Die Wäsche waschen und einkaufen.

hallo,
10 leute 10 meinungen…

  1. richtig erkannt, die pol nimmt den vorgang gerichtsverwertbar auf. die pol klärt nie die schultfrage.

2.der lkw befand sich im fließenden verkehr unter anspruchnahme von sonderrechten nach § 35 stvo

  1. die frau möchte sich vom ruhenden in den fließenden verkehr einordnen. dabei muss sie den nachfolgenden verkehr beachten und die fahrtrichtungsanzeiger benutzen.§ 10 stvo . eine gefährdung anderer vt darf nicht geschehen, nötigenfalls hat man sich einweisen zu lassen.

ergo
ich sehe die schuld so wie beschrieben nicht bei dem lkw.

1 „Gefällt mir“

Und während er von Tonne zu Tonne rollt fährt eine
Verkehrsteilnehmerin vom rechten Straßenrand an dem Sie
geparkt hatte los um am aktiven Straßenverkehr teilzunehmen.
Der LKW-Fahrer bemerkt dieses leider nicht, und so gibt es
leider einen Blechschaden.

Der LKW stand und entlud eine Mülltonne.
Warnblinklicht und gelbes Rundumlicht waren an.
Der PKW stand rechts davon.

Nun fahren beide an.
Der LKW sah nicht, dass der PKW losfahren wollte, hatte vielleicht auch gar keine Sicht auf den linken Fahrtrichtungsanzeiger.
Der PKW hingegen konnte nur den LKW sehen, wie er stand, konnte auch nicht wissen, dass der gerade jetzt losfuhr.

Ein klassisches Missverständnis, oder?

Nun gibt es für anfahrende Fahrzeuge eine besondere Sorgfaltspflicht.
Fuhren denn wirklich beide an?
Und dann irritiert mich eins:
Warnblinklicht warnt vor einem stehenden Pannen- oder Unfallfahrzeug.
DAS einzuschalten, wenn man herumfährt, halte ich für ein klassisches Eigentor.

Die herbeigerufene Polizei steht ratlos vor diesem Fall,
entscheidet sich dann allerdings nach einiger Zeit dem
LKW-Fahrer die Alleinschuld zu geben.

Die Polizei gibt niemanden rechtskräftig eine Schuld.
Sie hat entschieden, einem der Fahrzeugführer ein Verwarnungsgeld anzubieten, weil sie denkt, dieser habe einen Unfall verursacht.
Warum sie so entschieden hat, kann ich nicht nachvollziehen, aber das hier:

Mein Verdacht: Die beiden Polizeibeamten waren weiblich ebenso
die Geschädigte. Hat Mann jetzt verloren weil es 3 : 1 stand?

halte ich für unwahrscheinlich.

Man melde den Unfall seiner Haftpflicht und schildere den Unfallhergang wahrheitsgemäß. Sollen die sich doch drum kümmern, ist ja erstmal deren Geld.

Mit dem Verwarnungsgeld, das finde ich aber diskussionswürdig.
Was für ein genauer Tatbestand wurde einem denn vorgeworfen?

Danke ersteinmal für eure (An)Teilnahme.

Also der Fahrer des LKW’s ist nur der Fahrer und nicht Eigentümers der Firma oder des LKW.
Er wäre also mit 35,00€ aus der Sache raus, ist aber der Meinung, daß diese 35,00€ ungerechtfertigt sind.
Als Anmerkung, eine „ausgewisene Gefahrenstelle“ ist eine ausgewiesene Gefahrenstelle. Ich weiß nicht, wie bei euch die Müllentsorgung stattfindet, und/oder ob Ihr noch nie einen Mülltag bei euch erlebt habt. Das geschieht nicht heimlich nachts unter Ausschluß der Öffentlichkeit.
Rundumleute und Warnblinklicht machen eindeutig aufmerksam auf eine vorhandene Gefahrenstelle.

hallo,
10 leute 10 meinungen…

In diesem Fallmax. 4 Meinungen die von der Geschädigten, die von Schädiger und die der zwei Polizistinen, wobei dann es doch nur zwei Meinungen sind

  1. richtig erkannt, die pol nimmt den vorgang
    gerichtsverwertbar auf. die pol klärt nie die schultfrage.

Da hast Du recht.
Insofern auch interressant eine der Argumente weiter oben, daß auch der Richter nicht dabei war, aber der Meinung der Polizistinnen vielleicht mehr Glauben schenken wird, als der des LKW-Fahrers

2.der lkw befand sich im fließenden verkehr unter
anspruchnahme von sonderrechten nach § 35 stvo

Was das mit § 35 zu tun haben soll ist mir nicht klar, jedenfalls fand ich bei Google darauf keinen Hinweis, der auf diesen Fall zutreffen würde.

  1. die frau möchte sich vom ruhenden in den fließenden verkehr
    einordnen. dabei muss sie den nachfolgenden verkehr beachten
    und die fahrtrichtungsanzeiger benutzen.§ 10 stvo . eine
    gefährdung anderer vt darf nicht geschehen, nötigenfalls hat
    man sich einweisen zu lassen.

Hier sehe ich den Knackpunkt. Da sie mich ja wahrgenommen hat und wußte,das es zu einer Gefahrensituation kommen könnte hat sie aber trotzdem entschieden loszufahren. Und das obwohl sie sich hätte bewußt sein müssen, das es nicht ganz ungefährlich ist.

ergo
ich sehe die schuld so wie beschrieben nicht bei dem lkw.

So sehe ich das auch, aber deswegen ein Gerichtsverfahren riskieren?

Hallo,
fuer mich ist nicht ersichtlich aus der urspruenglichen Frage, wer ist im Unfallzeitpunkt gefahren.

Wenn eine Gefahrenstelle Muellfahrzeug oder irgend ein Falschparker auf der Fahrbahn steht, darf man nicht gegenfahren.

Wenn der Muellwagen zur naechsten Tonne weiterfaehrt, darf er nicht an einem daemlich rumstehenden Fahrzeug antreffen, egal woher dieses soeben kam. Zum Losfahren muss man sich doch ueberzeugen, ob das Fahren nun gleich eine Gefahr darstellen wird. Es koennte sich im Extrem auch mittlerweile ein Kind vor einen Reifen gestellt haben. Dem Kind ist es egal, wer blinkt und wo eine Tonne zu leeren ist, sein Ball muss jetzt geholt werden. Also klaeren ob frei und dann erst einkuppeln.

Wenn beide gerollt sind im Unfallzeitpunkt, diese viertel Sekunde, sehe ich Mitschuld beider.
Gruss Helmut

Das mit dem Kind ist mir auch schon durch den Kopf gegangen, deshalb gebe ich zu, daß ich unaufmerksam war.
Die Fahrerin des PKW war allerdings kein Kind mehr sondern eine Frau in einem Alter, in dem Sie wissen müßte, was eine Gefahrenstelle ist.

Servus, M 50

ich lese hier jetzt schon einige Tage mit. Und es ist im Prinzip ja alles richtig, was gesagt wurde.
Aber ich stehe auf dem Standpunkt (wohlgemerkt, ich bin kein Jurist), daß ich bei der Müllabfuhr immer damit rechnen muß, daß der Lkw jeden Moment wieder anfährt. Das ist ja auch das typische daran, daß er langsam von Haus zu Haus rollt. Und bei uns in der Siedlung brauchts dazu noch nicht mal das Warnlicht, das weiß nämlich jedes Kind.
Aber der Tatbestand der in der Verwarnung aufgeführt ist, wäre zur Beurteilung schon interessant.
Den Rest laß die Versicherung deines Arbeitgebers regeln.

Hai!

Weswegen? Was soll der machen?

Die Wäsche waschen und einkaufen.

Du meinst, du hast keine Ahnung und hast nur mal so rumlamentiert.

Der Plem

Weswegen? Was soll der machen?

Die Wäsche waschen und einkaufen.

Du meinst, du hast keine Ahnung und hast nur mal so
rumlamentiert.

Nein, ich meine, daß ich die Frage nicht ernst genommen habe. Es gab einen VU und man wirft mir vor, ihn verursacht zu haben. Was soll da ein RA wohl machen? Den falschen Vorwurf richtig stellen und dafür sorgen, daß die Versicherung des Verursachers meinen Schaden begleicht.

Hai!

Nein, ich meine, daß ich die Frage nicht ernst genommen habe.

Warum?

Es gab einen VU und man wirft mir vor, ihn verursacht zu
haben. Was soll da ein RA wohl machen?

Ja was denn, welche Interessen soll er denn vertreten?

Den falschen Vorwurf
richtig stellen und dafür sorgen, daß die Versicherung des
Verursachers meinen Schaden begleicht.

Gehört ihm denn der Müllwagen?

So ein Müllwagenfahrer ist in aller Regel ein Angestellter des
Müllunternehmens. Dieses Unternehmen stellt den Wagen und hat auch
alle Versicherungen für das Fahrzeug. Somit gibt es überhaupt keine
Forderungen gegen den Fahrer und was soll der Anwalt dann tun?

Der Plem

Ich liebe Erbsenzähler, Korinthenkacker und klugscheißende Alleswisser.
Wo ist hier der Ignore - Button?

Was man dem Fahrer vorwirft?
Keine Ahnung, das steht ja nirgends geschrieben.
Aber man wird Ihm wohl vorwerfen, daß er einen Sachschaden verursacht hat.
Also mehr Schuld an dem Unfall hat als die geschädigte Person.

Und das Warnblinklicht weist auf eine Situation hin, die Gefahren birgt. Und nicht nur wegen eines stehenden Fahrzeuges.
Wenn Du mehr weißt über den Gebrauch des Warnblinklichts, dann gebe mir/uns den Link.