Wie immer ist das alles nur hypotetisch.
Ein Mann sitzt in einem Entsorgungsfahrzeug und entsorgt Mülltonneninhalte.
Er fährt auf einer Straße breit genug für seinen LKW, einen parkenden PKW und noch ca einen Meter.
Und während er von Tonne zu Tonne rollt fährt eine Verkehrsteilnehmerin vom rechten Straßenrand an dem Sie geparkt hatte los um am aktiven Straßenverkehr teilzunehmen.
Der LKW-Fahrer bemerkt dieses leider nicht, und so gibt es leider einen Blechschaden.
Die herbeigerufene Polizei steht ratlos vor diesem Fall, entscheidet sich dann allerdings nach einiger Zeit dem LKW-Fahrer die Alleinschuld zu geben.
Mein Verdacht: Die beiden Polizeibeamten waren weiblich ebenso die Geschädigte. Hat Mann jetzt verloren weil es 3 : 1 stand?
Das Entsorgungsfahrzeug fuhr mit Warnblinkanlage und eingeschltetem Rundumlicht. war somit eine ausgewiesene Gefahrenstelle.
Oder hatte der LKW-Fahrer den Fehler gemacht, nicht sorgsam genug auf den ruhenden Verkehr zu achten.
Soll der LKW-Fahrer jetzt sein 35€ Verwarngeld bezahlen, oder es auf eine Anzeige ankommen lassen.?
Die Dame vom Straßenrand hatte zugegeben angefahren zu sein, da sie der Meinung war das das Fahrzeug nicht fahren würde sondern es „arbeiten“ täte.
Wie ist eure Meinung?
