Unfall (mit Fahrerflucht?) - regennass, dunkel

Hi!

Folgendes treibt mich gerade um:

Angenommen, Captain Picard fährt im Dunklen, bei Regen und starker Fahrbahnnässe auf einer dreispurigen Autobahn. Seine Geschwindigkeit ist den schlechten Straßen- und Witterungsverhältnisses angepasst: ca. 80 km/h. (Die individuell regelbaren elektronischen Geschwindigkeitsanzeigen über der Autobahn (keine Ahnung, ob die einen besonderen Namen haben; bestimmt :smile: zeigen übrigens ein Tempolimit von 100 km/h an.)

Aufgrund eines „Elefantenrennens“ (Lkw-Überholmanöver), dass die rechte und die mittlere Spur blockiert (weil die Lkws noch langsamer fahren als der Captain) sowie der daraus entstehenden massiven Gischt fährt der Captain auf die linke Spur, um die beiden Lkw zu überholen. Seine Geschwindigkeit klettert dabei auf 85 km/h.

Vor dem überholenden Lkw fährt auf der mittleren Spur ein Pkw mit etwas langsamerer Geschwindigkeit als der des Captains (ca. 80 km/h).
Als der Captain bei seinem Überholmanöver gerade so am Lkw vorbei und fast auf Höhe des anderen Pkws ist, zieht dieser plötzlich und ohne erkennbaren Grund ruckartig ebenfalls auf die linke Spur, sodass es fast zu einem Zusammenstoß mit dem Captain kommt. Dieser bremst, kommt auf der nassen Fahrbahn ins Schleudern, schrammt mit der linken Pkw-Seite zweimal an der Leitplanke vorbei und hat großes Glück, dass das Fahrzeug (gerade so) nicht völlig ausbricht und dem Lkw auf der mittleren Spur vor den Kühler gerät…
Währenddessen beschleunigt der Unfallverursacher massiv und verschwindet hinter einer Gischtwolke.

Alles ging so schnell und die Sicht war aufgrund der Dunkelheit und der Gicht (insbesondere in Fahrbahnnähe bzw. Nummernschildhöhe) wie gesagt so schlecht, dass der Captain nur sehen konnte, woher der Unfallfahrer kam (Landkreis). Auch die Lkw-Nummernschilder hat er sich leider nicht gemerkt.

Da der Captain auch einen leichten Schock davonträgt, das Auto ohne Probleme (weiter)fährt, es in Strömen regnet und er ohnehin fast zu Hause ist, hält er in diesem Moment nicht an (auf dem Seitenstreifen bzw. einem kurz darauf folgenden Parkplatz). Folglich hält auch kein anderes Fahrzeug an, was bedeutet, dass weder der Unfallverursacher (ach so: der sowieso nicht, weil er ja davongedüst ist) noch ein Zeuge (z. B. Lkw-Fahrer) für den Unfallhergang benannt werden kann.

Nun meine Fragen:

  1. Ist das, was der Unfallverursacher da gemacht hat, Fahrerflucht? Oder würde das voraussetzen, dass er den Unfall seines Hintermannes (des Captains) bemerkt hat? (Im Zweifel ließe sich das vermutlich ohnehin nicht beweisen.)

  2. Besteht in der Praxis die Möglichkeit, dass, falls die Unfallstelle durch eine der zahlreichen Autobahnkameras erfasst würde, die Polizei auch in diese Richtung auf Erkenntnissuche geht?
    Sprich: Wäre ein solches Suchen (von der Polizei) nach entsprechendem Bildmaterial überhaupt Usus, wenn der Fall zur Anzeige gebracht würde?
    Oder gibt es hier irgendwelche Gründe (rechtliche: Datenschutzregelungen(?) oder praktische: zu großer Aufwand; von Vornherein klar, dass es kein aussagekräftiges Ergebnis geben wird (warum auch immer)), die die Hinzuziehung von bzw. die Suche nach klärenden Bildern von Vornherein ausschließt?

  3. (eine eher wissenschaftliche als rechtliche Frage): Kann man auf solchen Bilder bei dem Wetter überhaupt irgendwas erkennen? Weiß das hier zufällig jemand oder muss ich damit ins Video-Brett gehen?

  4. (eigentlich off-topic): Weiß jemand, wo man im Internet eine Übersicht über die Streckenkilometer (hier: A5) finden kann (zur Angabe des Unfallorts im Unfallbericht)?
    Habe schon gesucht, aber nichts gefunden (was vielleicht auch an der Uhrzeit liegt).

Vielen Dank für Eure Geduld bis hier hin und für sachkundige Antworten!

LG
Jadzia

Hallo,

zu 1.

Es handelt sich nicht um Unfallflucht, wenn man sich des Unfalls nicht bewusst ist. Es wird aber mit Sicherheit geprüft, ob man es wirklich nicht bemerkt haben kann.
Dies kommt oft bei Lkw Fahrern zum Tragen, da man aufgrund der Größe und unübersichtlichkeit des Fahrzeuges nicht von Unfallflucht ausgeht.

Zu 2. und 3.

keine Ahnung.

Gruß
Roland

Hallo,
ich schließe mich prinzipiell meinem Vorschreiber an. Zur Unfallflucht gehört das Bemerken des Unfalls.
Ich möchte aber zusätzlich anmerken, dass sich möglicherweise Captain Picard der Unfallflucht schuldig gemacht hat, sofern an der Leitplanke nennenswerter Schaden entstanden ist.

Viele Grüße

Paramecium

Hallo!

  1. Ist das, was der Unfallverursacher da gemacht hat,
    Fahrerflucht? Oder würde das voraussetzen, dass er den Unfall
    seines Hintermannes (des Captains) bemerkt hat? (Im
    Zweifel ließe sich das vermutlich ohnehin nicht beweisen.)

aus: http://www.ra-kotz.de/unfallflucht5.htm
Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend vertretenen Auffassung, ist bei einer Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort der Versicherer beweisbelastet für den Umstand, dass der Versicherungsnehmer den Unfall und einen dadurch eingetretenen Fremdschaden wahrgenommen hat.

Denke aber soweit ist das bekannt. Die Frage ist eher, konnte der Unfallverursacher den Unfall bemerken. Sollte sich Captain noch im durch den zu überholenden LKW verdeckten Bereich aufgehalten haben, als der Unfallverursacher nach links gewechselt ist, konnte er ihn nicht sehen. Dafür hätte aber der Abstand zwischen den beiden PKW höher sein müssen, als dass es zu dem Unfall kommt bei 85 km/h oder der LKW müsste dem Unfallverursacher fast im Kofferraum gehangen haben.
Normalerweise sollte man davon ausgehen, auch bei Regen die Scheinwerfer von anderen Fahrzeugen zu sehen während man sich mit Schulterblick der freien Bahn vergewissert.
Frage ist nur, da man den Verursacher nicht identifizieren wird können, nutzt die Antwort auf die Frage nicht viel ;(

  1. Besteht in der Praxis die Möglichkeit, dass, falls
    die Unfallstelle durch eine der zahlreichen Autobahnkameras
    erfasst würde, die Polizei auch in diese Richtung auf
    Erkenntnissuche geht?
    Sprich: Wäre ein solches Suchen (von der Polizei) nach
    entsprechendem Bildmaterial überhaupt Usus, wenn der Fall zur
    Anzeige gebracht würde?
    Oder gibt es hier irgendwelche Gründe (rechtliche:
    Datenschutzregelungen(?) oder praktische: zu großer Aufwand;
    von Vornherein klar, dass es kein aussagekräftiges Ergebnis
    geben wird (warum auch immer)), die die Hinzuziehung von bzw.
    die Suche nach klärenden Bildern von Vornherein ausschließt?

Die Kameras über der Autobahn sind die Maut-Überwachungskameras von Toll-Collect. Und dass hier keine Möglichkeit besteht auf die Bilder zuzugreifen, wurde ja bereits mehrmals im Zusammenhangen mit einem vermuteten Mord an einer Frau durch einen LKW-Fahrer diskutiert.

Es gibt noch weitere Kameras z.B. im Bereich Hannover A2/A7/B65 (kann man sich bei der VMZ Niedersachsen anschauen). Aber auch dort sind die Einstellungen so, dass man keine Kennzeichen erkennen kann und m.E. darf.

  1. (eine eher wissenschaftliche als rechtliche Frage): Kann
    man auf solchen Bilder bei dem Wetter überhaupt irgendwas
    erkennen? Weiß das hier zufällig jemand oder muss ich
    damit ins Video-Brett gehen?

Die Kameras sind ja so ausgerichtet, dass sie die Kennzeichen erfassen, aber das nur genau in dem Moment, wo das Fahrzeug die Kamera passiert. Der Zeitpunkt müsste daher ja genau mit der Erfassung zusammenpassen. Eher oder später im Verlauf der Strecke liegende Kameras lassen ja eine Zuordnung sowieso nicht zu, wenn lediglich die ersten beiden Buchstaben des Kennzeichens bekannt sind. Da fahren sicherlich mehrere KFZ damit.

  1. (eigentlich off-topic): Weiß jemand, wo man im Internet
    eine Übersicht über die Streckenkilometer (hier: A5) finden
    kann (zur Angabe des Unfallorts im Unfallbericht)?
    Habe schon gesucht, aber nichts gefunden (was vielleicht auch
    an der Uhrzeit liegt).

Schau mal unter http://www.autobahnatlas-online.de/
Oder google nach Autobahnatlas. Da gibt es mehrere Ergebnisse.
Das was ich im Kopf habe und irgendwo auf HD gespeichert, finde ich zwar gerade nicht, aber m.E. sollte die o.g. Adresse schon etwas Aufschluss geben.

Gruß!
T.

Hi!

Erstmal danke für Deine Antwort.

Es handelt sich nicht um Unfallflucht, wenn man sich des Unfalls nicht bewusst ist.

Da der „Rüberzieher“, als er noch niemanden geschnitten hatte, den schlechten Verhältnissen angepasst gefahren war (ca. 80 km/h) und erst (stark) beschleunigte, nachdem Captain Picard ins Schleudern geraten war (als er sein Auto wieder im Griff hatte, sah er die Rücklichter nur noch als kleine Punkte, was einer für diese Verhältnisse fast selbstmörderischen Geschwindigkeit bedurfte, die er höchstwahrscheinlich nicht gefahren wäre, wenn er nicht was gemerkt hätte), geht der Captain davon aus, dass der Unfall bemerkt wurde.

Dies kommt oft bei Lkw Fahrern zum Tragen, da man aufgrund der Größe und unübersichtlichkeit des Fahrzeuges nicht von Unfallflucht ausgeht.

Der Captain war zum Zeitpunkt des Geschnittenwerdens schon so weit am Lkw vorbei, dass er definitiv nicht mehr verdeckt wurde und bei ein wenig mehr Achtsamkeit ohne Weiteres hätte gesehen werden können (müssen).

LG
Jadzia

Hi!

Zur Unfallflucht gehört das Bemerken des Unfalls.

Danke, das dachte ich mir schon. Wollte mich nur vergewissern.

Ich möchte aber zusätzlich anmerken, dass sich möglicherweise Captain Picard der Unfallflucht schuldig gemacht hat, sofern an der Leitplanke nennenswerter Schaden entstanden ist.

Sorry, dass hatte ich nicht erwähnt: Da das Ausmaß des Schadens an der Leitplanke nicht abgeschätzt werden konnte, hat Captain Picard noch in der Nacht über die Onlinewache der örtlichen Polizei eine Mitteilung über den Unfall erstattet. Laut einer inzwischen erfolgten Rückmeldung der Polizei ist das so okay und man schickt jemanden hin, der sich das anschaut. Sollte was repariert oder ausgetauscht werden müssen, übernähme die Versicherung die Kosten (außer einem eventuellen Bußgeld).

LG
Jadzia

Nicht Mautanlage, sondern Verkehrskameras!
Hi!

Danke auch für Deine Antwort!

Sollte sich Captain noch im durch den zu überholenden LKW verdeckten Bereich aufgehalten haben, als der Unfallverursacher nach links gewechselt ist, konnte er ihn nicht sehen.

Nein, Captain Picard wurde nicht mehr vom Lkw verdeckt.

oder der LKW müsste dem Unfallverursacher fast im Kofferraum gehangen haben.

Hat er nicht. Der Abstand war okay.

Normalerweise sollte man davon ausgehen, auch bei Regen die Scheinwerfer von anderen Fahrzeugen zu sehen, während man sich mit Schulterblick der freien Bahn vergewissert.

Das denke ich auch. Aber so, wie der fiktive Unfallverursacher rübergezogen ist, hat der nirgendwo hingeguckt…

Frage ist nur, da man den Verursacher nicht identifizieren wird können, nutzt die Antwort auf die Frage nicht viel ;(

Das wird wohl leider so sein.

  1. Besteht in der Praxis die Möglichkeit, dass, falls die Unfallstelle durch eine der zahlreichen Autobahnkameras erfasst würde, die Polizei auch in diese Richtung auf Erkenntnissuche geht?
    Sprich: Wäre ein solches Suchen (von der Polizei) nach entsprechendem Bildmaterial überhaupt Usus, wenn der Fall zur Anzeige gebracht würde?
    Oder gibt es hier irgendwelche Gründe (rechtliche: Datenschutzregelungen(?) oder praktische: zu großer Aufwand; von Vornherein klar, dass es kein aussagekräftiges Ergebnis geben wird (warum auch immer)), die die Hinzuziehung von bzw. die Suche nach klärenden Bildern von Vornherein ausschließt?

Die Kameras über der Autobahn sind die Maut-Überwachungskameras von Toll-Collect.

Nein! (Die sind ja auch nicht soo zahlreich.) Die A5 ist im Rahmen der Stauprävention in diesem Abschnitt flächendeckend mit Kameras ausgestattet! (So kleine weiße.)
Die meine ich, weswegen meine Fragen weiter bleiben.

Und dass hier keine Möglichkeit besteht auf die Bilder zuzugreifen, wurde ja bereits mehrmals im Zusammenhang mit einem vermuteten Mord an einer Frau durch einen LKW-Fahrer diskutiert.

Ja, das ist mir bekannt. Aber wie gesagt: Die meine ich auch gar nicht.

Aber auch dort sind die Einstellungen so, dass man keine Kennzeichen erkennen kann und m.E. darf.

Und genau das wäre z.B. meine Frage, ob jemand weiß, wie das in Hessen ist. (Oh, sorry! Hessen hatte ich bislang gar nicht erwähnt…)

Schau mal unter http://www.autobahnatlas-online.de/
Oder google nach Autobahnatlas. Da gibt es mehrere Ergebnisse

Vielen Dank dafür!

LG
Jadzia

Ergänzung

Da das Ausmaß des Schadens an der Leitplanke nicht abgeschätzt werden konnte, hat Captain Picard noch in der Nacht über die Onlinewache der örtlichen Polizei eine Mitteilung über den Unfall erstattet.
Laut einer inzwischen erfolgten Rückmeldung der Polizei ist das so okay und man schickt jemanden hin, der sich das anschaut.

Eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Fahrerflucht wurde noch nicht erstattet. Die Polizei hat den Captain in ihrer E-Mail auf diese Möglichkeit hingewiesen (ohne jetzt über Details des Unfalls informiert gewesen zu sein), aber er hat sich noch nicht entschieden.

Bitte entschuldige, dass ich zu deinen Fragen nichts neues beitragen kann, aber ich hätte da selbst eine:

Wenn der Captain 85 km/h schnell fährt und der Vorausfahrende 80 km/h, dann ist die Differenzgeschwindigkeit etwa Fußgängertempo, richtig? Wieso musste der Captain da in die Eisen steigen, dass es ihn aus der Spur reißt, wenn ein sanftes Tippen am Bremspedal gereicht hätte, den Unfall zu vermeiden?

Gruß
smalbop

Hallo Jadzia,

hier findest Du die Übersicht:
http://www.autobahnatlas-online.de/A5.htm

Viele Grüße
Eve*

Hi!

Wenn der Captain 85 km/h schnell fährt und der Vorausfahrende 80 km/h, dann ist die Differenzgeschwindigkeit etwa Fußgängertempo, richtig? Wieso musste der Captain da in die Eisen steigen, dass es ihn aus der Spur reißt, wenn ein sanftes Tippen am Bremspedal gereicht hätte, den Unfall zu vermeiden?

Weil sich der Captain ob der absolut unerwarteten Situation
(der „Unfallgegner“ ist derartig krass und ohne Vorwarnung (auch ohne Blinker) rübergezogen (keine Ahnung, was diesen Idioten da geritten hat) und hing dem Captain zumindest gefühlt schon in der Kühlerhaube, so wenig Platz war da noch)
ziemlich erschreckt und – wie es in solchen Situationen höchstwahrscheinlich meistens vorkommt – nur noch intuitiv und nicht rational reagiert hat, sprich: die Bremse nicht nur leicht angetippt hat, wie es ganz objektiv wohl ausreichend gewesen wäre. (Es hätte m. E. auch bei strahlendem Sonnenschein Nerven wie Drahtseile erfordert, in einer solchen Situation die Bremse „nur leicht anzutippen“; nur das bei besserem Wetter ein stärkeres Bremsmanöver (es war ja keine Vollbremsung) definitiv kein solches Schlingern wie auf „aquageplanter“ Straße nach sich gezogen hätte…)

War der Unfall völlig nüchtern und rational betrachtet vonseiten des Captains vermeidbar? Vermutlich. Aber hinter dem Steuer sitzt nun mal ein Mensch, der bei Entscheidungen, die innerhalb von Sekundenbruchteilen getroffen werden müssen, in aller Regel reflexartig reagiert, und nicht jemand wie Data, der (ohne Emotionschip) rein rational agierende Android. :smile:

LG
Jadzia

Ich nehme an, der Captain war einfach im toten Winkel des Seitenspiegels des anderen Raumschiffs. Und wenn da jemand mit Genickstarre drin sitzt - z. B. ein Klingone - dann kann der halt auch keinen Schulterblick. Wahrscheinlich hat er wirklich nichts bemerkt, bevor er mit Warp 20 davonzog.

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Ich nehme an, der Captain war einfach im toten Winkel des
Seitenspiegels des anderen Raumschiffs. Und wenn da jemand mit
Genickstarre drin sitzt - z. B. ein Klingone - dann kann der
halt auch keinen Schulterblick. Wahrscheinlich hat er wirklich
nichts bemerkt, bevor er mit Warp 20 davonzog.

Dementsprechend wäre eine Fahrerflucht nach § 142 StGB ausgeschlossen, weil die Vorsatz hinsichtlich des Sich-Entfernens vom Unfallgeschehen bedingt, d.h. der Fahrer muss das Geschehen, das er verursacht hat, bemerkt haben und sich entschlossen haben, dieses Geschehen zu verlassen.

Fahrlässigkeitsstraftaten nach § 315 c Absatz 3, also das fahrlässige Verursachen einer Gefahr nach Absatz 1 sind aber denkbar.

Mein Statement wollte ich eigentlich an den Frager senden, tschulliung…

Hallo,

Eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Fahrerflucht wurde noch
nicht erstattet.

Warum nicht?

Grüße von
Tinchen

Hallo,

  1. Besteht in der Praxis die Möglichkeit, dass, falls
    die Unfallstelle durch eine der zahlreichen Autobahnkameras
    erfasst würde, die Polizei auch in diese Richtung auf
    Erkenntnissuche geht?

Das würde ich die Polizei fragen. Die Verkehrskameras sind ja dazu da, den Verkehr zu beobachten und bei Bedarf die Geschwindigkeitsbeschränkung anzupassen, Sperren zu sperren usw. Ob das Videomaterial gespeichert wird, weiß ich nicht, halte ich aber aus Datenschutzgründen für unwahrscheinlich. Die Polizei wird auch am besten wissen, on man auf den Aufnahmen der Verkehrskameras etwas sinnvolles erkennen kann.

Cheers, Felix