Unfall mit rechts abbiegendem Auto auf Radweg

Hallo,

folgende Situation hat sich zugetragen. An einer Kreuzung mit Fußgänger-, Fahrrad- und normaler Ampel, ist jemand auf dem Radweg (auf dem Bürgersteig) gefahren.

Links von jemand die Rechtsabbiegerspur, rechts der Fußweg.
Als jemand die Kreuzung auf dem Radweg überqueren will, bremst ein Rechtsabbieger schräg vor ihm auf dem Radweg, um „plötzlich die Straße überquerende Fußgänger“ durchzulassen. Jemand hat in dem Moment einen Schulterblick gemacht, um zu sehen, ob der nächste Rechtsabbieger ihn sieht und ist dann mit dem Fahrrad auf das bremsende Auto gefahren.

Hier ein Foto von der Kreuzung: http://imageshack.us/photo/my-images/267/kreuzung.jpg

Zuerst wird die Fußgängerampel grün, 5 Sekunden später die Fahrradampel und kurz danach die für die Autos. Jemand, als Fahrradfahrer behauptet der Fahrer hätte nicht auf den Fahhradweg fahren dürfen sondern erst noch ein Stück weiter neben dem Weg, um dann abzubiegen.

Was jemand schon weiß: „Beim Rechtsabbiegen sind Besonderheiten zu beachten: Es ist dabei damit zu rechnen, daß Radfahrer und Mofa-Fahrer gem. § 5 Abs. 8 StVO an wartenden Rechtsabbiegern rechts vorbeifahren und als Geradeausfahrer ihr ihnen als gleichgerichtetem Längsverkehr zustehendes Vorrecht in Anspruch nehmen.“

Es war dunkel, jemand fuhr mit Licht am Rad.

Die gerufene Polizei gab jemand die Schuld, mit der Begründung, er sei aufgefahren, das Auto war zuerst da. Jemand meint hingegen, dass der Fahrer mit geradeaus fahrenden Fahrrädern rechnen muss und neben dem Radweg halten muss.

Wichtig dabei ist auch, dass die erste Spur rechts nach dem Abbiegen eine Busspur ist, also auch nicht befahren werden darf und man daher viel weiter auf die Kreuzung fahren muss.

Hier noch mal die Kreuzung von oben mit Standpunkt des Autos.
http://imageshack.us/photo/my-images/109/kreuzung2.jpg

Das Auto hat wohl nen Schaden von 250€ durch jemands Aufprall.

Ist jemands Argumentation richtig oder muss er sich mit dem, was die Polizei „festgestellt“ hat zufriedengeben?

Hallo,

langer Rede kurzer Sinn.

Bei einem Rechtsabbieger muss damit gerechnet werden das er verkehrsbedingt anhalten muss. Hat er gemacht um Fußgänger durchzulassen.

Der Hintermann darf den nicht anschubsen. Wenn er es doch macht, egal aus welchem Grund, hat er ein Problem.

Gruß

Nostra.

Wieso ist „Jemand“ als Radfahrer Hintermann eines PKW?
Oder hab ich da was falsch verstanden?

Grüße

Hallo,

langer Rede kurzer Sinn.

Bei einem Rechtsabbieger muss damit gerechnet werden das er
verkehrsbedingt anhalten muss. Hat er gemacht um Fußgänger
durchzulassen.

der Rechtsabbieger hätte auch den geradeausfahrenden Radfahrer durchlassen müssen.

Der Hintermann darf den nicht anschubsen. Wenn er es doch
macht, egal aus welchem Grund, hat er ein Problem.

Der Radfahrer war aber gar nicht der Hintermann vom Pkw.
Der Pkw hat dem Radfahrer die Vorfahrt geklaut, deswegen kam es zum Crash. Der Pkw-Fahrer hätte vor dem Radweg anhalten müssen.

Falls die Ampeln zunächst alle auf rot standen, dann hätte der Pkw-Fahrer den Radfahrer rechts neben ihm sogar noch während des Wartens auf „grün“ bemerken können, achwas! bemerken müssen, zumal der Radfahrer - wie beschrieben - einige Sekunden eher „grün“ hatte.
Umsichtige Autofahrer schaffen es sogar im fließenden Verkehr, Radfahrer im Auge zu haben.

Da hat der Pkw-Fahrer schlichtweg gepennt.
Der müßte seine Kratzer oder Dellen (als Lehrgeld für die Zukunft!) selber zahlen.

Soweit mir bekannt, hat die Polizei nicht die Aufgabe, eine Schuldzuweisung auszusprechen. Das macht ein Gericht.

Wenn die Beleuchtung am Rad tip-top war incl. dieser Glitzerdinger in den Speichen, dann könnte es der Radfahrer drauf ankommenlassen
(der hoffentlich keine größeren Blessuren davongetragen hat).

Gruß G *fährt Auto und fährt Rad*

1 Like

Hallo!

Da hier wilde Spekulationen nicht viel bringen dürften, wäre es in einem solchen Fall angeraten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Ggf. könnte man als Radfahrer noch seine Haftpflichtversicherung informieren.

Wenn das Auto stand und nicht 5m vor dem Radfahrer auf diese Poition gefahren ist, dürfte dem Radfahrer zumindest eine Mitschuld, wenn nicht die ganze Schuld aufgebrummt werden. Man darf nicht fremdes Eigentum beschädigen, nur weil es einem im Weg steht.
Schließlich möchte auch ich nicht ohne Spekulation schließen…

Die Polizei hat hier übrigens keine Entscheidungsgewalt über Schuld und Unschuld. Allerdings werten die Gerichte die Aussagen von Polizeibeamten üblicherweise hoch.

Gruß,
M.

Morgen,

ja die Kreutzung im Spandau ist schon etwas unübersichtlich, aber die ganz rechte Spur ist mit nichten eine reine Busspur.

cu naseweis

der Rechtsabbieger hätte auch den geradeausfahrenden Radfahrer
durchlassen müssen.

Das kommt noch immer ein bisschen darauf an, weit beide voneinander entfernt sind.

Der Hintermann darf den nicht anschubsen. Wenn er es doch
macht, egal aus welchem Grund, hat er ein Problem.

Der Radfahrer war aber gar nicht der Hintermann vom Pkw.
Der Pkw hat dem Radfahrer die Vorfahrt geklaut, deswegen kam
es zum Crash. Der Pkw-Fahrer hätte vor dem Radweg anhalten
müssen.

Das ist doch Unfug. Vor dem Radweg zu verharren würde bedeuten, die Ursprungsfahrbahn gar nicht zu verlassen. dann kommt man ja nie an’s Ziel, da es immer sein kann, dass in 10 Minuten dann mal ein radfahrer kommt.

Falls die Ampeln zunächst alle auf rot standen, dann hätte der
Pkw-Fahrer den Radfahrer rechts neben ihm

Wäre er neben ihm gewesen, hätte sich kein deartiger Unfallverlauf ergeben. Lass doch bitte deine Ereiferungen.

Umsichtige Autofahrer schaffen es sogar im fließenden Verkehr,
Radfahrer im Auge zu haben.

Wenn diese nicht fahren wie die Irren! Dafür gibt es Verkehrsgärten, da können sie sich austoben.
Für den öfftl. Straßenverkehr sollte eine Tauglichkeitsprüfung und eine Lizenz her.

Da hat der Pkw-Fahrer schlichtweg gepennt.
Der müßte seine Kratzer oder Dellen (als Lehrgeld für die
Zukunft!) selber zahlen.

So ein Schwachsinn.

Der Fahrradirre gehört vor den Kadi.

Wenn die Beleuchtung am Rad tip-top war incl. dieser
Glitzerdinger in den Speichen, dann könnte es der Radfahrer
drauf ankommenlassen

Der kann hoffentlich aber auch ganz schön eins auf die Mütze kriegen.

(der hoffentlich keine größeren Blessuren davongetragen hat).

Gruß G *fährt Auto und fährt Rad*

Gruß

T.i

* hat gerade mit einem Arschloch von Radfahrer zu tun, der sich trotz eindeutigem Sachverhalt aus jeglicher Verantwortung stiehlt und verzögert und taktiert *

1 Like

der Rechtsabbieger hätte auch den geradeausfahrenden Radfahrer
durchlassen müssen.

Hallo,

nicht wenn der noch weit genug weg war. Hatte der Autofahrer nicht verkehrsbedingt anhalten müssen, wäre doch der Radfahrer problemlos vorbeigekommen.

Der Radfahrer war aber gar nicht der Hintermann vom Pkw.
Der Pkw hat dem Radfahrer die Vorfahrt geklaut, deswegen kam
es zum Crash. Der Pkw-Fahrer hätte vor dem Radweg anhalten
müssen.

Hat er wirklich die Vorfahrt geklaut? Wie gesagt hätte er nicht halten müssen…
Seit wann ist verkehrsbedingtes halten auf dem Radweg verboten?

Falls die Ampeln zunächst alle auf rot standen, dann hätte der
Pkw-Fahrer den Radfahrer rechts neben ihm sogar noch während
des Wartens auf „grün“ bemerken können, achwas! bemerken
müssen, zumal der Radfahrer - wie beschrieben - einige
Sekunden eher „grün“ hatte.
Umsichtige Autofahrer schaffen es sogar im fließenden Verkehr,
Radfahrer im Auge zu haben.

Deswegen darf er nicht die ganze Spur für die Nachfolgenden blockieren.

Da hat der Pkw-Fahrer schlichtweg gepennt.
Der müßte seine Kratzer oder Dellen (als Lehrgeld für die
Zukunft!) selber zahlen.

Ich sehe nur einen der gepennt hat.

Soweit mir bekannt, hat die Polizei nicht die Aufgabe, eine
Schuldzuweisung auszusprechen. Das macht ein Gericht.

Macht sie auch nicht, sie sagt nur das nach ihrer Sicht der Radfahrer der Unfallverursacher ist. Der hätte anhalten oder links am Pkw vorbeifahren müssen.

Wenn die Beleuchtung am Rad tip-top war incl. dieser
Glitzerdinger in den Speichen, dann könnte es der Radfahrer
drauf ankommenlassen

Auf was? nochmal ganz einfach ausgedrückt. Wer auf ein stehendes Hindernis auffährt, hat ein Problem.

(der hoffentlich keine größeren Blessuren davongetragen hat).

Wollen wir hoffen.

Gruß

Nostra

1 Like

Ich sehe das so:

Touchiert ein rechtsabbiegendes Auto den geradeaus fahrenden Radfahrer, wäre es eindeutig.

Hier waren aber zuerst die Fußgänger da.
Das Auto wartete VOR den Fußgängern AUF der Radwegquerung.

Dort hätte es wohl nicht warten dürfen, genauer: Er darf doch eigentlich gar nicht in den Kreuzungsbereich einfahren, wenn er schon sehen kann (mindestens hätte sehen MÜSSEN), dass er dort warten muss.

Und der Radfahrer schaut zur Seite, fährt aber geradeaus. Er sieht durch sein Versäumnis den stehenden PKW nicht und fährt ihm in die Seite.

Wir haben also den PKW Fahrer, der nicht einfach in die Kreuzung fahren darf und dann eine Spur versperrt.
Wir haben den Radfahrer, der nicht dahin schaut, wo er hin fährt.

Die Schwere der jeweiligen Schuld möge ein Richter bewerten, demnach dann auch die Aufteilung der Schäden.

Ich persönlich sehe aber den Fehler des Radfahrers als überwiegend an.

Hat er wirklich die Vorfahrt geklaut? Wie gesagt hätte er
nicht halten müssen…
Seit wann ist verkehrsbedingtes halten auf dem Radweg
verboten?

Öhm. Immer schon?

Der Radweg ist verkehrstechnisch als eigene Spur zu betrachten. Der PKW hat diese Spur also durch sein Halten blockiert. Das als würde deine Ampel auf grün schalten aber vor dir ein anderes Fahrzeug quer auf der Strasse stehen.

Aber mal ganz abgesehen davon hat der PKW dem Radfahrer auf jeden Fall die Vorfahrt genommen. Er hat abzuwarten bis alle Radfahrer (und Fußgänger) vorbei sind ehe er den Abbiegevorgang einleitet. Sobald der Radfahrer bremsen muss um einen Unfall zu vermeiden hat der Autofahrer einen Fehler gemacht.

Wie es allerdings möglich ist, dass der Radfahrer auf das stehende Auto prallte ist mir auch nicht klar und die Beschreibung kling unglaubwürdig. Ich mache doch keinen Schulterblick um nach rechtsabbiegern zu schauen, wenn bereits ein Rechtsabbieger klar vor mir zu sehen ist.

Der Fahrradirre gehört vor den Kadi.

Ich verstehe deine Haltung nicht. Der PKW hätte auf gar keinen Fall auf der Radspur halten dürfen. Der Rechtsabbieger hat auf Fußgänger und Räder zu warten und ihnen ungehinderten Durchgang zu gewähren.

Das der Radfahrer so dämlich war dem PKW dann noch reinzufahren steht auf nem anderen Blatt, aber rechtfertigt bestenfalls eine Teilschuld. Auslöser war in jedem Fall ein Fehlverhalten des PKW-Fahrers.

Und du warst dabei, ja?

Ich muss nicht dabei gewesen sein.

Der PKW-Fahrer hat nicht auf der Radspur zu stehen!

Gut, dann sollte er die Fußgänger über’n Haufen fahren.

Was redest du da?

Wenn du als Autofahrer rechts abbiegen willst, dann musst du auf Radfahrer und/oder Fußgänger warten. Dieses Warten darf dabei weder auf dem Fußgängerübergang noch auf der Radspur stattfinden. Was ist daran so schwer zu verstehen?

Du hast doch das Foto gesehen. Der PKW darf vorfahren, aber solange Fußgänger und/oder Fahrräder die Strasse überqueren, darf er nicht einbiegen.

Kein fiktiver Fall. Hinweis an Mod
Deshalb:

Hier ein Foto von der Kreuzung :
http://imageshack.us/photo/my-images/267/kreuzung.jpg

Das Auto hat wohl nen Schaden von 250€ durch jemands Aufprall.

Dann soll jemand gefälligst für den Schaden gerade stehen, den er angerichtet hat und nicht versuchen, sich wie ein Geschläng herauszuwinden. Jemand sollte sich was schämen.

Ist jemands Argumentation richtig oder muss er sich mit dem,
was die Polizei „festgestellt“ hat zufriedengeben?

Nein, Verkehrspozilisten haben im Allgemeinen nur vom Spiegeleier braten und von Aquaristik Ahnung, aber nicht von Verkehrsunfällen.

Du hast doch das Foto gesehen. Der PKW darf vorfahren, aber
solange Fußgänger und/oder Fahrräder die Strasse überqueren,
darf er nicht einbiegen.

Das hat er ja wohl auch so gemacht. Und jemand mit seinem Fahrrad war ja wohl noch weit entfernt. Jemand legt 8m in einer Sekunde zurück, wenn er wie ein Irrer durch die Stadt fährt.

Vom ewigen Wiederholen deiner falschen Interpretation wirds nicht richtiger. Das Auto hat da nicht zu stehen. Es war dem Radfahrer offensichtlich im Weg. Vorfahrtfehler. Thema durch.

Ich verstehe übrigens nicht woher du weisst, dass der Radfahrer 29 km/h drauf hatte (was du in deinem Posting weiter unten behauptest). Das ist schon deswegen Schwachsinn, weil der Radfahrer in diesem Fall wohl ganz andere Sorgen hätte.


Das der Radfahrer einen Schulterblick machte ist natürlich gelogen (wer macht einen Schulterblick mit wenn der potentielle Rechtsabbieger vor einem ist?!). Insofern müssen wir uns überhaupt fragen was wirklich passiert ist. Aber wenn das Auto auf der Radfahrerspur stand und der Radfahrer auf dieser Spur die Strasse überqueren wolle und der Radfahrer grün hatte, dann hat der PKW-Fahrer einen Verstoß gegen die STVO begangen.

Vom ewigen Wiederholen deiner falschen Interpretation wirds
nicht richtiger. Das Auto hat da nicht zu stehen. Es war dem
Radfahrer offensichtlich im Weg. Vorfahrtfehler. Thema durch.

Und wenn da ein Kind auf dem Radweg gelegen hätte, was eben gerade mit seinem Rad gestürzt war? Oder eine alte Frau?

Ich verstehe übrigens nicht woher du weisst, dass der
Radfahrer 29 km/h drauf hatte (was du in deinem Posting weiter
unten behauptest). Das ist schon deswegen Schwachsinn, weil
der Radfahrer in diesem Fall wohl ganz andere Sorgen hätte.

Er hat in erster Linie dafür zu sorgen, dass er mit seiner Karre rechtzeitig zum Stehen kommt, und deshalb gerade in Kreuzungsbereichen langsam zu fahren und auch nicht den Hals in alle Richtungen zu verdrehen.


dieser Spur die Strasse überqueren wolle und der Radfahrer
grün hatte, dann hat der PKW-Fahrer einen Verstoß gegen die
STVO begangen.

Das sehe ich anders.

Und wenn da ein Kind auf dem Radweg gelegen hätte, was eben
gerade mit seinem Rad gestürzt war? Oder eine alte Frau?

Das hat doch überhaupt nichts mit dem Fehlverhalten des Autofahrers zu tun. Inwiefern soll das zur eigentlichen Fragestellung beitragen?!

Er hat in erster Linie dafür zu sorgen, dass er mit seiner
Karre rechtzeitig zum Stehen kommt, und deshalb gerade in
Kreuzungsbereichen langsam zu fahren und auch nicht den Hals
in alle Richtungen zu verdrehen.

Deine Antwort ist schon wieder am Thema vorbei. Ich hab dich nämlich lediglich gefragt woher du die Geschwindikeit des Radfahrers kanntest. Da es offenbar keine schweren Personenschäden gab, glaube ich kaum, dass der Radfahrer sonderlich schnell war.

Das sehe ich anders.

Mir ist ehrlich gesagt egal, wie du das siehst. In Deutschland wird der Verkehr von der Strassenverkehrsordnung geregelt und nicht von ‚gefühlten‘ Wahrheiten.

Alles in allem zeigen deine Kommentare, dass du offenbar kein Wort von dem verstehst, was ich schreibe. Arbeite an deinem Lesen/Verstehen-Fähigkeiten. Hier verschwendest du nur meine Zeit, aber im richtigen Leben kann dir sowas das Leben echt schwer machen.

1 Like