Hallo,
folgende Situation hat sich zugetragen. An einer Kreuzung mit Fußgänger-, Fahrrad- und normaler Ampel, ist jemand auf dem Radweg (auf dem Bürgersteig) gefahren.
Links von jemand die Rechtsabbiegerspur, rechts der Fußweg.
Als jemand die Kreuzung auf dem Radweg überqueren will, bremst ein Rechtsabbieger schräg vor ihm auf dem Radweg, um „plötzlich die Straße überquerende Fußgänger“ durchzulassen. Jemand hat in dem Moment einen Schulterblick gemacht, um zu sehen, ob der nächste Rechtsabbieger ihn sieht und ist dann mit dem Fahrrad auf das bremsende Auto gefahren.
Hier ein Foto von der Kreuzung: http://imageshack.us/photo/my-images/267/kreuzung.jpg
Zuerst wird die Fußgängerampel grün, 5 Sekunden später die Fahrradampel und kurz danach die für die Autos. Jemand, als Fahrradfahrer behauptet der Fahrer hätte nicht auf den Fahhradweg fahren dürfen sondern erst noch ein Stück weiter neben dem Weg, um dann abzubiegen.
Was jemand schon weiß: „Beim Rechtsabbiegen sind Besonderheiten zu beachten: Es ist dabei damit zu rechnen, daß Radfahrer und Mofa-Fahrer gem. § 5 Abs. 8 StVO an wartenden Rechtsabbiegern rechts vorbeifahren und als Geradeausfahrer ihr ihnen als gleichgerichtetem Längsverkehr zustehendes Vorrecht in Anspruch nehmen.“
Es war dunkel, jemand fuhr mit Licht am Rad.
Die gerufene Polizei gab jemand die Schuld, mit der Begründung, er sei aufgefahren, das Auto war zuerst da. Jemand meint hingegen, dass der Fahrer mit geradeaus fahrenden Fahrrädern rechnen muss und neben dem Radweg halten muss.
Wichtig dabei ist auch, dass die erste Spur rechts nach dem Abbiegen eine Busspur ist, also auch nicht befahren werden darf und man daher viel weiter auf die Kreuzung fahren muss.
Hier noch mal die Kreuzung von oben mit Standpunkt des Autos.
http://imageshack.us/photo/my-images/109/kreuzung2.jpg
Das Auto hat wohl nen Schaden von 250€ durch jemands Aufprall.
Ist jemands Argumentation richtig oder muss er sich mit dem, was die Polizei „festgestellt“ hat zufriedengeben?