Unfall mit rechts abbiegendem Auto auf Radweg

der Rechtsabbieger hätte auch den geradeausfahrenden Radfahrer
durchlassen müssen.

Hallo,

nicht wenn der noch weit genug weg war.

was offensichtlich nicht der Fall war.

Hatte der Autofahrer
nicht verkehrsbedingt anhalten müssen, wäre doch der Radfahrer
problemlos vorbeigekommen.

Der Autofahrer hätte bereits auch für den Radfahrer verkehrsbedingt anhalten müssen, aber eben nicht auf dem Radweg, sondern davor.

Der Radfahrer war aber gar nicht der Hintermann vom Pkw.
Der Pkw hat dem Radfahrer die Vorfahrt geklaut, deswegen kam
es zum Crash. Der Pkw-Fahrer hätte vor dem Radweg anhalten
müssen.

Hat er wirklich die Vorfahrt geklaut?

Für mich eindeutig: ja.

Wie gesagt hätte er
nicht halten müssen…
Seit wann ist verkehrsbedingtes halten auf dem Radweg
verboten?

Immer dann, wenn ein Radfahrer genau in diesem Moment diesen Radweg befährt.

Falls die Ampeln zunächst alle auf rot standen, dann hätte der
Pkw-Fahrer den Radfahrer rechts neben ihm sogar noch während
des Wartens auf „grün“ bemerken können, achwas! bemerken
müssen, zumal der Radfahrer - wie beschrieben - einige
Sekunden eher „grün“ hatte.
Umsichtige Autofahrer schaffen es sogar im fließenden Verkehr,
Radfahrer im Auge zu haben.

Deswegen darf er nicht die ganze Spur für die Nachfolgenden
blockieren.

Die Pkw-Spur war ohnehin eine Rechtsabbieger-Spur.
Aber selbst wenn nicht, ist es egal. Der Pkw-Fahrer muß vor dem Radweg anhalten.

Da hat der Pkw-Fahrer schlichtweg gepennt.
Der müßte seine Kratzer oder Dellen (als Lehrgeld für die
Zukunft!) selber zahlen.

Ich sehe nur einen der gepennt hat.

Soweit mir bekannt, hat die Polizei nicht die Aufgabe, eine
Schuldzuweisung auszusprechen. Das macht ein Gericht.

Macht sie auch nicht, sie sagt nur das nach ihrer Sicht der
Radfahrer der Unfallverursacher ist.

Das ist eine Schuldzuweisung, nur mit anderen Worten.

Der hätte anhalten oder
links am Pkw vorbeifahren müssen.

Nochmal: der Radfahrer hatte Vorfahrt.

Wenn die Beleuchtung am Rad tip-top war incl. dieser
Glitzerdinger in den Speichen, dann könnte es der Radfahrer
drauf ankommenlassen

Auf was? nochmal ganz einfach ausgedrückt. Wer auf ein
stehendes Hindernis auffährt, hat ein Problem.

Es ist von einen „bremsenden Auto“ die Rede.
Steht ein bremsendes Auto oder bewegt es sich noch?

Gruß G

der Rechtsabbieger hätte auch den geradeausfahrenden Radfahrer
durchlassen müssen.

Das kommt noch immer ein bisschen darauf an, weit beide
voneinander entfernt sind.

Jetzt lese ich schon zum zweitenmal dieses Unsinns-Argument.
Offensichtlich waren sie nicht weit genug voneinander entfernt, sonst hätte es nicht geknallt.

Der Hintermann darf den nicht anschubsen. Wenn er es doch
macht, egal aus welchem Grund, hat er ein Problem.

Der Radfahrer war aber gar nicht der Hintermann vom Pkw.
Der Pkw hat dem Radfahrer die Vorfahrt geklaut, deswegen kam
es zum Crash. Der Pkw-Fahrer hätte vor dem Radweg anhalten
müssen.

Das ist doch Unfug. Vor dem Radweg zu verharren würde
bedeuten, die Ursprungsfahrbahn gar nicht zu verlassen.

Richtig. Bißchen vorfahren und die Räder einschlagen, abwarten, bis der Radfahrer durch ist. Genauso geht’s.

dann
kommt man ja nie an’s Ziel, da es immer sein kann, dass in 10
Minuten dann mal ein radfahrer kommt.

Schon wieder Unsinn.
Wenn kein Radfahrer in Sicht ist, darf gefahren werden.
Nur die leidigen Fußgänger wären dann noch im Weg.

Falls die Ampeln zunächst alle auf rot standen, dann hätte der
Pkw-Fahrer den Radfahrer rechts neben ihm

Wäre er neben ihm gewesen, hätte sich kein deartiger
Unfallverlauf ergeben.

Woher weißt Du das?

Lass doch bitte deine Ereiferungen.

Worüber ereifere ich mich?

Umsichtige Autofahrer schaffen es sogar im fließenden Verkehr,
Radfahrer im Auge zu haben.

Wenn diese nicht fahren wie die Irren! Dafür gibt es
Verkehrsgärten, da können sie sich austoben.
Für den öfftl. Straßenverkehr sollte eine Tauglichkeitsprüfung
und eine Lizenz her.

Du scheinst übersehen zu haben, daß die Kreuzung ampelgeregelt ist, daß sich der Unfall kurz nach „grün“ ereignet hat, daß also auch der Radfahrer vor dem Crash „rot“ hatte und daher kaum wie „ein Irrer“ gefahren sein kann.

Da hat der Pkw-Fahrer schlichtweg gepennt.
Der müßte seine Kratzer oder Dellen (als Lehrgeld für die
Zukunft!) selber zahlen.

So ein Schwachsinn.

Der Fahrradirre gehört vor den Kadi.

Bei höherer Geschwindigkeit des Radfahrers wäre der Schaden am Pkw höher als 250 Euronen gewesen.

* hat gerade mit einem Arschloch von Radfahrer zu tun, der
sich trotz eindeutigem Sachverhalt aus jeglicher Verantwortung
stiehlt und verzögert und taktiert *

Das erklärt Deinen Zorn.

Gute Besserung! :wink:

Gruß G.

.
Es ist von eine m"bremsenden Auto" die Rede.

Das hat doch überhaupt nichts mit dem Fehlverhalten des
Autofahrers zu tun. Inwiefern soll das zur eigentlichen
Fragestellung beitragen?!

Insofern, dass nicht der Auto- sondern der Radfahrer gefehlt hat.

Er hat in erster Linie dafür zu sorgen, dass er mit seiner
Karre rechtzeitig zum Stehen kommt, und deshalb gerade in
Kreuzungsbereichen langsam zu fahren und auch nicht den Hals
in alle Richtungen zu verdrehen.

Deine Antwort ist schon wieder am Thema vorbei. Ich hab dich
nämlich lediglich gefragt woher du die Geschwindigkeit des
Radfahrers kanntest.

Mach doch mal ein Rechenexempel und ziehe Kopfverdrehweg, Schrecksekundenweg, und Bremsweg in Erwägung, dann kannst du dir ungefähr herausheben, wie schnell einer sein muss, um ein vor ihm stehendes Hindernis doch nicht rechtzeitig zu bemerken und auf selbiges draufzuknallen.
Hingegen ist Jemand mit seinem Drahtesel noch weit genug entfernt, als der Autofahrer entscheidet, nun rechts abzubiegen. Wer sagt, dass nicht noch plötzlich jemand auf die Fahrbahn rannte und er keine andere Wahl hatte, als da anzuhalten, wo es möglich war?

Mir ist ehrlich gesagt egal, wie du das siehst.

Für diese angebliche Anteilnahmslosigkeit legst du dich aber ganz schön in’s Zeug :smile:

In Deutschland
wird der Verkehr von der Strassenverkehrsordnung geregelt und
nicht von ‚gefühlten‘ Wahrheiten.

Eben. Und gegen die Regeln verstieß der Radfahrer.

Alles in allem zeigen deine Kommentare, dass du offenbar kein
Wort von dem verstehst, was ich schreibe. Arbeite an deinem
Lesen/Verstehen-Fähigkeiten. Hier verschwendest du nur meine
Zeit, aber im richtigen Leben kann dir sowas das Leben echt
schwer machen.

Oh ja, jetzt hast du’s mir aber gegeben.

Im richtigen Leben kann mir sowas das Leben schwer machen.

Ich verschwende deine Zeit? Weißte was, schreibst mir eine Rechnung, okay?

(Lies dir doch mal das UP durch. Wie die Fragestellung war. Lesen / Verstehen. Okay?)

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Na, da würde mich interessieren, wie die Geschichte ausgeht.

Der Schaden an meinem Fahrzeug beträgt das 20-fache von hier und ich muss, trotzdem ich es dringend benötige, derzeit darauf verzichten und ein Fz. eine Klasse tiefer, mit Einschränkung der Nutzungsfähigkeit, in Kauf nehmen.

Und du warst dabei, ja?

Warst du es denn - so ungewohnt emotional, wie du dich hier aufführst?

Das hat er ja wohl auch so gemacht. Und jemand mit seinem
Fahrrad war ja wohl noch weit entfernt. Jemand legt 8m in
einer Sekunde zurück, wenn er wie ein Irrer durch die Stadt
fährt.

8 m/s sind gerade mal 28,8 km/h. Dann fahren die Autos mit 50 km/h erst recht wie die Irren. Und manche sogar mehr.

Wobei das Tempolimit innerorts für Radfahrer (im Gegensatz zu PKWs) noch nicht mal gilt.

Und du warst dabei, ja?

Warst du es denn - so ungewohnt emotional, wie du dich hier
aufführst?

Ja, ich bin das Ampelmännchen.

derzeit
darauf verzichten und ein Fz. eine Klasse tiefer, mit
Einschränkung der Nutzungsfähigkeit, in Kauf nehmen.

Das ist - speziell in Deutschland - natürlich ein gewaltiges Problem.

8 m/s sind gerade mal 28,8 km/h. Dann fahren die Autos mit 50
km/h erst recht wie die Irren. Und manche sogar mehr.

Die Geschwindigkeit von Autos steht aber hier nicht zur Debatte.
Lass es 5m/s sein.

Jemand hätte das Hindernis bemerken müssen. Egal woraus es besteht, ein im Halten begriffenes oder stehendes Fahrzeug, Oma Schulze, der die Einkaufstüte geplatzt ist oder ein Haufen Hundescheiße.

Wobei das Tempolimit innerorts für Radfahrer (im Gegensatz zu
PKWs) noch nicht mal gilt.

Das ist mir neu. Wo steht das? Bitte nenne mir eine Quelle.

Ja, speziell in Deutschland ist es das auch.

Auf meinen Fall möchte ich aber hier nicht näher eingehen, da die Mühlen derzeit noch am Mahlen sind.

Wobei das Tempolimit innerorts für Radfahrer (im Gegensatz zu
PKWs) noch nicht mal gilt.

Das ist mir neu. Wo steht das? Bitte nenne mir eine Quelle.

§ 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO

http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html

Ja, da sind Kraftfahrzeuge genannt. Stimmt.

Aber im besonderen in (1.) ist Führern aller Fahrzeuge aufgetragen, was hiesiger Jemand unterließ.

Wie es allerdings möglich ist, dass der Radfahrer auf das
stehende Auto prallte ist mir auch nicht klar und die
Beschreibung kling unglaubwürdig. Ich mache doch keinen
Schulterblick um nach rechtsabbiegern zu schauen, wenn bereits
ein Rechtsabbieger klar vor mir zu sehen ist.

Weil Jemand gesehen hat, dass ihm die Vorfahrt genommen wird und sich vergewissern wollte, ob das nächst folgende Auto stehen bleibt oder dem ersten einfach folgt ohne vor dem Radweg stehen zu bleiben. Im nächsten Moment bremst das erste Auto abrupt auf dem Weg und Jemand kann nicht mehr genügend ausweichen.

Das hat er ja wohl auch so gemacht. Und jemand mit seinem
Fahrrad war ja wohl noch weit entfernt. Jemand legt 8m in
einer Sekunde zurück, wenn er wie ein Irrer durch die Stadt
fährt.

Nur das vor der Ampel eine stark frequentierte Bushaltestelle ist, an der man eben nicht wie ein Irrer vorbeifahren kann.

Gewaltenteilung?
Hallo,

Ist jemands Argumentation richtig oder muss er sich mit dem,
was die Polizei „festgestellt“ hat zufriedengeben?

Nein, Verkehrspozilisten haben im Allgemeinen nur vom
Spiegeleier braten und von Aquaristik Ahnung, aber nicht von
Verkehrsunfällen.

Dir ist das Prinzip der Gewaltenteilung, insbesondere der Unterschied zwischen Exekutive und Judikative aber schon bekannt?

Polizisten sind keine Juristen und weder befugt, noch in der Lage Recht zu sprechen. Dafür gibt es Gerichte.

Insofern muss sich keiner „mit dem, was die Polizei „festgestellt“ hat zufrieden geben“.

Gruß

S.J.

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sorry, dann darf derjenige nicht mehr fahrradfahren.

Wenn er sieht, dass vor ihm eine unklare Situation entsteht, er sich trotzdem entscheidet nicht zu bremsen und dann noch den Blick abzuwenden, hat er im Strassenverkehr nichts verloren.

Wie ich schon schrieb. Der Autofahrer hat da nicht zu stehen. Aber der Radfahrer hat entweder gelogen oder er ist zu blöd zum Radfahren.

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Ja, das ist mir bekannt.

Dennoch haben die Aussagen von den Polizisten, die Den Unfall aufnahmen, beträchtliches Gewicht in justizias Waagschale.

Dennoch haben die Aussagen von den Polizisten, die Den Unfall
aufnahmen, beträchtliches Gewicht in justizias Waagschale.

Nicht mehr und nicht weniger, als von jedem anderen Zeugen.

Da die Polizisten in den wenigsten Fällen den Unfall selbst beobachtet haben, können diese nur schildern, was sie vorgefunden haben.

Das ist in Prozessen aber meist nicht die Frage.

Zudem werden Zeugenaussagen von Polizisten allgemein überschätzt. Ich erlebe immer wieder vor Gericht, dass sich Polizisten nur noch vage oder gar nicht mehr an Sachverhalte erinnern können. Ist ja auch logisch und wird von den Polizisten auch so begründet: Wer tagein, tagaus immer wieder mit den gleichen Dingen (z.B. Verkehrsunfällen) zu tun hat, wird sich Monate später schwer an Einzelfälle erinnern können. Für andere Zeugen sind solche Vorfälle zumeist „besondere“ Ereignisse, an die sie sich daher nach Monaten noch meist sehr detailliert erinnern können.

Und an das Märchen, dass die Aussage eines Polizist grundsätzlich höher gewertet wird, glaubt doch auch kein Mensch mehr…

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Dennoch haben die Aussagen von den Polizisten, die Den Unfall
aufnahmen, beträchtliches Gewicht in justizias Waagschale.

Nicht mehr und nicht weniger, als von jedem anderen Zeugen.

Was anderes habe ich ja auch nicht behauptet. Und dennoch sind poliz. Ermittlungsergebnisse tragende beweismittel.

Da die Polizisten in den wenigsten Fällen den Unfall selbst
beobachtet haben, können diese nur schildern, was sie
vorgefunden haben.

Und sie können eher einschätzen, wie es anhand der Spurenlage abgelaufen ist als Oma Schmidt, die Zufällig dran vorbeilief.

Das ist in Prozessen aber meist nicht die Frage.

Zudem werden Zeugenaussagen von Polizisten allgemein
überschätzt. Ich erlebe immer wieder vor Gericht, dass sich
Polizisten nur noch vage oder gar nicht mehr an Sachverhalte
erinnern können. Ist ja auch logisch und wird von den
Polizisten auch so begründet: Wer tagein, tagaus immer wieder
mit den gleichen Dingen (z.B. Verkehrsunfällen) zu tun hat,

…weist eine gewisse Erfahrung auf.

wird sich Monate später schwer an Einzelfälle erinnern können.
Für andere Zeugen sind solche Vorfälle zumeist „besondere“
Ereignisse, an die sie sich daher nach Monaten noch meist sehr
detailliert erinnern können.

Und an das Märchen, dass die Aussage eines Polizist
grundsätzlich höher gewertet wird, glaubt doch auch kein
Mensch mehr…

Dann kann die Unfallbereitschaft der Polizei getrost abgeschafft werden.
Oder welchen Sinn siehst du dann noch darin?
Das war jetzt keine rhethorische Frage.