Und sie können eher einschätzen, wie es anhand der Spurenlage
abgelaufen ist als Oma Schmidt, die Zufällig dran vorbeilief.
Es ist nicht Aufgabe von Zeugen oder Polizisten, Einschätzungen abzugeben, wie es gelaufen sein könnte. Das hat dann nämlich nichts mit einer Zeugenaussage zu tun. Das Bild, wie es ggf. gelaufen ist, macht sich der Richter im Rahmen der freien Beweiswürdigung. Kann er das nicht, zieht er einen Sachverständigen hinzu.
Dann kann die Unfallbereitschaft der Polizei getrost
abgeschafft werden.
Oder welchen Sinn siehst du dann noch darin?
Das war jetzt keine rhethorische Frage.
Ich habe nicht gesagt, dass die Unfallaufnahme Unsinn ist. Selbstverständlich ist es wichtig, dass z.B. Unfallspuren gesichert werden. Es ist aber mitnichten so, dass die Polizei vor Ort die Rechtslage einschätzen kann oder darf und diese Einschätzung dann auch verbindlich oder richtungsweisend ist.
Wäre es so, würde die Gegenfrage lauten: Dann kann man die Gerichte getrost abschaffen…?
Gruß
S.J.