Hallo,
mal angenommen, die ARGE stellt nach knapp 1 Jahr eine Rückforderung zuviel gezahlter Leistungen. Gegen den Betrag wird Einspruch erhoben und diesem wird stattgegeben. Der Betrag wird entsprechend nach unten reguliert.
Es wird anschl. eine Ratenzahlung vereinbart. Die letzten 4 Raten möchte der ehemalige Hartz IV-Empänger nun mit einer Summe begleichen und bittet die ARGE um den exakten Betrag. Diese Summe ist aber unrealistisch hoch. Die ARGE stellt sich quer(Einspruch abgelehnt) und pocht auf diese Summe, verwaist auch auch ein Ratenzahlungsplan, den der Zahler nicht erhalten hat. Die Ratenzahlung wurde seinerzeit tel. vereinbart (war auch Grundlage der Ratenzahlung, Höhe des Betrages liegt schriftlich vor).
Der ehemalige Leistungsempfänger - bereits seit 2 Jahre in Arbeit - hat keine entsprechende Versicherung und möchte/muß den Rechtsanwalt aus eigener Tasche bezahlen. Zuschuß vom „Vater Staat“ wird noch geprüft, ist aber eher unwahrscheinlich.
Was glaubt Ihr, wie die Aussichten des Klägers sind. Es besteht ja im schlimmsten Fall die Möglichkeit, daß die zu Unrecht verlangten Leistungen und! der Anwalt bezahlt werden müssen/muß.
Danke und Gruß,
Metae
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