Unlogischer Anschluß Teil 2

Hallo Leute,

am 14.12.2009 hatte ich ein Artikel verfasst, es ging darum das die Leitungen von Licht, Steckdose und Herd an einem Sicherungsautomat angeschlossen sind.
Euer Auffasung und Rat war, dass es ein Pfuscharbeit, ein unzulässig Anschluß und sogar gefährlich wäre. Ich sollte mich unbedingt an dem Vermieter wenden um den Fehler beseitigen zu lassen.

Ich hatte erst letzte Woche einen heftigen Telefongespräch mit dem Hausmeister, tschuldigung die heißen ja mittlerweile Haustechniker der Stadtverwaltung, damit die den Fehler beheben sollen.
Erstens hat er mich blöd angemacht, wie ich darauf komme das es ein Pfuscharbeit wäre, wieso es gefährlich sein soll. Dann ist Er damit gekommen, dass es sich um eine Bestandschutz handeln würde, ob ich weiß was ein Bestanschutz wäre. Die Sanierungsarbeiten in der Wohnung wären von einem Ingeniurbüro abgenommen, die würden es ja besser wissen als ich. Er ist felsenfest der Meinung, dass die Anschlüsse der Wohnung vorher so waren, deshalb wären sie danach jetzt auch so, wiegesagt Bestandschutz. Er hat mich einfach so abgewimmelt.

Ich will mich jetzt Schriftlich bei der Stadtverwaltung beschweren.
Könnt Ihr mir bitte mit hilfreichenden und abschreckenden Argumenten behilflich sein, von mir aus mit Paragraphen oder so, dass dort ein gefählicher Fehler aufliegt, was unbedingt behoben werden muss.

Danke für Eure Antworten und Grüße
juschimitsu

hi Juschi,

nochmal zur Wiederholung:
bei deiner Bekannten hängen Licht und Steckdosen, also 1,5qmm-verkabelte Stromkreise auf einem Si-Automaten 20A zusammen mit dem Herd

Wenn das so ist, dann ist die el. Anlage völlig vorschriftswidrig, unzulässig und in dem Sinn des Wortes brandgefährlich! 1,5er Leitung, Schalter und Steckdosen sind nur bis max. 16A ausgelegt und tauglich! Sie müssen mit einer Sicherung nicht grösser als 16A abgesichert werden. An einer 20er Sicherung betrieben besteht kein Schutz bei Überlast, somit eindeutig BRANDGEFAHR!!!

bevor ihr beim Vermieter allzusehr Staub aufwirbelt, muss SICHER sein, daß das auch wirklich so ist! Also lass es vorher doch noch mal jemand anschauen, der vom Fach ist. Da du ja selber Elektriker warst, müsstest du eigentlich schon noch einen 1,5er von einem 2,5er Draht auseinanderhalten können, oder?

Wenn du dann sicher bist, holt entweder einen Fachbetrieb, der es anschaut und eine schriftliche Stellungnahme schreibt oder gleich umverdrahtet - kostet nicht die Welt und ihr bekommt es ja zurück - oder fordert den Vermieter nochmal eindeutig auf, die Installation durch einen Fachbetrieb checken zu lassen und nicht vom Hausmeister!
Kündigt dabei direkt an, daß ihr die Miete kürzen werdet oder selbst einen Fachbetrieb beauftragt, weil ihr nicht gleichzeitig kochen und Licht einschalten könnt. Oder einfach wegen Sicherheitsbedenken.

lG Schorsch

bevor ihr beim Vermieter allzusehr Staub aufwirbelt, muss
SICHER sein, daß das auch wirklich so ist! Also lass es vorher
doch noch mal jemand anschauen, der vom Fach ist. Da du ja
selber Elektriker warst, müsstest du eigentlich schon noch
einen 1,5er von einem 2,5er Draht auseinanderhalten können,
oder?

Hier nicht relevant, selbst 2,5mm² Adern dürfen nur mit 16A abgesichert sein, da sie hier ja normale Steckdosen, die nur bis 16A belastbar sind, versorgen.

Pfusch, Pfusch, Pfusch.
Und dem Hausmeister: Schöne Grüße, „Nuhr“.
(„Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Schnauze halten.“)

Moin,

Die Sanierungsarbeiten in der Wohnung wären von einem Ingeniurbüro abgenommen,
die würden es ja besser wissen als ich.
Er ist felsenfest der Meinung, dass die Anschlüsse der Wohnung vorher so waren,
deshalb wären sie danach jetzt auch so, wiegesagt Bestandschutz.
Er hat mich einfach so abgewimmelt.

    • Zitat: „z.B. auch für den Haustechniker“

Das Wort „Bestandsschutz“ gibt es in der Elektrotechnik nicht!
Es gibt allenfalls ein „Nichtvorhandensein einer Anpassungspflicht“.

> Fachwissen > Fachartikel > Technik > Bestandsschutz bei älteren Anlagen
http://www.elektrofachkraft.de/fachwissen/fachartike…

Könnt Ihr mir bitte mit hilfreichenden und abschreckenden Argumenten behilflich sein, von mir aus mit Paragraphen oder so, dass dort ein gefählicher Fehler aufliegt, was unbedingt behoben werden muss.

    • Schukosteckdosen dürfen in Deutschland nur mit 16A abgesichert werden und
      gemäß DIN VDE 0100-410:2007-06 Abschnitt 411.3.3
      muss in Wechselspannungssystemen ein zusätzlicher Schutz
      durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)
      mit einem Bemessungsdifferenzstrom Fachwissen > Fachartikel > Regelwerke > Eine Norm für Steckdosen
      http://www.elektrofachkraft.de/fachwissen/fachartike…

Zitat:
§ 13 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

In § 13 NAV hat der Gesetzgeber festgelegt,
dass der Anschlussnehmer (Bauträger/Bauherr bzw. Eigentümer)
dem Netzbetreiber gegenüber für die ordnungsgemäße Errichtung,
Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung verantwortlich ist und dafür auch haftet.

Wichtig für das Mietrecht ist,
dass nach § 13 Satz 3 der Anschlussnehmer auch dann noch verantwortlich bleibt,
wenn er die elektrische Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet
oder sonst zur Benutzung überlassen hat.

> Fachwissen > Fachartikel > Haftung > Die Anlagendokumentation für den Bauherrn
http://www.elektrofachkraft.de/fachwissen/fachartike…

Demnach müssen Prüfprotokolle,
über die Abnahme nach den Sanierungsarbeiten, vorhanden sein,
in der genau alle Stromkreise mit den Prüfdaten aufgelistet sind !

Fakt bleibt:
In diesem Zustand,

Steckdose, Licht, Herd und weiß der Geier noch was, sind allein an der 20A Sicherungen angeschlossen (aus Deinem Artikel vom 14.12.)

darf die elektrische Anlage der Wohnung nicht weiter betrieben werden.

mfg
W.
Mein Tip:
Du kannst, gelernte Elektriker,
den jetzigen Zustand in Bildern festhalten (z.B. vom offenen Sicherungskasten),
als Beweissicherung. Dürfte im Steitfall evtl. wichtig sein.

Fakt bleibt:
In diesem Zustand,

Steckdose, Licht, Herd und weiß der Geier noch was, sind allein an der 20A Sicherungen angeschlossen (aus Deinem Artikel vom 14.12.)

darf die elektrische Anlage der Wohnung nicht weiter
betrieben werden.

Aber wenn der gelernte Hausmeister doch gesagt hat, das kann alles so bleiben?
Und es ist ja noch nie was passiert…

Nee, mal im Ernst:
Diese Installation ist und bleibt verbotener, übler Pfusch, der so auch noch nie zulässig war.

BTW: Erzählte ich schon, dass ich vor ein paar Wochen sah, dass ein Meisterbetrieb eine JY(St)Y 2x2x0,6mm für 230V Thermostatae benutzt hat und dem Heizkreisverteiler dazu noch einen separaten 16A Leitungsschutzschalter verpasst hat?
Und dass ihm der Sinn einer thermischen Rückführung (Wasser-FBH) wohl so unklar war, dass er den Thermostaten keinen N spendierte (der Beidraht wäre noch frei gewesen…)?
Und dass nach meiner Intervention beim Architekten der Elektriker mürrisch den 16A Automaten gegen einen 2A Typen ausgetauscht hat, mit der Bemerkung, jetzt sei aber wirklich alles korrekt?

Die besten Geschichten schreibt das Leben…