Ich habe heute eine Buchung auf meinen Girokonto entdeckt die mir nichts sagt.
Es wurden 19,90? abgebucht und ich weiss nicht für was. Habe im Internet nachgeforscht und diese Firma gefunden. Aber die Emailadresse und auch der Telefonanschluss funktioniert nicht.
Ist eine Rückbuchung möglich?
Wie kann ich überhaupt vorgehen?
Hallo Kaj,
hast Du auch ne Ahnung, was passiert, wenn es das Konto, auf das der Betrag gebucht wurde gar nicht mehr gibt? Interessiert mich nur mal so, denn schließlich kann ja jeder von jedem Konto Geld abbuchen … wenn er mit den Folgen leben kann. (Mit den Banken wütrde ich mich allerdings nicht anlegen wollen.
cu Rainer
hast Du auch ne Ahnung, was passiert, wenn es das Konto, auf
das der Betrag gebucht wurde gar nicht mehr gibt?
Hallo,
soweit ich weiss, wird eine solche Abbuchung nur E.v. (Eingang vorbehalten) gutgeschrieben, d.h. in der Zeit, in der der Betroffenen Einspruch erheben könnte, kann der Empfänger des Geldes nicht darüber verfügen. So dürfte es nicht möglich sein ein Konto zu eröffnen, mehrere tausend Euro irgendwo abzubuchen (ist ja relativ einfach) und danach das Konto aufzulösen.
das ist das Risiko der Bank, wenn Sie verzichtet, zu prüfen OB eine von dir genehmigte Abbuchungsermäöchtigung vorliegt. Aus Praktikabilitätsgründen prüfen die Banken erst ab einem gewissen Betrag. Das nützen Kriminelle teilweise aus. Trotzdem erhälst du dein Geld anstandslos wieder.
Gruß
Yoyi
PS: Ich habe schon mehrfach gegenüber Firmen TELEFONISCH gesagt, bitte ziehen sie das Geld vom Konto meine Lebensgefährtin kontonr-name-etc… ein, hat noch nie Probleme gegeben. Die Prüfen da wirklich garnichts.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
An eine Rückbuchung habe ich auch schon gedacht. Ich werde mich mal informieren wie hoch die Gebühr ist.
Das Konto ist gültig. Das habe ich mit Hilfe von www.bankleitzahlen.de herausgefunden.
Danke schonmal für die Antworten.
Hallo Kaj,
meinst Du, wenn eine Firma Geld von meinem Konto einzieht, dann kann sie erst nach sechs Wochen darüber verfügen? Das kann ich mir nicht gut vorstellen.
cu Rainer
das ist das Risiko der Bank, wenn Sie verzichtet, zu prüfen OB
eine von dir genehmigte Abbuchungsermäöchtigung vorliegt. Aus
Praktikabilitätsgründen prüfen die Banken erst ab einem
gewissen Betrag. Das nützen Kriminelle teilweise aus.
ja, darum ging es. vor ein paar Jahren war ich mal ‚kassenwart‘ in nem Verein und habe die Beiträge eingezogen. Also bin ich mit der ermächtigung und den Abbuchungsvollmachten zur Bank … und niemand wollte sich die Unterlagen auch nur ansehen Fand ich schon lustig. Die waren der Meinung, daß es meine Sache ist, von wem ich mir Geld hole. Rückbuchungen hätten Geld gekostet. Allgemein hat mich die gleichgültigkeit der Bank schon sehr irritiert.
Trotzdem erhälst du dein Geld anstandslos wieder.
Das tröstet. Beruhigt bin ich aber nur, weil meine Frau alle Kontoauszüge akribisch prüft. Bei den vielen Buchungen wäre ich da zu faul und ein leichtes Opfer.
An eine Rückbuchung habe ich auch schon gedacht. Ich werde
mich mal informieren wie hoch die Gebühr ist.
Das Konto ist gültig. Das habe ich mit Hilfe von www.bankleitzahlen.de herausgefunden.
Danke schonmal für die Antworten.
Hallo,
Gebühr bei mir damals: 0,00 EUR.
Kosten entstehen für den, der unrechtmäßig abgebucht hat!
Hallo Kaj,
meinst Du, wenn eine Firma Geld von meinem Konto einzieht,
dann kann sie erst nach sechs Wochen darüber verfügen? Das
kann ich mir nicht gut vorstellen.
cu Rainer
Hallo,
ganz so wird’s vermutlich nicht sein. Die Bank will aber bestimmt irgendwelche Sicherheiten haben. Also Konto auflösen und Geld mitnehmen geht bestimmt nicht.
das ist das Risiko der Bank, wenn Sie verzichtet, zu prüfen OB
eine von dir genehmigte Abbuchungsermäöchtigung vorliegt. Aus
Praktikabilitätsgründen prüfen die Banken erst ab einem
gewissen Betrag. Das nützen Kriminelle teilweise aus. Trotzdem
erhälst du dein Geld anstandslos wieder.
Gruß
Hallo,
man muss 2 Lastschriftverfahren unterscheiden:
a) Einzugsermächtigung
Zahlungspflichtiger ermächtigt Zahlungsempfänger fällige Zahlungen zu Lasten des Kontos des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erfolgt schriftlich und ist jederzeit widerrufbar.
Widerspruch innerhalb von 6 Wochen möglich. Bank hat keine Möglichkeit die Rechtmäßigkeit der Buchung zu kontrollieren.
b) Abbuchungsauftrag
Schriftliche Erteilung des Zahlungspflichtigen an sein Kreditinstitut, dass der Zahlungsempfänger vom Konto abbuchen darf.
Erteilung wird beim Kreditinstitut hinterlegt.
Zahlstelle prüft bei Forderungen des Zahlungsempfängers die Existenz des Abbuchungsauftrages.
Kein Widerspruch möglich.
ganz so wird’s vermutlich nicht sein. Die Bank will aber
bestimmt irgendwelche Sicherheiten haben. Also Konto auflösen
und Geld mitnehmen geht bestimmt nicht.
zumindest wollen die mal die Einzugsermächtigungen nicht sehen, was mich doch sehr verwundert hat. das Konto dann aufzulösen habe ich nicht versucht, war ja nicht mein konto.
Hallo,
b) steht nicht zur Debatte, davon weiß dr Kunde, der zahlt ja.
man muss 2 Lastschriftverfahren unterscheiden:
a) Einzugsermächtigung
Zahlungspflichtiger ermächtigt Zahlungsempfänger fällige
Zahlungen zu Lasten des Kontos des Zahlungspflichtigen
einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erfolgt schriftlich und
ist jederzeit widerrufbar.
Widerspruch innerhalb von 6 Wochen möglich. Bank hat keine
Möglichkeit die Rechtmäßigkeit der Buchung zu kontrollieren.
Wieso hat die Bank keine Möglichkeit? Sie könnte doch die Einzugsermächtigung einsehen und die Unterschrift prüfen! Tut sie aber nicht!
An eine Rückbuchung habe ich auch schon gedacht. Ich werde
mich mal informieren wie hoch die Gebühr ist.
Das Konto ist gültig. Das habe ich mit Hilfe von www.bankleitzahlen.de herausgefunden.
Danke schonmal für die Antworten.
Hallo,
wie Kaj sagt, die Gebühr zahlt der, der abgebucht hat. Waren mal 7,- DM. Die jetzigen Preise kenne ich nicht. Für Dich kostet das nichts, du hast ja keinen Fehler gemacht.
cu Rainer
zumindest wollen die mal die Einzugsermächtigungen nicht
sehen, was mich doch sehr verwundert hat. das Konto dann
aufzulösen habe ich nicht versucht, war ja nicht mein konto.
cu Rainer
evtl. kannst Du die Einzugsermächtigung gar nicht vorweisen, weil der Auftrag z.B. telefonisch erteilt wurde. Deshalb ja die Widerspruchsfrist (s. auch Posting etwas weiter oben).
Hallo,
b) steht nicht zur Debatte, davon weiß dr Kunde, der zahlt ja.
man muss 2 Lastschriftverfahren unterscheiden:
a) Einzugsermächtigung
Zahlungspflichtiger ermächtigt Zahlungsempfänger fällige
Zahlungen zu Lasten des Kontos des Zahlungspflichtigen
einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erfolgt schriftlich und
ist jederzeit widerrufbar.
Widerspruch innerhalb von 6 Wochen möglich. Bank hat keine
Möglichkeit die Rechtmäßigkeit der Buchung zu kontrollieren.
Wieso hat die Bank keine Möglichkeit? Sie könnte doch die
Einzugsermächtigung einsehen und die Unterschrift prüfen! Tut
sie aber nicht!
Exakt! Sie könnte wenn sie wollte. Also ist sie verantwortlich falls Schindluder getrieben wird. Und mit größeren Beträgen, da verlangen die Banken untereinander die Vorlage der Einzugsermächtigung und prüfen, ob die Unterschrift hinreichend ähnlich ist.
evtl. kannst Du die Einzugsermächtigung gar nicht vorweisen,
weil der Auftrag z.B. telefonisch erteilt wurde. Deshalb ja
die Widerspruchsfrist (s. auch Posting etwas weiter oben).
ja, macht Sinn. Bliebe die Frage, warum die Bank dann nicht die Schriftform zwingend fordert. Als Firma möchte ich nicht sechs Wochen auf das Geld warten müssen, als Kunde möchte ich nicht zahlen, was ich nicht bestellt habe. Wenn da die Banken nichts prüfen, finde ich das schon leichtsinnig. Entweder ist da noch nie etwas passiert, oder die Banken halten es für sinnvoll, das zu vertuschen.
Exakt! Sie könnte wenn sie wollte. Also ist sie verantwortlich
falls Schindluder getrieben wird. Und mit größeren Beträgen,
da verlangen die Banken untereinander die Vorlage der
Einzugsermächtigung und prüfen, ob die Unterschrift
hinreichend ähnlich ist.
Kaj hat Recht, Splitting bringt nichts, wir sezen unten fort. …
cu Rainer