Yoyi schreibt gerade,
daß die Banken höhere Beträge schon prüfen.
Kleinvieh macht aber auch Mist! Wenn das gut vorbereitet wird
…
Ist ja bei Kreditkarten durchaus nicht ungewöhnlich. Immer mal wieder kleine Beträge buchen und hoffen, dass der Karteninhaber seine Rechnung nicht sorgfältig prüft.
Ist ja bei Kreditkarten durchaus nicht ungewöhnlich. Immer mal
wieder kleine Beträge buchen und hoffen, dass der
Karteninhaber seine Rechnung nicht sorgfältig prüft.
na bei mir ist die Kartenrechnung meist nicht so lang, ligt wohl an mir. Der Kontoauszug dagegen ist schon deutlich länger.
Mich hat vor einigen Jahren nur sehr irritiert, daß die Bank die Einzugsermächtigungen nicht sehen wollte, ich also von jedem beliebigen Konto Geld hätte abbuchen können. Ein unangenehmes Gefühl. Ich hatte den Eindruck, mein Geld wäre bei der Bank nicht sicher.
Mich hat vor einigen Jahren nur sehr irritiert, daß die Bank
die Einzugsermächtigungen nicht sehen wollte, ich also von
jedem beliebigen Konto Geld hätte abbuchen können. Ein
unangenehmes Gefühl. Ich hatte den Eindruck, mein Geld wäre
bei der Bank nicht sicher.
Um dich gleich noch mehr zu verunsichern :
Bei kleineren Beträgen überprüft die Bank auch Überweisungen idR nicht. D.h. so ziemlich jeder kann einen Überweisungsträger in den Briefkasten der Bank werfen und es wird gebucht. Auch ein Grund, weshalb man keine leeren Kontoauszüge in den Papierkorb der Bank werfen sollte, da man somit konsistente Daten hinterlässt.
Hallo Kaj,
da frage ich mich nur, warum ich immer noch die raten für Auto und Haus zahle. … Ist das Dummheit? Wenn es einem doch so leicht gemacht wird. … Kontonummern mit Namen bekommt man ja nun legal mehr als genug, oder?
cu Rainer
da frage ich mich nur, warum ich immer noch die raten für Auto
und Haus zahle. … Ist das Dummheit? Wenn es einem doch so
leicht gemacht wird. … Kontonummern mit Namen bekommt man ja
nun legal mehr als genug, oder?
Wieso hat die Bank keine Möglichkeit? Sie könnte doch die
Einzugsermächtigung einsehen und die Unterschrift prüfen! Tut
sie aber nicht!
Hallo Rainer,
diese Möglichkeit hat sie nicht. Was denn nun wenn der Lastschrifteinreicher seine Lastschriften per DTA einreicht? Soll da jedesmal jemand rausfahren und überprüfen ob es die Dinger wirklich gibt?
Genau aus diesem Grund darf auch nicht jeder so ohne weiteres LV’s einreichen und es muss eine entsprechende Vereinbarung unterschrieben werden.
Sollten nun massenhaft LV’s wegen Widerspruch zurückgehen, fällt das dem (i.d.R.) Kundenberater schon auf. Dann wird diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung gekündigt und der Kunde kann keine LV mehr einreichen.
Da aber ein Missbrauch generell nicht ausgeschlossen ist, gibt es ja eben genau die Rückgabemöglichkeit.
Sollte das Konto aufgelöst sein, dann trägt die Bank des LV Einreichs das Risiko. Schließlich sollte sie sich die Kunden schn genau ansehen, die am LV- Verfahren teilnehmen dürfen.
da das in dem etwas unübersichtlichen Thread schon mal gefragt wurde, hier die Sicht, die die Bank darauf hat :
Wenn jemand Lastschriften einziehen will, so geht das erstmal nicht ohne weiteres. Derjenige muss der Bank schon bekannt sein. Dann muss er einen Vertrag unterschreiben, indem er sich u.a. verpflichtet, nur Beträge einzuziehen, die fällig sind und für die ihm auch eine Einzugsermächtigung vorliegt. Diese Ermächtigungen prüft die Bank in der Tat nicht - das kann sie auch garnicht. Aber, wie gesagt, der Einziehende muss versichern, dass diese existieren.
Dann wird ein sogenanntes Lastschriftenobligo kreditmässig geordnet. Das bedeutet, dass die Bank auch prüft, ob entsprechende Werte oder Sicherheiten vorhanden sind, falls die Gutschrift sofort abgezogen wird und die Lastschriften alle zurückkommen. Denn das ist, wie schon anderweitig erwähnt, das Risiko der Bank.
Einziehende, die dieses Verfahren ausnutzen, werden von den Banken sofort wieder aussortiert. Das merkt man recht schnell, wenn mehr als 10% der Lastschriften wegen Widerspruchs zurückkommen. Aber aufgrund der Tatsache, dass die Einziehenden vorher schon geprüft werden, kommt das in letzter Zeit immer seltener vor. Auch die Betrügereien auf dieser Ebene haben stark abgenommen. Mitte der Neunziger gab es mal ein paar Neunmalkluge, die sich damit Geld erschwindeln wollten und es teilweise auch geschafft haben.
Wenn jemand Lastschriften einziehen will, so geht das erstmal
nicht ohne weiteres. Derjenige muss der Bank schon bekannt
sein. Dann muss er einen Vertrag unterschreiben, indem er sich
u.a. verpflichtet, nur Beträge einzuziehen, die fällig sind
und für die ihm auch eine Einzugsermächtigung vorliegt. Diese
Ermächtigungen prüft die Bank in der Tat nicht - das kann sie
auch garnicht. Aber, wie gesagt, der Einziehende muss
versichern, dass diese existieren.
Richtig, und zwar einmalig.
Letztlich ist das allerdings auch keine wirkliche Absicherung !
Aber schon einmal besser als nichts.
Einziehende, die dieses Verfahren ausnutzen, werden von den
Banken sofort wieder aussortiert. Das merkt man recht schnell,
wenn mehr als 10% der Lastschriften wegen Widerspruchs
zurückkommen.
Das kann man nicht so pauschal ausdrücken.
Bei uns (Versandhandel) sind es auf jeden Fall mehr als 10%.
Allerdings handelt es sich da ganz klar um Betrugsfälle … nur, das weiß die Bank ja nicht.
ganz so wird’s vermutlich nicht sein. Die Bank will aber
bestimmt irgendwelche Sicherheiten haben. Also Konto auflösen
und Geld mitnehmen geht bestimmt nicht.
geht schon. Wenn jemand in größerem Umfang Lastschriften zum Einzug einreicht, richten wir dazu, wenn wir es für vertretbar halten, eine spezielle Kreditlinie ein, eine sog. Lastschrift- oder L-Linie.
Die vorkommenden Lastschriften werden bei allen Kunden auf monatlicher Basis kontrolliert und wenn da jemand groß ins Lastschriftgeschäft einsteigt, verlangt irgendwann das Risikomanagement eine solche L-Linie, was eine Bonitätsprüfung voraussetzt.
Wenn es sich beim Einreicher bspw. um eine krankenversicherung handelt, ist das mehr eine Formasache. Heißt der Einreicher aber Capital Finance International Ltd. und der Geschäftsführer ist ein Inder mit Wohnsitz auf Mauritius wirds dann eher schwierig.
wichtig bei der von dir im Prinzip korrekt aufgeführten Unterscheidung ist aber noch die Unterschrift des Zahlungspflichtigen.
Die Einzugsermächtigung funktioniert ohne Unterschrift.
Ich erteile eine Einzugsermächtigung zB, in dem ich über einen Onlineshop etwas per Bankeinzug bestelle.
Oder aber auch, indem ich eine telefonische Bestellung tätige und meine Bankverbindung angebe.
Der Abbuchungsauftrag hingegen muß vom Zahlungspflichtigen persönlich unterschrieben werden.
Des Weiteren ist bei einem Abbuchungsauftrag sehr wohl ein Widerspruch möglich.
Allerdings geht das nur mit schriftlicher Begründung !
Wohingegen der Widerspruch bei einer Einzugsermmächtigung nicht begründet werden muß.
Viele Grüße,
Vanessa
man muss 2 Lastschriftverfahren unterscheiden:
a) Einzugsermächtigung
Zahlungspflichtiger ermächtigt Zahlungsempfänger fällige
Zahlungen zu Lasten des Kontos des Zahlungspflichtigen
einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erfolgt schriftlich und
ist jederzeit widerrufbar.
Widerspruch innerhalb von 6 Wochen möglich. Bank hat keine
Möglichkeit die Rechtmäßigkeit der Buchung zu kontrollieren.
b) Abbuchungsauftrag
Schriftliche Erteilung des Zahlungspflichtigen an sein
Kreditinstitut, dass der Zahlungsempfänger vom Konto abbuchen
darf.
Erteilung wird beim Kreditinstitut hinterlegt.
Zahlstelle prüft bei Forderungen des Zahlungsempfängers die
Existenz des Abbuchungsauftrages.
Kein Widerspruch möglich.
da frage ich mich nur, warum ich immer noch die raten für Auto
und Haus zahle. … Ist das Dummheit? Wenn es einem doch so
leicht gemacht wird. … Kontonummern mit Namen bekommt man ja
nun legal mehr als genug, oder?
ein Bekannter von mir hat vor Jahren mal Compuserve eine Einzugsermächtigung erteilt und deren eigene Kontonummer/BLZ angegeben. In den zwei Jahren, in denen wir Kontakt hatten, hat sich Compuserve damit zufriedengegeben, die Beiträge bei sich selbst abzubuchen.
Yoyi schreibt gerade,
daß die Banken höhere Beträge schon prüfen.
Yogi schreibt viel Mist, wenn der Tag lang ist und das ist so ein Fall. Bei Lastschriften wird - unabhängig vom Betrag - nicht geprüft. Weder bei der Bank des Auftraggebers noch bei der Bank des Zahlungspflichtigen.
Die Bank des Auftraggebers beruft sich dabei auf die bestehende Lastschriftvereinbarung zwischen ihr und ihrem Kunden, nach der dieser nur LS einreichen darf, wenn er eine Einzugsermächtigung hat und die Bank des Zahlungspflichtigen beruft sich darauf, daß sie a) nicht kontrollieren kann (wie auch) und b) der Kunde gefälligst seine Kontoauszüge kontrollieren soll, wofür sie schließlich da sind.
Gruß,
Christian
P.S. Es mag sein, daß im Einzelfall mal ein Kundenbetreuer (egal auf welcher Seite) bei wirklich großen Beträgen nervös wird, aber das ist sein Privatvergnügen. Einer kurzen Umfrag auf der Etage zufolge, wurde in insgesamt 140 Berufsjahren weder bei uns noch von uns bei irgendjemandem wegen einer LS angefragt.
Die Einzugsermächtigung funktioniert ohne Unterschrift.
das ist leider nicht richtig, auch wenn es vielfach so gehandhabt wird. Der Kunde hat sich ggü. seiner Bank verpflichtet, nur dann Lastschriften zum Einzug einzureichen, wenn er über eine schriftliche Einzugsermächtigung verfügt.
Des Weiteren ist bei einem Abbuchungsauftrag sehr wohl ein
Widerspruch möglich.
Allerdings geht das nur mit schriftlicher Begründung !
Ein Widerspruch ist nach der Abbuchung nicht mehr möglich, egal ob mündlich oder schriftlich.
Ein Widerspruch ist nach der Abbuchung nicht mehr möglich,
egal ob mündlich oder schriftlich.
Davon unbeeinflußt bleibt natürlich die Tatsache, daß schecks und LS erst zwei Tage nach Buchung als eingelöst gelten (Ziffer 9.2 AGB). In der Zeit ist mit etwas Überzeugungstalent eine Rückbuchung möglich. Das zähle ich aber nicht als Widerspruch im eigentlichen Sinne, d.h. wie bei den LS aus Einzugsermächtigungsverfahren.
diese 10% sind natürlich branchenabhängig, da hast Du Recht. Aber für Versandhäuser wie Quelle oder Otto machen die Banken (fast) alles und mucken natürlich auch nicht, wenn mal 20 oder gar 30% der Lastschriften zurückkommen. Solche Versandhäuser sind eigentlich für jeden Betrag gut.
Stimmt, „Betrügereien“ mit Lastschriften gibt es auch durch die Warenempfänger. Wenn jemand mal dringend einen Artikel braucht, aber grad klamm ist, bestellt er einfach und lässt die Lastschrift dann wegen Widerspruchs zurückgehen, frei nach dem Motto : das geht ja 6 Wochen lang. Damit verschafft er sich ein wenig Luft, aber durch die anfallenden Gebühren auf allen Seiten zahlt er am langen Ende wesentlich mehr.
das stimmt nicht ganz. Die Abbuchungsermächtigung kann man nicht wegen Widerspruchs zurückgehen lassen ! Das ist ja gerade der „Witz“ an dem Verfahren. Wenn man so eine Belastung bekommt, kann man höchstens versuchen, den Abbuchungsauftrag sofort rückwirkend zurückzuziehen und die Bank zu bitten, die Lastschrift mangels Abbuchungsauftrag zurückzugeben. Für so eine Rückgabe hat die Bank 2 Tage Zeit, diese Frist stimmt.
Gruss Hans-Jürgen
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ein Bekannter von mir hat vor Jahren mal Compuserve eine
Einzugsermächtigung erteilt und deren eigene Kontonummer/BLZ
angegeben. In den zwei Jahren, in denen wir Kontakt hatten,
hat sich Compuserve damit zufriedengegeben, die Beiträge bei
sich selbst abzubuchen.
Hallo Christian,
darf ich das so verstehen, daß sich die Banken darauf verlassen, daß sich niemand traut, sich mit den Banken anzulegen? Mit so’n paar Milliönchen könnte man in Rio ne Weile leben. … Wenn die Bank einen nicht bis dahin verfolgt.
cu Rainer