Unschuldiger Terrorist erschossen

Hai, Showbee,

http://www.rewi.hu-berlin.de/jura/ls/hnr/materialien…).

Danke

Gruß
Sibylle

Hai, Frank,

na so unschuldig kann er ja wohl nicht gewesen sein…

kann er nicht? Woher kennst Du Herrn X?

Oder warum lief er davon??

Weil er in einer finsteren Gegend von 5 Gestalten verfolgt wurde, die sich als Polizisten ausgaben, er Angst hatte und sich entsann, daß man in solchen Fällen Öffentlichkeit suchen sollte…

Und wer trägt einen Mantel bei 23* Grad?..

Herr X, weil er 23° als schweinekalt empfindet…

Gruß
Sibylle

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Hai, Tom,

Das kommt drauf an. Wenn klar ist, dass Y sich nicht strafbar
gemacht hat, warum sollte er dann angeklagt werden?

weil doch erstmal festgestellt werden muß, ob es in diesem Fall kein Straftatbestand war, jemanden über den Haufen zu schießen…

Das strafrechtliche Problem ist der Irrtum über einen
rechtfertigenden Sachverhalt. Gehen wir mal davon aus, es

Ah ja. Danke!

Gruß
Sibylle

Hallo!

Das kommt drauf an. Wenn klar ist, dass Y sich nicht strafbar
gemacht hat, warum sollte er dann angeklagt werden?

weil doch erstmal festgestellt werden muß, ob es in diesem
Fall kein Straftatbestand war, jemanden über den Haufen zu
schießen…

Nicht nach unserer kontinentaleuropäischen Tradition. Die Staatsanwaltschaft darf nur dann Anklage erheben, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Die Staatsanwaltschaft ist auch als Anklagebehörde zur Objektivität verpflichtet.

Gruß
Tom

Hallo!

Möglicherweise ist es aber in unserem Land und in England und in den USA etc. so, dass die bloße Tatsache, dass jemand läuft noch nicht zum standrechtlichen Erschießen berechtigt.

Wirklich idiotische Regelungen…

Gruß
Tom

Hallo!

Ach ja nochwas: es ist auch bei uns nicht erlaubt einfach davonzulaufen, wenn man von der Polizei in Vollziehung des Gesetzes zum Anhalten aufgefordert wird. Was du schreibst ist Demagogie: zuerst wird eine Falschbehauptung als Tatsache aufgestellt und danach irgendwelche Schlussfolgerungen gezogen (->„Lollipostaat“).

Gruß
Tom

Hallo!

*wenn* der *polizist* einen fehler gemacht hat, dann den, daß
er zu blöd war, einen attentäter von einem nichtattentäter zu
unterscheiden. brasilianer sehen nicht aus wie araber,
BEISPIELSWEISE.

Mag sein, aber es ist eigentlich völlig gleich, ob ein Brasilianer oder ein Araber ein Terrorist ist.

Gruß
Tom

Hallo!

Ach ja nochwas: es ist auch bei uns nicht erlaubt einfach
davonzulaufen, wenn man von der Polizei in Vollziehung des
Gesetzes zum Anhalten aufgefordert wird.

Tja, keine Ahnung wie das in Ö ist, aber in Deutschland ist das sehr wohl erlaubt und keine „Demagogie“.
Bevor Du jetzt was anderes behauptest, zeig mir eine Vorschrift die die Flucht eines Verdächtigen unter Strafe stellt.

ElC.

Möglicher Weise weisst Du gar nicht wovon Du sprichst…

ElC.

Hallo!

Möglicherweise ist es aber in England und
in den USA etc. so, dass die bloße Tatsache,

dass jemand läuft
noch nicht zum standrechtlichen Erschießen berechtigt.

Möglicher Weise ist es aber so, dass die Polizei in den USA/England auf eine Person schiessen darf, die sich „einfach nur“ einer Polizeilichen Kontrolle entzieht, ohne dass ein konkreter Tatverdacht vorliegt. Möglicher Weise ist es dort sogar Sanktioniert sich einer Kontrolle zu entziehen (In D jedenfalls nicht). Das könntest Du ja mal nachprüfen, wäre mal interessant.

ElC.

Hallo!

Tja, keine Ahnung wie das in Ö ist, aber in Deutschland ist
das sehr wohl erlaubt und keine „Demagogie“.
Bevor Du jetzt was anderes behauptest, zeig mir eine
Vorschrift die die Flucht eines Verdächtigen unter Strafe
stellt.

Ich habe nicht behauptet, dass die Flucht eines Verdächtigen unter Strafe steht, darum geht es überhaupt nicht.

Gruß
Tom

Hallo!

Möglicher Weise ist es aber so, dass die Polizei in den
USA/England auf eine Person schiessen darf, die sich „einfach
nur“ einer Polizeilichen Kontrolle entzieht, ohne dass ein
konkreter Tatverdacht vorliegt.

Ich habe jetzt nicht nachgesehen, aber ich traue mich ohne nachzusehen zu wetten, dass die Polizei das nicht darf. Jedenfalls das Vereinigte Königreich hat die EMRK unterzeichnet und nach dieser wäre so etwas (völlig zu Recht und Gott sei Dank) nicht zulässig - ich gehe davon aus, dass das in den nationalen Gesetzen auch so umgesetzt wurde.

Gruß
Tom

Hallo!

Tja, keine Ahnung wie das in Ö ist, aber in Deutschland ist
das sehr wohl erlaubt und keine „Demagogie“.
Bevor Du jetzt was anderes behauptest, zeig mir eine
Vorschrift die die Flucht eines Verdächtigen unter Strafe
stellt.

Ich habe nicht behauptet, dass die Flucht eines Verdächtigen
unter Strafe steht,

Aha. Und was soll mir dieser Satz sagen: „Ach ja nochwas: es ist auch bei uns nicht erlaubt einfach davonzulaufen, wenn man von der Polizei in Vollziehung des Gesetzes zum Anhalten aufgefordert wird.“

darum geht es überhaupt nicht.

Um was dann?

ElC.

Ja und…

Ich habe jetzt nicht nachgesehen, aber ich traue mich ohne
nachzusehen zu wetten, dass die Polizei das nicht darf.
Jedenfalls das Vereinigte Königreich hat die EMRK
unterzeichnet und nach dieser wäre so etwas (völlig zu Recht
und Gott sei Dank) nicht zulässig - ich gehe davon aus, dass
das in den nationalen Gesetzen auch so umgesetzt wurde.

Ja und, siehe Art 2 abs. II b), alles was vorhanden sein muss ist die Rechtsgrundlage zur Festnahme der Person und die unbedingte Erforderlichkeit des Schusses zur „Festnahme“…

Art 2 ERMK
(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.

(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.

ElC.

Hallo!

Es ging aber hier nicht um eine Festnahme soweit ich weiß. Eine Aufforderung zum Anhalten (so etwas wäre z.B. auch eine Verkehrskontrolle) ist keine Festnahme.

Dann noch ein Hinweis off topic, damit keine Missverständnisse aufkommen: Art. 2 EMRK ist bezüglich der Todesstrafe durch das 6.ZPEMRK über die Abschaffung der Todesstrafe überholt und daher in dieser Form materiell nicht mehr in Kraft.

Gruß
Tom

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In der Realität mit
Masse eher eine Glücksfrage wo der Schuß genau hingeht.

du unterschätzt geübte, gelernte, ausgebildete schützen aber ganz gewaltig. man kann sehr wohl abschätzen, ob man jemanden tödlich treffen WILL oder ihn nur bewegungsunfähig zu machen.

wenn man bei Verfolgung eines Straftäters und in einer solchen
extremen Streßsituation als einer von 1000 Menschen ruhig
genug bleibt um ordentlich zu zielen vielleicht auch.

dafür sind die ausgebildet worden??

Neben einem perfekten Schützen muss also jeder Polizist also
auch noch ein Sprengstoffexperte sein um das ggf. zu erkennen?

dann wirds zeit, daß es auch in london dafür ausgebildete einheiten gibt. (ich wette es gibt sie längst.)

Ich weiß ja nicht wo du lebst

in einem land mit jahrzehnten bitterer erfahrung auf exakt diesem gebiet.

Wenn du einen am Boden liegenden Menschen -egal aus welchem
Grund- kaltblütig erschießen könntest tust du mir aufrichtig
leid, ich könnte das nicht.

ich erwarte von einem ausgebildeten spezialisten, daß er einen selbstmordattentäter neutralisiert, ohne zu zittern und ohne unsicher zu sein, wo er da hinschießt… himmel.

Wie sollte ich je wieder in den
Spiegel blicken können?

polizisten müssen gelegentlich tödliche waffen anwenden. ich könnte es nicht, daher bin ich auch kein polizist.

gruß
dataf0x

Mag sein, aber es ist eigentlich völlig gleich, ob ein
Brasilianer oder ein Araber ein Terrorist ist.

das ist nicht gleichgültig. es mag nicht besonders politisch korrekt sein, aber leider ist es nunmal so, daß sämtliche modernen selbstmordterroristen arabische junge männer sind und keine filipinischen großmütter. daher ist es keinesfalls egal, ob jemand ein brasilianer ist oder nicht. hätten die gewußt, daß der typ kein araber ist, hätten sie nicht geschossen. ende der durchsage.

gruß
dataf0x

Keine Kollektivschuld!
Hallo!

Die Tatsache, dass es anscheinend mehr Terroristen gibt, die Araber sind als Terroristen, die philipinische Großmütter sind, (dies habe ich auch nie bestritten), rechtfertigt es nicht (!), jemanden nur deswegen zum Terroristen zu erklären, weil er Araber ist.

Ein Terrorist ist immer noch deswegen ein Terrorist, weil er ein Terrorist ist und nicht weil er Araber ist. Wie kommen die vielen Araber dazu, die keine Terroristen sind, zu Terroristen gestempelt zu werden?

Eine andere Sicht ist nicht irgendwie politisch unkorrekt, sondern die Zuweisung einer Kollektivschuld auf Grund der rassischen Zugehörigkeit und das ist glatter Rassismus.

Also damit keine Missverständnisse aufkommen: ich finde auch keine Rechtfertigung für Terrorismus und Terrorismus gehört auch bekämpft. Wenn wir aber unsere Werte gegen die Werte der Terroristen verteidigen wollen, dann dürfen wir unsere Werte, die wir ja verteidigen wollen, nicht vor der Verteidigung aufgeben (sonst gibt es nämlich nichts mehr zu verteidigen). Zu diesen Werten gehört, dass es nur eine Individualschuld einzelner Menschen geben kann, nie aber eine Kollektivschuld auf Grund der rassischen Zugehörigkeit.

Gruß
Tom

Hallo!

Also soweit ich das aus meiner juristischen Ausbildung weiß (ich selbst habe überhaupt noch nie eine Waffe in der Hand gehabt und bin sehr froh darüber, daher weiß ich das nur theoretisch) ist es mit Faustfeuerwaffen kaum möglich, besonders genau zu zielen. Selbst für gute Schützen ist das kaum möglich. Aus diesem Grund schießen Scharfschützen im Einsatz ja auch nicht mit Faustfeuerwaffen, weil man eben nicht trifft.

Gruß
Tom

Es kann nicht sein was nicht sein darf???

Hallo!

Sorry aber wenn Dir nix mehr einfälllt kramst Du irgendwas irrelevantes raus…

Es ging aber hier nicht um eine Festnahme soweit ich weiß.

Woher weisst Du wie Festnahme in England definiert ist??? Du weisst es nicht sondern behauptest hier es ginge nur um ein Anhalten.

So, ich weiss auch nicht wie Festnahme in England definiert ist, aber ich behaupte jetzt einfach die Beamten wollten die Person festnehmen.

Eine Aufforderung zum Anhalten (so etwas wäre z.B. auch eine
Verkehrskontrolle) ist keine Festnahme.

Ja in Deutschland ist das so. In Deutschland kann theoretisch ein Festnahme gem StPO sogar nur bei vorliegen von Haftgründen/bzw. einem Haftbefehl vorgenommen werden. In Deutschland wird auch zwischen Freiheitsbeschränkung und Freiheitsentziehung unterschieden.
Ist das in England auch so, oder glaubst Du nur dass es so sei weil es besser in Dein Weltbild passt???

Dann noch ein Hinweis off topic, damit keine Missverständnisse
aufkommen: Art. 2 EMRK ist bezüglich der Todesstrafe durch das
6.ZPEMRK über die Abschaffung der Todesstrafe überholt und
daher in dieser Form materiell nicht mehr in Kraft.

Wo ist der Zusammenhang???

Es ging hier nicht um die Vollstreckung eines Todesurteils, sondern wahrscheinlich um eine Festnahme iSd Englischer Rechtsvorschriften.

ElC.