Unschuldiger Terrorist erschossen

Hallo!

Es ging aber hier nicht um eine Festnahme soweit ich weiß.

Woher weisst Du wie Festnahme in England definiert ist??? Du
weisst es nicht sondern behauptest hier es ginge nur um ein
Anhalten.

Wenn du die EMRK zitierst, dann ist relevant was unter Anhaltung und Festnahme nach der EMRK zu verstehen ist und nicht was darunter in England zu verstehen ist. England hat die EMRK unterzeichnet und kann diese nicht einfach dadurch außer Kraft setzen, indem der Begriff der Festnahme im nationalen Recht umdefiniert wird. Eigentlich logisch so etwas.

Eine Aufforderung zum Anhalten (so etwas wäre z.B. auch eine
Verkehrskontrolle) ist keine Festnahme.

Ja in Deutschland ist das so. In Deutschland kann theoretisch
ein Festnahme gem StPO sogar nur bei vorliegen von
Haftgründen/bzw. einem Haftbefehl vorgenommen werden. In
Deutschland wird auch zwischen Freiheitsbeschränkung und
Freiheitsentziehung unterschieden.
Ist das in England auch so, oder glaubst Du nur dass es so sei
weil es besser in Dein Weltbild passt???

Das ist in allen demokratischen Staaten so. Dass eine Festnahme ohne Haftbefehl unzulässig ist, gehört zum Kernbereich eines jeden demokratischen Staates und steht in allen demokratischen Verfassungen und Menschenrechtskonventionen. Ein Staat, der eine willkürliche Festnahme durch die Polizei ohne richterlichen Haftbefehl toleriert, kann nicht demokratisch und rechtsstaatlich sein und wer so etwas fordert, der fordert die Abschaffung des Rechtsstaates - es ist ja in einer Demokratie durchaus legitim so zu denken, aber man sollte das auch so sagen und nicht unter dem Deckmantel der „Terrorismusbekämpfung“ eine „Demokratiebekämpfung“ zu verkaufen zu versuchen und damit implizit eigentlich den Terrorismus in seinen Zielen zu unterstützen.

Dann noch ein Hinweis off topic, damit keine Missverständnisse
aufkommen: Art. 2 EMRK ist bezüglich der Todesstrafe durch das
6.ZPEMRK über die Abschaffung der Todesstrafe überholt und
daher in dieser Form materiell nicht mehr in Kraft.

Wo ist der Zusammenhang???

Wenn ich schreibe „off topic“, dann wäre es merkwürdig, wenn es im direkten Zusammenhang stehen würde.

Gruß
Tom

AHA…

Hallo!
Wenn du die EMRK zitierst, dann ist relevant was unter
Anhaltung und Festnahme nach der EMRK zu verstehen ist und
nicht was darunter in England zu verstehen ist.

Prima, dann gib mal die Definition zum Besten…

Das ist in allen demokratischen Staaten so. Dass eine
Festnahme ohne Haftbefehl unzulässig ist,

Eine Festnahme in Deutschland ist aber auch ohne Haftbefehl zulässig… Sie muss nur später durch den Richter geprüft werden.

Und nochwas:

So wie es aussieht, ist die praxis in England ja rechtlich zulässig. Schließlich hält man ja konsequenter weise daran fest.

Gruß

ElC.

Hallo!

Ich hab es vor kurzem ja schon mal zitiert, aber es gefällt mir so gut, dass ich es gerne nochmals zitiere:

„It would indeed be ironic if, in the name of national defense, we would sanction the subversion of one of those liberties … which makes the defense of the Nation worthwhile“

„…we must preserve our commitment at home for the principles for which we fight abroad.“

US Supreme Court, 28.6.2004, Hamdi et al vs. Rumsfeld (es ging in diesem Urteil um den Zugang zu gerichtlichem Schutz der Häftlinge von Guantanamo, die eben ohne Haftbefehl und ohne Anklage angehalten werden).

Gruß
Tom

Vergleich???

Hallo!
US Supreme Court, 28.6.2004, Hamdi et al vs. Rumsfeld (es ging
in diesem Urteil um den Zugang zu gerichtlichem Schutz der
Häftlinge von Guantanamo, die eben ohne Haftbefehl und ohne
Anklage angehalten werden).

Äh, die werden doch nun wirklich nicht mehr angehalten oder? Die sitzen seit Monaten im Knast. Und zum Anhalten im rechtl. Sinne braucht man auch in D keinen Richter, sonst müsste jeder Polizist einen mitnehmen…

Gruß
Tom

Hallo!

US Supreme Court, 28.6.2004, Hamdi et al vs. Rumsfeld (es ging
in diesem Urteil um den Zugang zu gerichtlichem Schutz der
Häftlinge von Guantanamo, die eben ohne Haftbefehl und ohne
Anklage angehalten werden).

Äh, die werden doch nun wirklich nicht mehr angehalten oder?
Die sitzen seit Monaten im Knast. Und zum Anhalten im rechtl.
Sinne braucht man auch in D keinen Richter, sonst müsste
jeder Polizist einen mitnehmen…

Also auf die Begrifflichkeit kommt es ja nicht an, aber: im Zusammenhang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (die natürlich im konkreten Fall für die USA nicht gilt) ist die Festnahme der Vorgang mit dem die persönliche Freiheit begrenzt wird und die Anhaltung die Aufrechterhaltung dieser Einschränkung. In diesem Sinne war der von mir verwendete Begriff gemeint - es kommt aber bei juristischen Dingen immer auf den Inhalt an und nie auf den Begriff.

Gruß
Tom

Hallo!

Wenn du die EMRK zitierst, dann ist relevant was unter
Anhaltung und Festnahme nach der EMRK zu verstehen ist und
nicht was darunter in England zu verstehen ist.

Prima, dann gib mal die Definition zum Besten…

Hab ich unten gemacht.

Das ist in allen demokratischen Staaten so. Dass eine
Festnahme ohne Haftbefehl unzulässig ist,

Eine Festnahme in Deutschland ist aber auch ohne Haftbefehl
zulässig… Sie muss nur später durch den Richter geprüft
werden.

Nein ist sie nicht, sondern nur unter bestimmten sehr engen Voraussetzungen und auch das nur unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips.

Und nochwas:

So wie es aussieht, ist die praxis in England ja rechtlich
zulässig. Schließlich hält man ja konsequenter weise daran
fest.

Nein, so sieht es nicht aus. Der Sachverhalt in der U-Bahn lässt überhaupt keine Anhaltspunkte dafür erkennen, dass willkürliche Festnahmen ohne richterlichen Haftbefehl in England erlaubt sind. Das würde auch gänzlich der englischen Tradition widersprechen, denn soweit ich das weiß, waren die Engländer überhaupt die ersten in Europa, die die willkürlichen Festnahmen durch die Polizei ohne richterlichen Haftbefehl verboten haben.

Gruß
Tom

Naivität und fehlende Logik

Wie kommen die
vielen Araber dazu, die keine Terroristen sind, zu Terroristen
gestempelt zu werden?

wie kommen die vielen deutschen rucksacktouristen dazu, zu drogendealern gestempelt zu werden? bist du jemals als jugendlicher trampen geflogen? jeder der lange haare, rucksack und ungepflegte kleidung hatte, mußte sich ausziehen!

Eine andere Sicht ist nicht irgendwie politisch unkorrekt,
sondern die Zuweisung einer Kollektivschuld auf Grund der
rassischen Zugehörigkeit und das ist glatter Rassismus.

politische korrektheit steht in diesem fall der lebensrettung gegenüber. was ist wichtiger?

profiling mag diskriminierend sein, und nicht angenehm, wenn es dich trifft. (mich traf es nicht nur einmal, aus verschiedenen gründen), aber fakt ist aber zweierlei:

  • ein bestimmtes terroristenprofil ist bekannt
  • die sicherheitsresourcen sind personal- und zeitmäßig begrenzt.

es ist imho nicht nur dumm sondern auch fahrlässig, es in diesem fall aus rein idealistischen gründen nicht anzuwenden.

nie aber eine Kollektivschuld
auf Grund der rassischen Zugehörigkeit.

du hantierst mit völlig unzutreffenden kategorien. auf jeden flughafen wird mit profiling gearbeitet. wer verdächtig aussieht, sich benimmt oder eine verdächtige herkunft hat, wird kontrolliert. die anderen nicht. dasselbe gilt an grenzübergängen: EU-paß wedeln, durchgewunken werden, seltsam aussehenden paß zeigen und eine seltsame sprache sprechen: auto wird durchsucht von vorne bis hinten. selbst ausprobiert an ein und demselben übergang.

gruß
dataf0x

Hallo!

Da widerspreche ich jetzt auch nicht direkt, weise aber darauf hin, dass das was du jetzt schreibst sich mit dem was ich geschrieben habe nicht unbedingt widerspricht.

Gruß
Tom

hi

stimmt. verstehe das nicht falsch: profiling nach dem aussehen finde ich auch entsetzlich. ich kenne da einen, der nur arabisch aussieht, und der ständig nach dem ausweis gefragt wird. übel. trotzdem muß ich sagen, daß es keine andere möglichkeit gibt, um falschpositive alarme zu niedrig wie möglich zu halten. übrigens: ich werde ständig für eine russin gehalten, weil ich europäisch aussehe. das ist auch nicht nett, aber was soll man denn machen??

gruß
dataf0x

Eine Festnahme in Deutschland ist aber auch ohne Haftbefehl
zulässig… Sie muss nur später durch den Richter geprüft
werden.

Nein ist sie nicht, sondern nur unter bestimmten sehr engen
Voraussetzungen und auch das nur unter Beachtung des
Verhältnismäßigkeitsprinzips.

Hier wiedersprichst Du Dir selbst:

Nein ist sie nicht, sondern nur unter bestimmten sehr engen
Voraussetzungen

Entweder sie ist es nicht ODER nur unter bestimmten sehr engen
Voraussetzungen

Beides geht ja wohl kaum und letzteres ist der Fall, also ist die vorläufige Festnahme auch OHNE Richter zulässig.

Nein, so sieht es nicht aus. Der Sachverhalt in der U-Bahn
lässt überhaupt keine Anhaltspunkte dafür erkennen, dass
willkürliche Festnahmen ohne richterlichen Haftbefehl in
England erlaubt sind.

Das meinte ich auch nicht, aber es sieht so aus, als ob es erlaubt ist jemand 5x in den Kopf zu schiessen wenn er flüchtet.

ElC.

die Festnahme der Vorgang mit dem die persönliche Freiheit
begrenzt wird und die Anhaltung die Aufrechterhaltung dieser
Einschränkung.

es kommt aber bei juristischen Dingen immer
auf den Inhalt an und nie auf den Begriff.

Das meinst Du nicht wirklich oder?
Es wird doch im deutschen Strafprozessrecht ganz genau zwischen, anhalten, freiheitsentziehung und festnahme unterschieden, wobei das anhalten den geringsten Eingriff darstellt. Schon daran sieht man, dass es ganz entscheident auf die Definition von solchen Rechtsbegriffen ankommt, wenn man sie denen aus anderen Ländern gegenüberstellt.

Gruß

ElC.

Hallo!

Das meinte ich auch nicht, aber es sieht so aus, als ob es
erlaubt ist jemand 5x in den Kopf zu schiessen wenn er
flüchtet.

Nein so sieht es nicht aus. Vielmehr sieht es prima facie so aus, dass die Tat nicht strafbar ist, da ein Irrtum über einen rechtfertigenden Sachverhalt vorliegt bzw. ein Erlaubnistatbestandsirrtum wie man in Deutschland sagt, wie ich mittlerweile gelernt habe.

Es sieht also nach Irrtumsproblematik aus und nach sonst gar nichts.

Gruß
Tom

Hallo!

Das meinst Du nicht wirklich oder?
Es wird doch im deutschen Strafprozessrecht ganz genau
zwischen, anhalten, freiheitsentziehung und festnahme
unterschieden, wobei das anhalten den geringsten Eingriff
darstellt. Schon daran sieht man, dass es ganz entscheident
auf die Definition von solchen Rechtsbegriffen ankommt, wenn
man sie denen aus anderen Ländern gegenüberstellt.

Natürlich gibt es Begriffe, die bestimmt definiert sind und man sollte diese auch richtig verwenden. Die falsche Verwendung eines Begriffes zieht aber überhaupt keine Rechtsfolge nach sich, ist also rechtlich gesehen irrelevant (sie führt nur allenfalls zu Missverständnissen) - es gilt der Grundsatz falsa demonstratio non nocet.

Wichtiges Beispiel aus der Praxis: Ein Dienstvertrag bleibt ein Dienstvertrag, auch wenn zehnmal draufsteht, es handelt sich um einen Werkvertrag - es bleibt trotzdem ein Dienstvertrag.

Gruß
Tom

Hallo!

Wenn du das so schreibst, stimme ich dir zu. Ich würde übrigens auch schon mehrmals für einen Russen gehalten, was mich in Russland selbst nicht gestört hat (dort bin ich bei allen Ausweiskontrollen der Polizei ohne Kontrolle durchgekommen), dafür umso mehr in Usbekistan (dort wurde ich von der Polizei permanent zur Ausweiskontrolle aufgefordert).

Gruß
Tom