Hallo,
Weder noch: Den Eltern sind das!
Die Eltern mögen ihr Kind am besten kennen,
Nichts anders habe ich gesagt.
Doch. Du hast gesagt: Die Eltern kennen das Kind am besten.
Ich habe das mit einer Einschränkung belegt.
dafür kennen sie
die Schule nicht.
Sind die analphabeten? Waren sie selbst nie in einer Schule?
Weißt du wirklich, wie in einer Grundschule gelehrt wird?
Als Mutter eines Grundschülers hast du gewisse Einblicke (über HAusaufgaben, BEsuchstage, eventuell Tage, an denen du hilfst). Aber wie genau war dein Wissensstand im Sommer BEVOR dein Sohn die Schule anfing?
Ich arbeite an einer Schule und dennoch sind mir viele pädagogische Konzepte im Detail fremd.
weil sie das Kind nicht in
Gruppensituationen und in Situationen kennen, die ganz
bestimmte Anforderungen stellen.
Woher weiß du das? Als mein Kind im KiGa war hatte er
anderweitig Unterricht, wo ich sehr wohl einschätzen konnte,
wie er sich in Gruppen einmischt und tut.
WEnn du dabei warst, hat er sich anders verhalten, als wenn du nicht dabei warst. Außerdem hattest du immer noch die Elternbrille auf.
aber diese Entscheidung treffe ich.
Das hängt vom Bundesland ab.
Das weiß ich nicht.
Aber ich.
Aber es täte mich sehr wundern, wenn ein Kind, das irgendwann
in Oktober Geburtstag hat, per se, nicht eingeschult werden
darf.
Nicht per se. Theoretisch kann sogar ein Dreijähriger eingeschult werden (ich rede von hessischen, staatlichen Schulen). Sofern der Rektor das will. Und der will das nur, wenn seine Spezialistin (Lehrpersonal, Soz.päd., Sprachheilpädagoge etc.) ihm sagen: das Kind ist rundrum schulreif. Aber ein/e Schulleiter/in kann ein Kannkind ablehnen, wenn er/sie denkt, dass Kind sei nicht schulreif. Und dann können die Eltern, wenn sie es durchkämpfen wollen, zum zuständigen Schulamt gehen und Einspruch einlegen. Ob sie damit durchkommmen, hängt an ihren Argumenten und am Einfluss des/der Schulleiters/in.
In Hessen gibt es eine Einschulungsuntersuchung.
In Bayern auch.
Was bedeutet die dann, wenn Eltern sie einfach übergehen können?
Diese Einschätzung des Gesundheitsamtsarztes, ob ein Kind schulreif ist, kann der
Schulleiter übergehen, aber er kann seine eigene Entscheidung
treffen.
Doch wenn er das richtig machen will, wird er wohl das Kind
mindestens mal 5 Minten sehen wollen, oder nicht??
Was hat das mit meiner Aussage zu tun?
Ich habe geschrieben, dass die Schulreifeuntersuchung des Gesundheitsamtes dem Schulleiter eine Weisung gibt, die der aber ignorieren kann. Ausschlaggebend ist seine Entscheidung. Wie er zu seiner Entscheidung kommt, habe ich erst im nächsten Abschnitt geschrieben.
An fast allen Schulen hier wird ein Kennlerntag
abgehalten,
Keine ahnung ob das was bringt.
Woher willst du das wissen? Unten habe ich geschrieben, wie das abläuft und wer dabei mitwirkt.
im Rahmen dessen die Lehrerinnen der ersten
Klassen und eventuell noch ein Sozialpädagoge die Kinder
beurteilt
Da ich es gar nicht kenne: Sind dann alle Kinder zusammen und
wird so entschieden? Oder wie läuft das ab?
Hier fragst du und oben lehnst du es schon ab?
Es ist von Schule zu Schule verschieden, aber im Groben kann man sagen, dass die Kinder in kleinen Gruppen einen Morgen verbringen. An diesem Morgen wird gespielt und geturnt (dabei wird z.B. die Grobmotorik beobachtet), gemalt und erzählt usw. Bei uns sind zu jeder Zeit in jeder Gruppe mind. zwei, eher drei Erwachsene, die mitmachen (oder im Hintergrund Spielzeug sortieren). Eine dieser Erwachsenen ist eine Sozialpädagogin, die seit über 10 Jahren diese Kennlerntage leitet und danach mit den gleichen Kindern hauptsächlich in den Klassen 1 und 2 arbeitet (d.h. sie sieht in den folgenden Jahren sehr konkret, ob ihre Einschätzungen richtig gewesen sind, zumindest bei den Kindern, die sie für schulreif befunden hat - die meisten anderen Kinder sieht sie aber im Jahr danach, weil die Eltern es ja an der gleichen Schule einschulen lassen, weil sie nicht umziehen).
und der Schulleiter entscheidet dann, ob ein
Kannkind eingeschult wird oder nicht.
So wie es aussieht, ist es mehr eine „legislative“ Maßnahme.
Sozusagen er hat die entscheidungsgewalt, aber er ist wohl
gezwungen auf der meinung anderer zu hören… Oder sehe ich
das falsch?
Nein, das ist schon richtig. Natürlich ist es im Endeffekt eine Teamentscheidung. Mir ging es darum, dein: „das entscheide einzig und allein ich“ mit der Realität (wiederum in Hessen) zu konfrontieren. Die Entscheidung liegt eben nicht (ausschließlich) bei den Eltern.
Gruß
Elke