Unseriöse Arbeitsvermittlung!

Hallo,

ein Problem gelöst naht auch gleich ein neues.

Arbeitsloser findet über eine Arbeitsvermittlung einen unbefristeten Arbeitsplatz. Nach 6 Wochen - erste Fälligkeit der Lohnzahlung - NICHTS! Keine Lohnzahlung erhalten.

Nach 3 Monaten - Arbeitsamt konsultiert - Stelle gekündigt. Grund: Ausbleiben der Lohnzahlung.

Arbeitsvermittler mahnt an das Lohnzettel zugesandt werden sollen. Lohnzettel gab es nie. Man erklärte der Arbeitsvermittlung das man 3 Monate keinen Lohn bekommen hätte und außer Spesen nix gewesen.

Da meint die Arbeitsvermittlung doch glatt sollte irgendwann mal eine Zahlung erfolgen - egal ob Konkursausfallgeld - oder eben Lohnzahlung in Raten, tritt der Vermittlungsvertrag in Kraft und der Arbeitnehmer/Vermittelte solle doch die Vermittlungsgebühr zahlen. (Arbeitssuchender war Selbstzahler(vertrag), da kein Anspruch auf Vermittlungsgutschein bestand.)

Ohne Worte!? Was meint ihr? Hat jemand ähnliche Erfahrungen!?

Vielen Dank vorab!

Hallo

Das einzig unseriöse scheint mir der Vermittelte zu sein, der den Vertrag mit der PAV plötzlich nicht mehr einhalten will.

Was ist denn an der Forderung der PAV unseriös?

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo

Was ist denn an der Forderung der PAV unseriös?

Das Ergebnis. Da wird also ein Arbeitnehmer Opfer einer Abzocke (oder sieht das Irgendjemand anders). Der PAV hat den Betrügern ein Opfer zugeführt und möchte dafür noch Geld sehen?

Mich gruselt es, dass es für so eine Geisteshaltung noch Sterne gibt, … achso, von Abzocker natürlich.

Gruß
Carlos

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Hallo,

an der Forderung des PAV ist sicherlich nichts unseriös, sofern denn ein Vertrag zustandegekommen wäre der alle „normalen“ Voraussetzungen eines „normalen“ Arbeitgeber - Arbeitnehmer Verhältnisses beinhaltet hätte, nämlich Arbeitsleistung gegen Lohnzahlung. Da dies aber nicht der Fall ist geht man davon aus, das der PAV keine korrekte Arbeit geleistet hat und somit auch nicht vergütet werden kann.

Der PAV steht ja auch nicht zur Problembeseitigung zur Seite, im Gegenteil man bekommt noch tolle Ratschläge!

Die eigentliche Frage war auch, ist der PAV in so einem Fall dazu rechtlich befugt die „Vermittlung“ auch vergütet zu bekommen.

Vielen Dank für Meinungen.

fch-pyromane

Hallo Carlos

Um es kurz zu machen: Dein Posting ist unverschämt. Und um gleich bei deinem Vergleich zu bleiben: zwei Bewertungssterne lassen die traurige Vermutung zu, daß inhaltsloses mit Dreck schmeißen schneller dazu führt, daß man Beifall erntet.

Tja, so ist das eben in unserer Gesellschaft. Diffamieren kommt eben besser an, als reflektiertes Denken.

Carlos, nirgends ist eine Abzocke erkennbar. Eine PAV vermittelt zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Sie schlägt dem Arbeitgeber geeignete Bewerber vor. Mehr macht sie in der Regel nicht. Es ist nicht Aufgabe einer PAV, vorher eine Betriebsprüfung beim AG durchzuführen, um seine Liquidität garantieren zu können. Auch eine PAV „lebt“ nur von den Angaben, die der AG ihnen gegenüber macht. Daß der AG den Lohn nicht zahlt, ist nicht Schuld der PAV.

Demgegenüber besteht zwischen der PAV und dem Vermitteltem ein Vertrag, der eine Dienstleistung gegen Geld regelt. Die PAV hat ihre Dienstleistung erbracht und erwartet nun das vertraglich vereinbarte Entgelt. Dafür ist es rechtlich gesehen völlig irrelevant, ob der AG den Lohn zahlt. Daß der TE die mit der PAV vereinbarte Vergütung evtl nicht zahlen will, stellt ihn dann lustigerweise übrigens schon fast auf eine Stufe mit dem zahlungsunwilligen AG, über den er klagt. Für mich ist das doppelzüngig. Die PAV erscheint in keiner Weise unseriös. Ganz im Gegenteil ist die geschilderte Vorgehensweise der PAV außerordentlich „menschlich“, wenn sie nicht nur Geduld im Hinblick auf ihre Bezahlung haben, sondern scheinbar indirekt andeuten, auf die Erfolgsprämie zu verzichten, wenn der AN ganz leer ausgeht - was im Übrigen dank Insolvenzgeld nahezu unmöglich ist. Zudem sollte man sich mal überlegen, was für ein teuflischer Plan dahinterstecken soll, wenn es ein abgekartertes Spiel sein soll? Unlogischer geht’s doch gar nicht, oder?

Das nur kurz umrissen, weil ich dieses Pamphlet von Dir nicht so stehen lassen möchte. Es ist unverschämt von Dir, einer PAV völlig grundlos Abzocke vorzuwerfen. Ebenso unverschämt ist es, mich als Antwortgeber mit Dreck zu bewerfen.

Du solltest dich in Grund und Boden schämen!

Gruß,
LeoLo

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Hallo

Eins vorab: Ich weise darauf hin, daß der Inhalt des Arbeitsvermittlungsvertrages (AVV) nicht bekannt ist. Sofern sich dort untypische Vereinbarungen finden, könnte alles im folgenden Geschriebene anders aussehen. Ich setze mal bei der Betrachtung einen typischen AVV, inkl. Zahlungsvereinbarung, voraus.

an der Forderung des PAV ist sicherlich nichts unseriös,

Warum dann die stimmungsmachende Überschrift?

sofern denn ein Vertrag zustandegekommen wäre der alle
„normalen“ Voraussetzungen eines „normalen“ Arbeitgeber -
Arbeitnehmer Verhältnisses beinhaltet hätte, nämlich
Arbeitsleistung gegen Lohnzahlung.

Eine PAV kann doch mit einem Bewerber keinen Vertrag schließen, der eine Leistung impliziert, die ein „unbeteiligter“ Dritter zu leisten hat?!

Da dies aber nicht der Fall
ist geht man davon aus, das der PAV keine korrekte Arbeit
geleistet hat und somit auch nicht vergütet werden kann.

Ich verstehe den Ärger über den zahlungsunwilligen AG, aber da kann die PAV nichts zu. Vieles steht ja schon in meiner Antwort an Carlos. Noch einmal kurz: Eine PAV weiß oft nicht mehr über den AG als der AN selber. Inhalt der Dienstleistung ist es, da die PAV durch Nutzen von Kontakten, ducrh Akquise, durch beharriches Nachhaken, wie auch immer, den Bewerber beim AG vorteilhaft ins Rennen bringt, um einen Arbeitsvertrag zwischen AG und Bewerber zu fördern. Dies hat die PAV scheinbar gemacht. Die PAV hat also den AVV in voller Gänze erfüllt.

Der AN hat sich dann mit dem AG zusammengesetzt und AG und AN haben gemeinsam beschlossen, ein AV zu begründen! Der AN hat also aus freien Stücken den AG als Vertragspartner akzeptiert und hat sich mindestens ebenso täuschen lassen, wie die PAV getäuscht wurde.

Der PAV steht ja auch nicht zur Problembeseitigung zur Seite,
im Gegenteil man bekommt noch tolle Ratschläge!

Siehe oben. Nett wäre es, aber das ist auch nicht ihre Aufgabe. Der Heinweis auf das Insolvenzgeld ist ja nicht falsch.

Die eigentliche Frage war auch, ist der PAV in so einem Fall
dazu rechtlich befugt die „Vermittlung“ auch vergütet zu
bekommen.

Meines Erachtens ein eindeutiges JA

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLeo,

ich habe es schon drei Mal mit einer Antwort versucht, aber ich habe mich entschieden die Emotionen runterzuschrauben.

Stell dir vor du kaufst ein Haus über einen Makler. Alles geht seinen Gang. Du überweist das Geld und erfährst später, dass du betrogen wurdest. Das Haus gehörte gar nicht den Betrügern.
Nun der Makler und sagt, dass er sein Geld sehen will. Aber er will mal nicht so sein. Wenn die Polizei die Betrüger schnappt und das Geld wiederbeschafft, will er sein Geld sehen.

Die allermeisten Menschen würden auf das Ansinnen des Maklers mit allergrößten Unverständnis reagieren.

Im Gegenteil, die meisten Menschen würden, die Frage stellen, ob der Makler eine Mitschuld hat, immerhin hat der Makler den Kunden zu den Betrüger geführt. Hätte der Makler nicht durch entsprechende Prüfungen leicht herausfinden können, dass die Betrüger nicht die Besitzer sind?

Würdest du diesen Makler als großzügig bezeichnen? Sollte der Makler, der seinen Job gemacht hat, auf jeden Fall auf sein Geld bestehen?

Hier der Fall ist vergleichbar.
Ein Betrieb, der vor der Insolvenz steht und neue Mitarbeiter für eine Vollzeitarbeitsstelle anwirbt, wissend dass sie nicht zahlen werden, handelt betrügerisch. Wesentlich wahrscheinlicher ist, dass hier niermals ein seriöses Geschäftsmodell bestand. Es bestand hier klar eine Abzocke vom Arbeitgeber her. Und empfinde es als Zynismus, diesen nicht zu sehen.

Und nun zum Juristischen.
Vordergründig kam ein Arbeitsvertrag zustande. Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitskraft geliefert. Aber der Arbeitnehmer hat in keiner Weise gezeigt, dass er jemals Willens war, den Vertrag zu erfüllen.
Der Arbeitsvertrag wurde nicht erfüllt.
Siehst du das anders?

Ganz im Gegenteil ist die geschilderte
Vorgehensweise der PAV außerordentlich „menschlich“, wenn sie
nicht nur Geduld im Hinblick auf ihre Bezahlung haben, sondern
scheinbar indirekt andeuten, auf die Erfolgsprämie zu
verzichten, wenn der AN ganz leer ausgeht - was im Übrigen
dank Insolvenzgeld nahezu unmöglich ist.

Nix menschlich, es geht hier um die Frage, wie es aussieht, wenn der PAV sein Geld vor Gericht einklagen will (siehe oben).
Abgesehen vom Marketingschaden, wenn es in die Medien kommt, dass ein PAV Betrügern Arbeitnehmer zuliefert UND dafür Geld sehen will.

Es ist nicht Aufgabe einer PAV, vorher
eine Betriebsprüfung beim AG durchzuführen, um seine
Liquidität garantieren zu können. Auch eine PAV „lebt“ nur von
den Angaben, die der AG ihnen gegenüber macht.

Ist dem so? Darf man von einem PAV keinerlei Prüfung der Seriosität erwarten? Es geht nicht um eine Betriebsprüfung. Es geht um ein paar Interentrecherchen, was es mit dem potentiellen Arbeitgeber auf sich hat. Wenn der PAV die Firma kennt, was der Kunde ja hofft, wird sowas kaum passieren.

Daß der
TE die mit der PAV vereinbarte Vergütung evtl nicht zahlen
will, stellt ihn dann lustigerweise übrigens schon fast auf
eine Stufe mit dem zahlungsunwilligen AG, über den er klagt.

Dies empfinde ich als bitterböse. Der TE hat bisher überhaupt kein Geld gesehen. Er hat keine Arbeitsstelle, schon gar nicht unbefristet. Der PAV hat für ihn letztendlich nichts geleistet, sondern ihn, wenn auch ungewollt, in eine ganz üble Situation gebracht. Ist er unmoralisch, weil er die Rechtmäßigkeit der Zahlung an den PAV in Frage stellt, was wohl die Allermeisten in der gleichen Situation machen würden?

Gruß
Carlos

Hallo Carlos

Ich freu mich, daß wir nun sachlich diskutieren können.

Du vergleichst aber Äpfel mit Birnen.

Das Beispiel mit dem Makler hinkt. „Umstände, die einen wirksamen Abschluß des Hauptvertrages verhindern oder ihn als von Anfang an unwirksam erscheinen lassen (Formnichtigkeit, Gesetzwidrigkeit, Sittenwidrigkeit, anfängliche objektive Unmöglichkeit [§ 306 BGB a.F.], Anfechtung wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung) schließen eine Provisionspflicht aus.“ Vgl.: http://www.ra-kotz.de/maklervertrag1.htm
Das Urteil ist dabei übrigens generell interessant, weil es doch einige Parallelen zur hiesigen Diskussion aufweist.

Das Problem bei deiner Argumentation ist, daß du Sachen unterstellst, die keine Substanz haben. Sollte eine PAV in ein AV vermitteln, von dem sie weiß oder offenkundig wissen muß, daß der AG nicht in der Lage ist, den Lohn zu zahlen, dann sind wir doch einer Meinung , aber dafür gibt es hier keinerlei Anzeichen. Ganz im Gegenteil spricht das Verhalten der PAV eindeutig nicht dafür, daß hier „arglistig getäuscht“ wurde. Das einzige Schlupfloch wäre, dem AG arglistige Täuschung nachzuweisen, was ich imho in der Praxis aber eher für kaum möglich halte und das Inkaufnehmen weiterer Kosten und eines längeren Rechtsstreits bedeuten würde.

Hast Du eine Ahnung, wieviele PAV noch AN über ZAF zu diversen Großfirmen vermittelt haben, die kurze Zeit später in die Insolvenz gegangen sind? Was hier vom TE geschildert wird, ist ein absolut üblicher - natürlich bedauernswerter - Vorgang, der regelmäßig in dieser Form vorkommt! Die hier vorliegende Problematik des Einzelschicksals ergibt sich in der Regel aber nicht, weil normalerweise ein Vermittlungsgutschein bei der AfA abgerechnet wird. Dieser wird auch anstandslos ausgezahlt. Unglücklicherweise haben wir es hier mit einem Selbstzahler zu tun, der imho wie erwähnt sein Gehalt spätestens über das Insolvenzgeld auch noch kriegen sollte.

Im Übrigen hat ja auch der Arbeitslose sich vom AG täuschen lassen. Es wird immer so getan, als sei der betrogene AN der einzig Unschuldige… Aber er hat einen AVV mit der PAV geschlossen und die Selbstzahlung zugesichert. Er hat mit dem AG gesprochen und dort freiwillig einen AV unterschrieben. Die in diesem ganzen Prozess vermutlich inaktivste „Person“ war die PAV. Die haben vielleicht nur beim AG einmal angerufen und einen Lebenslauf rübergefaxt. Und die PAV soll jetzt am ganzen Dilemma Schuld haben? Das finde ich, ist ein wenig einfach gestrickt.

Lange Rede, kurzer Sinn: Vertrag ist Vertrag. Und solange dann ein wirksamer Hauptvertrag bei rumkommt und - salopp formuliert - der Vertragspartner seinen Teil erfüllt und dabei nicht grob fahrlässig oder illegal bei vorgeht, ist der Vertrag einzuhalten und die Dienstleistung zu bezahlen.

Gruß,
LeoLo