Ein Elektronic Handwerker hat ein Hobby , das er am Wochenende über Flohmärkte läuft und nach defekter , aber wieder reparabler Elektronic sucht und durch seine Erfahrung ziemlich abschätzen kann , ob es sich lohnt diesen defekten Artikel zu kaufen , zu reparieren und dann auf einer online Börse als geprüft und repariert wieder zu verkaufen.
sozusagen Taschengeldaufbesserung , Grössenordnung ca 5 - 10 Geräte pro Monat . ( ca 100 - 150 Euro Gewinn )
zufälligerweise hatte er jetzt Elektronic auf einem Flohmarkt angekauft , die sein ehemaliger Arbeitgeber als ( defekte ) Palettenware für den Export an Importeure verkauft hatte , die eigentlich irgendwo hätten in Marrokko oder Afrika zum Ausschlachten oder als Ersatzteilspender dienen sollten.
Auch diese Geräte wurden repariert und auf der Online Börse verkauft.
jetzt kommt eine Anzeige von dem ehemaligen Arbeitgeber : Diebstahl und / oder Betrug an seinen Ex Mitarbeiter , obwohl er Mitarbeiter aus seiner Sicht unschuldig ist , lediglich der Käufer der Palletten sich nicht an die vereinbarung gehalten hatte , anstelle das Zeugs zu expotieren , vertickerte er es auf dem Flohmarkt .
Der Ex - Arbeitgeber behauptet der ehemalige Mitarbeiter hätte diese funktionsfähige Ware aus dem Laden gestohlen .
Der Ex - Mitarbeiter möge doch bitte per Kaufbeleg beweisen , das er die Ware nicht gestohlen hat.
Aber Verkäufer auf dem Flohmarkt geben nie eine Quittung
wusste er, dass die Ware die gestohlene ist? Dann macht er
sich mindestens wegen Kauf von Hehlerware strafbar!
Hi
Die Ware ist NIE gestohlen worden.
die von dem Mitarbeiter gekaufte Ware wurde an diesen ausländischen Importeur legal und per Rechnung gekauft , es handelte sich um defekte Ware die als Palette ins Ausland sollte .
der Ausländische Käufer hat das jedoch nicht getan , sondern den " vermeintlichen Schrott " auf Flohmärkte verkauft .
dieser Mitarbeiter kannte die Ware und kannte den Verkäufer als Kunde seines Chef’s
Da der Chef nur Ausschuss als Palettenware verkäuft , dieser Ex - Mitarbeiter aber funktionsfähige Elektronik verkaufte , kam dieser zu dem Schluss , das es eben keine Ausschussware ist , sondern funktionsfähiges Diebesgut aus seinem Laden .
Die Seriennummern sind leider nie gelistet worden , weder beim
Ankauf des Zulieferes , noch beim Verkauf an den Kunden , bzw
Und was macht den ehemaligen Arbeitgeber dann so sicher, nicht mit unbeweisbaren Falschanschuldigungen um sich zu werfen? Sowas ist nämlich ein vermeidbares Versäumnis allein in seinem Verantwortungsbereich.
ich denke, da es einen Zeugen gibt (den ausländischen Käufer bzw. späteren Verkäufer),
braucht der ehemalige Mitarbeiter sich doch eigentlich keine Sorgen machen, oder?
Und dass der ausländische Käufer bzw. spätere Verkäufer dort auf dem Flohmarkt war,
läßt sich meist vom Flohmarktveranstalter nachweisen (notfalls auch nur als Augenzeuge),
weil die Verkäufer dort üblicherweise eine Standgebühr bezahlen müssen. Ich denke,
das könnte der ehemalige Arbeitnehmer zur Beweisführung nutzen.
Vielen Dank für den Hinweiss .
wenn also der Mitarbeiter den Faden zieht , der Ex Arbeitgeber möge doch bitte die Seriennummern der Geräte auflisten , die ihm angeblich fehlen , und er diese nicht beibringen kann , ist nichts beweisbar .
Habe ich das so richtig verstanden ?
Wenn es sich so verhält, wie du in deinem Eingangspost schildert, hat der Abnehmer lediglich gegen vertragliche Vereinbarungen verstoßen. Der Abnehmer hat insoweit weder einen Diebstahl, noch einen Betrug begangen, (letzteres da dem Geschäft kein Vermögensschaden entstanden ist).
Sollte dies das Geschäft der Polizei auch so angegeben haben, führt dies zur Einstellung des Verfahrens, weil keine Straftat vorliegt. Etwas anderes gilt, wenn das Geschäft behauptet, der Mitarbeiter habe bereits die Ware vor dem Übergang an den Abnehmer gestohlen. Aber auch das würde sich ja ohne Probleme aufklären lassen.