Unterbrechung der Arbeitslosigkeit um 2 Monate

Hallo,

wie ist das, wenn man z.B. für 6 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und innerhalb dieser 6 Monate die Arbeitslosigkeit für 2 Monate unterbricht (wegen befristetem Job)?

Bleibt der Anpspruch von 6 Monaten bestehen oder muss man dann wieder mind. 12 Monate arbeiten um ALGzu erhalten?

Danke!

Hi,

bin der Meinung, dass wenn man vorher mindestens 3 Monate in die ALV eingezahlt hat, auch einen Anspruch auf 1 Jahr Arbeitslosengeld hat. Eine Unterbrechung von 2 Monaten hat keine Auswirkungen. Vorgeschrieben sind, nach meinem letzten Wissensstand mindestens 3 Monate, um ein Neuberechnung machen lassen zu können…

Gruß

Zick3

Hallo Zick3,

ne das stimmt auf jeden fall nicht.
Ich habe 12 Monate eingezahlt und habe Anspruch auf 6 Monate ALG.

Ich könnte jetzt einen Job für 2 Monate annehmen, möchte mir dabei aber nicht ins eigene Fleisch schneiden und irgendwelche Ansprüche verlieren.

Gruß
ilker007

Ich könnte jetzt einen Job für 2 Monate annehmen, möchte mir
dabei aber nicht ins eigene Fleisch schneiden und irgendwelche
Ansprüche verlieren.

Hallo.

Also: Du verlierst deinen Anspruch nicht!

Wenn du 6 Monate bewilligt bekommen hast und dann - z.B. - nach 3 Monaten Alg 2 Monate arbeitest, bekommst du nach der Arbeit deinen alten Anspruch „wiederbewilligt“.

D.h.: Du bekommst anschließend noch die 3 Monate Anspruch, die du noch nicht aufgebraucht hast. Übrigens in derselben Höhe wie vorher.

Übrigens: Du musst bei einem befristeten Job beachten, dass du gleich bei der Abmeldung aus dem Leistungsbezug mit angibst, für wie lange der Job befristet ist (also, wann du wieder arbeitslos wirst), damit du im System als „Arbeit suchend“ bleibst.
Wenn du diese Arbeit-suchend-Meldung (Asume) versäumst, wird dein Alg bei der Bewilligung für einen gewissen Zeitraum gemindert (wg. verspäteter Asume).

Zweck des Ganzen: Es ist absehbar, dass du nach kurzer Zeit (also nach dem befristeten Job) wieder arbeitslos wirst. Um das ggf. vermeiden zu können, bekommst du, auch wenn du einen Job hast, weiterhin Stellenangebote (sofern vorhanden).

Gruß
Liza

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Hi,

bin der Meinung, dass wenn man vorher mindestens 3 Monate in
die ALV eingezahlt hat, auch einen Anspruch auf 1 Jahr
Arbeitslosengeld hat.

Da liegst du leider komplett falsch.

Um einen Anspruch auf Alg zu haben, muss man in den letzten drei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mind. 12 Monate SV-pflichtig gearbeitet haben.

Und nach 12 Monaten bekommst du den Mindestanspruch von 6 Monaten. Das staffelt sich dann nach oben (abhängig vom Alter und der Dauer der SV-pflichtigen Beschäftigungen) bis max. 32 Monate.
Zumindest noch. Ab 01.02.06 wird nur noch unterschieden zwischen 12 und 18 Monaten Anspruchsdauer.

Vorgeschrieben sind, nach meinem letzten
Wissensstand mindestens 3 Monate, um ein Neuberechnung machen
lassen zu können…

Wieder falsch. Nachdem ein Anspruch entstanden ist, muss man wiederum mind. 12 Monate SV-pflichtig arbeiten, um einen Neu anspruch - mit neuer Bemessung - zu erwerben.
Sonst gibt’s immer nur Wieder bewilligungen; d.h.: Restanspruch wird bewilligt in derselben Höhe wie vorher.

Gruß
Liza

Hallöle,

wow,
wieder was gelernt… Wie gesagt, wusste es nicht genau! :wink:

Gruß
Zick3