Hallo
angenommen ein Ehemann schaut bei seiner noch Ehefrau vorbei und gibt ihr die Anlage U fuer den Abzug in seiner Steuer (getrennte Veranlagung. Also die Zustimmung. Die Ehefrau unterschreibt da sie denkt es ist fuer die Kinder der Unterhalt gemeint. Mit Steuern kennt sie sich nicht so aus.
Das Finanzamt setzt daraufhin in ihrem Bescheid Unterhaltszahlungen von Ihrem Ehemann, die SIE aber NIE bekommen hat als sonstige Einkuenfte an.
Kann man dagegen was machen?
Ist allein die Unterschrift verbindlich oder muss tatsaechlich Geld geflossen sein?
Kennt jemand ges. Grundlagen fuer ein Einspruch falls dieser denn ueberhaupt geht?
LG
Ja, wie sagt man so schön: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
) Man sollte wohl nicht blind irgendwas unterschreiben.
Nach dem Wortlaut des Vordrucks „Anlage U“ bestätigt geltender Rechtsprechung folgend der zustimmende Ehegatte mit seiner Unterschrift gleichzeitig die Richtigkeit der von dem Antragsteller angegebenen Unterhaltsleistungen (Urteil vom 26. September 1984 - IVb ZR 26/83).
Natürlich ist weitere Voraussetzung, dass das Geld auch in dieser Höhe geflossen ist. Man kann gernde 5000 € erhalten, aber nur dem Abzug von 4000 € zustimmen. Man kann aber nicth 4000 € Unterhalt zahlen, und 5000 € absetzen, nur weil die Zustimmung vorliegt.
Unterhaltsleistungen müssen also immer auch gezahlt worden sein, damit sie der Geber absetzen kann und der Nehmer versteuern muss.
Wenn der Sachverhalt stimmt, hat sich der Geber der Steuerhinterziehung strafbar gemacht.
Hallo,
der Anlage U stimmt man im Grunde nach zu nicht der Höhe und sie gilt bis auf Widerruf sofern sie nicht ausrücklich auf ein Jahr beschränkt wurde bzw. im laufenden Jahr für das Folgejahr widerrufen wurde.
Der Unterhaltspflichtige muß die Unterhaltszahlung nachweisen.
Die Unterhaltsempfängerin kann (vermute ich) gegen den neuen Bescheid Widerspruch einlegen mit der Begründung das eben kein EU sondern nur KU gezahlt wurde (Nachweise beifügen - Titel/Kontoauszug mit Verwendungsnachweis usw.) - dann dürfte der Ex „etwas“ Ärger mit dem Finanzamt bekommen.
Finanzbeamte sind meiner Erfahrung nach sehr nett und ein Anruf klärt vieles.
Auf der anderen Seite:
Alle finanziellen Nachteile die der Unterhaltsempfänger aufgrund der Anlage U hat, muß der Unterhaltspflichtige ausgleichen, könnte ihr also egal sein. Noch dazu werden Steuererstattungen dem Einkommen zugerechnet und somit könnte sich bei einer Neuberechnung der zu zahlende Unterhalt sogar erhöhen.
google mit: Anlage U Unterschrift
meint Bröselchen
Hi,
Das Finanzamt setzt daraufhin in ihrem Bescheid
Unterhaltszahlungen von Ihrem Ehemann, die SIE aber NIE
bekommen hat als sonstige Einkuenfte an.
Hiergegen kann man Einspruch einlegen. Der Ehemann wird dann zu diesem Verfahren hinzugezogen und die Abzugsfähigkeit der Beträge bzw. die Besteuerung überprüft.
Zum Realsplitting
http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/steueri…
siehe auch Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz, 30.7.2007, S 2221 a, S 2255 A - St 32 1
http://oberfinanzdirektion-koblenz.de/ofd/steuerfach…
Kann man dagegen was machen?
ja, Einspruch
Ist allein die Unterschrift verbindlich oder muss tatsaechlich
Geld geflossen sein?
Die Unterhaltsleistungen sind nur abziehbar, wenn sie tatsächlich gezahlt wurden. Nur wenn dies der Fall ist, kann bis zu dem Betrag lt Anlage U beim Zahlenden abgezogen werden und entsprechend hat der Zahlungsempfänger den gleich hohen Betrag zu versteuern.
Kennt jemand ges. Grundlagen fuer ein Einspruch falls dieser
denn ueberhaupt geht?
Steht doch in der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Steuerbescheid. Das Verfahren ist übrigens kostenlos.
Der Zahlende ist verpflichtet, die Steuerzahlung des Empfängers zu übernehmen. Die Versteuerung kann auch Auswirkungen auf sonstige Leistungen wie z.B. Wohngeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Leistungen nach dem BaföG haben. Derartige Nachteile nachzuweisen, ist etwas schwieriger als nur der steuerliche Nachteil
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/begrenzte…
Schöne Grüße
C.