Hi,
Das Finanzamt setzt daraufhin in ihrem Bescheid
Unterhaltszahlungen von Ihrem Ehemann, die SIE aber NIE
bekommen hat als sonstige Einkuenfte an.
Hiergegen kann man Einspruch einlegen. Der Ehemann wird dann zu diesem Verfahren hinzugezogen und die Abzugsfähigkeit der Beträge bzw. die Besteuerung überprüft.
Zum Realsplitting
http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/steueri…
siehe auch Verfügung der Oberfinanzdirektion Koblenz, 30.7.2007, S 2221 a, S 2255 A - St 32 1
http://oberfinanzdirektion-koblenz.de/ofd/steuerfach…
Kann man dagegen was machen?
ja, Einspruch
Ist allein die Unterschrift verbindlich oder muss tatsaechlich
Geld geflossen sein?
Die Unterhaltsleistungen sind nur abziehbar, wenn sie tatsächlich gezahlt wurden. Nur wenn dies der Fall ist, kann bis zu dem Betrag lt Anlage U beim Zahlenden abgezogen werden und entsprechend hat der Zahlungsempfänger den gleich hohen Betrag zu versteuern.
Kennt jemand ges. Grundlagen fuer ein Einspruch falls dieser
denn ueberhaupt geht?
Steht doch in der Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite des Steuerbescheid. Das Verfahren ist übrigens kostenlos.
Der Zahlende ist verpflichtet, die Steuerzahlung des Empfängers zu übernehmen. Die Versteuerung kann auch Auswirkungen auf sonstige Leistungen wie z.B. Wohngeld, Arbeitslosenhilfe, Sozialhilfe, Leistungen nach dem BaföG haben. Derartige Nachteile nachzuweisen, ist etwas schwieriger als nur der steuerliche Nachteil
http://www.asp-rechtsanwaelte.de/unterhalt/begrenzte…
Schöne Grüße
C.