angenommen, man hat einen ONS, die Frau wird schwanger und will das Kind austragen.
Wäre der Vater (20J., Student ohne Einkommen) zu Unterhaltszahlung verpflichtet?
Welche Gesetze wären in diesem Fall relevant?
Die Unterhaltsverplfichtung besteht auf jeden Fall. Als Student wird man der kaum nachkommen können, also wird das Jugendamt in Vorlage treten und man darf dann, wenn man verdient, an das Amt zurückzahlen.
angenommen, man hat einen ONS, die Frau wird schwanger und
will das Kind austragen.
Wäre der Vater (20J., Student ohne Einkommen) zu
Unterhaltszahlung verpflichtet?
Welche Gesetze wären in diesem Fall relevant?
5 Minuten Rittmeister = 25 Jahre Zahlmeister und Unterhalt verjährt nicht…wenn die Ansprüche geltend gemacht werden
angenommen, man hat einen ONS, frau wird schwanger und
will/muss das Kind austragen.
Wäre der Vater (20J., Student ohne Einkommen) zu
Unterhaltszahlung verpflichtet?
Oder wäre in diesem Fall die Mutter ganz allein für die finanzielle Seite des Kindes verantwortlich? Schliesslich war sie ja dabei und hatte auch Ihren Spaß.
zu Deutsch: Darf ein Mann wild in der Gegend rumf**** und lediglich die Frauen sind für die Aufzucht der Brut zuständig?
Die Unterhaltsverplfichtung besteht auf jeden Fall. Als
Student wird man der kaum nachkommen können, also wird das
Jugendamt in Vorlage treten und man darf dann, wenn man
verdient, an das Amt zurückzahlen
Nein, man muss das nicht zurück zahlen. Zumindest für Zeiten, in denen man nicht leisten KANN.
ist völlig falsch die Antwort. Es gibt den § 1603 BGB. Der sagt aus, dass der Unterhalt bezahlen muss, wer in der Lage ist (ohne sein eigenes Leben zu gefährten) Unterhalt zu bezahlen.
Die Rechtsprechung sieht so aus, dass der Vater - weil er ja schon vor der „Produktion“ des Kindes Student war - weiter Student sein darf und auch keine Schulden für diese Zeit anlaufen. Allerdings muss er das Studium schnellstens zu einem guten Ende bringen (also keine Urlaubssemester, Ehrenrunden usw.) und sich dann eine Arbeit suchen.
Wenn er einen Job hat, zahlt er ab dem Zeitpunkt Unterhalt - aber keine rückwirkende Schulden ab.
Leider gibt es immer wieder Unterhaltsvorschusskassen, die berechtigt mittellose Väter (dazu zählt ein ernsthafter Student) - trotz den § 1603 BGB - über den Tisch ziehen und in einer Schuldenfalle fangen.
Dem Vater folgende Ratschläge:
1.: die Vaterschaft anerkennen, wenn zu 100 % sicher, dass kein anderer für die Vaterschaft in Frage kommt. Hier lieber einen Vaterschaftstest riskieren. Eine Frau die nach so kurzem Kennenlernen zu Sex bereit ist, ist das meist nicht nur bei einem Mann. Sie kann Tage vorher oder nachher auch mit anderen Männern den Beischlaf vollzogen haben.
2.: Ist Punkt 1. hunderprozentig geklärt: Bei der Anerkennung das Formular genau durchlesen und alles verweigern (durchstreichen) was ungefähr den Inhalt hat, dass man sich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet - auch nicht wenn diese Unterhaltszahlungen gestundet oder auf Raten „angeboten“ werden.
3.: nie einen Cent für die angeblichen Unterhaltsrückstände bezahlen, damit erkennt man die Schuld an, obwohl man keine Schuld hatte.
Der Vater hat im Übrigen auch ein Umgangsrecht mit seinem Kind - auch wenn er als Student noch keinen Unterhalt bezahlen kann.
Gute Infos bekommt er bei den nächstgelegenen Vätergruppen. Zum Beispiel beim Väteraufbruch für Kinder.
Gruß
Ingrid
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ja, ich bin entsetzt. Nicht über Manfred oder den Vater, der in einem ONS ein Kind „produziert“ hat.
Ich bin entsetzt darüber, dass einige Antworten schier vor Schadenfreude triefen und andere völlig falsch sind.
w-w-w soll ein Expertenforum sein. Wenn ich etwas überhaupt nicht weiß, gebe ich besser überhaupt keine Antwort oder mache einen Vermerk, dass ich mir nicht sicher bin. Falsche Antworten können in dieser Rubrik die Zukunft von Menschen zerstören.