Unterhalt in Form von Unterkunft?

Ich bin zur Zeit HartzIV-Empfängerin und habe eine kleine Tochter von 14 Monaten. Ich wohne mit meinem Partner nicht zusammen. Er ist Unterhaltspflichtig. Im August möchte ich einen Bundesfreiwilligendienst in einer anderen Stadt absolvieren. Dem Umzug wurde bereits zugestimmt, da ich Aussicht auf einen Kribbenplatz und eine Ausbildung habe. In dieser Stadt, hat mein Freund seinen Zweitwohnsitz.

Jetzt meine Frage: Können wir die Wohnung als Unterhalt angeben, d.h.: entfällt damit die Unterhaltspflicht in Form von Geld?

Vielen Dank für eure Antworten.

sei bei sowas vorsichtig ihr oder du hast nur sinnlos rennereien wenn du dir mal eine eigene wohnung suchst oder dein freund macht schluss da stehst du da und musst alles neu beantragen und das kann dauern höchsten ihr beide heiratet…oder wenn dein freund mal keine miete zahlt sei bloss vorsichtig bei sowas und wenn dann immer schriftlich geben lassen mit unterschrift und am besten dein freund schreibt drauf : DAS IST EIDESSTATTLICH Versichert…das du da wohnen kannst und wegen unterhalt dafür nich zahlen mach das nich …

lg.kaykerstin

Ich bin zur Zeit HartzIV-Empfängerin und habe eine kleine
Tochter von 14 Monaten. Ich wohne mit meinem Partner nicht
zusammen. Er ist Unterhaltspflichtig. Im August möchte ich
einen Bundesfreiwilligendienst in einer anderen Stadt
absolvieren. Dem Umzug wurde bereits zugestimmt, da ich
Aussicht auf einen Kribbenplatz und eine Ausbildung habe. In
dieser Stadt, hat mein Freund seinen Zweitwohnsitz.

Jetzt meine Frage: Können wir die Wohnung als Unterhalt
angeben, d.h.: entfällt damit die Unterhaltspflicht in Form
von Geld?

Auf gar keinen Fall!
Der Vater ist trotz Wohnung unterhaltspflichtig. Aber Vorsicht: sobald Mutter und Kind beim Vater einziehen entfällt ALG2, außer ihr könnt nachweisen, dass ihr noch kein Jahr zusammengelebt habt. Denn nach einem Jahr zusammenleben gilt
die Beziehung als gefestigt und der Kindsvater ist gegenüber seiner Partnerin auch unterhaltspflichtig.

Wohnung ist kein Unterhaltsausgleich, ihr bekämt Miete, Nebenkosten Etc. Von der Arge, Kindesunterhalt vom Vater. Aber nur ein Jahr und dieses könnt ihr sogar einklagen!

Vielen Dank für eure Antworten.

Hallo Jutta,

Erstmal danke für deine schnelle Antwort!!

In dem Formular zum Unterhalt, kann man aber doch angeben, das man(n) den Unterhalt in Form von Sachleistung, Verpflegung etc. leistet. Somit muß das doch mit der wohnung funktionieren?! Es ist die Ferienwohnung meiner Schwiegereltern. Ich mache mir auch keine Sorgen, wegen Trennung etc.! Nur reicht das Geld, welches ich durch den Bufdi verdiene+Kindergeld nichtaus um davon zu leben. Nur deswegen möchte ich Hartz IV weiter beantragen. Jetzt wäre es ja super, wenn die das Geld für die Wohnung einbehalten und dafür einfach den Leistungsgrundsatz mit gegenrechnung meines Verdienstes zahlen würden. Mein Freund hat selber gerade nicht´s abzugeben, obwohl er den ganzen Tag arbeitet! Er macht sich gerade in der alternativen Baubranche Selbstständig und eh da ein bissl Kohle hängen bleibt, würden wir es einfach gern so Regeln. Es soll ja auch nicht auf Dauer sein. Ich bin ja selbst nur in Hartz IV gerutscht, weil ich Selbstständig war und schwanger geworden bin und ab dem siebten Monat nicht mehr auf Messe arbeiten konnte.
Wir möchten so schnell als möglich wieder vom Staat unabhänig werden, waren es auch schon immer auch wenn wir wenig zur Verfügung hatten, aber mit Kind sieht das alles ein wenig anders aus.
…und gilt der Zweitwohnsitz meines Freundes als Wohnung von Ihm? Bzw. ist es ja die Ferienwohnung meiner Schwiegereltern…

Erstmal danke für deine schnelle Antwort!!

In dem Formular zum Unterhalt, kann man aber doch angeben, das man(n) den Unterhalt in Form von Sachleistung, Verpflegung etc. leistet. Somit muß das doch mit der wohnung funktionieren?! Es ist die Ferienwohnung meiner Schwiegereltern. Ich mache mir auch keine Sorgen, wegen Trennung etc.! Nur reicht das Geld, welches ich durch den Bufdi verdiene+Kindergeld nichtaus um davon zu leben. Nur deswegen möchte ich Hartz IV weiter beantragen. Jetzt wäre es ja super, wenn die das Geld für die Wohnung einbehalten und dafür einfach den Leistungsgrundsatz mit gegenrechnung meines Verdienstes zahlen würden. Mein Freund hat selber gerade nicht´s abzugeben, obwohl er den ganzen Tag arbeitet! Er macht sich gerade in der alternativen Baubranche Selbstständig und eh da ein bissl Kohle hängen bleibt, würden wir es einfach gern so Regeln. Es soll ja auch nicht auf Dauer sein. Ich bin ja selbst nur in Hartz IV gerutscht, weil ich Selbstständig war und schwanger geworden bin und ab dem siebten Monat nicht mehr auf Messe arbeiten konnte.
Wir möchten so schnell als möglich wieder vom Staat unabhänig werden, waren es auch schon immer auch wenn wir wenig zur Verfügung hatten, aber mit Kind sieht das alles ein wenig anders aus.
…und gilt der Zweitwohnsitz meines Freundes als Wohnung von Ihm? Bzw. ist es ja die Ferienwohnung meiner Schwiegereltern…

Ist es möglich die als „Unterhalt“ anzugeben? Ja oder Nein

macht doch einfach ein mietvertrag du und deine schwiegereltern dann klappt das auch…wenn das amt schon den umzug zugestimmt hat…
Erstmal danke für deine schnelle Antwort!!

In dem Formular zum Unterhalt, kann man aber doch angeben, das
man(n) den Unterhalt in Form von Sachleistung, Verpflegung
etc. leistet. Somit muß das doch mit der wohnung
funktionieren?! Es ist die Ferienwohnung meiner
Schwiegereltern. Ich mache mir auch keine Sorgen, wegen
Trennung etc.! Nur reicht das Geld, welches ich durch den
Bufdi verdiene+Kindergeld nichtaus um davon zu leben. Nur
deswegen möchte ich Hartz IV weiter beantragen. Jetzt wäre es
ja super, wenn die das Geld für die Wohnung einbehalten und
dafür einfach den Leistungsgrundsatz mit gegenrechnung meines
Verdienstes zahlen würden. Mein Freund hat selber gerade
nicht´s abzugeben, obwohl er den ganzen Tag arbeitet! Er macht
sich gerade in der alternativen Baubranche Selbstständig und
eh da ein bissl Kohle hängen bleibt, würden wir es einfach
gern so Regeln. Es soll ja auch nicht auf Dauer sein. Ich bin
ja selbst nur in Hartz IV gerutscht, weil ich Selbstständig
war und schwanger geworden bin und ab dem siebten Monat nicht
mehr auf Messe arbeiten konnte.
Wir möchten so schnell als möglich wieder vom Staat unabhänig
werden, waren es auch schon immer auch wenn wir wenig zur
Verfügung hatten, aber mit Kind sieht das alles ein wenig
anders aus.
…und gilt der Zweitwohnsitz meines Freundes als Wohnung von
Ihm? Bzw. ist es ja die Ferienwohnung meiner
Schwiegereltern…

Ist es möglich die als „Unterhalt“ anzugeben? Ja oder Nein

Hallo

In dieser Stadt, hat mein Freund seinen Zweitwohnsitz.Jetzt meine Frage: Können wir die Wohnung als Unterhalt angeben, d.h.: entfällt damit die Unterhaltspflicht in Form von Geld?

Ich verstehe die Frage nicht ganz. Welche Wohnung ? Du ziehst mit Kind um in eine andere Stadt - in die Zweitwohnsitz-Wohnung des Kindesvaters ? Dann ist er dort gemeldet -> Ihr wohnt zusammen -> Ihr seid durch das gemeinsame Kind automatisch eine 3er- Bedarfsgemeinschaft nach § 7 SGB II -> sein Einkommen und Vermögen muss dargelegt werden, und er muss im Rahmen seiner Möglichkeiten für deine und Kinds Bedarfe (=Eure Regelsätze und Unterkunftskosten) mitaufkommen; dein Alleinerziehungszuschlag fällt weg, für dich und Kindesvater gilt der reduzierte Paar-Regelsatz.

Wenn Ihr nicht zusammenlebt/nicht in derselben Wohnung gemeldet seid, ist er dem Kind gegenüber barunterhaltspflichtig - und dir gegenüber ggf. betreuungsunterhaltspflichtig. Die wesentlichen Infos dazu hier: http://hartz.info/index.php?topic=4908.0 Deine und Kinds Bedarfe und ggf. Unterhaltsansprüche sind getrennt zu betrachten.

LG

Hallo,

wenn dem Umzug zugestimmt wurde warum dann die Wohnung nicht vom Amt bezahlen lassen? Du hast Anspruch auf Unterhalt für dein Kind. Dass brauchst du zum Leben.
Wenn die Wohnung vom Kindvater als Leistung angerechnet wird, muss im Umkehrschluss das Amt den Lebensunterhalt zahlen. Da drehst du dich im Kreis. Du brauchst ja auch eine Wohnung für Euch. Wie steht denn der Kindvater denn dazu? Frag ihn mal was er davon hält.

Gruß

Hallo,
mit Sachleistungen als Unterhaltsersatz kenne ich mich nicht aus. Wichtig waere
aber, dass dein Freund nicht in der Ferienwohnung zum Zweiwohnsitz gemeldet ist, sonst gibt’s kein ALG2 dazu. Ihr beiden müsst offiziell getrennte Adressen haben. Oder 1Jahr lang bis die Arge sagt, dass eure Bindung gefestigt ist.
Ich bekam auch mal ALG2 und weiß wie schwierig die Sachbearbeiter sein können.

Frage doch mal nach den Sachleistungen bzw. Mietanrechnung anstatt Unterhalt. Sie müssen dir darüber Auskunft geben. Ich empfehle dir die Internetseite Hartz IV, dort gibt’s „Profis“ und ein Forum für 100.000 Fragen. Da findet man so gut wie alles.

LG

Hallo,

erstmal vielen Dank für Deine Antwort!!

n dem Formular zum Unterhalt, kann man aber doch angeben, das man(n) den Unterhalt in Form von Sachleistung, Verpflegung etc. leistet. Somit muß das doch mit der wohnung funktionieren?! Es ist die Ferienwohnung meiner Schwiegereltern. Nur reicht das Geld, welches ich durch den Bufdi verdiene+Kindergeld nichtaus um davon zu leben. Nur deswegen möchte ich Hartz IV weiter beantragen. Jetzt wäre es ja super, wenn die das Geld für die Wohnung einbehalten und dafür einfach den Leistungsgrundsatz mit gegenrechnung meines Verdienstes zahlen würden. Mein Freund hat selber gerade nicht´s abzugeben, obwohl er den ganzen Tag arbeitet! Er macht sich gerade in der alternativen Baubranche Selbstständig und eh da ein bissl Kohle hängen bleibt, würden wir es einfach gern so Regeln. Es soll ja auch nicht auf Dauer sein. Ich bin ja selbst nur in Hartz IV gerutscht, weil ich Selbstständig war und schwanger geworden bin und ab dem siebten Monat nicht mehr auf Messe arbeiten konnte.
Wir möchten so schnell als möglich wieder vom Staat unabhänig werden, waren es auch schon immer auch wenn wir wenig zur Verfügung hatten, aber mit Kind sieht das alles ein wenig anders aus.
…und gilt der Zweitwohnsitz meines Freundes als Wohnung von Ihm? Bzw. ist es ja die Ferienwohnung meiner Schwiegereltern…
Diese möchten aber ungern einen Mietvertrag machen, da Sie selbst eine Firma haben und Angst haben, das Sie die Mieteinnahmen versteuert werden müssen.

Ist es möglich eine Wohnung als Unterhaltsleistung anzugeben? Ja oder Nein

Vielen Dank&liebe Grüße

Hallo,

erstmal vielen Dank für Deine Antwort!!

n dem Formular zum Unterhalt, kann man aber doch angeben, das man(n) den Unterhalt in Form von Sachleistung, Verpflegung etc. leistet. Somit muß das doch mit der wohnung funktionieren?! Es ist die Ferienwohnung meiner Schwiegereltern. Nur reicht das Geld, welches ich durch den Bufdi verdiene+Kindergeld nichtaus um davon zu leben. Nur deswegen möchte ich Hartz IV weiter beantragen. Jetzt wäre es ja super, wenn die das Geld für die Wohnung einbehalten und dafür einfach den Leistungsgrundsatz mit gegenrechnung meines Verdienstes zahlen würden. Mein Freund hat selber gerade nicht´s abzugeben, obwohl er den ganzen Tag arbeitet! Er macht sich gerade in der alternativen Baubranche Selbstständig und eh da ein bissl Kohle hängen bleibt, würden wir es einfach gern so Regeln. Es soll ja auch nicht auf Dauer sein. Ich bin ja selbst nur in Hartz IV gerutscht, weil ich Selbstständig war und schwanger geworden bin und ab dem siebten Monat nicht mehr auf Messe arbeiten konnte.
Wir möchten so schnell als möglich wieder vom Staat unabhänig werden, waren es auch schon immer auch wenn wir wenig zur Verfügung hatten, aber mit Kind sieht das alles ein wenig anders aus.
…und gilt der Zweitwohnsitz meines Freundes als Wohnung von Ihm? Bzw. ist es ja die Ferienwohnung meiner Schwiegereltern…
Diese möchten aber ungern einen Mietvertrag machen, da Sie selbst eine Firma haben und Angst haben, das Sie die Mieteinnahmen versteuert werden müssen.

Ist es möglich eine Wohnung als Unterhaltsleistung anzugeben? Ja oder Nein

Das war auch mein erster Gedanke. Nun besteht das Problem, das meine Schwiegereltern selbst eine Firma haben und Angst haben, das die Mieteinnahmen als Einkommen angerechnet werden und versteuert werden müssen…

alles nicht so einfach…:wink:

Ist es möglich eine Wohnung als Unterhaltsleistung anzugeben? Ja oder Nein

Wenn seine Eltern eine Ferienwohnung haben und sie (nur) ihrem Sohn kostenlos zur Verfügung stellen (ohne dass du dort wohnst), ist das ihr Bier und geht das Jobcenter nichts an (SOFERN der Sohn nicht selber ALG2 bezieht. . ansonsten würde das natürlich seine Unterkunftskosten betreffen.) Wohnt er mietfrei, wäre das bei der Berechnung seines Einkommens und seiner Unterhaltspflicht dir und dem Kind gegenüber zu berücksichtigen.Vermieten die Eltern ihre Ferienwohnung (egal an wen) , müssen sie die Einnahmen versteuern -kommt kein Weg dran vorbei.

Nicht seine Eltern sind dem Kind und ggf. dir gegenüber unterhaltspflichtig, sondern zunächst erstmal der Kindesvater. Und die Wohnung gehört ihnen - nicht ihm. Inwieweit sollte es die Barunterhaltspflicht des Vaters reduzieren, wenn jemand Anderes dich und das Kind (alleine) kostenlos bei sich wohnen lässt ?
Das Kind benötigt ja nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern hat Anspruch auf angemessenen Unterhalt, um seinen gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten. (Ob der Vater dann auch tatsächlich zahlungsfähig ist , steht noch auf einem ganz anderen Blatt. . das wäre ggf. anhand seines Einkommens zu überprüfen. Das sollte man sinnvollerweise aber übers Jugendamt machen lassen - das Jobcenter darf Auskünfte einholen, ist aber NICHT befugt, eine Unterhaltshöhe festzusetzen.Das darf nur das Familiengericht oder kann außergerichtlich über das Jugendamt bzw. über einen Notar geregelt werden.)

…und gilt der Zweitwohnsitz meines Freundes als Wohnung von Ihm?

Wenn er dort gemeldet ist und du mit Kind auch, bildet Ihr (da gemeldet zusammen wohnhaft) eine Bedarfsgemeinschaft, siehe oben. Wenn seitens der Eltern keine Miete/Nebenkosten von Euch erhoben werden, müsst Ihr entsprechend in den Formularen angeben, dass Ihr mietfrei wohnt. Dann werden Eure Einkommen überprüft und es wird geschaut, ob Ihr Anspruch auf ALG2/Regelsatz habt - oder ob (ALG2-vorrangige) Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag ausreichen, zusammen mit Eurem Einkommen Eure Bedarfe zu decken. Dabei wäre dann allerdings auch zu berücksichtigen, dass Ihr Euch (falls kein ALG2-Anspruch besteht) ggf. privat krankenversichern müsst.

Liebe sunnysunday,
soweit ich weiß, dürfte das nicht möglich sein, denn Unterhalt, bedeutet ja, nicht, eine Unterkunft, sondern nur eine Sicherung des Lebensstandard.
Informiere dich darüber aber unbedingt, beim Jugendamt oder bei einer Beratungsstelle in deiner Nähe, wie z.B.
kostenlose Rechtsberatung, bei einem Anwalt für Unterhalts Fragen oder bei einer Stelle, wie Sozialamt. Damit du auf der sicheren Seite bist.
Liebe Grüße

ich denke doch mal, wenn die Miete dem Unterhalt entspricht, so sollte es egal sein. Was sollte dagegen sprechen.

Liebe Grüsse

Hallo,
es müßte erstmal mit dem Vermieter deines Freundes geklärt werden, ob dein Freund euch so lange aufnehmen darf!
Sollte das der Fall sein, so könnte das Amt davon ausgehen, dass ihr zusammen wohnt, was heißen würde, das dein Hartz IV neu berechnet werden würde, da ihr dann eine Lebensgemeinschaft habt und der Kindesvater mit dort wohnt.
Beispiel:
Einkommen von deinem Freund 1500€
Kindergeld 184€
Miete inkl. Nebenkosten 600€
Rest 900€ plus Kindergeld, würde heißen, das Hartz IV wegfällt, natürlich auch dann der Unterhalt, da ihr zusammen wohnt.
Dein Freund könnte natürlich- Einverständis seines Vermieters vorrausgesetzt, die Wohnung an dich untervermieten, dann müßte das Amt die Miete an deinen Freund überweisen, er weiterhin den Unterhalt und du würdest weiterhin deine Leistungen beziehen.
WICHTIG: Die Antwort beruht auf eigene Erfahrungen und stellt keine Garantie dar.
Liebe Grüße

Verstehe ich nicht ganz. Warum willst Du denn auf den Dir zustehenden Miet- und Heizkostenzuschuss verzichten der Dir dann zusteht. In der Ausbildung wirst Du ja sicher noch nicht viel verdienen.

Seid Ihr euch einig? Wohn doch da mit dem Kind und seht zusammen zu, wie Ihr Eure Verantwortungen hinkriegt.

Nein, die Wohnung zählt NICHT als Unterhalt und hört auf Lücken zu suchen, es sei denn du findest eine, die es umgeht, die ARBEITENDE Bevölkerung für Eure Bequemlichkeit zahlen zu lassen. Wenn ich 10 Std gearbeitet habe dann weiss ich, dass von 30% Lohnsteuer 10 % für Penner und Trickser drauf geht.

Dein Kind wird noch mehr unter „Euerm System“ leiden als du.

halt mal die bälle flach, du weißt ja garnicht wie „unsere System aussieht“!!! Ick war 6 jahren lang selbstständig!! mein freund hat sich gerade selbstständig gemacht( alternatives bauen) und da bleibt eben gerade nichts über. Ich bin nach der selbstständigkeit in´s hartz reingerutscht(konnte ab dem 7ten monat nicht mehr arbeiten)-das erste mal, das ich geld vom staat bekomme. also halt deine klappe und schau dich in deinem eigenen garten um!!! ich habe gefragt, weil es hier um unser kind geht, nicht um mich und meinen freund!!!Wenn wir die kleine nicht hätten, würde ick ja auch wieder arbeiten! aba das geht, in der stadt wo ich herkomme nicht, da es erstens keine kribbenplätze gibt(kannst dich ja mal mit beschäftigen wie´s da so in deutschland mit aussieht) und wenn ich eine stelle bekommen sollte nur vollzeit! falls du selbst kinder hast, weißt du, dass man eben nicht bis viere arbeiten möchte, um noch ein wenig zeit miteinander zu verbringen, es ist mein kind, nicht das der erzieher oder tagesmütter. auch deswegen mach ich einen bundesfreiwilligendienst, denn der ist teilzeit möglich. da arbeite ich 25h die woche und verdiene 250€ im monat&mache eine arbeit die anderen hilft! wenn de jetzt noch was zu sagen, überlege gut!! urteile nicht einfach, sowas nervt!!!

hi

sorry, da kann ich nicht helfen…

lisa