Ist es möglich eine Wohnung als Unterhaltsleistung anzugeben? Ja oder Nein
Wenn seine Eltern eine Ferienwohnung haben und sie (nur) ihrem Sohn kostenlos zur Verfügung stellen (ohne dass du dort wohnst), ist das ihr Bier und geht das Jobcenter nichts an (SOFERN der Sohn nicht selber ALG2 bezieht. . ansonsten würde das natürlich seine Unterkunftskosten betreffen.) Wohnt er mietfrei, wäre das bei der Berechnung seines Einkommens und seiner Unterhaltspflicht dir und dem Kind gegenüber zu berücksichtigen.Vermieten die Eltern ihre Ferienwohnung (egal an wen) , müssen sie die Einnahmen versteuern -kommt kein Weg dran vorbei.
Nicht seine Eltern sind dem Kind und ggf. dir gegenüber unterhaltspflichtig, sondern zunächst erstmal der Kindesvater. Und die Wohnung gehört ihnen - nicht ihm. Inwieweit sollte es die Barunterhaltspflicht des Vaters reduzieren, wenn jemand Anderes dich und das Kind (alleine) kostenlos bei sich wohnen lässt ?
Das Kind benötigt ja nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern hat Anspruch auf angemessenen Unterhalt, um seinen gesamten Lebensunterhalt zu bestreiten. (Ob der Vater dann auch tatsächlich zahlungsfähig ist , steht noch auf einem ganz anderen Blatt. . das wäre ggf. anhand seines Einkommens zu überprüfen. Das sollte man sinnvollerweise aber übers Jugendamt machen lassen - das Jobcenter darf Auskünfte einholen, ist aber NICHT befugt, eine Unterhaltshöhe festzusetzen.Das darf nur das Familiengericht oder kann außergerichtlich über das Jugendamt bzw. über einen Notar geregelt werden.)
…und gilt der Zweitwohnsitz meines Freundes als Wohnung von Ihm?
Wenn er dort gemeldet ist und du mit Kind auch, bildet Ihr (da gemeldet zusammen wohnhaft) eine Bedarfsgemeinschaft, siehe oben. Wenn seitens der Eltern keine Miete/Nebenkosten von Euch erhoben werden, müsst Ihr entsprechend in den Formularen angeben, dass Ihr mietfrei wohnt. Dann werden Eure Einkommen überprüft und es wird geschaut, ob Ihr Anspruch auf ALG2/Regelsatz habt - oder ob (ALG2-vorrangige) Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag ausreichen, zusammen mit Eurem Einkommen Eure Bedarfe zu decken. Dabei wäre dann allerdings auch zu berücksichtigen, dass Ihr Euch (falls kein ALG2-Anspruch besteht) ggf. privat krankenversichern müsst.