Unterhalt trotz Existenzgründung?

Was meint Ihr?
Beim Durchlesen der Forenbeiträge stieß ich auf zwei folgenden Thesen zum Thema Kindesunterhalt für Minderjährige bei Selbständigkeit und geringen Einnahmen durch den Unterhaltspflichtigen

  1. Dann muss der unterhaltpflichtige Elternteil sich eben einen Job suchen, mit dem er eben leistungsfähig wird. Zur Not auch mit einem 400,- Job

oder

  1. Der Unterhaltspflichtige hat nichts zu geben und kann deswegen nicht zahlen.

Freue mich auf Meinungen und Diskussionen
Liebe Grüße
Ritaweißjaauchgarnichts

Mit einem 400€ Job alleine ist der Unterhaltspflichtige definitiv nicht leistungsfähig. Somit müsste er ihn zusätzlich zu seiner selbständigen Tätigkeit ausüben. Wenn er da bereits 10h täglich arbeitet, um nur seine eigenen Kosten zu bestreiten, ist ein zusätzlicher Job wahrscheinlich nicht zumutbar.