Hallo!
Folgender Fall: Vater und Mutter eines nichtehelichen Kindes (2 Jahre)leben in getrennten Beziehungen. Der vater verdient 1300€- 1500€ pro Monat und zahlt 197€ Unterhalt für das Kind. Die Mutter des Kindes lebt in einem Eigentumshaus der Eltern und wird von denen auch unterhalten. Sie war noch nie erwärbstätig und meldet sich nun arbeitlos und hat somit auch für sich selbt einen Unterhaltsanspruch an den Vater. Der Vater aber lebt in einer Partnerschaft mit eigener Wohnung (750€ warm+Strom+Gas)und unterstützt seine Partnerin finanziell, da diese noch in der Ausbildung ist. Außerdem hat er monatliche Fahrkosten zur Arbeit hin und zurück in Höhe von 240€ und 140€ Fahrtkosten um das Kind zu besuchen.
Meine Frage dazu: Was kann der Vater alles an Kosten geltend machen? Nach Aussage des JobCenters interessieren weder Fahrtkosten, noch die Mitfinanzierung der eigenen Partnerin. Und was ist, wenn der Vater Kosten hat, die nicht anerkannt werden, aber durch weitere Unterhaltszahlung das gemeinsame Kind nicht mehr besuchen kann, sich es also nicht mehr leisten kann?
Vielen Dank schonmal im Voraus
Hallo,
Folgender Fall: Vater und Mutter eines nichtehelichen Kindes
(2 Jahre)leben in getrennten Beziehungen. Der vater verdient
1300€- 1500€ pro Monat und zahlt 197€ Unterhalt für das Kind.
Die Mutter des Kindes lebt in einem Eigentumshaus der Eltern
und wird von denen auch unterhalten. Sie war noch nie
erwärbstätig und meldet sich nun arbeitlos und hat somit auch
für sich selbt einen Unterhaltsanspruch an den Vater. Der
Vater aber lebt in einer Partnerschaft mit eigener Wohnung
(750€ warm+Strom+Gas)und unterstützt seine Partnerin
finanziell, da diese noch in der Ausbildung ist. Außerdem hat
er monatliche Fahrkosten zur Arbeit hin und zurück in Höhe von
240€ und 140€ Fahrtkosten um das Kind zu besuchen.
Meine Frage dazu: Was kann der Vater alles an Kosten geltend
machen? Nach Aussage des JobCenters interessieren weder
Fahrtkosten, noch die Mitfinanzierung der eigenen Partnerin.
Und was ist, wenn der Vater Kosten hat, die nicht anerkannt
werden, aber durch weitere Unterhaltszahlung das gemeinsame
Kind nicht mehr besuchen kann, sich es also nicht mehr leisten
kann?
Das Amt hat leider Recht. Dem Vater werden bis auf den Selbstbehalt keinerlei Kosten angerechnet. Die Freundin muß halt für sich selbst sorgen, er selbst sich eine dichtere und günstigere Wohnung suchen. Das alles sind - aus Sicht des Amtes - vermeidbare oder verringerbare Kosten. Zum Beispiel könnte/müßte er seiner Freundin die halbe Miete berechnen etc. Das, was die Mutter verlangt nennt sich Betreuungsunterhalt und der steht ihr nunmal zu.
Viele Grüße
ausnahmefall
Vater und Partnerin teilen sich auch die Miete. Da der Vater nur zahlen muss, bis das Kind 3 Jahre alt ist(es sei denn Verlängerung), wäre es unsinnig umzuziehen.
Da
- die Kosten des Umzuges inkl. drum und dran sehr hoch wären
- eine Miete von 400€ nicht übertrieben ist
- Umziehen so oder so nicht möglich ist, da Wohnung erst zum August 2008 kündbar
- die Fahrtkosten zu der Arbeit ins Unermässliche steigen würden (560€/Monat), da der Wohnort der Mutter noch weiter von der Arbeit entfernt ist.
Allein Punkt 4 sind keine verringerbaren Kosten! Ist es nicht ganz schön extrem, dass verlangt wird, dass der Vater sein Leben umstellen muss, von der Freundin wegziehen, neue Wohnung suchen, am Besten noch den Arbeitsplatz kündigen, damit die Fahrtkosten wegfallen und selbst Hartz lV beziehen?! Und alles nur weil die Mutter lieber vom Staat und Vater Geld will, als von ihren reichen Eltern.
Warum haften eigentlich die Eltern nicht?
Das Amt hat leider Recht. Dem Vater werden bis auf den
Selbstbehalt keinerlei Kosten angerechnet. Die Freundin muß
halt für sich selbst sorgen, er selbst sich eine dichtere und
günstigere Wohnung suchen. Das alles sind - aus Sicht des
Amtes - vermeidbare oder verringerbare Kosten. Zum Beispiel
könnte/müßte er seiner Freundin die halbe Miete berechnen etc.
Das, was die Mutter verlangt nennt sich Betreuungsunterhalt
und der steht ihr nunmal zu.Viele Grüße
ausnahmefall
Das Amt hat leider Recht. Dem Vater werden bis auf den
Selbstbehalt keinerlei Kosten angerechnet. Die Freundin muß
halt für sich selbst sorgen, er selbst sich eine dichtere und
günstigere Wohnung suchen. Das alles sind - aus Sicht des
Amtes - vermeidbare oder verringerbare Kosten. Zum Beispiel
könnte/müßte er seiner Freundin die halbe Miete berechnen etc.
Das, was die Mutter verlangt nennt sich Betreuungsunterhalt
und der steht ihr nunmal zu.Viele Grüße
ausnahmefall
Hallo,
Da der Vater nur zahlen muss, bis das Kind 3 Jahre alt ist(es sei
denn Verlängerung)
Echt? Ist das neuerdings so? Ich habe immer gehört, dass das Kind bis zum Ende der Ausbildung, maximal aber bis zum 25. Lebensjahr Ansprüche hat. Oder ist der Unterhalt für die Mutter gemeint?
Gruß
loderunner
Warum haften eigentlich die Eltern nicht?
Die Eltern müssen ihrem Kind eine Ausbildung finanzieren. Haben sie das getan, sind ihre Pflichten erbracht. Für das Kind ihres Kindes sind sie nun in keiner Weise verantwortlich.
Der Vater eines Kindes ist auch in erster Linie für das Kind unterhaltspflichtig, erst in zweiter Linie für die Mutter, wenn diese sich nämlich wegen des Kindes nicht selber unterhalten kann. Das muß man wissen, wenn man ein Kind in die Welt setzt. Wenn man diese Verpflichtung nicht übernehmen will, muß man sich das mit dem Kind überlegen, und zwar vorher.
Quark der Unterhaltsanspruch der Mutter ist gemeint. Ich wusste bis vor kurzem nicht einmal, dass es sowas gibt. Aber wenn du das schonmal ansprichst… Angenommen die Mutter ist unter 25 und hat noch nicht einmal eine Ausbildung begonnen. Unter den Umständen müssten doch sowieso die Eltern Unterhalt leisten, oder nicht? Bei anderen staatlichen Leistungen wie Bab und Bafög werden doch auch die Eltern belangt, was auch nur nahe liegt. Warum in dem Fall der Vater des Kindes mit dem die einzige Verbindung nunmal ein Kind ist, keine Partnerschaft, keine Ehe - eben nichts.
Noch eine Frage wie ist das mit den Unterhalt an die Mutter (nicht Kind)bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Ich habe gelesen, dass unter bestimmten Bedingungen die Zahlung fortgesetzt werden muss wie zB dass es dem Kind nicht zumutbar ist, wenn die Zahlung eingestellt wird. Was heißt das? Wenn die Mutter auch dann nicht arbeitswillig ist, muss der Vater etwa weiter zahlen und zwar solange, bis das Kind 25 ist?
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Die Eltern müssen ihrem Kind eine Ausbildung finanzieren.
Haben sie das getan, sind ihre Pflichten erbracht.
Sie hat keine Ausbildung
Für das Kind ihres Kindes sind sie nun in keiner Weise verantwortlich.
Es geht nicht um den Unterhalt an das Kind, sondern um den, an die Mutter.
in zweiter Linie für die Mutter,
wenn diese sich nämlich wegen des Kindes nicht selber
unterhalten kann.
Könnte sie will sie aber nicht
Das muß man wissen, wenn man ein Kind in die
Welt setzt. Wenn man diese Verpflichtung nicht übernehmen
will, muß man sich das mit dem Kind überlegen, und zwar
vorher.
Es geht immer noch nicht um das Kind, das bekommt Unterhalt und wird regelmäßig besucht. Du hast meinen Belang anscheinend überhaupt nicht verstanden.
Quark der Unterhaltsanspruch der Mutter ist gemeint.
Überleg dir mal bitte deinen Ton.
Ich wusste bis vor kurzem nicht einmal, dass es sowas gibt.
Schon erstaunlich, was man alles nicht weiß gell 
Aber wenn du das schonmal ansprichst… Angenommen die Mutter ist
unter 25 und hat noch nicht einmal eine Ausbildung begonnen.
Na und?
Unter den Umständen müssten doch sowieso die Eltern Unterhalt
leisten, oder nicht?
Nein. Die Eltern müssen in der Schulausbildung und der Berufsausbildung zahlen. Sie können doch nicht im Zweifelsfall bis zur Rente des Kindes verpflichtet sein zu zahlen! Da würde sich der Vater aus deinem Fall aber auch freuen, wenn das Kind nach der Mutter kommt und deine Behauptung stimmen würde *lol*
Bei anderen staatlichen Leistungen wie Bab und Bafög werden doch auch die Eltern belangt, was auch nur nahe liegt.
- Gibt es Elternunabhängiges Bafög und
- Ist Betreuungsunterhalt keine staatliche Leistung!
Warum in dem Fall der Vater des Kindes mit dem
die einzige Verbindung nunmal ein Kind ist, keine
Partnerschaft, keine Ehe - eben nichts.
DOCH!!! Das Kind!!!
Noch eine Frage wie ist das mit den Unterhalt an die Mutter
(nicht Kind)bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Ich habe
gelesen, dass unter bestimmten Bedingungen die Zahlung
fortgesetzt werden muss wie zB dass es dem Kind nicht zumutbar
ist, wenn die Zahlung eingestellt wird. Was heißt das? Wenn
die Mutter auch dann nicht arbeitswillig ist, muss der Vater
etwa weiter zahlen und zwar solange, bis das Kind 25 ist?
Nein. In der Regel nur, bis das Kind 12 ist. Und so lange muß die Mutter nicht vollzeit arbeiten! Das heißt einen Zuschuß zum Unterhalt kann sie bis dahin bekommen. Wenn sie dann allerdings Bemühungen einen Job zu finden nachweisen kann, aber trotzdem keinen findet wird er wohl auch dann weiterzahlen müssen. Auch wenn sie nach dem 3. Geburtstag keinen findet wird er wohl voll zahlen müssen.
Das sind nun mal seine Pflichten als Vater! Er konnte’n reinhalten, also muß er auch voll für die Folgen gerade stehen. Da braucht man nicht schimpfen und zausern. Es ist nunmal so.
Die Eltern müssen ihrem Kind eine Ausbildung finanzieren.
Haben sie das getan, sind ihre Pflichten erbracht.Sie hat keine Ausbildung
wie alt ist die Mutter denn?
Das muß man wissen, wenn man ein Kind in die
Welt setzt. Wenn man diese Verpflichtung nicht übernehmen
will, muß man sich das mit dem Kind überlegen, und zwar
vorher.Es geht immer noch nicht um das Kind, das bekommt Unterhalt
und wird regelmäßig besucht. Du hast meinen Belang anscheinend
überhaupt nicht verstanden.
Naja, wenn es das Kind nicht gäbe, gäbs auch keinen Unterhaltsanspruch, da muss ich Nordlicht recht geben! (außer die beiden sind oder waren verheiratet)
Vater und Partnerin teilen sich auch die Miete. Da der Vater
nur zahlen muss, bis das Kind 3 Jahre alt ist(es sei denn
Verlängerung), wäre es unsinnig umzuziehen.
Nö… Er muß solange zahlen, bis es der Mutter zuzumuten sich vollständig selbst zu unterhalten. Das ist idR erst mit dem 12. Geburtstag des Kindes Zwang. Vorher muß sie nur Teilzeit arbeiten. Den ausstehenden Teil muß er zahlen.
Da
- die Kosten des Umzuges inkl. drum und dran sehr hoch wären
Das stimmt wohl.
- eine Miete von 400€ nicht übertrieben ist
Aha. Oben war die Miete noch 750€. Na gut.
- Umziehen so oder so nicht möglich ist, da Wohnung erst zum
August 2008 kündbar
Was nicht das Problem der Kindsmutter sein kann.
- die Fahrtkosten zu der Arbeit ins Unermässliche steigen
würden (560€/Monat), da der Wohnort der Mutter noch weiter
von der Arbeit entfernt ist.
Er soll nicht dichter zu Kind, sondern dichter zur Arbeit ziehen. Das würde die dauernden Kosten verringern. Die mehr oder minder seltenen Kosten zum Kind wären dann wohl höher, aber grundsätzlich dürfte es sich lohnen. Gehe ich mal von aus… Könnte mich auch irren…
Allein Punkt 4 sind keine verringerbaren Kosten! Ist es nicht
ganz schön extrem, dass verlangt wird, dass der Vater sein
Leben umstellen muss, von der Freundin wegziehen, neue Wohnung
suchen, am Besten noch den Arbeitsplatz kündigen, damit die
Fahrtkosten wegfallen und selbst Hartz lV beziehen?!
Was glaubst du, wie sich das Leben der Kindsmutter ändert?! Meinst du, daß alles was mit dem Kind zu tun hat kein Geld kostet??? Selbst wenn sie arbeiten wollen würde, wird sie in dem Alter kaum einen Krippenplatz bekommen. Entsprechend steht ihr dieser Unterhalt zu! Er hätte von Anfang an ein günstigeres Leben führen müssen um seinen PFLICHTEN nachzukommen.
Und alles nur weil die Mutter lieber vom Staat und Vater Geld will, als von ihren reichen Eltern.
Nein! Und das alles nur, weil auch ER nicht verhütet hat!
Warum haften eigentlich die Eltern nicht?
Weil sie (hoffentlich O_o) keinen Sex mit ihrer Tochter hatten und mit ihr kein Kind gezeugt haben! Ganz einfach. Es geht hier um BETREUUNGSunterhalt, der AUSSCHLIESSLICH in Verbindung mit dem Kind steht!
Warum setzen Leute Kinder in die Welt ohne sich über die finanziellen Folgen Gedanken zu machen??? Ich werd’s nie verstehen!
und wird regelmäßig besucht. Du hast meinen Belang anscheinend
überhaupt nicht verstanden.
Ich habe Deinen Beitrag sehr wohl verstanden, was auch nicht schwer ist, denn so eine Schilderung kommt hier so ungefähr einmal im Monat.
Was ich klar machen wollte, ist ganz einfach. Wenn ein Mann ein Kind in die Welt setzt, muß er die finanzielle Konsequenzen für Kind und Mutter tragen und kann sich nicht hinter den Eltern der Kindesmutter, egal wie viel Geld die haben, verstecken.
Quark der Unterhaltsanspruch der Mutter ist gemeint.
Überleg dir mal bitte deinen Ton.
Findest du Quark schlimm? Wenns so rübergekommen ist tuts mir leid.
Unter den Umständen müssten doch sowieso die Eltern Unterhalt
leisten, oder nicht?Nein. Die Eltern müssen in der Schulausbildung und der
Berufsausbildung zahlen. Sie können doch nicht im Zweifelsfall
bis zur Rente des Kindes verpflichtet sein zu zahlen! Da würde
sich der Vater aus deinem Fall aber auch freuen, wenn das Kind
nach der Mutter kommt und deine Behauptung stimmen würde *lol*
Das stimmt natürlich
Bei anderen staatlichen Leistungen wie Bab und Bafög werden doch auch die Eltern belangt, was auch nur nahe liegt.
- Gibt es Elternunabhängiges Bafög und
- Ist Betreuungsunterhalt keine staatliche Leistung!
1.hatte ich gerade nur das Schüler-Bafög im Sinn sorry
2.Schlechte Formulierung von mir. Damit meinte ich, dass im Allgemeinen wenn das Kind Geld braucht die Eltern meistens zur Kasse gebeten werden
Noch eine Frage wie ist das mit den Unterhalt an die Mutter
(nicht Kind)bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Ich habe
gelesen, dass unter bestimmten Bedingungen die Zahlung
fortgesetzt werden muss wie zB dass es dem Kind nicht zumutbar
ist, wenn die Zahlung eingestellt wird. Was heißt das? Wenn
die Mutter auch dann nicht arbeitswillig ist, muss der Vater
etwa weiter zahlen und zwar solange, bis das Kind 25 ist?Nein. In der Regel nur, bis das Kind 12 ist. Und so lange muß
die Mutter nicht vollzeit arbeiten! Das heißt einen Zuschuß
zum Unterhalt kann sie bis dahin bekommen. Wenn sie dann
allerdings Bemühungen einen Job zu finden nachweisen kann,
aber trotzdem keinen findet wird er wohl auch dann
weiterzahlen müssen. Auch wenn sie nach dem 3. Geburtstag
keinen findet wird er wohl voll zahlen müssen.
Gut zu wissen danke für deine Antworten. Könntest du mir noch eine Frage beantworten? Und zwar warum werden zB die Fahrtkosten des Vaters bei der Unterhaltshöhe nicht berücksichtigt. Wird überhaupt etwas berücksichtigt? Oder ist es tatsächlich so, egal was man verdient, es wird alles bis auf den 890€ Selbstbehalt abgezogen?
- eine Miete von 400€ nicht übertrieben ist
Aha. Oben war die Miete noch 750€. Na gut.
750€(+Strom etc)/2 Personen= ca. 400€
Er soll nicht dichter zu Kind, sondern dichter zur Arbeit
ziehen. Das würde die dauernden Kosten verringern. Die mehr
oder minder seltenen Kosten zum Kind wären dann wohl höher,
aber grundsätzlich dürfte es sich lohnen. Gehe ich mal von
aus… Könnte mich auch irren…
Würde er gerne, aber der Bund selbst zieht auch sehr gerne um, bzw er wir ständig versetzt. Der Arbeit immer hinterherziehen geht hier leider nicht.
Er hätte von Anfang an ein
günstigeres Leben führen müssen um seinen PFLICHTEN
nachzukommen.
Seine PFLICHTEN hat er nunmal erst vor 3 Monaten kennen gelernt nach dem Motto -übrigens ich hab ein zweijähriges Kind von dir-. So eine Masche ist ein heftiger Schlag ins Gesicht. Plötzlich muss man 500€ monatlich zahlen und 5000€ Nachzahlung an Unterhalt, ganz zu schweigen von der Tatsache dass man überhaupt ein Kind hat, von dem man bis dato nichts wusste. Alles weil die Mutter IHREN Pflichten nicht nachgeht und dem Vater das Kind verschweigt. Vielleicht versteht man jetzt auch warum ich ein wenig aufgebracht bin. Es geht nicht darum dass der Vater das Kind nicht will oder seine Pflichten vernachlässigt, sondern vielmehr darum dass alles Schlag auf Schlag kommt. Ich wollte nur ein paar Infos. Danke!
wie alt ist die Mutter denn?
ca. 22-24 Jahre
750€(+Strom etc)/2 Personen= ca. 400€
Vorher klang es so, als würde er das alles allein tragen, weil er sie ja unterstützt.
Würde er gerne, aber der Bund selbst zieht auch sehr gerne um,
bzw er wir ständig versetzt. Der Arbeit immer hinterherziehen
geht hier leider nicht.
Ich weil, es wird wohl kaum eine Option sein, aber wäre es nicht günstiger für ihn dann eben in der entsprechenden Kaserne zu wohnen? Und wenn er ständig versetzt wird, sollte 1. erst recht keine Wohnung mit langen Kündigungsfristen bezogen werden (was wenn er mal viel weiter weg muß???) und 2. wird dann idR Umzugsbeihilfe gezahlt.
Seine PFLICHTEN hat er nunmal erst vor 3 Monaten kennen
gelernt nach dem Motto -übrigens ich hab ein zweijähriges Kind
von dir-. So eine Masche ist ein heftiger Schlag ins Gesicht.
Plötzlich muss man 500€ monatlich zahlen und 5000€ Nachzahlung
an Unterhalt, ganz zu schweigen von der Tatsache dass man
überhaupt ein Kind hat, von dem man bis dato nichts wusste.
Alles weil die Mutter IHREN Pflichten nicht nachgeht und dem
Vater das Kind verschweigt. Vielleicht versteht man jetzt auch
warum ich ein wenig aufgebracht bin. Es geht nicht darum dass
der Vater das Kind nicht will oder seine Pflichten
vernachlässigt, sondern vielmehr darum dass alles Schlag auf
Schlag kommt. Ich wollte nur ein paar Infos. Danke!
Das ist natürlich mies. Damit sind meine Kommentare, daß er von Anfang an hätte billiger leben müssen, hinfällig. Dennoch muß er JETZT billiger leben. Solche Fälle beweisen zwar, daß Mütter die Väter oft in der Hand haben, aber trotzdem sind es seine Plichten zu zahlen. Ja, ich verstehe auch, daß du aufgebracht bist. Und wieder trotzdem ist ER Schuld. Auch ER hat nicht verhütet! Sie ist genauso Schuld, aber sie betreut das Kind und hat die Kosten für das Kind - und diese offenbar bisher allein getragen. Woher sie Hilfe hatte tut nichts zur Sache, da hier zu je 50% ausschließlich die Kindseltern in der Pflicht sind. Sie erfüllt ihre durch die Kindsbetreuung und die laufenden Kosten.
Er wird wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Die Freundin muß sich von ihren Eltern unterstützen lassen - sofern das nicht eh schon mit der Ausbildungsentgelt (je nach Höhe) abgegolten ist. Zur Not, wenn die Eltern Barunterhalt nicht leisten können, muß sie wieder bei ihnen einziehen. Wenn das wegen Entfernung nicht geht hilft nur Wohnheim.
Auf jeden Fall wiegt seine Unterhaltspflicht der Kindsmutter gegenüber weit schwerer als seine aktuelle Beziehung und die moralische „Pflicht“ seine Freundin zu unterstützen.
Ich weiß, daß das ein beschi**ene Situation ist! Ich bin ganz ehrlich, wenn ich bei meinem Mann von „Altlasten“ erfahren hätte, hätte ich echte Probleme damit gehabt. *zugeb* Darum verstehe ich dich. Aber seine Pflichten sind nun mal seine Pflichten und dafür muß er auf Dinge verzichten und Dinge ändern.
wie alt ist die Mutter denn?
ca. 22-24 Jahre
und was hat die 22-24 jährige vor ihrer Schwangerschaft gemacht??? Schule abgebrochen?
und was hat die 22-24 jährige vor ihrer Schwangerschaft
gemacht??? Schule abgebrochen?
Was tut das zur Sache? *wunder* Selbst wenn sie sich als einbeinige Leichtmatrosin durch die Häfen der Welt gehurt hätte, tut es nichts zur Sache. Sie kann mit ihrem Leben doch machen, was sie möchte!
Verstehe nicht, wozu das wichtig sein sollte.
Mittelstufenabschluss, danach nix keine Ausbildung, arbeitslos
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Hallo ausnahmefall,
ich finde dein Ton lässt hier echt zu wünschen übrig. Aber hier scheint dein Name Programm zu sein…
ich frage nach, weil es mich doch immer wieder erstaunt, dass Frauen ihr Leben einfach nicht in den Griff bekommen, die Schule abbrechen und sich dann aus Not ein Kind anhängen… dann soll der Vater zahlen, die Eltern sollen zahlen… statt sich selbst etwas zu erarbeiten. Meine Nachfrage galt einfach aus Interesse… vielleicht hilft das nicht zur Lösung, jedoch mehr zu dem Thema als deine ungezügelten Kommentare.
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Hallo ausnahmefall,
ich finde dein Ton lässt hier echt zu wünschen übrig. Aber
hier scheint dein Name Programm zu sein…
Was gefällt dir denn an meinem Ton nicht? Daß ich mich wunder, was diese Frage zur Sache tut? Oder, daß ich ein Beispiel anführe, wie sie ihr Leben möglicherweise verbracht haben könnte, ohne daß es Einfluß auf den Unterhalt hat, der ihr zusteht?
ich frage nach, weil es mich doch immer wieder erstaunt, dass
Frauen ihr Leben einfach nicht in den Griff bekommen, die
Schule abbrechen und sich dann aus Not ein Kind anhängen…
dann soll der Vater zahlen, die Eltern sollen zahlen… statt
sich selbst etwas zu erarbeiten.
Ich habe nicht gesagt - und werde es nie sagen - daß ich es moralisch richtig finde, was sie so treibt und wie sie den Vater reinreitet - vor allem nach zwei Jahren plötzlich mit Unterhaltsnachforderungen. Trotzdem steht ihr das Geld nun mal zu. Rein RECHTLICH. Und darum geht es in diesem Teil des Forums. Hier geht es nicht darum, ob sie der tollste Mensch mit feinstem Charakter ist oder das krasse Gegenteil. Denn selbst wenn sie das Gegenteil ist, steht das Gesetz hinter ihr. Zumindest bezüglich der Zahlung durch den Kindsvater. Ihre Eltern sind in keinster Weise in der Pflicht, darum kann der Kindsvater sich nicht darauf berufen, daß sie reich sind.
Meine Nachfrage galt einfach aus Interesse… vielleicht hilft das nicht zur Lösung, jedoch mehr zu dem Thema als deine ungezügelten Kommentare.
Meine Kommentare - bis auf der direkt vor deinem hier - waren alle ausschließlich Antworten auf die Frage! Und meine Nachfrage galt auch nur meinem Interesse. Mich interessierte, was das mit dem Fall zu tun hat. Schlimm? Offenbar.
Und was mein Name mit meinem ton zu tun hat… Hmmmm… Ich heiße Anja. Das heißt „die Anmutige, Begnadigte“. Ja ja, da ist Name Programm *lach*
Nichts für ungut…