Unterhaltsforderrung für meinen 17 Jahre alten Soh

Ich möchte von meiner ex (Lebenspartnerin) Unterhalt für meinen bei mir lebenden Sohn. Laut berechnung vom Jugendamt ist meine ex nicht in der
lage mit durchschnittlich 820 € netto Unterhalt zu zahlen. Sie geht aber nur 6 Std. am Tag Arbeiten.

Wenn ich ihr jetzt eine Job besorge der auch einen
Umzug erforden kann wird ein Gericht dem zustimmen?

wohl kaum. Die Unkosten wären zu gross und sie hat einen Freibetrag von 1150 Euro für sich selber.

Das wird keiner zustimmen, da kein Geld rein kommen würde.
Was macht der Sohn denn. Beginnt er keine Ausbildung?

hallo,
ich glaube nicht,das das so einfach ist. die ex arbeitet,und sie hat einen selbsterhalt von 1050euro.alles was drueber liegt kann sie ihnen als unterhalt zahlen.deswegen muss sie nicht umziehen

mfg
lisa

das weiss ich leider nicht

Lach,…

Ich denke nicht, dass ihr gewohntes Umfeld verlassen muss um vielleicht 50 Euro UH zahlen zu können.

Hallo,
ich fürchte sie können Ihre Ex nicht zwingen mehr als 6 Stunden zu arbeiten. Es ist nämlich heute kein Problem mehr von einem Arzt ein Attest zu bekommen, welches bescheinigt, dass Ihre Ex nicht in der Lage ist mehr als 6 Stunden zu arbeiten.
Ausserdem ist bei dem derzeitigen Einkommen von 820 € nette nicht damit zu rechnen, dass sich das Einkommen wesentlich erhöht. Der derzeitige Stundensatz liegt demnach bei 6,83 € netto. Sollte Sie also in diesem Niedriglohnsektor vollzeit arbeiten, käme sie auch nur auf ca. 1050 €. Bei einem Selbstbehalt von 950,- € könnte Sie dann maximal nur 100 € Unterhalt zahlen.
Alles Gute.

Hallo,

aufzwingen funktioniert schon mal gar nicht.
Selbst wenn sie durch einen neuen Verdienst bei 1050,-€ netto liegen würde, wäre nichts zu holen, da das der Mindestbedarf eines Arbeitnehmers darstellt.
Natürlich ist es nett, wenn du ihr einen besser bezahlten und einen Vollzeitjob suchst, aber will sie das, ggf. auch noch umziehen?
Wäre es nicht sinnvoller, wenn sie sich einen 400€ Job suchen würde?
Das ist etwas, was z.B. Jobcenter von Unterhaltspflichtigen teilweise fordern, um den Unterhalt zahlen zu können.
LG.

Mein Sohn besucht das gymnasium und möchte Studieren

vielen Dank

das weiss ich leider nicht

Hallo

deine Ex ist dem Kind gegenüber gesteigert unterhaltspflichtig und muss daher alles mögliche unternehmen um wenigstens den Mindestunterhalt zu zahlen. Macht sie das nicht wird in der Regel ein fiktives Einkommen unterstellt, was sie aufgrund des Altes und er Ausbildung erzielen könnte.
In der Praxis werden Frauen aber leider häufig anders behandelt als Männer.

Das JA scheint auch keine Lust zu haben, wen man deine Aussage liest.

Wenn sie Geld verdienen kann und gesund ist, Klage einreichen und dann ist sie beweispflichtig. Einfach zu behaupten, ich gehe nur 6 Stunden arbeiten reicht da nicht.

Für eine Klage braucht du einen Anwalt.

Ich habe hier mal einiges zusammen geschrieben.

http://www.kindesunterhalt.homepage.eu/index.html

Gruss

versuchen Sie sich an die ARGE zu wenden. Er muss Anspruch auf irgendeine Art von Beihilfe haben.
Mein Sohn bekommt Ausbildungsbeihilfe, da in unserem fall der Vater nie Unterhalt bezahlte.
Es hilft einem keiner, da es nicht von Steuergeldern bezahlt wird (das Jugendamt macht doch auch nichts, kostet denen doch nur).
Gehen Sie zu einem Anwalt, dann können Sie dem auch noch Geld in den Rachen schmeissen. Ich habe alles hinter mir.
Mein Ex hatte sogar 3000 euro netto monatlich und befand sich in der Privatinsolvenz!!???
Er durfte nur 875 Euro im monat haben (da er vor einem Jahr verstorben ist und ich Einsicht in seine gasmten Akten hatte, konnte ich fest stellen, dass ganz offiziell fast jeden Monat 3000 Euro auf sein konto gingen.
Ich hatte das immer wieder gsagt, da hatte ich es schriftlich. Ich habe die ganzen Sachen (in Kopie zu seinem Insolvenzgericht gebracht, damit sie doch bitte mal nach schauen, was der vom Gericht bezahlte Insolvenzverwalter für sein Geld denn wohl gemacht hat).
Selbst da ist nichts von gekommeen. Ich stehe mit den Schulden des Ex jetzt da (die er nach 5 Jahren Kampf vor Gericht dann endlich zahlen musste). Nach seinem Tod gingen die automatisch an mich zurück, da ich damals mit unterschrieben hatte.
Für den Schaden kommt keiner auf. Entweder man macht das für die Kinder (und erwarten Sie auch da niemals Dank), oder man setzt sie auf die Strasse, DAS IST DEUTSCHLAND!! :frowning:
Versuchen Sie Bafög, oder eine sonstige Beihilfe zu bekommen. zur Not Harz 4 beantragen (dann wenden die sich auch schnell an Mutter und die schaffen das was Sie nie erreichen werden!).
Leider kann ich Ihnen nichts anderes sagen. Hier werden die geschützt die Ihren Pflichten nicht nach kommen. Denen die immer alles machen werden noch Steine in den Weg geworfen, damit auch ja noch darüber fällt.

Hallo,

man kann Unterhalt auch mit einem Anwalt - ohne Jugendamt - einfordern. Es gibt leider Jugendämter, die ihre Durchsetzungskraft gegenüber Mütter nur ungenügend wahrnehmen.

Der Anwalt kann dann fiktiv so rechnen, als würde die Mutter einen Vollzeitjob ausüben und diese Summe dann bei Gericht einklagen.

Ob sie umziehen muss, hängt von ihren sonstigen sozialen Kontakten auch mit ab. Aber Du kannst aus der Zeitung und von der HP des „Arbeitsamtes“ ihr ja Vollzeitjobs in ihrer Region anbieten. Kopien für das Gericht aufbewahren.

Gruß

Hallo MOGUL,
ich glaube nicht das ihrer Exfrau eine Arbeit annehmen muss den sie besorgt haben.
Das Jugendamt stellt an den Unterhaltspflichtigen die Anforderungen die dem Gesetz entsprechen und wenn sie sich einen neuen Job suchen muss fordert das Jugendamt sie dazu auf.
Gruß Mom

Hallo Agnes11,

vielen dank für die Antwort und entschuldige den verspäteten Dank.

hallo Lisa,

danke für deine antwort und entschuldige bitte meinen späten dank. du hast mir sehr geholfen.

mfg.

hallo slawcio79,

danke für deine antwort und entschuldige bitte meine späten dank.

MfG.

das weiss ich leider nicht

Hallo Rentner53,

danke erst einmal für Deine Antwort und entschulgige bitte meinen späten Dank für Deine Mühe.

MfG.

Lach,…

Ich denke nicht, dass ihr gewohntes Umfeld verlassen muss um
vielleicht 50 Euro UH zahlen zu können.

Hallo Patrizia1964,

erst einmal vielen dank für Deine Antwort und bitte entschuldige meinen späten Dank.

MfG.

Hallo Inggo6379,

danke für Deine antwort (Nebenjob)und entschuldige bitte meinen späten Dank.

MfG.

Hallo dakika35,

vielen Dank für Deinen hinweis, der ist super und entschuldige bitte meinen späten Dank.

MfG.