Unterhaltsfrage für Kindesunterhalt

Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Frage und hoffe, dass ihr mir da weiterhelfen könnt.

Mein Mann hat zwei uneheliche Kinder, für die er Unterhalt bezahlt. Finde ich auch vollkommen in Ordnung. Nun hat er auch zwei Kinder mit mir (Ehefrau).
Die Kinder waren jetzt volle zwei Wochen hier, wobei wir vorher mit der Kindesmutter abgesprochen haben, dass Sie uns Geld für die Kinder geben muss, damit wir die Kinder versorgen können. Sie konnte ja dann ihre Weiterbildung ‚‚weiter‘‘ machen und wir hatten hier die Kinder. Leider haben wir kein Geld von ihr bekommen und müssen jetzt gucken, wie wir hier zurecht kommen. Und wir mussten dann trotzdem den vollen Unterhalt bezahlen…auch das wir ständig die Anziehsachen für die Kinder holen müssen, geht auch von unserem Geld ab. Die Kinder sind auch fast jedes Wochenende hier…

Wie sieht das mit der Rechtslage aus? Müssen wir wirklich den vollen Unterhalt bezahlen? Kann man den Unterhalt dadurch auch kürzen lassen? Oder hat mein Mann da überhaupt keine Chance und wir müssen weiter sehen, wie wir hier klar kommen?

Wäre lieb, wenn ihr mir ein paar Antworten geben könntet.

Liebe Grüße

hallo,
ihr müßt den vollen Unterhalt für die Kinder bezahlen. Die Kindsmutter braucht euch kein Geld zu geben, wenn diese nicht will.Verstehe nur nicht,warum die Kinder jedes WE bei euch sind,es ist zwar schön,aber rein rechtlich sind das nur alle 2Wochen.
Unterhalt kürzen kann man auch nicht.Wenn ihr die Kleidung holen müßt…ist das so weit entfernt, das ihr viel Geld ausgibt dafür??
Es gibt aber hier bestimmt Experten, die mehr dazu sagen können.

lisa

Hallo,

die Gerichte akzeptieren eine Unterhaltskürzung nur, wenn der Umgang mindestens vier (bei manchen Gerichten sogar sechs) Wochen am Stück ist.

Ihr könnt nur etwas an den zusätzlichen Kleiderkosten machen. Zum Umgang muss genügend und passende (für die Größe und Jahreszeit und geplanten Aktionen) Kleidung mitgegeben werden. Die Mutter muss den Unterhalt auch nutzen, um die Kinder ordnungsgemäß zu kleiden.

Der Umgangselternteil muss während des Umgangs für den Hygienebedarf (Windeln, Shampoo, Zahnpasta usw.) und für die Ernährung sorgen. Natürlich muss er auch bei geplanten Aktionen die Kosten (z. B. für Eintrittskarten, Fahrkarten, Benzin usw.) tragen.

Wenn Du mir kurz schreibst, warum, weshalb und wie oft Bekleidungskosten anfallen, kann ich vielleicht hier einen Tipp geben.

Viele Grüße

hallo,
ihr müßt den vollen Unterhalt für die Kinder bezahlen. Die
Kindsmutter braucht euch kein Geld zu geben, wenn diese nicht
will.

Wenn die KM uns sagt, dass wir Geld von ihr kriegen, dann rechnen wir auch damit und dann kriegen wir gesagt, nachdem die Kinder zwei Wochen hier waren, dass wir kein Geld kriegen und das finde ich nicht fair. Weil letztendlich bezahlen wir auch doppelt. Es soll sich jetzt nicht so anhören, als ob die Kinder eine Last für uns wären, im Gegenteil. Aber wir müssen ja auch gucken, wie wir unsere Kinder hier zu Hause versorgt kriegen. Und das ist dann nicht so einfach, wenn wir dann noch die anderen beiden mitversorgen müssen, obwohl die KM Unterhalt kriegt. Wir geben immer Geld für die Kinder aus, weil sie entweder keine richtigen Jacken dabei oder aber kaputte Schuhe anhaben und bei der Jahreszeit können wir nicht die Kinder so rumlaufen lassen. Wir wollen auch nicht das die Kinder krank werden ect… deswegen bleibt uns ja auch keine andere Wahl, als die Kinder einzukleiden. Und das muss ja auch dann anders geregelt werden, damit wir das nicht mehr machen müssen. Weihnachtsgeschenke müssen wir für die Kinder auch holen, weil die KM das angeblich nicht kann. Die kriegen dieses Jahr rein gar nichts von der KM…und wir stehen dann da und müssen für vier Kinder Weihnachtsgeschenke holen. Ist auch nur ein Beispiel…
Und wir wollen ja auch, dass alle Kinder gleich behandelt werden und nicht jeder unterschiedlich…

Aber danke für deine Antwort =)

hallo,
in eurer stelle würde ich mich ans Jugendamt wenden, die helfen weiter.
Die KM bekommt schließlich Unterhalt und hat dafür zu sorgen, das die kids wintersachen und vernünftige schuhe haben.
was macht die dame mit der kohle??

lisa

hallo,
in eurer stelle würde ich mich ans Jugendamt wenden, die
helfen weiter.

Habe heute beim JA angerufen und die meinten, dass da nichts zu machen sei. Es wurde mir gesagt, dass wir trotzallem den voll Unterhalt bezahlen müssen.

Die KM bekommt schließlich Unterhalt und hat dafür zu sorgen,
das die kids wintersachen und vernünftige schuhe haben.
was macht die dame mit der kohle??

Ich habe leider keine Ahnung, was die KM mit dem Geld macht…vllt ins Sonnenstudio oder feiern gehen sowas eben.

lisa

Ihr könnt nur etwas an den zusätzlichen Kleiderkosten machen.
Zum Umgang muss genügend und passende (für die Größe und
Jahreszeit und geplanten Aktionen) Kleidung mitgegeben werden.
Die Mutter muss den Unterhalt auch nutzen, um die Kinder
ordnungsgemäß zu kleiden.

Wir sagen der KM immer bescheid, dass sie Anziehsachen mit einpacken soll, was Sie leider jedesmal vergisst (sowie Sie sagt) und deshalb müssen wir die Anziehsachen holen. Sie ist der Meinung, dass mein Mann auch mal dafür aufkommen kann und nicht nur Sie.

Der Umgangselternteil muss während des Umgangs für den
Hygienebedarf (Windeln, Shampoo, Zahnpasta usw.) und für die
Ernährung sorgen. Natürlich muss er auch bei geplanten
Aktionen die Kosten (z. B. für Eintrittskarten, Fahrkarten,
Benzin usw.) tragen.

Das ist soweit richtig, aber wir müssen jedesmal die Kinder von einer anderen Stadt abholen und wieder zurück bringen und das geht auch auf unsere Kosten obwohl sich der Weg geteilt werden muss.

Wenn Du mir kurz schreibst, warum, weshalb und wie oft
Bekleidungskosten anfallen, kann ich vielleicht hier einen
Tipp geben.

Warum: Weil die KM jedesmal die Kinder mit kaputten Anziehsachen hier hinkommen lässt.

Weshalb: Weil wir die Kinder in einer solchen Jahreszeit nicht so rumlaufen lassen können, die frieren doch, wenn die Kinder nicht die richtigen Sachen anhaben.

Wie oft: So gut wie fast immer, wenn die Kinder hier sind. Egal ob Frühling, Sommer, Herbst oder Winter…

Viele Grüße

hi

ja, war ja klar, aber ich würde der dame beim JA mal sagen,das das so nicht geht.
wie alt sind die kids denn??

Hallo,

im Normalfall müssen die Fahrtkosten und auch Fahrtzeiten vom Umgangselternteil übernommen werden. Nur in ganz engen Grenzen (wenn die Mutter z. B. mutwillig eine große Entfernung verursacht hat) gibt es kleine finanzielle Hilfen (etwas weniger Unterhalt) von den Gerichten. Passiert aber wirklich ganz selten.

Legt Euch doch für die Umgangszeiten ein kleines Kleiderdepot zu. Die Sachen bleiben bei Euch und wenn sie zu klein sind, könnt Ihr sie verkaufen oder sonstwie weitervererben.
Die Kleidung bei Euch kann auch „vererbt“ oder aus dem Second Hand oder Diskounter sein.

Mit Spielsachen (außer WEihnachtsgeschenke usw.) würde ich das ebenso machen.

Ich bin Großmutter von vier Enkelkindern. Sie sind in wechselnder Besetzung häufig bei mir. Obwohl das Verhältnis zu deren Eltern sehr entspannt ist, habe ich so ein Depot. Es kann ja das Wetter plötzlich anders werden oder sie kleckern sich schneller ein als ich waschen kann. Es sind meist Sachen, die ich von anderen Eltern bekomme.

Viele Grüße

leider ist es so, Sie können nichts verlangen. Der Unterhalt muss auch in voller Höhe weiter bezahlt werden. Ihre einzige Auswahl ist, die Kinder nur alle zwei Wochen zum Wochenende zu holen.
Selst wenn die Kinder die ganzen Ferien bei Ihnen sind können Sie nichts verlangen und der Unterhalt muss in voller Höhe bezahlt werden.
Sollte sowas noch einmal sein, erst das Geld zahlen lassen, ansonsten die Kinder nicht nehmen. Ist zwar blöd für die Kinder, aber für Sie genau so.
Wenn Sie nicht einen Strich machen und ganz klar nach Ihren Bedingungen handeln, werden Sie immer weiter ausgenutzt werden, Selbst die Kinder werden das ganz schnell raus haben. Setzen Sie die Grenzen und geben Sie niemals nach. Wenn Sie die Kinder nicht bei Ihnen haben brauchen Sie ja auch nicht mehr bezahlen. Wenn die Ex das nicht ein sieht, haben Sie nur die Wahl. Entweder lassen Sie sich weiter aus nutzen, oder zeigen klar die Grenzen. Auch den Kindern kann man ruhig sagen, dass man diese nicht holen kann, da man kein Geld hat. Man soll nicht auf hetzen, aber Sie brauchen nicht die Woche auf alles verzichten, um die Kinder am Wochenende bei sich zu haben. Ist ist die Wahrheit die sie den Kindern sagen. Denke da die Ex ohnehin nicht bezahlt hat, dass es zu Spannungen gekommen ist. Ich hoffe Ihnen damit geholfen haben zu können, auch wenn alles sehr Schwierig ist.
Gruss
Agnes

leider ist es so, Sie können nichts verlangen. Der Unterhalt
muss auch in voller Höhe weiter bezahlt werden. Ihre einzige
Auswahl ist, die Kinder nur alle zwei Wochen zum Wochenende zu
holen.
Selst wenn die Kinder die ganzen Ferien bei Ihnen sind können
Sie nichts verlangen und der Unterhalt muss in voller Höhe
bezahlt werden.

Ich finde das ziemlich unfair meinem Mann gegenüber. Ich habe immer gesagt, sollten wir uns trennen wird das nie so ablaufen. Er hat eh schon nichts und muss gucken, wie er uns versorgen kann. Sicher steht den Kindern der Unterhalt zu, aber es kann doch echt nicht sein, trotz das die Kinder hier sind, der volle Unterhalt bezahlt werden muss. Schließlich kümmert er sich die ganzen zwei Wochen um die Kinder und nicht die KM!!! Das wird nie anerkannt und egal wie sehr er sich ins Zeug legt und er macht wirklich alles für die Kinder, da kriegt er noch einen Schlag obendrauf. Klar, die Regelung mit dem Unterhalt ist für die Kinder auch wichtig keine Frage, aber so ausgenommen zu werden ist echt das allerletzte.
Also hat er keinerlei Chancen irgendwas zu machen?!
Schönes Rechtssystem, aber die Männer sind immer die gelackmeierten,. so ist das!

Es ist nicht gegen euch gerichtet aber ich weiß ehrlich nicht mehr weiter…irgendwie wird alles immer schlimmer und ich werde und kann die Kinder nicht da lassen, wenn wir kein Geld haben. Dann muss ich eben zusätzlich noch arbeiten gehen, damit wir uns das leisten können. Wird sehr schwierig werden, weil ich auch schon ziemlich überlastet bin aber für die Kinder kriege ich das hin. Die wollen schließlich auch ihren Papa sehen =))

Die Kinder können am wenigsten dafür, dass es eine Regelung gibt, die nur für Mütter spricht und für Väter nicht!

Aber vielen Dank euch allen, dass hat mir sehr weiter geholfen.

Viele Liebe Grüße an euch

da haben Sie leider Recht. In unserem Fall Ist es so, dass wir zahlen für das Kind, aber diese will keinen Kontakt zu ihrem Vater. Eine Zeit war alles normal, dann wurde das Kind von der Mutter so aufgehetzt und wollte keinen Kontakt mehr. Ich gehe auch mit arbeiten und mein Lohn wird auch mit angerechnet. Es sind schon traurige Gesetze.
Gruss
Agnes

Hallo
leider ist das so rechtlich mein Ex ist auch damals mal mit den Kids in Urlaub gefahren…
Das hat aber nichts mit dem Unterhalt zu tun der bleibt monatlich gleich.
Auch wenn die Kids mal am WE kommen muss das unabhängig davon allein finanziert werden!
Kleidung und Waschzeug ect.kann Sie ja mitgeben!!
Alles andere wäre freiwillig von Ihr und kein muss!!!
LG Sandy

Hallo

wie immer erfolgt die Antwort nach bestem Wissen und Gewissen.

Im deutschen Recht gibt es dazu leider keine klare und vorallem faire Regelung.

Erst aber einer Quote von 50 zu 50 kann man versuchen den Unterhalt aufzuteilen. In einigen Faellen hat man damit Erfolg.

Der jeweilige Zahler hat in der Praxis leider keine Chance denn Unterhalt anteilig zu kuerzen, wenn die Quote geringer als 50% ist.

In jedem Fall ware ein Anwalt und ein Familiengericht notwendig, wenn ihr keine freiwillige Einigung erzielen koennt…

Es bleibt also nur die Moeglichkeit, dass die Kinder 182 Tage bei Euch sind.

In jedem Fall ist eine Beratung bei einem Fachanwalt ratsam. Auch gut ist die Webseite

http://www.frag-einen-anwalt.de/

Hier kannst du fuer kleines Geld (ca. 40-50 EUR) direkt diese konkrete Frage stellen.

Gruss

Hallo,

ich danke euch echt für eure aufschlussreichen Antworten =)

Auch wenn wir mit einem Anwalt darüber sprechen, weiß ich ganz genau, dass die KM uns einen Strich durch die Rechnung machen wird. Wir haben gesagt, dass wir dieses Jahr Heiligabend zusammen feiern wegen den Kindern. War meine Idee gewesen, weil die Kinder mit Mama und Papa zusammen feiern wollen. Wenn wir das jetzt angehen würden, dann wird es einen riesen Streit geben und dann war’s das mit Weihnachten.

Danach werden wir das angehen, weil es kann nicht sein dass mein Mann trotz Unterhalt noch für die beiden komplett aufkommen muss. Die KM ruft immer wieder an und will immer wieder Geld von uns…und das finde ich noch den Oberhammer schlechthin. Ihr dann klar zu machen, dass wir selber rein gar nichts mehr haben, ist sehr schwierig. Ihr ist es egal, sowie ich es gemerkt habe. Nur wir können uns ja auch nicht das Geld aus den Rippen schneiden. Na ja, ist auch egal

Ihr habt mir da sehr weiter geholfen und weiß, wenn ich da noch eine Frage habe,kann ich hier immer nachfragen. Sehr schön =)

Vielen vielen Dank euch allen und liebe Grüße

Unterhaltsfrage für Kindesunterhalt
Habt ihr den Unterhalt mal durchrechnen lassen?

Bei 4 Kindern ist es in der D-Tabelle durchaus angebracht 2 Ränge anzustufen.

Wenn du selber nicht arbeiten gehst, bist du (wenn der Mindstunterhalt gezahlt wird) als Ehefrau auch eine weitere Unterhaltsberechtigte.

Das eine KM einfach mal mehr Geld verlangen, ist leider in der Praxis nicht unüblich. Auf der anderen Seite gibt es rechtlichen Grundlagen, also locker bleiben. Einzig Sonderbedarf ist ein beliebter Streitpunkt.

Trotzdem viel Erfolg

Umgangsrecht: Mir ist dr Gewissenkonfonflikt zwischen Geld und dem „Sehen der Kinder“ durchaus bewusst, aber die KM darf den Umgang nicht verweigern, speziell wenn dein Mann mit der Frau verheiratet gewesen ist.

Wenn sie den Umgang bewusst verweigert macht sie sich unter Umständen strafbar.Eventuell hilft an dieser Stelle etwas Druck auszuüben.

ich danke euch echt für eure aufschlussreichen Antworten =)

Auch wenn wir mit einem Anwalt darüber sprechen, weiß ich ganz
genau, dass die KM uns einen Strich durch die Rechnung machen
wird. Wir haben gesagt, dass wir dieses Jahr Heiligabend
zusammen feiern wegen den Kindern. War meine Idee gewesen,
weil die Kinder mit Mama und Papa zusammen feiern wollen. Wenn
wir das jetzt angehen würden, dann wird es einen riesen Streit
geben und dann war’s das mit Weihnachten.

Danach werden wir das angehen, weil es kann nicht sein dass
mein Mann trotz Unterhalt noch für die beiden komplett
aufkommen muss. Die KM ruft immer wieder an und will immer
wieder Geld von uns…und das finde ich noch den Oberhammer
schlechthin. Ihr dann klar zu machen, dass wir selber rein gar
nichts mehr haben, ist sehr schwierig. Ihr ist es egal, sowie
ich es gemerkt habe. Nur wir können uns ja auch nicht das Geld
aus den Rippen schneiden. Na ja, ist auch egal

Ihr habt mir da sehr weiter geholfen und weiß, wenn ich da
noch eine Frage habe,kann ich hier immer nachfragen. Sehr
schön =)

Vielen vielen Dank euch allen und liebe Grüße

Hallo,

da ich leider nicht weiß wie alt die Kinder sind, kann ich jetzt nur folgenden Tip geben…

Eine Besuchsregelung über das Jugednamt festlegen zu lassen, denn im Normalfall sind sie die Hälfte der Ferien und alle 14 Tage am Wochenende da.
Der Unterhalt selbst hat mit der zusätzlichen Verköstigung nichts zu tun.
Die Kleidung der Kinder wird über den Unterhalt bestritten und nicht zusätzlich durch den Vater gekauft.

Aber wie das so ist, os lange kein Richter da auch kein Kläger und wenn man es macht, gewöhnt sich die Mutter dran.
Also bitte eine klare Einigung finden und festlegen, denn auch da sollten Regeln geschaffen werden.

Viele Grüße
Yvonn Dosse

hallo,

schwierig zu beantworten, trotz unterhalt stehen dem partner auch jeweils hälftig die ferienzeiten zu!
da wird kein unterhalt gekürzt!
entweder ihr könnt euch untereinander einigen oder ihr solltet euch mal auf dem jugendamt erkundigen.
wie gesagt, das ist mit so wenig fakten nicht wirklich zu beantworten.
alles gute für euch
gruß papsch

Ich denke sie nutzt euch etwas aus. Ich bin mir nicht 100% sicher aber es gibt da auch Abzüge, wenn ihr die Kinder öfters habt UND sie bekleidet.

Er sollte es ihr in Rechnung stellen, bzw. vom Unterhalt mal abziehen, wenn er Klamotten kauft. Ich würde mich mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und d a mal fragen. Die kennen sich aus und können beraten.

Gruß,
Andi

Hallo Laijana,

wenn die Kinder aus der ersten Ehe stängig bei Ihen sind, sollte regulär der Unterhalt gekürzt werden.

Hierzu empfehle ich Euch mit der Kindesmutter zu sprechen. Sollte keine Einigung sein, so sucht doch bitte eine Rechtsanwalt für Familienrecht auf.

mfg
Angela06