Unterhaltsnachzahlung

Hallo,

mein Sohnemann ist vor kurzem 5 Jahre geworden und sein „Vater“ hat bisher keine 170€/Monat Unterhalt gezahlt. Nun hab ich da Jugendamt mit ins Boot genommen, den „Vater“ ausfindig gemacht und vom JA eine neue Unterhaltsvereinbarung vorgeschlagen bekommen, der ich zustimmen soll. Dabei geht es um knapp 290€ Unterhalt, weil er über 2500€/ Monat verdient. Alles schön und gut, aber bin jetzt wirklich ich Schuld, weil ich ihn nicht schon vorher und alle 6 Monate nach seinem Verdienst gefragt habe? Warum muss er nicht seinen Unterhalt angleichen, sowie er mehr verdient???

Soll ich dem ganzen so zustimmen oder kann ich ihn da noch zur Verantwortung ziehen?
Mir geht es nichts ums Geld, da wir keinen Ärger mit dem „Vater“ haben, aber ich find es dennoch krass, dass er sich da n Lenz machen kann und ich ihm deswegen auch noch hinterher rennen muss!

hallo,
hinterherrennen ist das richtige Wort, ich mußte das auch immer, obwohl der Vater verpflichtet ist, bei Mehrverdienst den unterhalt anzugleichen, macht aber keiner…wird schon keiner merken. Was sagt denn das JA?

lisa

Hallo Lisa,

na prima…das hat man nun davon! Das JA hat mir ja den Vorschlag aufgrund seines Verdienstes gebracht, dem ich zustimmen kann. Tja, aber was ist nun das Richtige??? Zustimmen und weiterhin „dankbar“ sein, dass wir dafür keinen Ärger mit ihm haben??? Oder sollte man probieren, ab seiner neuen Gehaltsstufe noch Geld nachzufordern. Es ist doch nicht für mich, aber es macht einen Unterschied, ob ich 170€ oder 290€ für den Kleinen auf ein Ausbildungskonto legen kann. Er hat jetzt auch langsam Hobbies und die wollen auch finanziert werden, nur irgendwann gibt mein Löhnchen auch nicht mehr her. oh gott, wie wütend mich das grad macht!!!So, ich muss auc wieder zur zweiten Schicht… bis dann und Danke schonmal!

Hallo,

als erziehender Elternteil eines minderjährigen Kindes hat man alle 2 Jahre eine Auskunftsanspruch. Wenn man diesen nicht einfordert kann auch rückwirkend der Unterhalt nicht mehr geltend gemacht werden. „Kümmern“ sollen sich immer beide Elternteile in Absprache; bestenfalls auch, was die Finanzen betrifft.

Darüber hinaus ist ausschlaggebend, was im Titel oder der Jugendamtsurkunde zu den 170 € steht, bzw. ob dieser Unterhaltsbetrag überhaupt tituliert wurde. Wenn dort ebenfalls nichts darüber niedergeschrieben ist, dass der Vater den Unterhalt seinem Einkommen entsprechend anpassen muss, dann besteht keine Chance, den verwirkten Unterhalt einzufordern.

LG

hier noch einmal ein Quellennachweis:

http://www.fs-anwalt.de/index.php/unterhalt.html

Sofort zu einem Anwalt mit Familienrecht!!!

Das ist mal wieder typisch Jugendamt. Das Jugendamt hat nicht eine geringste Rechssprache, kann und sollte natürlich der Erziehungsberechtigten hilfreich IM INTERESSE des Kindes zur Seite stehen. Das Interesse des Kindes ist es aber, sein Geld zum Unterhalt zu bekommen, nicht dem Jugendamt zu zustimmen und sich mit Sachen zufrieden zu geben, obwohl ihm weitaus mehr zu steht.
Wie kommen die auf einen Betrag von 290 Euro??? Hat er noch mehr Kinder ausser Ihren Sohn??
Man geht nach Düsseldorfer Tabelle, macht jedes Gericht und auch das JA geht normal danach. Demnach steht Ihnen ein Betrag von 365, abzüglich hälftiges Kindergeld 365-92=277 Euro!! Wenn er allerdings nur für dieses eine Kind Unterhaltspflichtig ist, dann wird er vom Gericht normal 2 Stufen höher eingestuft. Das wären dann 406-92=314 Euro. Nicht Sie müssen ihn alle 6 Monate überprüfen lassen (könnten Sie auch gar nicht, ist nur alle 2 Jahre zulässig), sondern der Vater muss dieses selber anpassen lassen. Er muss für die vergangene Zeit also nach zahlen, notfalls pfänden lassen!! Das will das Jugendamt natürlich nicht, denn die müssten die Gerichtskosten tragen.
Sie können sich einen Berechtigungsschein beim zuständigem Amtsgericht holen (wenn die sich dumm anstellen wird das auch ein guter Anwalt machen).
Ein anwalt wird die Kosten alle einfordern, denn es ist ein neues Gesetz, man kann sogar 18 Jahre später noch einfordern, was vorher nicht möglich war.
Leider habe ich nicht kein gutes Wort für das JA übrig, da ich die schlimmsten Sachen in Bezug mit Unterhalt gemacht habe.
Man hat Mitleid mit dem Vater, wie ich als Mutter zwei Kinder ernähren soll, dass ist denen egal!
Ich schicke die Düsseldorfer Tabelle als Link mit. Sie brauchen nur beim Kindesalter zu schauen und was der vater verdient. die Liste zählt aber für einen, der für zwei Unteraltspflichtig ist, sonst stellt das Gericht die Väter zwei Stufen höher ein. wenn Sie noch Fragen haben melden Sie sich, habe noch einen sehr interessanten Link mit geschickt, wird Sie sicherlich
auch weiter helfen.

Alles Gute und viel Kraft
Agnes

http://www.olg-
duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf

http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

Hallo,

so einfach ist es nicht.
Der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle- allerdings ist es NUR eine Richtwerttabelle die sich nach dem Nettoeinkommen richtet.
Das JA wird sich danach richten, dies könntest du auch alleine mit dem Vater ausmachen.
Sollte er sich weigern, oder du Stress mit ihm haben, dann wäre das JA sinnvoll, bzw. wenn du den Verdacht hast, dass du zu wenig bekommst.
Brauchst du das JA wirklich?
Schöne und liebe Grüße

Nehme es so an.Wenn du einen Titel hast muss er auch nachzahlen

Sofort zu einem Anwalt mit Familienrecht!!!

Das ist mal wieder typisch Jugendamt. Das Jugendamt hat nicht
eine geringste Rechssprache, kann und sollte natürlich der
Erziehungsberechtigten hilfreich IM INTERESSE des Kindes zur
Seite stehen. Das Interesse des Kindes ist es aber, sein Geld
zum Unterhalt zu bekommen, nicht dem Jugendamt zu zustimmen
und sich mit Sachen zufrieden zu geben, obwohl ihm weitaus
mehr zu steht.
Wie kommen die auf einen Betrag von 290 Euro??? Hat er noch
mehr Kinder ausser Ihren Sohn??
Man geht nach Düsseldorfer Tabelle, macht jedes Gericht und
auch das JA geht normal danach. Demnach steht Ihnen ein Betrag
von 365, abzüglich hälftiges Kindergeld 365-92=277 Euro!! Wenn
er allerdings nur für dieses eine Kind Unterhaltspflichtig
ist, dann wird er vom Gericht normal 2 Stufen höher
eingestuft. Das wären dann 406-92=314 Euro. Nicht Sie müssen
ihn alle 6 Monate überprüfen lassen (könnten Sie auch gar
nicht, ist nur alle 2 Jahre zulässig), sondern der Vater muss
dieses selber anpassen lassen. Er muss für die vergangene Zeit
also nach zahlen, notfalls pfänden lassen!! Das will das
Jugendamt natürlich nicht, denn die müssten die Gerichtskosten
tragen.
Sie können sich einen Berechtigungsschein beim zuständigem
Amtsgericht holen (wenn die sich dumm anstellen wird das auch
ein guter Anwalt machen).
Ein anwalt wird die Kosten alle einfordern, denn es ist ein
neues Gesetz, man kann sogar 18 Jahre später noch einfordern,
was vorher nicht möglich war.
Leider habe ich nicht kein gutes Wort für das JA übrig, da ich
die schlimmsten Sachen in Bezug mit Unterhalt gemacht habe.
Man hat Mitleid mit dem Vater, wie ich als Mutter zwei Kinder
ernähren soll, dass ist denen egal!
Ich schicke die Düsseldorfer Tabelle als Link mit. Sie
brauchen nur beim Kindesalter zu schauen und was der vater
verdient. die Liste zählt aber für einen, der für zwei
Unteraltspflichtig ist, sonst stellt das Gericht die Väter
zwei Stufen höher ein. wenn Sie noch Fragen haben melden Sie
sich, habe noch einen sehr interessanten Link mit geschickt,
wird Sie sicherlich
auch weiter helfen.

Alles Gute und viel Kraft
Agnes

Ich würde sofort zu einem Anwalt gehen, aber ich hab noch nichtmal ne Rechtschutzversicherung. Ich hab mich bisher (man mag es kaum glauben) noch nicht einmal auseinandergesetzt. Meine Schwangerschaft und die ersten zwei Jahr danach hatte ich genug um die Ohren, so dass ich danach erstmal meine unabhängigkeit als alleinerziehende mama genossen habe :smile:. aber es war klar, dass ich mich früher oder später damit auseianander setzen muss, weil er sich freiwillig nicht rühren wird…

http://www.olg-
duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Dues
seldorfer_Tabelle_2011.pdf

http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig

Halt mich jetzt bitte nicht für Verrückt, aber was für ein Titel? Ich habe das alleinige Sorgerecht und habe die ersten 1,5 Jahre Unterhaltsvorschuss erhalten, weil der Vater icht zahlen wollte/konnte oder wie auch immer. Dann hat mich das JA angeschrieben, dass der Vter demnächst selbst den Unterhalt zahlt und sich mit mir in Vernindung setzen wird…anschließend kamen dann die 170 €ronen. Das nennt man dann wohl freiwillige Vereinbarung, oder? Einen Titel, was ist das und wann wird der festgelegt???

Achso: Halt mich jetzt bitte nicht für Verrückt, aber was ist ein Titel? Ich habe das alleinige Sorgerecht und habe die ersten 1,5 Jahre Unterhaltsvorschuss erhalten, weil der Vater icht zahlen wollte/konnte oder wie auch immer. Dann hat mich das JA angeschrieben, dass der Vter demnächst selbst den Unterhalt zahlt und sich mit mir in Vernindung setzen wird…anschließend kamen dann die 170 €ronen. Das nennt man dann wohl freiwillige Vereinbarung, oder? Einen Titel, was ist das und wann wird der festgelegt???

Nehme es so an.Wenn du einen Titel hast muss er auch
nachzahlen

Halt mich jetzt bitte nicht für Verrückt, aber was für ein Titel? Ich habe das alleinige Sorgerecht und habe die ersten 1,5 Jahre Unterhaltsvorschuss erhalten, weil der Vater icht zahlen wollte/konnte oder wie auch immer. Dann hat mich das JA angeschrieben, dass der Vter demnächst selbst den Unterhalt zahlt und sich mit mir in Vernindung setzen wird…anschließend kamen dann die 170 €ronen. Das nennt man dann wohl freiwillige Vereinbarung, oder? Einen Titel, was ist das und wann wird der festgelegt???

Hallo,
also, ich habe immer folgendes gemacht. Ich gehe davon aus , das du einen Anwalt hast, der eure Scheidung und Unterhaltsachen geregelt hat,oder?
Um Kosten zu meiden, habe ich telefonisch mit dem Anwalt abgesprochen, was ich machen kann. Wie gesagt, Anwalt hat es mir gesagt, ich hab meinen Ex angeschrieben.
z.B. Nach Absprache mit meinem Anwalt bitte ich dich,Name des Ex, um eine neue Gehaltsabrechnung, um eine erneute Unterhaltsberechnung zu bestimmen. Bitte um Zusendung innerhalb 10 Tage.
Einfach versuchen…

lisa

2 Möglichkeiten:

  1. zum Jugendamt - eine Beistandschaft fürs Kind beantragen - bzw. der Vater soll eine Jugendamtsurkunde zum Unterhalt unterzeichnen!

  2. husch husch zum Amtsgericht (wenn du einkommensschwach) - da bekommst Du dann einen „Beratungshilfeberechtigungsschein“. Mit dem zu einem Fachanwalt Familienrecht! Der wird dafür sorgen, dass die Ansprüche Deines Kindes tituliert werden.

Nur DANN! - hat man auch die Möglichkeit, bei Verzug, den Anspruch durchzusetzen (Pfändung).

LG

Nein, wir waren nicht verheiratet, ich habe keinen Anwlt und noch nicht einmal eine Rechtschutzversicherung! Ich weiß, ziemlich übel…

Nein, wir waren nicht verheiratet, ich habe keinen Anwlt und
noch nicht einmal eine Rechtschutzversicherung! Ich weiß,
ziemlich übel…

hi

laut Düsseldorfer Tabelle…
Stufe 4. 2301€ - 2700€ Verdienst des Vaters

davon muss er zahlen…
365€ bis zum 5. Geb.

419€ bis 11.

490€ bis 17.

562€ ab 18. geburtstag

würde mich nochmal beim Jugendamt informieren, denn was in der DT steht, gilt auch für Ämter, die können nicht einfach sagen, sein sie mit 290€ zufrieden…

lisa

Also lt JA bekommt er 2672,70 € netto, abzgl. berufsbedingter Aufwendungen 2539,06 € … 120% vom Mindestunterhalt 317 € wären dann 381€ und abzgl hälftiges Kindergeld von 92 € bleiben wohl noch 289,00€…

Also lt JA bekommt er 2672,70 € netto, abzgl. berufsbedingter
Aufwendungen 2539,06 € … 120% vom Mindestunterhalt 317 €
wären dann 381€ und abzgl hälftiges Kindergeld von 92 €
bleiben wohl noch 289,00€…

das ist ok…

viel glück noch

lisa

Ich dank Dir erstmal für Deine Ausdauer mit mir :smile: !

Ich dank Dir erstmal für Deine Ausdauer mit mir :smile: !

hi

jederzeit wieder…einfach anschreiben…

lisa