Sofort zu einem Anwalt mit Familienrecht!!!
Das ist mal wieder typisch Jugendamt. Das Jugendamt hat nicht eine geringste Rechssprache, kann und sollte natürlich der Erziehungsberechtigten hilfreich IM INTERESSE des Kindes zur Seite stehen. Das Interesse des Kindes ist es aber, sein Geld zum Unterhalt zu bekommen, nicht dem Jugendamt zu zustimmen und sich mit Sachen zufrieden zu geben, obwohl ihm weitaus mehr zu steht.
Wie kommen die auf einen Betrag von 290 Euro??? Hat er noch mehr Kinder ausser Ihren Sohn??
Man geht nach Düsseldorfer Tabelle, macht jedes Gericht und auch das JA geht normal danach. Demnach steht Ihnen ein Betrag von 365, abzüglich hälftiges Kindergeld 365-92=277 Euro!! Wenn er allerdings nur für dieses eine Kind Unterhaltspflichtig ist, dann wird er vom Gericht normal 2 Stufen höher eingestuft. Das wären dann 406-92=314 Euro. Nicht Sie müssen ihn alle 6 Monate überprüfen lassen (könnten Sie auch gar nicht, ist nur alle 2 Jahre zulässig), sondern der Vater muss dieses selber anpassen lassen. Er muss für die vergangene Zeit also nach zahlen, notfalls pfänden lassen!! Das will das Jugendamt natürlich nicht, denn die müssten die Gerichtskosten tragen.
Sie können sich einen Berechtigungsschein beim zuständigem Amtsgericht holen (wenn die sich dumm anstellen wird das auch ein guter Anwalt machen).
Ein anwalt wird die Kosten alle einfordern, denn es ist ein neues Gesetz, man kann sogar 18 Jahre später noch einfordern, was vorher nicht möglich war.
Leider habe ich nicht kein gutes Wort für das JA übrig, da ich die schlimmsten Sachen in Bezug mit Unterhalt gemacht habe.
Man hat Mitleid mit dem Vater, wie ich als Mutter zwei Kinder ernähren soll, dass ist denen egal!
Ich schicke die Düsseldorfer Tabelle als Link mit. Sie brauchen nur beim Kindesalter zu schauen und was der vater verdient. die Liste zählt aber für einen, der für zwei Unteraltspflichtig ist, sonst stellt das Gericht die Väter zwei Stufen höher ein. wenn Sie noch Fragen haben melden Sie sich, habe noch einen sehr interessanten Link mit geschickt, wird Sie sicherlich
auch weiter helfen.
Alles Gute und viel Kraft
Agnes
http://www.olg-
duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#volljaehrig