Unterhaltszahlung vom Vater-FRECHHEIT

Hallo liebe Leser,

der Vater meines Bruders hat bis zum 18. Lebensjahr 251,00 Unterhaltszahlungen geleistet. Nun war er der Meinung, die bräuchte er dann(nach dem 18. Lebensjahr) nicht mehr zu zahlen und hat sich an das Jugendamt gewendet.
Nach seinem Einkommen und alle anderen zu berücksichtigenden Punkten, soll er nun 394,- zahlen.Er hat sich praktisch ins eigene Fleisch geschnitten, denn so hätte es sicherlich niemand gemerkt.
Er hat nun einmal nur 250 euro gezahlt und einmal sogar nur 150€, anstatt die 394€.
Er hat wohl einen Anwalt eingeschaltet und sieht partue nicht ein mehr geld zu zahlen.Er behauptet sogar noch ganz frech, er hätte die ganzen Jahre zuviel gezahlt.
Mein Bruder ist 18, in der Ausbildung(2.Lehrjahr) und hat seine eigene Wohnung, wo nun schon Mietrückstände sind.
Sein Vater beklagt Schulden und Kredite(Auto,pleite gegangene Gaststätte…)Meiner Meinung nach ist zb.ein Auto ein Luxusgüter.Unterhaltszahlungen gehen vor jeden Kredit,oder?Meine Mutter hat sogar einen Unterhaltstitel(oder wie man das nennt).Sein Vater verdient rund 1600 Netto im Monat.Die Unterhaltsberechnung ist also völlig angemessen und liegt noch weit über dem Eigenbedarf von 1000€.Mein bruder hat sich nun einen Termin beim Anwalt geholt, aber bis es zum Prozess kommt dauert es sicher lange und woher will dann sein Vater ie ganzen Rückstände zahlen?.Was können wir tun? Er verdient nur 154€(überbetriebliche Ausbildung) und er hat sein Kindergeld von 154,-.
Mietkosten hat er allein schon von 331,-!
Ich denke das der Vater keine Chace hat, denn ich glaube kaum das das Jugendamt sich eine zu zahlende Leistung daherspinnt.

Liebe Grüße
Lienchen

hallo.

m.e. wäre vor allem mal zu klären, ob der sohn auswärts wohnen MUSS. ne eigene wohnung, und keine billige, und der böse papa hat gefälligst zu zahlen? DAS ist luxus.

wenn der sohn einen eigenen haushalt führt, dann ist unterhalt von BEIDEN elternteilen zu leisten.

gruß

michael

hallo,

meine Mutter bezieht ALG2 und laut Berechnung könnte sie sogar noch 77€ vom Kindergeld einbehalten,was sie aber nicht tut.Sie hat einen zu kleinen Wohnraum und auch die psychische belastbarkeit ist ihrerseits stark eingeschränkt.Seitdem mein Bruder ausgezogen ist, haben sie ein besseres verhältnis, davor war es für beide seiten nur ein aufreiben.
Eine eigene Wohnung ist kein luxus…Diesselbige Wohnung bekommt ein bekannter von mir vom ALG2 voll bezahlt und er ist alleinstehend.Von daher ist der Mietpreis angemessen.
Das ist totaler Quatsch was du da erzählst.Es gibt auch verschiedene Studiengebühren, und von daher darf ein Kind dann warscheinlich nicht mehr Medizin studieren, weil die Studiengebühr zu hoch ist, mit dem einzigen hintergrund-Rücksicht auf den vater.
Sorry, aber nicht der Lebensstandart meines Bruders wird gemessen, sondern der verdienst des Vaters. Er könnte auch in eine Wohnung mit 1000€ miete ziehen, wie er es dann bezahlt ist sein sache, aber der vater hat für das kind soweit aufzukommen, sofern er es kann.Und ein kind kann nichts für Schulden des Vaters.

MFG

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Hallo,

Sein Vater beklagt Schulden und Kredite(Auto,pleite gegangene
Gaststätte…)Meiner Meinung nach ist zb.ein Auto ein
Luxusgüter.

Es heisst „Luxusgut“. „-güter“ ist die Mehrzahl. Aber das nur nebenbei.
Ich denke übrigens auch, daß die eigene Wohnung für Deinen Bruder ein Luxus ist - die muß er nicht haben.

Die „psychische Belastung“ ist dabei ganz egal, die ist ein persönliches Problem Deiner Mutter.

Diese ist natürlich nicht verpflichtet, den Filius bei sich wohnen zu lassen, aber dann wird’s eben nur ein kleines WG-Zimmer statt einer ganzen Bude für sich.

Mietkosten hat er allein schon von 331,-!

DAS ist eine TEURE Wohnung. Das geht erheblich billiger.

Ich denke das der Vater keine Chace hat, denn ich glaube kaum
das das Jugendamt sich eine zu zahlende Leistung daherspinnt.

Kann ja sein, aber wenn der Vater erstmal nicht zahlen will, ist das Pech. Wenn jedoch schon ein Unterhaltstitel vorliegt, dann kommt evtl. auch eine Strafanzeige in Frage („Unterhaltsflucht“ ist eine Straftat).

Bis dahin würde ich deinem Bruder raten, sich schleunigst eine günstigere Wohnung zu suchen, evtl. kann er ja am Wochenende noch irgendwas jobben, das bringt auch noch ein bißchen Kohle.

Mit Chance bekommt er ja rückwirkend dann den ausstehenden Unterhalt.
Achja, und der Spruch „Unterhalt geht vor Schulden“ mag zwar Deine persönliche Meinung sein, aber die interessiert seinen Vater wohl eher wenig. Im Zweifel stellt das Gericht so etwas fest, aber wo nix is, is auch nix zu holen. Pech für Deinen Bruder. Wenn er gut ist, kann er ja auch vielleicht die Lehre verkürzen, dann ist er das Unterhaltsproblem noch schneller los.

Gruß,

Malte.

hallo,

meine Mutter bezieht ALG2 und laut Berechnung könnte sie sogar
noch 77€ vom Kindergeld einbehalten,was sie aber nicht tut.

wer hat denn das berechnet? ich würde meinen, da der sohn volljährig ist und die mutter - was die fürsorgepflicht angeht - rein gar nichts mehr mit ihm zu schaffen hat, steht ihm sein kindergeld ganz allein zu.

Eine eigene Wohnung ist kein luxus…

zu dem preis schon. ein wg-zimmer für 80 euro würd’s sicher auch tun.

Diesselbige Wohnung
bekommt ein bekannter von mir vom ALG2 voll bezahlt und er ist
alleinstehend.Von daher ist der Mietpreis angemessen.

aha.

Er könnte auch in
eine Wohnung mit 1000€ miete ziehen, wie er es dann bezahlt
ist sein sache,

eben. nach des vaters geld zu schreien is natürlich der bequemste weg, zumal es einem ja zusteht…

aber der vater hat für das kind soweit
aufzukommen, sofern er es kann.

so steht’s im gesetz.

Und ein kind kann nichts für
Schulden des Vaters.

nun ja… kinder sind nicht selten die ursache für die schulden des vaters. aber daran ist mann ja letztlich auch selbst schuld. wie sagt unser arbeitsloser von seiner frau und mutter seines kindes getrennt lebender mieter so schön: 10 minuten rittmeister - 18 jahre zahlmeister!

gruß

michael

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hallo,

meine Mutter bezieht ALG2 und laut Berechnung könnte sie sogar
noch 77€ vom Kindergeld einbehalten,was sie aber nicht tut.
Sie hat einen zu kleinen Wohnraum und auch die psychische
belastbarkeit ist ihrerseits stark eingeschränkt.Seitdem mein
Bruder ausgezogen ist, haben sie ein besseres verhältnis,
davor war es für beide seiten nur ein aufreiben.
Eine eigene Wohnung ist kein luxus…

warum nicht, für nen azubi (mit wenig lohn!) täte es doch auch ne WG

Diesselbige Wohnung bekommt ein bekannter von mir vom ALG2 voll
bezahlt und er ist alleinstehend. Von daher ist der Mietpreis
angemessen. Das ist totaler Quatsch was du da erzählst.

Was hat der angeblich angemessene Mietpreis mit den angeblichen monatliche Belastungen des Unterhaltspflichtigen zu tun?

Es gibt auch verschiedene Studiengebühren, und von daher darf ein Kind dann warscheinlich nicht mehr Medizin studieren, weil die
Studiengebühr zu hoch ist, mit dem einzigen hintergrund-Rücksicht
auf den vater.

Jeder darf studieren was er will und wohnen, wo er will, nur sollte man die verantwortung für die finanzierung nicht immer nur bei anderen suchen, selbständigkeit wär zur abwechslung mal was…

Sorry, aber nicht der Lebensstandart meines Bruders wird
gemessen, sondern der verdienst des Vaters. Er könnte auch in eine
Wohnung mit 1000€ miete ziehen, wie er es dann bezahlt ist seine
sache, aber der vater hat für das kind soweit aufzukommen, sofern
er es kann.

Korrekt, genau, wie die Mutter, der wird hier offensichtlich deutlich mehr verständnis entgegengebracht, würde der vater aufgrund „psychischer Probleme“ ALG2-Empfänger werden, würde ihm bestimmt böses unterstellt werden.

Und ein kind kann nichts für Schulden des Vaters.

Was hier in welcher Weise berücksichtigung findet, muss wohl gerichtlich geklärt werden…
Greetz, Teutoburger

MFG

hallo.

m.e. wäre vor allem mal zu klären, ob der sohn auswärts wohnen
MUSS. ne eigene wohnung, und keine billige, und der böse papa
hat gefälligst zu zahlen? DAS ist luxus.

wenn der sohn einen eigenen haushalt führt, dann ist unterhalt
von BEIDEN elternteilen zu leisten.

gruß

michael

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Hallo Leuts,

ich hab mir eure postings durchgelesen und kann nur den kopf schütteln.

m.e. geht es hier nicht um einen geldgeilen sohn, der „papa“ abzocken will, sondern seine rechte einfordert, die ihm vom „papa“ verweigert werden.

Unterhaltsleistungen werden nicht nach dem mietpreis oder sonstigen realen ausgaben des sohnes berechnet sondern nach dem verdienst des vaters.
der sich wohlbemerkt ab vollendung des 18. lj um zahlungen drücken wollte. obwohl bei einer ausbildung auch nach vollendung des 18 lj unterhaltsleistungen gezahlt werden müssen. das ist fakt.

die mietrückstände des sohnes entstanden ja erst durch minderung des vaters. vorher schien er ja ganz gut damit zurecht kommen, wenngleich zu diesem zeitpunkt der vater zuwenig bezahlte.

ich finde es charakterlos, zu behaupten, 10 minuten spaß und ein leben lang zahlen. das kind kann nichts dafür, und wenn man(n) zu blöde ist zu verhüten,dann sollte er sich später nicht beklagen. ich finde es zudem verantwortungslos mein kind nicht angemessen zu unterstützen. hut ab vor allen männern, die den vollen unterhalt zahlen, selbst nur butterbrote essen und sich tag und nacht abrackern, auch für volljährige kinder.

alles andere steht hier nicht zur debatte ( zumindest nicht für mich)

mein tipp, zum anwalt und das so schnell wie möglich. ansonsten überprüfen lassen inwiefern das arbeitsamt unterstützt, und die holen es sich dann ganz schnell vom kindsvater. denn bei solchen sacxhen sind die schnell dabei beim pfänden. denen sind sonstige schulden auch egal. deren argument: umschulden,niedrige ratenzahlung des kredits, denn unterhalt hat immer vorrang.

lg anjuli

Hallo,

ich weiss leider nicht wo dein Bruder lebt, aber nach den Unterhaltsleitlinien für Süddeutschland beträgt der UnterhaltsBEDARF deines Bruder 600,00 € im Monat, davon wird erst mal die Ausbildungsvergütung abgezogen, und was übrig bleibt ist der Anspruch deines Bruders, gegen seine ELTERN (Vater UND Mutter)
Der Unterhalt errechnet sich also nicht allein aus dem Einkommen des Vaters. Auch Boris Becker müsste hier nicht mehr zahlen!

Wenn ein Unterhaltstitel aus früheren Zeiten vorliegt, geht damit zu Rechtsanwalt und lasst zumindest diese Summe sofort pfänden und versucht gleichzeitig diesen Titel auf die höhere Summe vor Gericht abändern zu lassen
mfg
Jule

wer hat denn das berechnet? ich würde meinen, da der sohn
volljährig ist und die mutter - was die fürsorgepflicht angeht

  • rein gar nichts mehr mit ihm zu schaffen hat, steht ihm sein
    kindergeld ganz allein zu.

Mit dieser Meinung stehst du sicher nicht alleine da. Allerdings sehen es die Regelungen das ALG2 leider anders. Kindergeld wird als Einkommen angerechnet.

Gruß Ivo

Mit dieser Meinung stehst du sicher nicht alleine da.
Allerdings sehen es die Regelungen das ALG2 leider anders.
Kindergeld wird als Einkommen angerechnet.

Aber auch erst seit neuestem, und bei müttern die Unterhaltsvorschuß bekommen wird das kindergeld auch nochmal zur hälfte abgezogen … die kriegen dann im endeffekt noch geld weggenommen.
machnmal kann man echt nur den kopf schütteln.

Hallo Michael,

ich würde meinen, da der sohn
volljährig ist und die mutter - was die fürsorgepflicht angeht

  • rein gar nichts mehr mit ihm zu schaffen hat, steht ihm sein
    kindergeld ganz allein zu.

Das ist falsch. Das Kindergeld wird nur in Ausnahmefällen direkt an das Kind ausgezahlt. Es müsste glaubhaft machen, dass seine Eltern ihren Unterhaltsverpflichtungen ihm gegenüber nicht oder nur zu einem ungenügenden Teil nachkommen. Vorher müssen auf alle Fälle dazu auch noch die Eltern gehört werden.

Grüße
Jana

Man merkt sofort, wer hier Männlich ist.
95% der Männer denken so wie ihr schreibt und das ist sooo arm.
Der Spruch „10 minuten reiten,…“ zeigt nicht nur wie unwichtig euch das lebn eurer eigenen Kinder ist bzw. wie sie unterhalten werden sollen(nur nicht von euch), sondern auch wie naiv und egoistisch ihr ins leben schreitet und die kinder,die nichts dafür können, in ein Gesellschaftsschicht reinpresst, woraus sie sich dank euch erstmal befreien müssen, bevor sie unbeschwert leben können.Ich glaube die wenigsten von Euch hatten ihr leben mit 18 soweit im griff, das sie auf keinerlei hilfen angewiesen waren.
Wer reiten kann, der kann auch zahlen, wer sich davor drück ist für mich ein dummes armes sch…
Im selbstmitleid wollt ihr versinken, wobei die Frauen das ganze leben die schwierigeren arbeiten geleistet hat.Vom Kinderkriegen bis hin zu erziehung und in die richtige bahn geleiten.
Naja…

Hallo Aileen,

der Vater meines Bruders hat bis zum 18. Lebensjahr 251,00
Unterhaltszahlungen geleistet. Nun war er der Meinung, die
bräuchte er dann(nach dem 18. Lebensjahr) nicht mehr zu zahlen
und hat sich an das Jugendamt gewendet.

Da liegt er mit seiner Ansicht nicht ganz falsch. Grundsätzlich besteht eine Unterhaltspflicht nur gegenüber minderjährigen Kindern. Gegenüber volljährigen Kindern müssen jedoch bestimmte Umstände vorliegen, aus denen sich eine Bedürftigkeit (= Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber den Eltern) ergibt. Dass er sich an das Jugendamt gewendet hat, war ein berechtigter Schritt.

Nach seinem Einkommen und alle anderen zu berücksichtigenden
Punkten, soll er nun 394,- zahlen.Er hat sich praktisch ins
eigene Fleisch geschnitten, denn so hätte es sicherlich
niemand gemerkt.

Was nicht unbedingt Sinn der Sache ist. Aber von nun an wird die Bedürftigkeit des Kindes (also Deines Bruders) in regelmäßigen Abständen überprüft werden; er ist in der Beweispflicht.

Er hat nun einmal nur 250 euro gezahlt und einmal sogar nur
150€, anstatt die 394€.
Er hat wohl einen Anwalt eingeschaltet und sieht partue nicht
ein mehr geld zu zahlen.Er behauptet sogar noch ganz frech, er
hätte die ganzen Jahre zuviel gezahlt.

Was er verbal behauptet, ist das eine, aber dass den Anwalt muss er einschalten, wenn er erfolgreich gegen die Unterhaltsberechnung des Jugendamtes vorgehen will. Sein Ziel ist ja vermutlich ein neuer Unterhaltstitel.

Mein Bruder ist 18, in der Ausbildung(2.Lehrjahr) und hat
seine eigene Wohnung, wo nun schon Mietrückstände sind.
Sein Vater beklagt Schulden und Kredite(Auto,pleite gegangene
Gaststätte…)

Ausbildungsvergütung wird im Übrigen auf den Unterhalt angerechnet. Was ist denn mit der Mutter? Sie ist genauso für den Unterhalt des Jungen zuständig. Und zwar in einer gänzlich anderen Form als zu Zeiten, als er noch minderjährig war. Auch sie könnte jetzt zu Barunterhalt verpflichtet werden. Da gibt es Unterschiede.

Meiner Meinung nach ist zb.ein Auto ein
Luxusgüter.

Das sind Meinungen und keine Grundlagen. Über die Wohnung gleich mit 18 Jahren könnte man genauso streiten. ABER: Wenn da Lösungen hersollen, müssen die Fakten pragmatisch aufgeschlüsselt werden. Der Mann hat ein Auto - na und? Er lebt wie andere auch. Es geht hier nicht um seinen finanziellen Ruin, erst recht nicht um ein Abwägen des einen gegen das andere. Es geht hier um eine seriöse Berechnung eines Unterhaltsanspruches des Kindes gegen beide Eltern.

Unterhaltszahlungen gehen vor jeden
Kredit,oder?

Das ist eine zu pauschale Aussage. Ich bin da nicht so der Fachmann, aber ich meine, dass das bei zum Beispiel Gehaltspfändungen zugunsten minderjähriger Kinder so gehandhabt wird. Allerdings gibt es ja auch Verjährungsfristen (30 Jahre?)…

Meine Mutter hat sogar einen Unterhaltstitel(oder
wie man das nennt).

Der Titel gilt nur bis zur Volljährigkeit des Kindes, steht auch genau drauf, wie viel von wann bis wann zu zahlen ist.

Sein Vater verdient rund 1600 Netto im
Monat.

Reich ist er also nicht…

Die Unterhaltsberechnung ist also völlig angemessen und
liegt noch weit über dem Eigenbedarf von 1000€.

Es gibt da ja auch noch den Schonbetrag, er muss auch in der Lage sein, für seine eigene Altersversorgung Rücklagen zu bilden. Du kannst und wirst hier keine detaillierte Berechnung erhalten. Da sollten die Gerichte bzw. Jugendämter entsprechend tätig werden.

Mein bruder hat
sich nun einen Termin beim Anwalt geholt, aber bis es zum
Prozess kommt dauert es sicher lange und woher will dann sein
Vater ie ganzen Rückstände zahlen?.Was können wir tun?

Er sollte sofort an seinen Vater und seine Mutter Auskunftsersuchen schicken, also in einem Brief die Offenlegung über Einkünfte und Vermögen verlangen. Gleichzeitig sollte er sofort auf Belege z. B. vom Arbeitgeber bestehen. Die Schreiben sollten eine angemessene Frist enthalten, vier Wochen vielleicht.

Dann würde ich an seiner Stelle zum zuständigen Familiengericht gehen und mich eingehend beraten lassen, das ist also das Familiengericht, das für den Wohnsitz Deines Bruders zuständig ist.

Viele Grüße (und ruhig Blut, jeder will leben, oder?)

Jana

Hallo Looza,

Aber auch erst seit neuestem, und bei müttern die
Unterhaltsvorschuß bekommen wird das kindergeld auch nochmal
zur hälfte abgezogen … die kriegen dann im endeffekt noch
geld weggenommen.

Unterhaltsvorschussleistungen gibt es nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und maximal sechs Jahre lang. Greift also in diesem Falle hier überhaupt nicht.

Viele Grüße
Jana *tschuldigung-für-einmischung*

Hallo Aileen,

dein Ausgangsposting war schon recht emotional geschrieben, das zweite noch mehr. Du hast deine Sicht geschildert, aber den Hintergrund, der zu dieser Situation führte, läßt du offen. Daher kann man nur darüber spekulieren. Versetze dich mal in die Lage eines Mannes, der sein Kind seit Jahren nicht mehr gesehen hat. Das Kind ihn auch nicht sehen will, weil die Mutter nur Schlechtes über den Vater redet. Und das Kind der Ansicht ist, der Vater soll zahlen, bis er schwarz wird, ich brauche ja nicht zu arbeiten. (Was ich in den Fall deines Bruders nicht unterstellen will!) Dann kannst du vielleicht die ebenso emotionalen Antworten mancher Männer verstehen.

Aber zurück zu deinem Ausgangsposting:

  1. Einen Kind steht nach dem 18. Geburtstag ein Gesamtunterhalt von 600,-€ zu, von dem seine Einkünfte und das Kindergeld abgezogen werden. Den Rest tragen beide Eltern gemäß ihren Einkommensverhältnissen, d. h., derjenige, der mehr verdient, zahlt auch mehr. In dem Fall deines Bruder wäre dies also 600,-€ minus 154,-€ Einkommen minus 77,-€ Kindergeld (falls der Mutter die Hälfte zustände, was ich aber nicht glaube). Dann verbleibt eine Restsumme von maximal 364,-€. Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld bzw. sonstige Zahlungen wie z. B. Trinkgeld, Gratifikation usw. zählen ebenfalls als Einkommen, sowohl von deinem Bruder als auch vom Vater und fliessen in die Berechnung mit ein. Da eure Mutter als ALGII-Empfängerin nicht leistungsfähig ist, muss der Vater die komplette Summe bezahlen. Aber, und da liegt der Hase im Pfeffer, wenn er ebenfalls leistungsfähig ist. Und da kommen wir zu
  2. Ein Auto als Luxus zu bezeichnen, hängt stark vom Wagentyp ab. Die meisten brauchen ein Auto, um überhaupt ihren Beruf ausüben zu können. Einfache Rechnung: Kein Auto = keine Arbeit = kein Unterhalt!
    Es muss aber auch kein Porsche oder Ferrari sein, ein günstiger Kleinwagen tut es in der Regel auch. Diese Kosten werden üblicherweise auch bei Gericht anerkannt. Erst bei Mangelfallberechnungen kommen manchmal andere Urteilssprüche.
  3. Die Schulden können durchaus vor den Unterhalt gehen. Wenn sie „eheprägend“ sind, d. h. während der Ehe oder durch die Trennung bedingt entstanden, werden sie vor dem Unterhalt vom verfügbaren Einkommen abgezogen. Daher kann der Zahlbetrag des Vaters durchaus sinken.
  4. Die Zahlungspflicht der Eltern ist auch nicht unendlich. Warum z. B. benötigt dein Bruder eine eigene Wohnung? Könnte er nicht auch bei der Mutter bzw. dem Vater wohnen. Den Barunterhalt kann man nach Absprache durchaus in Form von Naturalien wie eigenes Zimmer in gemeinsamer Wohnung, Essen, Waschen, Putzen etc. erbringen. Auch in einer intakten Familie kann ein Kind nicht so ohne weiteres ausziehen und von den Eltern Unterhalt verlangen, wenn diese ihn nicht leisten können.

Du hast nichts über das Verhältnis deines Bruders zu seinem Vater geschrieben. Reden sie miteinander oder lassen sie nur die Anwälte aufeinander los? Vielleicht wäre ein gemeinsames Gespräch, in dem jeder seine Seite und Möglichkeiten schildert, ein Weg, eine Lösung zu finden, ohne Antwälte und Gerichte zu bemühen, die schließlich auch nur eines wollen: Unser Bestes, nämlich unser Geld. *g*

Übrigens hat der Vater nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Dein Bruder muss Auskunft über Einkünfte und Ausbildungsstand geben. Und nach der Ausbildung bzw. bei deren Abbruch sind die Eltern nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet. Ausnahme: Eine Weiterbildung oder Studium im gleichen Berufszweig, z. B. Netzwerktechniker gelernt und danach Informatik studiert, aber nicht Elektriker gelernt und danach Soziologie studieren.

Viele Grüße
Jekyll

6 „Gefällt mir“

Wenn ein Unterhaltstitel aus früheren Zeiten vorliegt, geht
damit zu Rechtsanwalt und lasst zumindest diese Summe sofort
pfänden und versucht gleichzeitig diesen Titel auf die höhere
Summe vor Gericht abändern zu lassen

Hallo Jule,

ich glaube nicht, dass dies so einfach ist. Der Titel ist eigentlich für die Zeit bis zur Volljährigkeit gedacht. Danach muss das Kind einen Titel ggf. gegen beide Eltern erwirken. Wenn die Mutter im Namen des Kindes pfändet, kann der Schuß nach hinten losgehen, da sie dazu nicht mehr berechtigt ist. Der Rechtsanwalt kann dazu beraten, aber die Pfändung läuft übrigens über den Gerichtsvollzieher.

Abgesehen davon wäre es doch besser, erstmal ein Gepräch zu suchen, bevor ich mit der Pfändungskeule komme. Eine Pfändung kann ziemlich üble Folgen für den Gepfändeten haben, da wären z. B. Einzug von ec- und Kreditkarten, kein Mobilfunkvertrag außer Prepaid usw., was mit einem Schufa-Eintrag so alles passieren kann. Und je nach Arbeitgeber ist sein Job in Gefahr. Lohnpfändungen machen Arbeit und sind nicht gerne gesehen. Und mit einer bestehenden Lohnpfändung einen neuen Job zu bekommen, ist heutzutage fast aussichtslos.

Viele Grüße

Jekyll

…o.k., dann gebe ich hier mal auch noch meinen „Senf“ dazu: Ich (männlich) wurde vor Jahren geschieden. Habe 2 Kinder, die bei der Mutter blieben, da wir ein Haus gebaut hatten. Ich habe immer den korrekten Unterhalt gezahlt! Meine Kinder wurden von ihrer Mutter gegen mich beeinflusst. Die Kontakte blieben aus. Ich war also ein „Zahlvater“. Ich hatte meinem Sohn dann eine Lehrstelle besorgt, nachdem er die Hauptschule nicht geschafft hatte. Er hat es vebockt. Somit stand er auf eigenen Füssen. Meine Tochter hatte es mit den Jungs. Erst Liebeskummer in der Schulzeit, mit dem Erfolg, dass sie nicht versetzt wurde. Ergab für mich Unterhaltsmehrleistung von ca. 5000 DM. Dann hatte sie die Schule geschafft. Während der Lehre: Liebeskummer. Ergebnis: Lehre geschmissen, andere Lehre begonnen. Resultat für mich: ca. 5000 DM weitere Unterhaltsmehrleistung. Die Krönung aber war, dass sie mich verklagte, weil ich angeblich zu wenig Unterhalt zahlen würde. Ergebnis: die Richterin stellte fest, dass ich zu viel gezahlt habe und das Verhältnis zu meinen Kinder ist zerstört!
Soviel hier zu der weiblichen (Nehmer-)Fraktion!

Gruß jetme

Hi Jetme,

Soviel hier zu der weiblichen (Nehmer-)Fraktion!

Ich wusste gar nicht, dass Kinder immer weiblich sind *grübel*…

Jana

Damit meine ich so Vertreter wie z.B.: Aileen + Anjuli

Gruß jetme

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Hi,

Damit meine ich so Vertreter wie z.B.: Aileen + Anjuli

Es geht aber trotzdem IMMER um die Kinder und nicht um die Ausfechtung von Machtkämpfen aufgrund charakterlicher Defizite.

Und auch in Deinem Fall höre ich eigentlich nur Enttäuschung und Bitternis heraus. Was sollen die Vorwürfe gegenüber Deinen Kindern denn bedeuten? Hast Du etwa ein Recht, ihr Leben zu planen? Es ist doch ihre Sache, sich so zu entwickeln, wie sie es für richtig halten. Nun entsprechen sie nicht dem, was Du Dir als Ideal vorgestellt hast und suggerierst gleichzeitig, dass damit die Geldausgabe in den Sand gesetzt ist. Das ist genauso arm, finde ich.

Für Dich ist es vielleicht eine bittere Erkenntnis. Hat aber mit Deiner Verantwortung überhaupt nichts zu tun. Ein Kind hat sich nicht ausgesucht, in die Welt gesetzt zu werden. Und es hat genauso gut ein Recht auf Essen und Trinken und Chancengleichheit, egal ob es sich elternkonform entwickelt, behindert ist oder im gesellschaftlichen Sinne ein „Versager“.

Aber da trage ich wohl Eulen nach Athen.

Grüße
Jana