Hallo Aileen,
der Vater meines Bruders hat bis zum 18. Lebensjahr 251,00
Unterhaltszahlungen geleistet. Nun war er der Meinung, die
bräuchte er dann(nach dem 18. Lebensjahr) nicht mehr zu zahlen
und hat sich an das Jugendamt gewendet.
Da liegt er mit seiner Ansicht nicht ganz falsch. Grundsätzlich besteht eine Unterhaltspflicht nur gegenüber minderjährigen Kindern. Gegenüber volljährigen Kindern müssen jedoch bestimmte Umstände vorliegen, aus denen sich eine Bedürftigkeit (= Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber den Eltern) ergibt. Dass er sich an das Jugendamt gewendet hat, war ein berechtigter Schritt.
Nach seinem Einkommen und alle anderen zu berücksichtigenden
Punkten, soll er nun 394,- zahlen.Er hat sich praktisch ins
eigene Fleisch geschnitten, denn so hätte es sicherlich
niemand gemerkt.
Was nicht unbedingt Sinn der Sache ist. Aber von nun an wird die Bedürftigkeit des Kindes (also Deines Bruders) in regelmäßigen Abständen überprüft werden; er ist in der Beweispflicht.
Er hat nun einmal nur 250 euro gezahlt und einmal sogar nur
150€, anstatt die 394€.
Er hat wohl einen Anwalt eingeschaltet und sieht partue nicht
ein mehr geld zu zahlen.Er behauptet sogar noch ganz frech, er
hätte die ganzen Jahre zuviel gezahlt.
Was er verbal behauptet, ist das eine, aber dass den Anwalt muss er einschalten, wenn er erfolgreich gegen die Unterhaltsberechnung des Jugendamtes vorgehen will. Sein Ziel ist ja vermutlich ein neuer Unterhaltstitel.
Mein Bruder ist 18, in der Ausbildung(2.Lehrjahr) und hat
seine eigene Wohnung, wo nun schon Mietrückstände sind.
Sein Vater beklagt Schulden und Kredite(Auto,pleite gegangene
Gaststätte…)
Ausbildungsvergütung wird im Übrigen auf den Unterhalt angerechnet. Was ist denn mit der Mutter? Sie ist genauso für den Unterhalt des Jungen zuständig. Und zwar in einer gänzlich anderen Form als zu Zeiten, als er noch minderjährig war. Auch sie könnte jetzt zu Barunterhalt verpflichtet werden. Da gibt es Unterschiede.
Meiner Meinung nach ist zb.ein Auto ein
Luxusgüter.
Das sind Meinungen und keine Grundlagen. Über die Wohnung gleich mit 18 Jahren könnte man genauso streiten. ABER: Wenn da Lösungen hersollen, müssen die Fakten pragmatisch aufgeschlüsselt werden. Der Mann hat ein Auto - na und? Er lebt wie andere auch. Es geht hier nicht um seinen finanziellen Ruin, erst recht nicht um ein Abwägen des einen gegen das andere. Es geht hier um eine seriöse Berechnung eines Unterhaltsanspruches des Kindes gegen beide Eltern.
Unterhaltszahlungen gehen vor jeden
Kredit,oder?
Das ist eine zu pauschale Aussage. Ich bin da nicht so der Fachmann, aber ich meine, dass das bei zum Beispiel Gehaltspfändungen zugunsten minderjähriger Kinder so gehandhabt wird. Allerdings gibt es ja auch Verjährungsfristen (30 Jahre?)…
Meine Mutter hat sogar einen Unterhaltstitel(oder
wie man das nennt).
Der Titel gilt nur bis zur Volljährigkeit des Kindes, steht auch genau drauf, wie viel von wann bis wann zu zahlen ist.
Sein Vater verdient rund 1600 Netto im
Monat.
Reich ist er also nicht…
Die Unterhaltsberechnung ist also völlig angemessen und
liegt noch weit über dem Eigenbedarf von 1000€.
Es gibt da ja auch noch den Schonbetrag, er muss auch in der Lage sein, für seine eigene Altersversorgung Rücklagen zu bilden. Du kannst und wirst hier keine detaillierte Berechnung erhalten. Da sollten die Gerichte bzw. Jugendämter entsprechend tätig werden.
Mein bruder hat
sich nun einen Termin beim Anwalt geholt, aber bis es zum
Prozess kommt dauert es sicher lange und woher will dann sein
Vater ie ganzen Rückstände zahlen?.Was können wir tun?
Er sollte sofort an seinen Vater und seine Mutter Auskunftsersuchen schicken, also in einem Brief die Offenlegung über Einkünfte und Vermögen verlangen. Gleichzeitig sollte er sofort auf Belege z. B. vom Arbeitgeber bestehen. Die Schreiben sollten eine angemessene Frist enthalten, vier Wochen vielleicht.
Dann würde ich an seiner Stelle zum zuständigen Familiengericht gehen und mich eingehend beraten lassen, das ist also das Familiengericht, das für den Wohnsitz Deines Bruders zuständig ist.
Viele Grüße (und ruhig Blut, jeder will leben, oder?)
Jana