Unterhaltszahlungen wegen Kurzarbeit anpassen?

Hallo Julia,

keine Ahnung wo her deine Verbitterheit kommt.

Doch du soltest wissen das meine Ex halbtags Arbeitet und selbst ein Einkommen von ca 2000,00 € hat inkl. Kindergeld bezieht.

Obendrein verlangt sie Miete von Ihrem Freund.

Das ist ein Bänker denken.
Ich bin bestimmt keiner der sich nicht um seine Sohn kümmert.
Ich würde Ihn auch öfter nehmen, aber ich darf von Ihr aus nicht.
Dein ganzer Komentar ist unsachlich und verbittert.

Es tut mir leid für dich, wenn du schlechte Erfahrungen gemacht hast!

Doch, bitte nehm nicht mich, wenn du dein Frust kunt tun willst.

Gruß schupsi

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Du scheinst diese Mutter und ihre Familie ja sehr gut zu kennen.

Wenn die Rahmenbedingungen so sind, wie du hier Häppchenweise herausgelassen hast, dann dürfte da sehr wohl Nachbesserungsbedarf sein. Wenn deine Ex über ein höheres Einkommen als du verfügt, dann dürfte zumindest mal der Ehegattenunterhalt vom Tisch sein. (Wie schon mal angesprochen: Vorausgesetzt, deine angebliche Immobilien-Nullnummer (sprich kein Einkommen aus Immobilien) stimmt! Allerdings könnte das über den Daumen hinkommen, wenn man deine Angaben zu deinem derzeitigen Einkommen (=Kurzarbeitergeld) nimmt, auf das eigentliche Gehalt hochrechnet und die Düsseldorfer Tabelle daneben legt).

Mit der Prozesskostenhilfe dürfte knapp werden. Grundsätzlich sind Immobilien aber kein Ausschlusskriterium.
http://www.sueddeutsche.de/immobilien/405/333261/text/

Im Zweifel hilft, noch einmal beim Anwalt nachbohren bzw. sich an einen wirklich spezialisierten Anwalt zu wenden. Leider gibt es so viele Anwälte, dass nicht wenige von diesen alles mögliche annehmen, ohne wirklich im Fachgebiet spezialisiert zu sein.

LG Petra

Hallo,

die Höhe des Kindesunterhaltes wegen der Kurzarbeit anzugreifen halte ich nach wie vor für nicht erfolgsversprechend.

Du kannst ihn aber wegen des eigenen Vermögens des Kindes angreifen. Seinen Vermögensstamm wird es dabei nicht verwerten müssen, aber die Zinsen könnten (Betonung: KÖNNTEN) anrechenbar sein.

Du hast relativ gute Chancen den Ehegatten bzw. Betreuungsunterhalt anzugreifen.

Wegen diesem nachrangigen Unterhalt bist DU nicht verpflichtet Deinen Vermögensstamm (also die Immobilien) anzugreifen. Die rechtliche Situation wäre so, dass die Mutter erst mal unterhaltsbedürftig sein muss um Unterhalt zu kassieren.

Bedürftig ist sie nicht, wenn sie eigenes Vermögen hat, das sie selber verwerten kann. Ihre Zinseinkünfte müssen z. B. auch als ihr Einkommen gewertet und auf Deine Unterhaltspflicht angerechnet werden.

Such Dir einen vernünftigen Anwalt (scheint Deine bisherige nicht zu sein) und greife die Sache von der richtigen Seite aus an.

Übrigens, dass Du die Immobilien auf Kosten Deiner Gesundheit bewohnbar gemacht hast, ist nicht das Wichtige und wird vom Richter u. U. als Stimmungsmache angesehen.

Irgendwie bezweifle ich, dass bei den früheren Verfahren alles Wichtige benutzt wurde um den Unterhalt richtig zu errechnen - falls z. B. ihre Zinseinkünfte (Aktiengewinne usw. usw.) nicht angerechnet wurden.

Wegen dem Alter des Kindes hast Du auch die Möglichkeit den Unterhalt von ihr korrigieren zu lassen.

Noch ein Hinweis: Sie selber ist barunterhaltspflichtig - trotz ihrer Kinderbetreuung - wenn sie mindestens das Doppelte verdient von Dir.

Hättest Du die Frage mit den wichtigsten Informationen (die ja teilweise erst nachgeliefert wurden) in Allgemeinen Rechtsfragen gestellt, wären Dir viel Polemik, Unwissen und Angiftungen erspart geblieben.

Gruß
Ingrid

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Hallo,

keine Ahnung wo her deine Verbitterheit kommt.

Nee nee, so läuft das nicht mein Lieber. Über solche Antworten kann ich ja nur schmunzeln. Das ist so die typische Reaktion hier im Forum, wenn sich einer getroffen fühlt, weil ein Kommentar in eine ganz unbequeme Richtung ging.

Aber gerne darfst du mir genau zitieren, welche meiner Aussagen, die nur Tatsachen darstellen, in deinen Augen „unsachlich und verbittert“ sind. Ich bin gespannt!

Hast du dich denn schon einmal gefragt, wieviel die tägliche Arbeit und Zeit, die deine Frau für euer gemeinsames Kind aufwendet, in Geld wert sind? Aber das ist ja in deinen Augen „Bänker-Denken“.

Über die Gründe, warum du deinen Sohn nicht öfter nehmen „darfst“, könnten wir hier nur spekulieren, vielleicht wäre es nicht ganz unwichtig. Aber das würde wohl zu sehr ausufern und vom Thema wegführen.

Letztlich habe ich meine 2cts dazu geschrieben, weil es mich immer staunen lässt, mit welcher Selbstverständlichkeit der Unterhalt eines Kindes gekürzt werden soll, was letztlich ja einfach nur bedeutet, die Kosten auf den/die Andere/n abzuwälzen, denn das Kind kostet immer gleich viel (bzw. immer mehr). Und in der Regel ist derjenige dann auch die Person, die auch noch die Betreuungsarbeit zu 90 % alleine hat.

Und du bist offenbar recht vermögend, auch wenn du das runterredest.
Es bleibt dir außerdem unbenommen, dir eine Freundin in die Wohnung zu nehmen und von der Miete zu verlangen…*ironie*)

Gruß,

Julia

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Hallo Ann und Petra,

Gleichwohl habe ich aber so meine Zweifel, dass da mehrere
Immobilien nun wirklich gar nichts abwerfen sollen…

Ich weiß, daß neulich hier in Deutschland einen Urteil gefallen ist, der wie folgt entschieden wurde:

Eine Frau klagte vor Gericht wegen der Pflegekosten ihrer Mutter in einem Pflegeheim. Die Tochter besaß ein Haus mit 6 gemieteten Wohnungen. Um für das Geld für die Pflege aufzukommen (wenn ich mich recht entsinne, war die Mutter beim Gerichtsverhandlung schon tot und das Geld waren die offenen Beträgen, die des Heimes zustanden), hätte sie das Haus verkaufen müssen. Sie sagte aber, daß dieses Haus eine Art „Altersvorsorge“ für sich selbst war. Das Gericht entschied, daß dies unzumutbar war und somit das Eigentumshaus NICHT zu verkaufen brauchte. Sozusagen blieb das Pflegeheim auf die Pflegekosten der Mutter sitzen.

Kennt wirklich keiner diesen Fall?

Schöne Grüße,
Helena

Abend!

Deine Frau hat sich bei der Geburt auch ihren
Beckenboden kaputt gemacht.

Ich wußte gar nicht das Frauen kaputt gehen wenn sie ein Kind
bekommen. Wie machen das denn solche die mehr als ein Kind haben?

Fragende Grüße
Stefan

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Guten Morgen,

nun, man kann nicht einfach irgendein Urteil halb zitieren und auf einen völlig anderen Fall ummünzen!
Zunächsteinmal müßtest Du das Aktenzeichen nennen, damit man das Urteil, insbesondere der Begründung!!!, komplett lesen und bewerten kann. Als nächstes ist wichtig, ob beide Fälle irgendwie vergleichbar wären, was ich stark bezweifele. (bei dem einen geht es um ein minderjähriges Kind, welches versorgt werden muß, bei dem anderen um erwachsene Eltern!) Dann ist es wichtig, in welcher Instanz dieses Urteil entschieden wurde und ob Berufung/Revision zulässig ist. usw, usw.
Du siehst, so einfach ist es nicht!
Nebenbei: ich hatte den Einwand mit dem Wohneingentum so verstanden, dass der Fragesteller neben seinem Kurzarbeitergeld wohl auch Mieteinnahmen erzielt und sich die Frage stellt, ob er nicht dadurch so viel verdient, dass er oberhalb des Existenzminimums lebt. Von Verkaufen war doch gar nicht die Rede!

VG

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Guten Morgen,

Guten morgen auch!

Zunächsteinmal müßtest Du das Aktenzeichen nennen, damit man
das Urteil, insbesondere der Begründung!!!, komplett lesen und
bewerten kann. Als nächstes ist wichtig, ob beide Fälle
irgendwie vergleichbar wären, was ich stark bezweifele. (bei
dem einen geht es um ein minderjähriges Kind, welches versorgt
werden muß, bei dem anderen um erwachsene Eltern!) Dann ist es
wichtig, in welcher Instanz dieses Urteil entschieden wurde
und ob Berufung/Revision zulässig ist. usw, usw.
Du siehst, so einfach ist es nicht!

Alles was dun sagst in aller Ehren, aber das alles kenne ich nicht. Und schlich und ergreifend, weil ich das damals in den Nachrichten per Radio gehört habe.

Ob hier das umgemunzt werden kann oder nicht, keine Ahnung. Ich bin kein Jurist. Und gerade deshalb habe ich ja gefragt ob sich wirklich keiner daran erinnert. Ziel dieser frage war, genau das zu bekommen was du forderst, nämlich, daß jemand (und wenn es nur der Rechtsanwalt des UPs ist) das alles weiß. Ich kann das nicht.

Es liegt ganz sicher nicht auf mir zu beurteilen ob oder in wie fern einen Gerichtsurteil bindend ist oder nicht.

Schöne Grüße,
Helena *die sich eher auf die Antworten bezog, die behaupteten daß jemand der Inmobilien besitzt auch zahlen kann und muss. Unter anderen auch Du.*

WOW… grosses Kino ohne die die Lebensumstände der einzelnen Personen zu kennen… ich bin stolz auf dich *ironie aus*

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Hallo Julia,

du willst wissen wo du unsachlich bist?

Deine Spekulation weißt genau darauf hin das du mich, in einer Schblade steckst, wo ich nicht hin gehöre.

Du bist so voll von Vorurteile. Wer gibt dir das Recht, über mich eine Vermutung anzusprechen?
Du kennst mich überhaupt nicht! Du nicht!!!

Ich hab kein Problem mit Menschen die eine andere Meinung haben und mit mir sachlich darüber diskutieren.

Abber du, stembelst mich ab nach dem Moto „Männer sind Schweine“.

Ich stimme dir sicherlich zu das sie viel Zeit und liebe in unserem gemeinsammen Sohn hinein steckt.
Doch ich hab Ihn nicht weniger lieb und ich versuche auch so weit es mir möglich ist ihn aufs Leben mit vor zu bereiten.
Ich gehe genauso mit Ihm zum Arzt, auf Elternabend, auf Ausflüge, und in den Urlaub.

Du hast gar keine Ahnung wie weh es tut, wenn mei eigener Sohn zu meiner Ex-Frau Ihren Freund „Papa“ sagt.

Na komm, jetzt hab ich dir wieder einen Grund gegeben ein Vorurteil zu fällen.

Zitat:
Alles was du für deinen Sohn tust ist, dass du monatlich 440 EUR überweist.
Das ist nicht richtig! 300.-€ für meinen Sohn, und 140.-€ für meine Ex.

Vielleicht hilft dir direckter Vergleich von den Einnahmen beider Parteien.
Nach dem ich Kurzarbeit würde ich für mich nur noch 960.- € zum leben haben. Zum Vergleich hat sie mit meine Zahlung ca. 2440.- €
zur verfügung.

Aber, das ist ja Fair, deiner Meinung nach!

Meine Immobilien sind voll finanziert, ohne eigen Kapital.
Eine Vollfinazierung folgt eine Tilgung.

Wenn ich Glück habe fällt vielleicht 100,00 € gewinn ab.
Diese 100.- € sind aber Rücklagen für Instandhaltungskosten.

Jemand der eine Ahnung von der Materie hat würde sagen es geht 0 auf 0 auf.

Der einzige Vorteil den ich habe ist: Meine Mieter zahlen mir mein Haus ab.
Und irgendwann in ca. 20 Jahren, hab ich keine Schulden mehr.
Das ist es die Ergänzung für meine fehlende Rente.

Es ist ein gewisses Risiko dabei! Aber, der nichts wagt, der nichts gewinnt.

Es wäre alles gut gegangen wenn die doofe Weltwirtschaftskriese nicht gewesen wäre.

Doch nun, bin am existens Minimum und meine Frau steht mit 2440.- pro Monat gut da.

Und wenn du das fair findest, dann brauch ich mich mit dir nimmer Unterhalten!

Es gibt Bänker die sich verspäkuliert haben an der Börse und genau wegen solche Bänker, haben wir eine Weltwirtschaftskriese.

Du wärst bestimmt auch ein guter Bänker geworden!

Eine lieben Gruß

Harald

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Hi!

Wie machen das denn solche die mehr als ein Kind
haben?

Per Kaiserschnitt natürlich!

*duckundwech*
Guido

Hey hallo,

ich versuch es euch mal vor zu rechnen.

Ich besitze 3 Wohnung von denen ich Mieteinnahmen habe.
Meine gesamten Mieteinnahmen beträgt 730.-€
Meine gesamten Ausgaben beträgt 630.-€
Es bleiben ca 100.- € Gewinn.
Doch jeder der sich mit Vermieten und Verpachten auskennt weiss, das nicht alle Instandhaltungskosten auf dem Mieter umlegbar sind.
Renovierungsarbeiten wie zum Beispiel: Malerarbeiten (Fasade uvm).
Es erforfert eine gewisse Rücklagen om die Objekte in Schuß zu halten.
Der einzige Vorteil den ich bei habe ist: Meine Eigenleistung und in ca 20 Jahren ist das meine Riesterrent.
Doch z.Z. gibt meine Immobilie noch keinen Gewinn ab.
Vielleicht auch weil ich nicht überteuert bin!
Mein Mietspiegel ist sozial orentiert.
Gewiss würde ich mehr für meine Wohnungen verlangen können.
Doch, wer will meine solitarität gegenüber Sozialschwache in Frage stellen?
Irgendwie kann ich mir nicht hefen, der Sozialstaat ist nur Auslegungssache. Selbst Schuld, wenn du nicht mehr verlangst…!
Einer der sozial eingestellt ist, wird noch bestraft!
Dabei, bin ich doch Deutschland!
Das ist Deutschland!

Einen lieben Gruß

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ot

Hi!

Wie machen das denn solche die mehr als ein Kind
haben?

Per Kaiserschnitt natürlich!

genau!

dann ist endlich ALLES kaputt :sunglasses:

und dann braucht ER auch nicht mehr im erotikbrett meditationsformen zu suchen…

*grins*
tilli

gemach!
hallo baumschubser:

ich gebe dir den rat, duch mit details der berechnung wirklich an einen guten, dir wohlgesonnenen anwalt zu wenden.

hier im forum ist es schwer, ausgewogene antworten zu bekommen, da zwangsläufig

a) nur aufgrund deiner informationen geantwortet werden kann und die sind oft nicht ganz vollständig, wenn man keine romane schreiben möchte

b) das geschriebene beim leser durch den eigenen filter läuft und oft emotional gefärbt ist

du kannst hier allerdings rat holen, wenn du gewissen dinge für dich einordnen möchtest. dann braucht es ein bißchen dickes fell, geschimpf wiederum nicht persönlich zu nehmen, sondern als hinweis darauf, wie man es AUCH sehen könnte.

rechtlich wird die sache sehr viel magerer ausfallen: es werden die zahlen von dir undihr gegenübergestellt und nach deutschem recht ausgewertet.
rücken und beckenboden sind dafür belanglos.

die zeit eurer ehe wird einbezogen. dazu könnte ggf. sian was sagen, sicher aber dein anwalt.

allte gute
tilli

übrigens: ehe es hier randale gibt:

mit „er“ meinte ich „DEN“ mann als solchen, wie beim beckenboden auch die frau „per se“ gemeint war.

also nicht baumschubser und seine frau.

(puh, grad noch gesehen)

tilli

D A N K E
Danke für die einfach nur sachliche Antwort in einem solchen Chaos-Thread!

VG
Guido, der extra auf die Fast-Archivierung gewartet hat…

Hallo,

Vielleicht hilft dir direckter Vergleich von den Einnahmen
beider Parteien.
Nach dem ich Kurzarbeit würde ich für mich nur noch 960.- €
zum leben haben. Zum Vergleich hat sie mit meine Zahlung ca.
2440.- €
zur verfügung.

hier hat sie, wenn Du richtig gerechnet (und den Kindesunterhalt und das Kindergeld als Einnahme der Mutter außen vorgelassen) hast, überhaupt keinen Anspruch auf Unterhalt mehr.

Üblicherweise bekommt ein Unterhaltsberechtigter nur Unterhalt bis zur Höhe an dem sein Gesamteinkommen das Einkommen des Unterhaltszahler nicht übersteigt.

Je nachdem ob die Scheidung schon rum ist oder nicht, hast sogar einen Anspruch auf „Aufstockungsunterhalt“ gegenüber der Exfrau. Wird sich aber nicht durchsetzen lassen, wenn die finanzielle Situation nicht ehebedingt ist.

Der Selbstbehalt für einen Unterhaltszahler gegenüber minderjährigen Kindern ist 900 Euro und gegenüber dem Expartner 1.000 Euro. Also auch von daher entfällt vermutlich der Ehegattenunterhalt.

Da die Mutter mehr als das doppelte verdient, kann sie evtl. auch anteilig zum Barunterhalt herangezogen werden. Vergleiche: BGH Urteil v. 26.10.1983 - IV b ZR 13/82 Fortführung des Senatsurt., NJW 1981, 1559 = FamRZ 1981, 543.

Einem guten Anwalt diese „Ziffernfolge“ des Urteiles des Bundesgerichtshofes geben. Er sollte dieses Urteil in Vollversion bekommen.

Gruß
Ingrid
die immer noch etwas grandelt, weil wichtige Informationen verspätet und nur scheibchenweise auftauchen.

Hallo Stefan,

Ich wußte gar nicht das Frauen kaputt gehen wenn sie ein Kind :bekommen.

Die Frau nicht, der Beckenboden in der Regel schon.

Wie machen das denn solche die mehr als ein Kind
haben?

Sie werden im Laufe ihres Lebens irgendwann inkontinent.

Gruss,

Julia

Hallo,

Deine Spekulation

Welche Spekulation?

weißt genau darauf hin das du mich, in einer
Schblade steckst, wo ich nicht hin gehöre.

Offenbar setzt du dich da selbst rein, ich mach es jedenfalls nicht.

Du bist so voll von Vorurteile.

Welche Vorurteile?

Wer gibt dir das Recht, über
mich eine Vermutung anzusprechen?

Welche Vermutung?

Du kennst mich überhaupt nicht!

Nö, hab ich nie behauptet.

Du nicht!!!

Ganz ruhig bleiben.

Ich hab kein Problem mit Menschen die eine andere Meinung
haben und mit mir sachlich darüber diskutieren.

Schön.

Abber du, stembelst mich ab nach dem Moto „Männer sind
Schweine“.

Tatsächlich? Wo habe das geschrieben? Mir scheint eher, du fühlst dich getroffen.

Doch ich hab Ihn nicht weniger lieb und ich versuche auch so
weit es mir möglich ist ihn aufs Leben mit vor zu bereiten.
Ich gehe genauso mit Ihm zum Arzt, auf Elternabend, auf
Ausflüge, und in den Urlaub.

Ok. Prima. Du hast bisher geschrieben, dass deine Frau da davor ist, dass du mit deinem Sohn zusammen bist. Das widerspricht sich ein bisschen, findest du nicht?

Du hast gar keine Ahnung wie weh es tut, wenn mei eigener Sohn
zu meiner Ex-Frau Ihren Freund „Papa“ sagt.

Gott sei Dank habe ich eine solche Erfahrung noch nicht gemacht, aber das kann ich mir sehr gut vorstellen, dass das SAUMÄSSIG weh tut! Ich würde an deiner Stelle deine Frau bitten, ob sie nicht darauf bestehen würde, dass ihr Freund beim Vornamen genannt wird.

Na komm, jetzt hab ich dir wieder einen Grund gegeben ein Vorurteil zu fällen.

Tatsächlich? Welches denn?

Zitat:
Alles was du für deinen Sohn tust ist, dass du monatlich 440
EUR überweist.
Das ist nicht richtig! 300.-€ für meinen Sohn, und 140.-€ für
meine Ex.

Dann hab ich das falsch verstanden. Also dann 300 statt 440.
Was den Unterhalt für deine Exfrau betrifft, gehe ich mal davon aus, dass es aus irgendwelchen Gründen so korrekt war, als es vereinbart wurde. Wir wissen z.B. nicht, was in den Jahren war, wo ihr noch verheiratet wart, ob da z.B. deine Frau auf Verdienst, Weiterkommen und Altersvorsorge verzichtet hat usw. Ich kann mir gut vorstellen, dass der Unterhalt für sie auf einem anderen Blatt steht.
Aber soweit ich das in Erinnerung habe, ging es um den Unterhalt für dein Kind.

zum leben haben. Zum Vergleich hat sie mit meine Zahlung ca.
2440.- €
zur verfügung.
Aber, das ist ja Fair, deiner Meinung nach!

Was ich nicht fair finde ist, dass du behauptest, SIE habe das Geld, mit dem du dich am Unterhalt für deinen Sohn beteiligst, zur Verfügung. Das hat sie nicht.
Sie verdient 2000 EUR und zahlt davon einen gewissen Teil für den Unterhalt eures Sohnes. Einen weiteren Teil leistet sie durch die Betreuung. Beides zusammen wird mit Sicherheit auch mind. 300 EUR wert sein.
Dein Anteil sind auch 300 EUR.
Ja, das finde ich tatsächlich fair.
Du bist nicht auf einmal weniger verantwortlich für deinen Sohn, nur weil du weniger verdienst. Deswegen isst er auch nicht weniger, und die Heizung wirst du ihm auch nicht abstellen wollen.

Das ist es die Ergänzung für meine fehlende Rente.

Vielleicht ist ja das der Grund für die 140 EUR, weil sie so eine Ergänzung nicht hat? Aber wie schon gesagt, ich denke über die 140 EUR für deine Frau kann man diskutieren, nicht aber über die 300 für deinen Sohn.

Doch nun, bin am existens Minimum und meine Frau steht mitn 2440.- pro Monat gut da.

Merkst du was?
Nicht „deine Frau“ hat 2440 EUR.
„Deine Frau und dein Sohn“ haben 2440 EUR.
Das ist ein Riesenunterschied.

Und wenn du das fair findest, dann brauch ich mich mit dir :nimmer Unterhalten!

Ok.
Tschau.

Du wärst bestimmt auch ein guter Bänker geworden!

Tja, wer weiß?
Das tut aber hier nichts zur Sache.

Julia

1 „Gefällt mir“