Hallo,
Das ist Ermessenssache des Bankmitarbeiters. Gebühren werden meiner Erfahrung nur dann verlangt, wenn die Kontoauszüge vom Kunden weggeschmissen wurden und nun eine Zweitschrift gemacht werden muss. In solchen Fällen kann die Bank Gebühren verlangen und muss der Kunde auch selbst bezahlen.
Meiner Erfahrung nach machen die meisten großen Banken keine Anstalten, die Kontoumsätze der letzten ein, zwei Monate am Schalten kostenlos auszudrucken.:
Ermessenssache des Bankmitarbeiters ist nicht gleich: bei den meisten ist es kostenfrei. Das allein wollte ich damit sagen.
In dem Fall, den ich nannte, sollte allein ein Tagesauszug mit dem aktuellen Kontostand ausgedruckt werden (der vom Automaten nicht ausgespuckt wurde): 5 EURO! Es wurde nichts weg geschmissen…
Im Übrigen sprechen wir von unterschiedlichen Dingen:
Kontobewegungen sind nicht gleich Kontoauszüge!
Kontoauszüge beinhalten immer den Anfangs- und Endbestand.
Der Arge wird es nicht reichen, Kontobewegungen zu sehen, ohne einen Überblick über den Kontostand zu haben.
Hier muss man unterscheiden. Kontobewegungen (und das ist egnau das, was man beim online-banking bekommt, sind KEINE Zweitschriften).
Hier geht es auch überhaupt nicht darum, dass ein Kunde der ARGE Zweitschriften vorlegt, weil er seine Originale nicht mehr hat. Er hat die Originale ja. Es geht darum, wer die Kopien einreicht.
Im Übrigen widersprichst du dir (meiner Meinung nach) selbst:
Das ist Ermessenssache des Bankmitarbeiters. Gebühren werden meiner Erfahrung nur dann verlangt, wenn die Kontoauszüge vom Kunden weggeschmissen wurden und nun eine Zweitschrift gemacht werden muss. In solchen Fällen kann die Bank Gebühren verlangen und muss der Kunde auch selbst bezahlen. :
Warum nicht? Wenn der Kunde eine Zweitschrift bringt, weil die Originalen verschwunden sind.:
Also… oben heißt es: die sind meist kostenpflichtig. Worüber wir diskutieren ist aber, dass man Geld sparen möchte, damit man der ARGE kostenlose Kopien geben kann. Was du hier schreibst, heißt also: kostenpflichtig.
Der UP braucht ja gar keinen Ersatz… er braucht ja nur Kopien…
Und wenn er eh Montag hingehen muss, kann er doch die Originale mitbringen und warten, ob der Beamte kopiert (was er hier im Ort zum Beispiel macht. Und in anderen Fällen ist das ja auch so, wie man aus den Antworten lesen kann).
Ich finde im ÜBrigen auch, dass für jemanden, der seine ganzen Unterlagen in Kopie für die Erstbeantragung von ALGII vorlegen muss, die Zahlung der Kopien durchaus eine finanzielle Belastung sein kann.
Gruß
nochma