guten tag,
es besteht ein umtermietvertrag. die zimmer wurden teilmöbliert vermietet. (TV und schrank im zimmer, sowie küchen- und waschmaschinen mitbenutzung)
als kündigungsfrist wurden 3 monate vereinbart.
der mietvertrag könnte z.B. so lauten, falls das wichtig ist wegen berechnung für die höhe der mietschulden:
die nettomiete incl. NK aus hauptmietvertrag (wasser/abwasser, müll, hausstrom, vers., schornsteinfeger etc.) 300 € monatl.
weitere NK pauschal für warmwasser 2 €, kosten versorgungsbetriebe (gas für heizung und strom) 98 €. eine gesonderte NK erfolgt nicht.
sonst. pauschale NK für möblierung, mitbenutzung haushaltsgeräte, küchenmöbel mit inventar, bereitstellung tv-gerät 30 €.
im febr. wurde zu ende mai aus schwerwiegenden persönlichen gründen (beleidigungen, bedrohungen, beschimpfungen, üble nachrede) gekündigt. die mietschulden betragen wohl noch keine 2 vollen monatsmieten ? (siehe auch /t/komplette-miete-durch-amt-an-vermieter-lang/6053525
räumungsklage geht also noch nicht?
wäre auch finanziell nicht möglich und will man eigentlich auch gerne vermeiden. auch die kosten für einen rechtsanwalt müssten erst mal dem staat aufgebürdet werden, weil der vermieter z.B. selbst mittellos ist und rechtsschutz nur über mieterverein als mieter besteht.
ich habe aber gelesen, dass man nicht untätig sein darf, wenn der mieter nicht auszieht, und man dann auf räumung klagen muss (!).
ich habe auch mal gelesen, dass bei untermietverhältnissen sonderregeln gelten. das mietverhältnis ist nicht mehr zumutbar, da der vermieter bald selbst davon bedroht ist, seine miete nicht mehr bezahlen zu können.
was könnte jemand in einer solchen situation tun, und was sollte man beachten.
vielen dank schonmal im voraus
grüße diphda