Komplette Miete durch Amt an Vermieter. (lang)

guten tag,

leider ist der fiktive fall kompliziert. ich versuche es verständlich darzustellen.

situation:
ein H4 empfänger vermietet seit jahren unter, damit die whg. angemessen ist.

der neue untermieter mit kind ist auch H4. es wurde vereinbart, dass die miete (pauschalmiete 430 € incl. strom) direkt vom amt an den H4-vermieter gezahlt wird. dafür wurde auf die kaution verzichtet, die ja auch das amt hätte per darlehen stellen müssen.
das amt überweist ja nicht die komplette miete, weil der untermieter einen eigenanteil von z.B. 90 € aus dem regelsatz selbst zahlen muss. soweit alles korrekt.

problem:
der neue untermieter (ab Febr.) hatte aber noch alte mietschulden, und musste wegen umzug doppelte miete bezahlen. (für Febr. und März)
nun klappte die 1. überweisung der februarmiete an den neuen h4-vermieter nicht, und das amt zahlte noch direkt an den untermieter.
die miete für die neue whg. zahlte dieser aber an den alten vermieter, weil der mit anwalt und gerichtsvollzieher drohte.

der H4-vermieter konnte aber durch einen antrag erreichen, dass die doppelte miete des h4-untermieter übernommen und nachgezahlt wird.

der H4-vermieter schrieb das amt im april an, dass die erste miete nicht vom untermieter weitergeleitet wurde und mietschulden bestehen. er bat das amt, die mietschulden im falle einer nachzahlung der doppelten miete (die erst mitte juni genehmigt wurde und 750 € betrug) auszugleichen und dem untermieter das geld nicht komplett auszuzahlen. dies tat das amt jedoch nicht.

das amt wusste, dass der untermieter auch in der alten wohnung weit über 900 € schulden hatte und der alte vermieter diese schulden mit der kaution, die das amt damals zahlte verrechnet hat. das amt bekommt also seine kaution der alten whg. nicht zurück und weiß das mindestens seit märz oder april.

frage:
dem amt ist ja bekannt, dass der untermieter nie seine miete bezahlt und wurde auch frühzeitig über die neuen mietschulden benachrichtigt.

wäre dies ein grund, vom amt im wege der amtshaftung diese fehlende miete zu fordern?
oder könnte man verlangen, dass die miete incl. eigenanteil überwiesen wird? ich habe da mal was gelesen, dass das ein amt macht. grundlage ist ja § 22 abs. 4 SGB 2.

dem h4-vermieter fehlen jetzt insgesamt über 500 €, weil der untermieter seit 2 monaten auch nicht mehr seinen eigenanteil zahlt. auf dauer wird der h4-vermieter seinen mietverpflichtungen nicht mehr nachkommen können und ist dann selbst von wohnungslosigkeit bedroht. der untermieter ist verschwunden, aber möbel sind noch in der wohnung und schlüssel hat er auch noch. es kann also kein neuer untermieter gesucht werden.

es wurde dem untermieter (aus anderen sehr schlimmen gründen) bereits zu ende mai gekündigt, aber es sind noch keine 2 mieten verzug, und daher kann auch keine räumungsklage erhoben werden. eine klage könnte sich der h4-vermieter auch nicht leisten und will auch die staatskasse nicht damit belasten.
auch will der h4-vermieter der jungen frau dass leben nicht versauen, weil sie ein kleine kind hat, das es mit dieser mutter schon schwer genug hat :frowning:

hat jemand eine idee wie der h4-vermieter aus dieser sache rauskommt?

ich danke schonmal im voraus

diphda

Hallo

es wurde dem untermieter (aus anderen sehr schlimmen gründen) bereits zu ende mai gekündigt, aber es sind noch keine 2 mieten verzug, und daher kann auch keine räumungsklage erhoben werden.

Bei Untermietern braucht man doch keinen 2 Monatsmieten Verzug, um die fristlos zu kündigen. Und ich denke, die Frau ist sowieso schon weg. Oder geht es um die Möbel, die da noch rumstehen, und die Schlüssel?

Wenn dringend ein neuer Untermieter reinsoll, würde ich der Frau eine Frist von ca. 10 Tagen setzen, bis wann sie ihre Möbel da rausholen muss, und dann würde ich sie auf die Straße stellen. Das würde ich ihr auch vorher irgendwie mitteilen.

auch will der h4-vermieter der jungen frau dass leben nicht versauen, weil sie ein kleine kind hat, das es mit dieser mutter schon schwer genug hat :frowning:

Ja klar hat sie es schwer genug, aber das ist doch kein Grund, nette Leute abzuzocken, die ihr helfen wollen. So schwer ist es auch wieder nicht, seine Miete zu zahlen, wenn man ein kleines Kind hat. Es ist doch überhaupt das Allerwichtigste, seinem Kind ein Dach über dem Kopf zur Verfügung zu stellen. - Na ja, wir wissen ja nicht, wieso sie nie die Miete zahlt …

hat jemand eine idee wie der h4-vermieter aus dieser sache rauskommt?

Leider nicht, ich jedenfalls nicht.

Viele Grüße

Hallo

dem h4-vermieter fehlen jetzt insgesamt über 500 €, weil der
untermieter seit 2 monaten auch nicht mehr seinen eigenanteil
zahlt. auf dauer wird der h4-vermieter seinen
mietverpflichtungen nicht mehr nachkommen können und ist dann
selbst von wohnungslosigkeit bedroht. der untermieter ist
verschwunden, aber möbel sind noch in der wohnung und
schlüssel hat er auch noch. es kann also kein neuer
untermieter gesucht werden.

Schloss austauschen, Möbel in den Keller, wo ist das Problem?

es wurde dem untermieter (aus anderen sehr schlimmen gründen)
bereits zu ende mai gekündigt, aber es sind noch keine 2
mieten verzug, und daher kann auch keine räumungsklage erhoben werden.

Das verstehe ich nicht. Muss nach einer Kündigung erst ein Mietrückstand bestehen, um Räumungsklage zu ergeben?

eine klage könnte sich der h4-vermieter auch nicht
leisten und will auch die staatskasse nicht damit belasten.
auch will der h4-vermieter der jungen frau dass leben nicht
versauen, weil sie ein kleine kind hat, das es mit dieser
mutter schon schwer genug hat :frowning:

hat jemand eine idee wie der h4-vermieter aus dieser sache
rauskommt?

Er möchte also gerne sein Geld, ohne aber die junge Frau den Konsequenzen ihres Handelns auszusetzen?? Warum? Der letzte Vermieter hat doch mithilfe seines Anawalts vorgemacht, wie und dass es funktioniert, Geld einzutreiben. Das Amt kann doch keine Interesse daran haben, mit Steuergeldern das unternehmerische Risiko eines Vermieters zu tragen (nur bei Landesbanken, sry!)…
Zimmer neu vermieten, Titel besorgen, Geld erstmal abschreiben.

LG, der Kater

Hallo

Bei Untermietern braucht man doch keinen 2 Monatsmieten
Verzug, um die fristlos zu kündigen.

bist du dir da sicher? es wurde ja fristgerecht gekündigt.
so einfach ist es in der regel nicht, die leute vor die türe zu setzen. wenn sie trotz kündigung nicht ausziehen, muss man einen räumungstitel erwirken, was wiederum geld kostet.

Und ich denke, die Frau
ist sowieso schon weg. Oder geht es um die Möbel, die da noch
rumstehen, und die Schlüssel?

ja sicher, denn solange die wonung nicht geräumt ist, kann man ja nicht anderweitig vermieten.

Wenn dringend ein neuer Untermieter reinsoll, würde ich der
Frau eine Frist von ca. 10 Tagen setzen, bis wann sie ihre
Möbel da rausholen muss, und dann würde ich sie auf die Straße
stellen. Das würde ich ihr auch vorher irgendwie mitteilen.

dieses vorgehen halte ich für sehr gefährlich. das darf man nicht so einfach.

Leider nicht, ich jedenfalls nicht.

trotzdem danke.

Hallo

Das verstehe ich nicht. Muss nach einer Kündigung erst ein
Mietrückstand bestehen, um Räumungsklage zu ergeben?

ja. evtl. gibt es bei untervermietung sonderkündigungsgründe/rechte. da versuche ich mich gerade zu informieren im mietrechtsbrett.

Er möchte also gerne sein Geld, ohne aber die junge Frau den
Konsequenzen ihres Handelns auszusetzen?? Warum?

  1. weil es teuer ist, und der vermieter in vorlage treten muss
  2. weil der VM dieses geld nicht hat und es über staatsgelder finanzieren müsste
  3. weil es meistens bei mittellosen und nicht pfändbaren personen nichts bringt und man gutes geld schlechtem hinterherwirft.
  4. weil sowas nervenaufreibend ist und meistens nichts bringt.
  5. weil der VM trotz allem was passiert ist keine rache und dem anderen zwingend schaden will, sondern nur sein geld und eine zielführende lösung.

Der letzte
Vermieter hat doch mithilfe seines Anawalts vorgemacht, wie
und dass es funktioniert, Geld einzutreiben. Das Amt kann doch
keine Interesse daran haben, mit Steuergeldern das
unternehmerische Risiko eines Vermieters zu tragen (nur bei
Landesbanken, sry!)…

stopp! der mieter wurde nur genommen, weil das amt quasi für die miete „gebürgt“ hat, bzw. durch die überweisung durch das amt die miete gesichert war.

dass das amt die miete statt an den VM an den mieter überweist, obwohl das amt verpflichtet war, es an den VM zu überweisen, ist ja nicht die schuld des VM.
zudem wurde dem VM vom amt auferlegt, seine mietkosten zu senken und vorgeschlagen, bzw. aufgefordert, die whg. unterzuvermieten, da man auf dem wohnungsmarkt nicht so schnell eine angemessene whg. findet.

es handelt sich hier also nicht um einen immobilienbesitzer, der mit vermietung geld verdient! sondern umd die reduzierung der mietkosten eines leistungsempfängers, zu der er (mit recht) aufgefordert wurde und die solidargemeinschaft zu entlasten :wink:

Zimmer neu vermieten, Titel besorgen, Geld erstmal
abschreiben.

toller rat :wink:
wie vermietest du ein zimmer, das nicht leer ist?
titel besorgen siehe oben, kostet geld, dauert lange und die mietverluste werden dann ja auch nicht geringer.

diphda

[MOD] Kündigungmöglichkeiten bei Untermietern
Hallo!

Bei Untermietern braucht man doch keinen 2 Monatsmieten Verzug, um die fristlos zu kündigen.

bist du dir da sicher? es wurde ja fristgerecht gekündigt.
so einfach ist es in der regel nicht, die leute vor die türe zu setzen. wenn sie trotz kündigung nicht ausziehen, muss man einen räumungstitel erwirken, was wiederum geld kostet.

Wenn dringend ein neuer Untermieter reinsoll, würde ich der Frau eine Frist von ca. 10 Tagen setzen, bis wann sie ihre Möbel da rausholen muss, und dann würde ich sie auf die Straße stellen. Das würde ich ihr auch vorher irgendwie mitteilen.

dieses vorgehen halte ich für sehr gefährlich. das darf man nicht so einfach.

Auch diese Fragen bzw. die gültige Rechtslage dieser Aspekte bitte ich, bei Bedarf/Interesse im Brett „Mietrecht (weiter) zu erörtern, da auch dies nichts mehr mit dem Brett "Arbeits- & Sozialamt" zu tun hat. Vielen Dank!

Mit freundlichem Gruß
Jadzia Dax

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