guten tag,
leider ist der fiktive fall kompliziert. ich versuche es verständlich darzustellen.
situation:
ein H4 empfänger vermietet seit jahren unter, damit die whg. angemessen ist.
der neue untermieter mit kind ist auch H4. es wurde vereinbart, dass die miete (pauschalmiete 430 € incl. strom) direkt vom amt an den H4-vermieter gezahlt wird. dafür wurde auf die kaution verzichtet, die ja auch das amt hätte per darlehen stellen müssen.
das amt überweist ja nicht die komplette miete, weil der untermieter einen eigenanteil von z.B. 90 € aus dem regelsatz selbst zahlen muss. soweit alles korrekt.
problem:
der neue untermieter (ab Febr.) hatte aber noch alte mietschulden, und musste wegen umzug doppelte miete bezahlen. (für Febr. und März)
nun klappte die 1. überweisung der februarmiete an den neuen h4-vermieter nicht, und das amt zahlte noch direkt an den untermieter.
die miete für die neue whg. zahlte dieser aber an den alten vermieter, weil der mit anwalt und gerichtsvollzieher drohte.
der H4-vermieter konnte aber durch einen antrag erreichen, dass die doppelte miete des h4-untermieter übernommen und nachgezahlt wird.
der H4-vermieter schrieb das amt im april an, dass die erste miete nicht vom untermieter weitergeleitet wurde und mietschulden bestehen. er bat das amt, die mietschulden im falle einer nachzahlung der doppelten miete (die erst mitte juni genehmigt wurde und 750 € betrug) auszugleichen und dem untermieter das geld nicht komplett auszuzahlen. dies tat das amt jedoch nicht.
das amt wusste, dass der untermieter auch in der alten wohnung weit über 900 € schulden hatte und der alte vermieter diese schulden mit der kaution, die das amt damals zahlte verrechnet hat. das amt bekommt also seine kaution der alten whg. nicht zurück und weiß das mindestens seit märz oder april.
frage:
dem amt ist ja bekannt, dass der untermieter nie seine miete bezahlt und wurde auch frühzeitig über die neuen mietschulden benachrichtigt.
wäre dies ein grund, vom amt im wege der amtshaftung diese fehlende miete zu fordern?
oder könnte man verlangen, dass die miete incl. eigenanteil überwiesen wird? ich habe da mal was gelesen, dass das ein amt macht. grundlage ist ja § 22 abs. 4 SGB 2.
dem h4-vermieter fehlen jetzt insgesamt über 500 €, weil der untermieter seit 2 monaten auch nicht mehr seinen eigenanteil zahlt. auf dauer wird der h4-vermieter seinen mietverpflichtungen nicht mehr nachkommen können und ist dann selbst von wohnungslosigkeit bedroht. der untermieter ist verschwunden, aber möbel sind noch in der wohnung und schlüssel hat er auch noch. es kann also kein neuer untermieter gesucht werden.
es wurde dem untermieter (aus anderen sehr schlimmen gründen) bereits zu ende mai gekündigt, aber es sind noch keine 2 mieten verzug, und daher kann auch keine räumungsklage erhoben werden. eine klage könnte sich der h4-vermieter auch nicht leisten und will auch die staatskasse nicht damit belasten.
auch will der h4-vermieter der jungen frau dass leben nicht versauen, weil sie ein kleine kind hat, das es mit dieser mutter schon schwer genug hat
hat jemand eine idee wie der h4-vermieter aus dieser sache rauskommt?
ich danke schonmal im voraus
diphda