Hi moe,
Nun eine Einkommensquelle des Staates vollständig zu streichen
ist wohl nicht finanzierbar und deshalb sollte zumindest eine
teilweise Angleichung der Einnahmen erfolgen.
von Vollständig streichen war ja auch nicht die Rede. Es ging um die Körperschaftssteuer. Wie hoch der Betrag ist, der nicht mit einer Einkommenssteuer verrechnet wird, wäre mal interessant.
Nein, das ist falsch. Die bereits gezahle Körperschaftssteuer
wird angerechnet. Wenn das Kirchhofsche Steuermodell
eingeführt würde, dann würden die ‚Eigentümer/Aktionäre/etc.‘
keine Einkommenssteuer mehr zahlen, weil der Steuersatz der
Körperschaftssteuer ebenfalls 25% beträgt, die Steuer damit
bereits abgegolten wäre. Du unterstellst eine
Doppelbesteuerung, die es so nicht gibt.
Das stimmt nicht ganz (leider). Die Abgeltung erfolgt pauschal
und entspricht somit zum einen niemals den tatsächlichen
Verhältnissen
Das mußt Du näher erläutern. In welchem Fall wird die Körperschaftssteuer nicht mit der Einkommenssteuer verrechnet?
und führt so außerdem zu Tricksereien, die man
verhindern sollte.
Tricksereien? Geht nicht. Körperschaftssteuer, die nicht gezahlt wurde, kann auch nicht verrechnet werden. So gut sind die Computer bei den Finanzämtern dann doch.
SChade (zumindest in diesem Punkt), dass Kirchhoff niemals
Realität werden wird. Dieser Ansatz würde unterm Strich
tatsächlich zum gleichen Ergebnis führen. Fast. Denn…
Außerdem meine ich sämtliche Steuern, die ein Unternehmen als
solches zu bezahlen hat. Darunter auch Gewerbesteuer etc. (ich
weiß, ich hatte nur von Gewinn gesprochen, aber das nur aus
Gründen der Anschaulichkeit)
Ja, über die Gwerbesteuer haben wir nicht gesprochen. Um da alle Komponenten abzuschaffen wäre wirklich eine umfassende Reform nötig, denke ich. Da fehlen mir zu viele Informationen um das beurteilen zu können.
Das ist, als ob ich Steuern zahlen müsste, wenn meine Oma
einen Schein in mein Sparschwein steckt, und nochmal Steuern
zahlen müsste, wenn ich ihn wieder herausnehme.
Das wäre schlimm, ist aber nicht so. Da hast Du die
Steuergesetze falsch verstanden.
Dass ich die STeuergesetzt falsch verstanden habe, kann ich
nicht leugnen, aber ich bezweifle, dass es eine Person gibt,
die sie richtig verstanden hat.
Zumindest der Teil mit der Doppelbesteuerung ist jetzt klar.
Selbst unter Steuerrechtlern
ist es kein Geheimnis, dass es niemanden gibt, der das
Steuerrecht auch nur in Ansätzen vollständig überschauen kann.
Das Steuerrecht ‚vollständig‘ verstanden zu haben, würde ich nie behaupten, ich bin ja nicht größenwahnsinnig. Verschiedene Details habe ich aber schon richtig verstanden. Einige wesentliche wenigstens, das reicht für mich.
Gruß, Rainer