Eigentlich sollten diese Begriffe jedem Verbraucher klar sein, auch ohne kaufmännische/juristische Ausbildung. Schließlich geht es da um seine Rechte in einer problematischen Situation.
Aber ich habe die Hoffnung aufgegeben, dass sich solche Basics mal irgendwann ausreichend in der breiten Bevölkerung verankern. Bzgl. eines angeblich bestehenden, allgemeinen 14-tätigen Widerrufrechts kann man ja auch gegen Windmühlen anrennen. Verträge sind ja auch nur dann Verträge, wenn sie schriftlich geschlossen und mit Blut auf Büttenpapier unterschrieben und gesiegelt wurden. Halten muss man sich an die aber trotzdem nicht, wenn einem irgendetwas darin dann irgendwann doch nicht mehr passt, …
Aber selbst Kaufleute bringen mich immer wieder zum Grübeln: Da hat doch tatsächlich ein potentieller neuer Lieferant keine AGB! Ja was machen wir jetzt bloß? Dann kann „Recht“ die ja gar nicht prüfen und freigeben. Wie können wir denn da jetzt bestellen? Und dann kamen da neulich Mahnungen für eine angebliche Bestellung aus 2010 an. Da wurde dann erst einmal lange beratschlagt und schließlich „Recht“ angeschrieben (natürlich bei jeder Mahnung erneut, und vollkommen unabhängig davon, dass wir beim ersten Mal schon „Knicken, lochen, abheften“ und den Begriff „Verjährung“ genannt hatten).