Unterschiede grundschuld I und III

hallo!

nachdem meine erste frage mit einem lockeren und falschen „alles schon geklärt“ weggewischt wurde, bin ich nicht sicher, ob dadurch jemand, der die antwort kennt, abgeschreckt wurde.

hier noch mal die frage:

wer weiß zu folgendem die antwort:

A hat zwei Kinder und ein (belastetes) Haus
B hat zwei Kinder und ein guthaben

A und B heiraten.

es gibt zwei möglichkeiten des zusammenwerfens:
(geld von) B als grundschuld eingetragen.
(geld von) B ins grundbuch I eingetragen.

welche vor- oder nachteile ergäben sich in den jeweiligen fällen?
habe bei google nirgends einen direkten vergleich gefunden.

danke!

(p.s. meine anderen postings in anderen brettern und artikeln mögen hier bitte keine rolle spielen. ich kann selber lesen und sortieren, danke.)

nachdem meine erste frage mit einem lockeren und falschen
„alles schon geklärt“ weggewischt wurde, bin ich nicht sicher,
ob dadurch jemand, der die antwort kennt, abgeschreckt wurde.

Ich werde eher durch die Fragestellung abgeschreckt.

(geld von) B ins grundbuch I eingetragen.

Was meinst Du damit ? Geld kannst du nicht ins Grundbuch eintragen. Man kann Eigentumsanteile im Grundbuch eintragen oder wie du schon geschrieben hast Grundschulden.

Also entweder bekommt der B eine Grundschuld oder er/sie wird mit 1/3, 1/4, 1/5 als Miteigentümer eingetragen.

welche vor- oder nachteile ergäben sich in den jeweiligen fällen?

Das läßt man sich besser vom Notar erklären, ich habe wenig Lust hier einen mehrseitigen Aufsatz zu schreiben.

Ich werde eher durch die Fragestellung abgeschreckt.

sorry… ich habe mehrere anläufe gebraucht, weil die threads immer am thema vorbei gerieten…
da war diese einleitung dann für erstleser wohl nicht nett formuliert…

Das läßt man sich besser vom Notar erklären, ich habe wenig
Lust hier einen mehrseitigen Aufsatz zu schreiben.

hm… ja, das werde ich wohl auch tun. allerdings bin ich eher ein optischer mensch und lese mich gerne vorher ein. kannst du mir links schicken? oder schlaue suchwörter? ich habe bisher eben nichts über vor- und nachteile gefunden…

danke!

Guten Morgen tillibumm,

ich bin zwar keine Expertin (auch nicht für Familienrecht), aber mir fällt zu den erfragten Vor- bzw. Nachteilen aus Laiensicht schon etwas ein…

M. E. müsste sich B darüber klar werden, ob er denn überhaupt Miteigentümer des Hauses werden möchte und ob A damit einverstanden wäre (so verstehe ich die Aussage zur Grundbucheintragung I)

Aus der Miteigentümerschaft ergäben sich ja auch Verpflichtungen, z. B. zur Instandsetzung/ Sanierung - jeweils entsprechend des (Miteigentum-)Anteils. Was in der Partnerschaft meist kein Problem ist, dürfte im Falle der Trennung schon interessant und vor allem problematisch werden (können). Sicher kann so etwas auch vertraglich mit einer Freistellung gelöst werden (aber will man im Zweifelsfall zusehen, wie die Immobilie (und damit das eingesetzte Geld) ruiniert wird, weil es durch das Dach regnet und der Haupteigentümer kein Geld hat um es zu reparieren…)
Des Weiteren dürfte man m. W. auch als Miteigentümer (gesamtschuldnerisch) für Grundsteuern, Erschließungskosten etc. gegenüber der Kommune und anderen Dritten haften - und kann sich gegenüber diesen nicht auf eine Freistellung durch den Haupteigentümer berufen. Also darf man das Geld im Zweifelsfall bei ihm einklagen…

M. E. bietet hier die Grundschuld unter der Voraussetzung, dass die Immobilie nicht hoffnungslos überschuldet ist, die größere Sicherheit für B.

Mein Ergebnis: Wenn eine Immobilie dem Partner schon vor der Eheschliessung gehört und klar ist, dass sie im Falle einer Trennung beim Partner verbleiben soll und man selber kein Interesse hat, diese Immobilie zu nutzen, dann würde ich die Absicherung meiner Einlage durch eine Grundschuld vorziehen. Da kann man im Falle einer Trennung einen sauberen Schnitt ziehen.

Von Wertzuwächsen der Immobilie in der Ehezeit z. B. durch gemeinsame Investitionen würde B auch als Nichteigentümer m. W. profitieren, wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und ehevertraglich nichts anderes vereinbart haben. B muss m. W. nur aufpassen, wenn die Gütertrennung gewählt und/ oder ehevertraglich etwas anderes vereinbart wird.

Vielleicht hat Dir das ein wenig geholfen. Mich würde interessieren (wenn Du magst, auch als PM), ob ich die (Mit-)Eigentümerschaft eigentlich zu pessimistisch sehe oder ob auch die anwaltliche/ notarielle Beratung auf Ähnliches hinweist.

Lieben Gruß

Trillian

Vor und nachteile in Bezug auf was?

  • wenn die Beziehung in die Brüche geht?
    ist es günstiger, wenn nur einer in Abt.I steht: er zahlt den anderen aus und gut ist.
    Hier ist aber viel bedeutsamer, was bzw. ob ggf. ein Ehevertrag etwas regelt.

  • während der gemeinsamen Nutzung?
    ist es evtl günstiger, wenn beide in Abt. I stehen. Beide sind gleichberechtigt bei den Entscheidungen.
    Aber, wenn in einer Ehe vorher ins Grundbuch geschaut werden muss, wer was zu sagen hat, ist ein guter Scheidungsanwalt wichtiger, als der Umstand, wie B sein eingebrachtes Vermögen abgesichert hat.

  • gegenüber Dritten?
    wenn man sich Geld leihen muss, ist es u.U. günstiger, wenn niemand in Abteilung III eingetragen ist.
    wenn jmd ne Zwangshypothek eintragen lassen will, ist es günstiger, wenn B bereits im Grundbuch steht.
    Aber hier muss dann auch der Güterstand stimmen.

Gruß n.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

vielen dank für diese gedanken!

falls noch jemandem was einfällt: gerne!

tilli

@ trillian
hallo trillian,

Vielleicht hat Dir das ein wenig geholfen. Mich würde
interessieren (wenn Du magst, auch als PM), ob ich die
(Mit-)Eigentümerschaft eigentlich zu pessimistisch sehe oder
ob auch die anwaltliche/ notarielle Beratung auf Ähnliches
hinweist.

ich glaube nicht, dass du die miteigentümerschaft zu negativ siehst. du weißt wohl mehr als B.
der fall war so: B hatte das geld und es A naiv und freundlich angeboten, weil es ja wenig sinn macht, es aufzuheben, während es gebraucht wird.
A saß nun allerdings auf der immobilie, als sei es der heilige gral und schloß eine miteigentümerschaft kategorisch aus.

unwissenderseits fragt sich B nun, warum eigentlich und vermutet einen haken.

ich berichte in kürze, was die bald stattfindende anwaltliche beratung sagt.
soviel bisher: es ist eigentlich wurst, hauptsache, es steht das richtige drin. auch darüber ist keine einigkeit: z.b. -wie in meiner anderen frage im jurabrett erwähnt- möchte A nur die halbe summe eintragen lassen, weil das geld von beiden genutzt würde. erscheint B nicht logisch.

:sunglasses:

tilli

Guten Morgen tillibumm,

ich glaube nicht, dass du die miteigentümerschaft zu negativ
siehst. du weißt wohl mehr als B.
der fall war so: B hatte das geld und es A naiv und freundlich
angeboten, weil es ja wenig sinn macht, es aufzuheben, während
es gebraucht wird.

…das ist sehr nett von B und nicht selbstverständlich

ich berichte in kürze, was die bald stattfindende anwaltliche
beratung sagt.

… das finde ich gut, danke.

soviel bisher: es ist eigentlich wurst, hauptsache, es steht
das richtige drin. auch darüber ist keine einigkeit: z.b. -wie
in meiner anderen frage im jurabrett erwähnt- möchte A nur die
halbe summe eintragen lassen, weil das geld von beiden genutzt
würde. erscheint B nicht logisch.

…mir auch nicht.

Lieben Gruß

Trillian

…mir auch nicht.

ist es auch nicht.
details später. aber entweder sind haus und geld aus dem zugewinn rausgehalten, oder nicht. aber eins draußen, eins drinnen, das geht nicht.

nur, wir erkläre ichs dem kinde?

grüße vorerst,
bin in eile
tilli

Guten Morgen!

aber entweder sind haus und geld aus dem
zugewinn rausgehalten, oder nicht. aber eins draußen, eins
drinnen, das geht nicht.

…sehe ich auch so (wahrscheinlich ginge es schon, nur würde ich mich als Betroffene vermutlich schwer benachteiligt fühlen :frowning:).

nur, wir erkläre ichs dem kinde?

Der Anwalt wird es hoffentlich dem Kinde erklären können. Oder er hat für B eine tolle Erklärung für die Richtigkeit der Sichtweise von A :smile:

Lieben Gruß

Trillian

Guten Morgen!

Der Anwalt wird es hoffentlich dem Kinde erklären können.

das wird der anwalt tatsächlich in bälde tun müssen.
A vermutet unterdessen schon vorsätzliche falschberechung von B und notar zu seinen ungunsten. gäbe man das geld gemeinsam aus, schuldete B quasi sich selber die hälfte. und A die andere hälfte.

er hat für B eine tolle Erklärung für die Richtigkeit der
Sichtweise von A :smile:

bisher hatte dies niemand. außer A.
bisher heißt die antwor. sofern A Alleineigentümer bleibt, wäre die Darlehenslösung mit einer Grundschuld über 50.000 Euro die sauberste Lösung.

dat wird nich leicht.
heul.

tilli