ja, wie ich sagte, wenn Kasse auf Arbeitsfähigkeit besteht, muss man zum Arbeitsamt.
Der Arzt sollte aber die Arbeitsunfähigkeit weiter bestätigen - nicht fürs Arbeitsamt, sondern für den Widerspruch.
siehe auch:
ja, wie ich sagte, wenn Kasse auf Arbeitsfähigkeit besteht, muss man zum Arbeitsamt.
Der Arzt sollte aber die Arbeitsunfähigkeit weiter bestätigen - nicht fürs Arbeitsamt, sondern für den Widerspruch.
siehe auch: