Unterschrift für Kredit

Hallo,

vor ca. 6 Jahren haben mein Mann und ich einen Kredit aufgenommen um im Haus seines Vaters die untere Etage als Wohnung für uns zu renovieren. Aufgrund von Streitigkeiten konnten wir nicht dort bleiben und haben uns woanders ein Haus gekauft. Seitdem steht „unsere“ Wohnung dort leer. Für den Kredit musste ja eine Eintragung ins Grundbuch erfolgen, wofür Vater und Schwester (Mutter verstorben) meines Mannes vor dem Notar mit unterschreiben. Den Kredit zahlen wir natürlich noch und in ca. 3 Jahren erhöht sich der Kredit nochmals (steht so im Vertrag). Jetzt könnten wir aber zu eben diesem Zeitpunkt der Erhöhung umschulden und müssten die Erhöhung somit nicht zahlen und wären finanziell entlastet. Problem ist: hier müssten wieder Vater und Schwester meines Mannes vor dem Notar unterschreiben. Das wir dafür nicht aufeinandertreffen müssen, habe ich schon in vorherigen Fragen hier geklärt. Aber das Problem liegt darin, das wir nicht wissen, ob die beiden unterschreiben werden. Das würde für die ja keinen Verlust oder so bedeuten. Es besteht auch kein Kontakt mehr zwischen denen und meinem Mann und so wie Vater und Schwester sich verhalten haben/sind, ist das für meinen Mann (und mich) auch nicht tragbar, deswegen auch das getrennte Erscheinen beim Notar. So jetzt die eigentliche Frage: Wie kann man diese Leute dazu bringen, diese Unterschriften zu erbringen? Zwingen geht ja leider nicht oder? Was kann man da machen?

Vielen Dank und LG

Sabrina

Hi,
sofern die anderen Beteiligten unterschreiben müssen, können sie nicht gezwungen werden, sie können sich ganz einfach weigern. Die Angaben sind ein bisschen dürftig. Wer ist Eigentümer des Hauses? Wie sind mögliche Anteile verteilt? Wie hoch ist der Wert des Hauses? Ist dein Mann Miteigentümer? Wie hoch valutiert das Darlehen? Möglicherweise wäre eine Umschuldung ohne Zustimmung möglich, wenn die anderen Beteiligten keine Darlehnsnehmer sind.

Hallo,

das Haus gehört dem Vater meines Mannes zu 3/4. Und meinem Mann gehört ein Achtel vom Haus. Mutter ist verstorben. Schwester gehört auch ein Achtel vom Haus. Das Darlehen belief sich auf 46.000 Euro. Wert des Hauses wissen wir leider nicht. Vater und Schwester sind gesamtschuldnerische Kreditnehmer. Hilft Ihnen das weiter?

Vielen Dank und LG

Sabrina

Liebe Sabrina, leider bezieht sich Ihre Anfrage auf keines meiner Fachgebiete. Ich muss leider passen.

Haben sie denn schon einmal beim Notar angefragt, welche Möglichkeiten sich anbieten?

Beste Grüße von Pippilotta

Das bedeutet, dass Vater und Schwester auch bei dem neuen Kredit, der wie ich annehme über eine andere Bank abgewickelt werden soll, auch wieder als Kreditnehmer mit auftreten sollen.
Wenn sie sich querstellen geht es leider nur auf die ganz harte Tour. Ich würde den Kredit vorbereiten lassen und wie geplant die Beiden auffordern den Notartermin wahrzunehmen. Sofern sie sich weigern würde ich ihnen mitteilen, dass bei Nichteinhaltung einer angesetzten Frist, ohne weitere Aufforderung, die Zwangsversteigerung des Hauses zum Zwecke der Auseiandersetzung beantragt wird. Dieser Schritt wäre auch tatsächlich möglich, um aus der ganzen Sache rauszukommen. Bevor das jedoch geschieht werden sich die Beiden mit Sicherheit auf die Änderung einlassen.

Hallo,

trotzdem danke für Ihre Antwort. Nein, einen Notar haben wir in dieser Sache noch nicht gefragt.

LG

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort. Ich wusste gar nicht, das wir da ein Druckmittel haben, um die beiden zur Unterschrift zu „zwingen“. Das wäre natürlich super für uns. Ich hoffe, der Notar kann das auch so veranlassen.

Viele liebe Grüße

Sabrina

Falls auch im Unterlassen einer Handlung eine rechtswidrige Schikane gesehen werden kann, kann hier der Grundsatz von http://de.wikipedia.org/wiki/Treu_und_Glauben greifen.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn ich Ihre Schilderung richtig verstehe, sind Ihr Ehemann, sein Vater und seine Schwester in ungeteilter Erbengemeinschaft Miteigentümer des Grundstücks bzw. des Hauses, in dem sich die besagte Wohnung befindet.

Ihr Mann könnte daher eine sogenannte Erbauseinandersetzung verlangen und gerichtlich durchsetzen lassen. Notfalls würde dies zu einer Zwangsversteigerung des Hauses und einer Aufteilung des Erlöses führen. Da die beiden anderen Beteiligten dies wahrscheinlich nicht wollen, kann eine „Drohung“ mit dieser Vorgehensweise sie vielleicht zum Einlenken - und damit zur Unterschrift - bringen. Wegen der Einzelheiten sollte man hier einen Anwalt konsultieren.

Möglicherweise kennt auch die neue kreditgebende Bank einen Weg, die Hypothek von Bank zu Bank zu übertragen.

Sorry hier kann ich ausnahmsweise mal nicht helfen .Mfg,

Sabrina, hole Dir da mal eine Rechtsauskunft ein. Das ist am Sichersten!

Hallo,

vielen Dank für Ihre Antwort :smile:
Sie haben mir wirklich sehr weitergeholfen, denn ich habe die ganze Situation schon als aussichtslos angesehen.

Vielen Dank und LG

Sabrina Lammai

Hallo,

danke für Ihre Antwort :smile:
Das werden wir sicherlich machen.

LG

Sabrina Lammai

Sabrina, hole Dir da mal eine Rechtsauskunft ein. Das ist am
Sichersten!

Hallo,

kein Problem :smile:

LG

Sabrina Lammai

Sorry hier kann ich ausnahmsweise mal nicht helfen .Mfg,

Hallo,

danke für Ihre Antwort :smile: Ich verstehe diesen Grundsatz leider nicht so ganz. Könnten Sie ihn mir vielleicht mit ein paar Worten kurz erklären?

LG

Sabrina Lammai

Gern geschehen, ich drück die Daumen!

Hallo Sabrina,

ich habe Deine Anfrage mehrmals gelesen und kann sie dennoch als „alter“ Bankr nicht verstehen.

Der Kredit ( wer ist Kreditnehmer ?? ) hat mit der Eintragung ins Grundbuch nur in soweit etwas zu tun, daß hier die Kreditsicherheit gegeben wurde.

Schuldner und zur Rückzahlung verpflichtet sind nur die Kreditnehmer lt. Vertrag.

Nur die Vertragsgestaltung des Vertrages kann ich in keiner Weise nachvollziehen, obwohl ich viele Finanzierungsvarianten kennen.

Wie kann sich sich ein Kredit, auf den insgesamt ca 9 Jahre gezahlt wurde dann erhöhen ???

Selbst bei Tilgungsaussetzung kann der ursprünglich erhaltene Kreditbetrag nicht überschritten werden.

Lasse den Vertrag prüfen ( ober schicke ihn mir zu an [email protected] ).

Dies wäre für mich vorrangig !!!

Zur Unterschrift kannst Du natürlich keinen prügeln !!!

Aus Sicherheitsgründen sollte Vater und Schwester als erstes unterschreiben.

Wenn sie nicht unterschreiben, hilft nur eine Klage mit Hilfe eines Rechtsanwaltes.

Aber noch einmal:

Ich kann den Vertrag nicht verstehen !!!

Ist hier hinter Deinem Rücken manipuliert worden ???

Es gibt keine Vertag, aus dem man nicht drei Jahre vor Ende herauskommt !!!

MfG

Sdtefan Seidel

Nein, zu einer rechtlich verbindlichen Willenserklärung kann man hierzulande niemanden zwingen (glücklicherweise).
Es hilft nur, das Gespräch zu suchen, ggf. unter Einschaltung eines neutralen Dritten (Mediator, Notar, gemeinsamen Bekannte / Verwandte.

Kann ich leider nicht beantworten, ich würde einen Anwalt befragen.

Hallo,

Da man in Deutschland Vertragfreiheit hat, werden Sie keine Unterschrift per Gericht oder Ähnliches erzwingen können.
Das einzige was Sie tun können ist auf Menschlichkeit hoffen.
Was noch eine Möglichkeit wäre, wäre die Unterstützung durch einen Mediator der vermittelt.

Ansonsten sehe ich da leider keine Möglichkeit rechtlich etwas zu erzwingen.

Dennoch viel Glück

LG