vor ca. 6 Jahren haben mein Mann und ich einen Kredit aufgenommen um im Haus seines Vaters die untere Etage als Wohnung für uns zu renovieren. Aufgrund von Streitigkeiten konnten wir nicht dort bleiben und haben uns woanders ein Haus gekauft. Seitdem steht „unsere“ Wohnung dort leer. Für den Kredit musste ja eine Eintragung ins Grundbuch erfolgen, wofür Vater und Schwester (Mutter verstorben) meines Mannes vor dem Notar mit unterschreiben. Den Kredit zahlen wir natürlich noch und in ca. 3 Jahren erhöht sich der Kredit nochmals (steht so im Vertrag). Jetzt könnten wir aber zu eben diesem Zeitpunkt der Erhöhung umschulden und müssten die Erhöhung somit nicht zahlen und wären finanziell entlastet. Problem ist: hier müssten wieder Vater und Schwester meines Mannes vor dem Notar unterschreiben. Das wir dafür nicht aufeinandertreffen müssen, habe ich schon in vorherigen Fragen hier geklärt. Aber das Problem liegt darin, das wir nicht wissen, ob die beiden unterschreiben werden. Das würde für die ja keinen Verlust oder so bedeuten. Es besteht auch kein Kontakt mehr zwischen denen und meinem Mann und so wie Vater und Schwester sich verhalten haben/sind, ist das für meinen Mann (und mich) auch nicht tragbar, deswegen auch das getrennte Erscheinen beim Notar. So jetzt die eigentliche Frage: Wie kann man diese Leute dazu bringen, diese Unterschriften zu erbringen? Zwingen geht ja leider nicht oder? Was kann man da machen?
Hi,
sofern die anderen Beteiligten unterschreiben müssen, können sie nicht gezwungen werden, sie können sich ganz einfach weigern. Die Angaben sind ein bisschen dürftig. Wer ist Eigentümer des Hauses? Wie sind mögliche Anteile verteilt? Wie hoch ist der Wert des Hauses? Ist dein Mann Miteigentümer? Wie hoch valutiert das Darlehen? Möglicherweise wäre eine Umschuldung ohne Zustimmung möglich, wenn die anderen Beteiligten keine Darlehnsnehmer sind.
das Haus gehört dem Vater meines Mannes zu 3/4. Und meinem Mann gehört ein Achtel vom Haus. Mutter ist verstorben. Schwester gehört auch ein Achtel vom Haus. Das Darlehen belief sich auf 46.000 Euro. Wert des Hauses wissen wir leider nicht. Vater und Schwester sind gesamtschuldnerische Kreditnehmer. Hilft Ihnen das weiter?
Das bedeutet, dass Vater und Schwester auch bei dem neuen Kredit, der wie ich annehme über eine andere Bank abgewickelt werden soll, auch wieder als Kreditnehmer mit auftreten sollen.
Wenn sie sich querstellen geht es leider nur auf die ganz harte Tour. Ich würde den Kredit vorbereiten lassen und wie geplant die Beiden auffordern den Notartermin wahrzunehmen. Sofern sie sich weigern würde ich ihnen mitteilen, dass bei Nichteinhaltung einer angesetzten Frist, ohne weitere Aufforderung, die Zwangsversteigerung des Hauses zum Zwecke der Auseiandersetzung beantragt wird. Dieser Schritt wäre auch tatsächlich möglich, um aus der ganzen Sache rauszukommen. Bevor das jedoch geschieht werden sich die Beiden mit Sicherheit auf die Änderung einlassen.
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich wusste gar nicht, das wir da ein Druckmittel haben, um die beiden zur Unterschrift zu „zwingen“. Das wäre natürlich super für uns. Ich hoffe, der Notar kann das auch so veranlassen.
Wenn ich Ihre Schilderung richtig verstehe, sind Ihr Ehemann, sein Vater und seine Schwester in ungeteilter Erbengemeinschaft Miteigentümer des Grundstücks bzw. des Hauses, in dem sich die besagte Wohnung befindet.
Ihr Mann könnte daher eine sogenannte Erbauseinandersetzung verlangen und gerichtlich durchsetzen lassen. Notfalls würde dies zu einer Zwangsversteigerung des Hauses und einer Aufteilung des Erlöses führen. Da die beiden anderen Beteiligten dies wahrscheinlich nicht wollen, kann eine „Drohung“ mit dieser Vorgehensweise sie vielleicht zum Einlenken - und damit zur Unterschrift - bringen. Wegen der Einzelheiten sollte man hier einen Anwalt konsultieren.
Möglicherweise kennt auch die neue kreditgebende Bank einen Weg, die Hypothek von Bank zu Bank zu übertragen.
Nein, zu einer rechtlich verbindlichen Willenserklärung kann man hierzulande niemanden zwingen (glücklicherweise).
Es hilft nur, das Gespräch zu suchen, ggf. unter Einschaltung eines neutralen Dritten (Mediator, Notar, gemeinsamen Bekannte / Verwandte.
Da man in Deutschland Vertragfreiheit hat, werden Sie keine Unterschrift per Gericht oder Ähnliches erzwingen können.
Das einzige was Sie tun können ist auf Menschlichkeit hoffen.
Was noch eine Möglichkeit wäre, wäre die Unterstützung durch einen Mediator der vermittelt.
Ansonsten sehe ich da leider keine Möglichkeit rechtlich etwas zu erzwingen.