Untervermietung einer 1-zimmer-wohnung

hallöle miteinander, nehmen wir an der x wohnt in einer 1zimmer-wohnung mit balkon… er möchte nun mit seiner lebensgefährtin z zusammenziehen… diese reist viel im ausland und wäre nur 2-4 x im monat bei ihm…

nun zu den fragen:

1.) könnte der x bei seinem vermieter einen antrag auf teilweise untervermietung der wohnung stellen, wenn z.b. eine spanische wand, raumteiler etc. aufgestellt würde? selbst ohne raumteiler etc. würde er ja mit der z tatsächlich die wohnung teilen und somit nur teilweise vermieten…

2.) hätte der vermieter das recht die miete zu erhöhen, obwohl die z kaum da ist und z.b. betriebskosten wie wasserverbauch auch objektiv nicht steigen würden?

3.) wenn die wohnung nach 1.) nicht teilweise untervermietet werden kann, hat er dann ein anrecht drauf, sie ganz zu vermieten? hier heißt es dazu er hat, aber in anderen quellen liest man, er hat kein anrecht drauf…

thx

in den Fall vermutlich nicht (naja Stellen schon, nur bewilligt bekommen?), wobei sich dadurch Frage 2 und 3 von selbst erledigen. siehe Dazu §553 BGB. wie man bei einen Raum einen Teil untervermieten soll erschließt sich micht nicht.

Was spricht dagegen die Freundin einziehen zu lassen?

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Moin,

ist denn die Freundin 2-4 mal im Monat für je 1 Woche da oder nur zur Übernachtung?
Bei Einzelübernachtungen würde ich schon eher auf eine Besucherin plädieren.

Ansonsten muss du die Wohnung ja nicht untervermieten.
Du kannst dem Vermieter Mitteilen, dass Sie mit einziehen wird. Die Verbrauchskosten werden dann natürlich angehoben. Je nachdem wie sie abgerechnet werden.
Nach tatsächlichem Verbrauch per Uhr, dann steigt es so oder so etwas. Wenn es ein Punkte System im Haus gibt, dann müssen diese natürlich wieder verteilt werden.
Die gute hat schließlich auch Müll der anfällt, öffnet nach dem Duschen das Fenster (Heizkosten erhöhung) und so weiter.

Denk auch daran, dass du in einem solchen Fall ansonsten Mieteinnahmen hättest. Die müsstest du auch Verstauern :wink:

Zu 1 warum untervermieten, die Lebensgefährten zieht mit ein und das kann der VM nicht ohne weiteres verbieten es sei denn, Deine Wohnung wäre nur 10 QM groß dann kann er´s wegen Überbelegnung verbietem
Zu 2 die Miete kann er nicht aber die NK kann er umlagemäßig erhöhen, insbeondere dann wenn er ohnehin schon nach Köpfen und nicht nach Qm abrechnet.
Zu 3 aus Deinem angeführten Link geht nicht eindeutig hervor, dass er das Recht hat sie ganz unterzuvermieten, dem sind enge Grenzen gesetzt und bei ´ner Einnraumwohnung ist das schier unmöglich. ramses90

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Hättest du „subjektiv“ statt „objektiv“ geschrieben, hätte ich dir das vielleicht abgenommen, aber so stimmt es definitiv nicht. Oder wäscht sie sich nicht und geht auch nicht auf die Toilette?

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naja, einen teil des raumes kann man ja teilweise vermieten, indem man in eine 1zimmerwohnung z.b. eine spanische wand bzw. einen raumteiler stellt… damit ergeben sich ja auch abgetrennte bereiche…

prinzipiell spricht natürlich nichts dagegen die freundin einziehen zu lassen… nur hat der vermieter m.w. bei teilweise untervermietung kaum eine andere wahl als dem zuzustimmen, während er bei untervermietung der ganzen wohnung ohne probleme ablehen kann… andererseits heißt es auf der verlinkten site bzgl. der untervermietung der ganzen wohnung an einen lebenspartner zwecks zusammenziehen: „Der Aufnahme Ihres Lebensgefährten in Ihre Wohnung muss Ihr Vermieter grundsätzlich zustimmen“

hallo, nein, die freundin ist nur 2-4 tage im monat da… wußte nicht, daß es zur untervermietung die alternative des miteinziehens gibt… unter was fällt das, wenn nicht untervermietung? nein, der x nimmt seiner freundin keine mieteinnahmen ab - sie ist ja kaum da… geht mehr darum, daß die beiden das bißchen zeit, was sie in einer stadt sind zusammen verbringen möchten, sie ohnehin unnötig viel geld für ihre eigene wohnung zahlt, aber natürlich eine meldeadresse braucht… zudem ists eine gefühlsangelegenheit zusammen wohnen zu wollen…

zu 1. nein, die wohnung ist 28 qm groß…
zu 2. wenn die nk aber nicht steigen? die freundin z ist ja quasi kaum da - und bislang haben sich die beiden meistens ohnehin bei ihm getroffen… daher dürfte die nk-belastung objektiv gesehen approximativ ähnlich bleiben…
zu 3. naja, es heißt da: „Der Aufnahme Ihres Lebensgefährten in Ihre Wohnung muss Ihr Vermieter grundsätzlich zustimmen“

vgl. vorpost pkt. 2.

Ich frage nochmal: wäscht sie sich nicht und geht nicht auf Toilette, wenn sie bei dir ist? Wenn das stimmt, dann kannst du behaupten, dass der Wasserverbrauch durch ihre Anwesenheit objektiv gesehen nicht steigt. Sonst nicht!

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und ich antworte nochmal… :wink:

die freundin z ist ja quasi kaum da - und bislang haben sich die beiden meistens ohnehin bei ihm getroffen… daher dürfte die nk-belastung objektiv gesehen approximativ ähnlich bleiben…

m.a.w.: wenn sie bislang mal bei ihm genächtigt hat, hat sie sich gewaschen, die toilette beutzt etc, sie macht also künstig nichts anderes als das, was sie bislang auch shcon gemcht hat… wie sollen dadurch die nk (signifikant) steigen?

Es ist vollkommen sinnlos mit Dir hier darüber einen Dialog zu führen weil Du die Angelegenheit nur aus Deiner Sicht bewertet sehen willst.
Überhaupt auf die Idee zu kommen eine Wohnung mit Raumteiler den einen Teil als untervermietetes Zimmer deklarieren zu wollen da biegt´s einem doch die Zehemnägel und noch mehr hoch!
Mach einfach was Du willst und für richtig hältst. ramses90ramses90

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Samma, geht es dir jetzt und die paar Kröten bei den Nebenkosten? Das dürfte trotzdem günstiger sein, als eine 2. Wohnung.

geht mir nicht um meine sicht… geht mir darum zu fragen, ob das juristisch geht… kam halt auf die idee, daß wenns um teile der wohnung vermieten geht mn ja auch teile vermieten könnte, wenn man ne spanische wand aufstellt… wenns jursitisch nicht geht, dann gehts halt nicht… das ist ja meine frage bzw. eine davon…

interessant war aber die inzw. aufgekommene idee, daß die freundin einfach miteinzieht… wenn ichs richtig verstanden hab wär das dann gar keine untervermietung, sondern juristisch irgendwas anderes… weiß da jemand genaueres zu?

Ja, der Anwalt deines Vertrauens. :roll_eyes:

geht nicht um ein paar cent bei den nebenkosten… aber die aussage, daß die nebenkosten automatisch steigen ist nunmal sachlich falsch… macht doch keinen sinn, wenn ich schreibe: ja, die nebenkosten werden steigen obwohl sies agrnicht tun… die treffen mit der freundin waren zumeist beim x - und das wärs… um mehr gehts in sachen nk doch garnicht… objektiv gesehen ändert sich eigentlich bzgl. des besuchsverhaltens nichts… in sachen nk wird sich logischerweise auch nicht wirklich was ändern… das ist doch auch gut für den vermieter zu wissen von wegen wohnungsabnutzung…:er kann objektiv nachvollziehen, daß die freundin wirklich nur 2-4 x im monat beim x ist - wie sies als besuch ja bislang auch schon war…

nun, der sicher auch… aber bin ja hier, da evtl. jemand kostenfrei was dazu weiß…

Sowas nennt sich „Besuch“. Das muss nirgendwo angemeldet oder genehmigt werden.

stimmt schon - ginge locker als besuch durch… aber wie schon geschrieben, gehts eben auch darum, daß die freundin ihre alte wohnung aus kostengründen aufgeben möchte und sich beim x anmelden möchte um ne meldeadresse zu haben… ist halt gesetzlich vorgeschrieben ne meldeadresse zu haben…

ja und wo ist da dann das Problem? Das zustimmen ist dort wesentlich einfacher als bei Untervermietung.