hallöle miteinander, nehmen wir an der x wohnt in einer 1zimmer-wohnung mit balkon… er möchte nun mit seiner lebensgefährtin z zusammenziehen… diese reist viel im ausland und wäre nur 2-4 x im monat bei ihm…
nun zu den fragen:
1.) könnte der x bei seinem vermieter einen antrag auf teilweise untervermietung der wohnung stellen, wenn z.b. eine spanische wand, raumteiler etc. aufgestellt würde? selbst ohne raumteiler etc. würde er ja mit der z tatsächlich die wohnung teilen und somit nur teilweise vermieten…
2.) hätte der vermieter das recht die miete zu erhöhen, obwohl die z kaum da ist und z.b. betriebskosten wie wasserverbauch auch objektiv nicht steigen würden?
3.) wenn die wohnung nach 1.) nicht teilweise untervermietet werden kann, hat er dann ein anrecht drauf, sie ganz zu vermieten? hier heißt es dazu er hat, aber in anderen quellen liest man, er hat kein anrecht drauf…
thx