Untervermietung einer 1-zimmer-wohnung

Wenn man seinen Aufenthaltsort in Deutschland hat: Ja.
Wenn man nur 2-4 Tage im Monat in Deutschland ist, kann man sich auch da anmelden, wo man dann wohnt.

OK, ich nehme mal an, dass die Dame keinen gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, sondern mal hier und mal dort ist.

Dann lass sie „einziehen“, sage das dem Vermieter. Der muss zustimmen. Wobei ich glaube, dass du das falsch verstanden hast. „Muss zustimmen“ bedeutet: Er darf nicht „Nein“ sagen, wenn es dazu keinen harten Grund gibt (Wohnung überbelegt, Freundin hatte in der Vergangenheit den im Haus wohnenden Vermieter mehrfach verprügelt,…).

Achtung: Der Vermieter könnte wünschen, dass deine Freundin „mit in den Mietvertrag aufgenommen wird“. Auf keinen Fall sowas machen! Wenn ihr beide als Mieter im Vertrag steht, kann das richtig schlimme Probleme geben, wenn es mit der Beziehung mal anders als gewünscht läuft.

Sobald die Dame dort offiziell wohnt, geht aber kein Weg daran vorbei, dass sie bei den Nebenkosten berücksichtigt wird, falls diese „pro Kopf“ aufgeteilt werden.
Sie wohnt dann da, sie darf jede Nacht und jeden Tag dort verbringen, so oft Duschen und Defäkatieren wie sie will… Das IST dann halt so.

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prima, da es solche gründe nicht gibt, hat der x dann ja quasi das ja in der tasche… :slight_smile: kann man sich beim „einziehen“ lassen auf irgendeinen § berufen? bei untermiete wärs ja z.b. der §553…

danke für den tip mit nichtaufnahme in den mietvertrag… es geht also wirklich nur darum einen brief vom vermiter zu bekommen in dem der mitteilt: „einziehen geht klar“, richtig?

wegen nk: heißt also im mietvertrag nachgucken wie da die nk berechnet werden… werden sie pro kopf berechnet verdoppeln sich die nk erstmal unabhängig vom verbrauch… bei dem jährlichen nk-saldo (betriebskosten und heizkosten) müßte der vermieter dann aber den zuviel gezahlten betrag wieder zurückzahlen, richtig?

Ich glaub, es reicht aus, vom Vermieter keinen Brief zu bekommen, in dem der mitteilt: „einziehen geht nicht klar“. Aber vor allen Dingen geht es darum, dass er die Vermieterbescheinigung für das Meldeamt unterschreibt.

Die sind schon abhängig vom Verbrauch, aber vom Verbrauch des ganzen Hauses (oder je nachdem Häuser, wenn es da mehrere gibt, die gemeinsam abgerechnet werden)

Ja, das stimmt. Aber außer bei Wasser und Heizung wird ja nicht ermittelt, wer wie viel verbraucht hat. Da bleibt die Rechnung pro Kopf oder pro qm oder pro Wohneinheit. Und auch bei Wasser und Heizung hat der Vermieter Nebenkosten, die werden auch pauschal umgelegt.

Da liegst du wieder mal daneben:
https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/mieten/partner-in-die-wohnung-aufnehmen-genehmigung-vom-vermieter-pflicht

Wenn du als Laie schon Rechtsauskünfte erteilst, kannst du nicht wenigstens vorher mal 10 Sekunden googlen?

Wenn die umlagefähigen Betriebskosten „pro Kopf“ umgelegt werden, verdoppeln diese sich tatsächlich, wahrhaftig und dauerhaft, denn dann gibt es keinen Verbrauch, den man erfasst und nach dem man abrechnen kann.

Es gibt deine Vorausszahlungen. Und es gibt die tatsächlichen umlagefähigen Betriebskosten (die Nebenkosten).
Letztere erhöhen sich, wenn man mehr verbraucht (wenn diese nach Verbrauch aufgeteilt werden), wenn mehr Personen in der Wohnung leben (wenn die Kosten pro Kopf verteilt werden) oder wenn die Wohnung mehr Wohnfläche bekommt (falls die Kosten je Quadratmeter Wohnfläche aufgeteilt werden).

Du wirst anmerken: Deine Freundin wird da ja gar nicht wirklich „wohnen“. Warum sollte man sie dann in der Pro-Kopf-Abrechnung berücksichtigen?

Tja, erkläre mal dem Vermieter, dass er ihr bestätigen soll, dass sie da eingezogen ist, wenn man ihm gleichzeitig deutlich sagt, dass sie da eben NICHT eingezogen ist…

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„Und auch bei Wasser und Heizung hat der Vermieter Nebenkosten, die werden auch pauschal umgelegt.“

gut zu wissen… wie hoch ist sowas denn in etwa?

„Wenn die umlagefähigen Betriebskosten „pro Kopf“ umgelegt werden, verdoppeln diese sich tatsächlich, wahrhaftig und dauerhaft, denn dann gibt es keinen Verbrauch, den man erfasst und nach dem man abrechnen kann.“

oki, verstehe… ob die nk pro kopf umgelegt werden oder nicht steht dann vermutlich im mietvertrag, richtig?

"Es gibt deine Vorausszahlungen. Und es gibt die tatsächlichen umlagefähigen Betriebskosten (die Nebenkosten).
Letztere erhöhen sich, wenn man mehr verbraucht (wenn diese nach Verbrauch aufgeteilt werden), wenn mehr Personen in der Wohnung leben (wenn die Kosten pro Kopf verteilt werden) oder wenn die Wohnung mehr Wohnfläche bekommt (falls die Kosten je Quadratmeter Wohnfläche aufgeteilt werden).

Du wirst anmerken: Deine Freundin wird da ja gar nicht wirklich „wohnen“. Warum sollte man sie dann in der Pro-Kopf-Abrechnung berücksichtigen?

Tja, erkläre mal dem Vermieter, dass er ihr bestätigen soll, dass sie da eingezogen ist, wenn man ihm gleichzeitig deutlich sagt, dass sie da eben NICHT eingezogen ist…"

ne, hätte ich nicht angemerkt, deine ausführung zum pro kopf verbrauch ist ja verständlich - ist halt eine andere berechnungsart (pauschal pro kopf)… allerdings: wenn ich dem vermieter versuchen würde was zu erklären, dann das sie zwar eingezogen ist aber KAUM da wohnt… müßte man gucken, ob er sich auf argumente die die realität abbilden einläßt… er kann sich natürlich auch locker auf den mietvertrag beziehen (so den pro kopf drin steht) und dann bringt wohl auch die beste argumentation nichts…

Im Mietvertrag steht meistens der Abrechnungsschlüssel. Also wieviel Prozent nach Fläche und wieviel Prozent nach Verbrauch umgelegt werden. Ansonsten mal nachfragen, das muss der Vermieter wissen bzw. bei der Hausverwaltung in Erfahrung bringen können.
Der Vermieter wird sich da vermutlich auf wenig einlassen, denn sonst kommt bald jeder mit Sonderwünschen. Ich bin z.B. sehr viel auf Dienstreise und nur am Wochenende zuhause (wenn wir da nicht auch weg sind), andere Leute sind sehr lang in der Arbeit und verreisen jedes Wochenende - dann müssten Leute, die aus diversen Gründen dauernd zuhause sind entsprechend mehr zahlen usw.
Dann gibt es Leute, die Müll sparen, und andere die rumaasen, die nächsten sparen zwar Müll, haben aber ein Einwegwindelbaby oder eine Katze mit entsorgungspflichtigem Katzenstreu…
Das wird beliebig kompliziert.

macht sinn, gerade in einer 1zimmerwohnung wärs verwunderlich, wenn da was von pro kopf stehen würde… demnach ginge es also um den real existierenden verbrauch (abgesehen von den bereits obig angeführten pauschalen)… hier kann der vermieter dann ja entweder alles so lassen und dem x den mehrverbrauch einfach im jährlichen saldo abrechnen oder er kann eine nk-erhöhung ansetzen und dann im jährlichen saldo etwaige überschüsse zurückzahlen…

Steht da irgendwo, es sei eine schriftliche Genehmigung nötig? –

Keine Ahnung. Guck doch in deiner letzten Nebenkostenabrechnung nach.

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also da steht z.b. bei „nebenkosten frischwasser einheiten“: 1

eine spalte davor steht: „wirtschaftseinheiten“: 54

bezieht sich die 1 dann auf die personenanzahl (oder wohneinheiten)?

falls wirtschaftseinheiten sich auf persoen beziehen: zählen haustiere auch als solche?

Warum soll in einer Einzimmerwohnung nicht nach Köpfen abgerechnet werden? Das bezieht sich auf nicht durch Verbrauchsmessgeräte messbare Kosten. Zum Beispiel Heizung im Treppenhaus (und noch so einiges anderes, nur falls Du jetzt sagst ihr habt da keine Heizung). Diese Kosten müssen umgelegt werden.
Annahme: 60 % nach Fläche, 40 % nach Köpfen. 20 Bewohner, 500 m² Gesamtwohnfläche, 1000 € umzulegende Kosten (Zahlen wegen Einfachheit so gewählt).
60 % der 1000 €, also 600 €, gehen nach Fläche. Der Bewohner mit der 50 m²-Wohnung zahlt 600 € * 50/1000, also 30 €. Der im 200m²-Penthouse 600 € * 200/1000, also 120 €. Die kleine 20m²-Studentenbude schlägt mit 600 €*20/1000, also 12 € zu Buche.
Dann sind noch die 400 € nach Köpfen zu verteilen. Der Vierpersonenhaushalt zahlt neben seinem flächenbezogenen Anteil noch 400 € *4/20, also 80 €. Der alleinlebende Student zahlt 400 € * 1/20, also 20 €.
Wenn jetzt bei dem Studenten eine Person einzieht, ändert sich der Schlüssel von 1/20 auf 2/21, wobei die x/21 auf alle anderen auch angewandt werden.
Wenn sich plötzlich die Wohnfläche vergrößert, z.B. durch Balkonanbau (der darf ja auch anteilig angerechnet werden), dann ändert sich die Summenfläche und auch die Fläche der einzelnen Wohnungen.
Beides zusammen, plus die verbrauchsgerecht abgerechneten Werte, geben dann die Gesamtnebenkosten.
Ich hoffe, ich hab mich jetzt nirgends verrechnet…

Ein Haustier war noch nie und wird auch nie eine Person sein. :open_mouth:

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jo, hab wie oben geschrieben mal meine nk-abrchnung durchgeguckt… da steht tatsächlich was von wirtschaftseinheiten, was dann wohl die anzahl der personen ist… oder werden da auch haustiere zugezählt?

lach da hast du natürlich recht… aber bei mir in der nk-abrechnung steht ja auch nicht personen, sondern wirtschaftseinheiten…

Eine Person ist auch keine Wirtschaftseinheit, meine Güte!

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dann ist also eine wirtschaftseinheit eine wohnung? wie gehabt:

in meiner nk-abrechnung steht bei „nebenkosten frischwasser einheiten“: 1

eine spalte davor steht: „wirtschaftseinheiten“: 54

dann bezieht sich die 1 also nicht auf die personenanzahl (sondern auf die anzahl der wohnungen)?

Ich kenne das Haus nicht! Wenn es 54 Wohnungen hat, dann ja. Wenn nicht: Frag den Vermieter oder den Hausverwalter.