Untervermietung einer 1-zimmer-wohnung

oki doki - aber was man sagen kann ist: es handelt sich definitiv nicht um personen, sondern um die anzahl von wohnungen, richtig?

Ja, nochmal, EINE PERSON IST KEINE WIRTSCHAFTSEINHEIT und EIN TIER IST KEINE PERSON.

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aber das tier könnte dann ja dennoch eine wirtschafteinheit sein, da die person ja nichts mit ebenjener zu tun hat… smile

nur ein scherz - ich sage danke für die antworten…

Wenn es sich um eine Kuh handelt, bestimmt!

Nein, keine Ahnung, ich habe noch nie was davon gehört. Kann auch eigentlich nicht sein, weil eine deutsche Dogge ebenso ein Haustier ist, wie ein Hamster. - Pflanzen zählen auf jeden Fall nicht dazu, obwohl die ja auch einen gewissen Wasserverbrauch haben.

O.M.G.!!!

Wenn dir der Unterschied zwischen „du brauchst eine Genehmigung“ und „es reicht, wenn er nicht nein sagt“ unklar ist, solltest du in jeglichem Rechtsbrett hier einfach die Finger still halten. Du blamierst dich grad bis auf die Knochen!

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Könntest du vielleicht so nett sein und wenigstens noch den zweiten Satz in meinem Beitrag lesen, auf den du dich ursprünglich mit deinen üblichen Anwürfen gegen mich beziehst? Da steht nämlich:

Wie kann man wohl an so eine Vermieterbescheinigung kommen, wenn der Vermieter die Untervermietung nicht genehmigt hat? Schwierige Frage?

Der UP hatte gefragt, ob er auf einen Brief mit einer Genehmigung warten müsse, und ich habe der Vermutung Ausdruck verliehen, dass eine schriftliche Genehmigung nicht unbedingt nötig sei., wohl aber eine schriftliche Bestätigung für die Meldestelle. Wenn du in deiner einmaligen Weisheit es besser weißt, dann bitte um Mitteilung mit Belegen.

Ich setz dich wieder auf die Ignorier-Liste, du verfolgst mich ja offensichtlich mit deinen abwertenden Kommentaren.

Da solltest du dich vor allem selber draufsetzen, wenn es um sinnhaltige, hilfreiche Antworten geht. Du bist leider komplett lernresistent, denn selbstverständlich ist auch dein wiederholtes

IMMER NOCH FALSCH! FALSCH! FALSCH! Und das habe ich bereits belegt. Lern endlich lesen!

Ich zitiere mal von dieser Seite:

Die als Betriebskosten umlegbaren Kostenpositionen sind nach dem jeweils gültigen Umlageschlüssel auf die Mieter zu verteilen. Der Schlüssel richtet sich nach dem Mietvertrag. So kann zum Beispiel eine Umlage nach Wohnfläche, Personenzahl (meistens nicht empfehlenswert), Anzahl der Wohnungen, Miteigentumsanteilen (bei vermieteter Eigentumswohnung) oder Verbrauch vereinbart sein. Für jede einzelne Betriebskostenart kann der Umlageschlüssel gesondert vereinbart werden. Fehlt eine Vereinbarung im Mietvertrag, sind die Kosten nach Wohnfläche zu verteilen. Eine Ausnahme hiervon gibt die Heizkostenverordnung (HeizkostenVO) vor: Die Heiz- und Warmwasserkosten müssen zwingend nach Verbrauch abgerechnet werden.

Du sorgst gerade für massives Antworten und Rätselraten.
Wie wäre es, wenn du statt dessen einfach mal in den Mietvertrag schauen würdest?

Da steht recht genau beschrieben, wie es geht.

  1. Mieter schreibt dem Vermieter, dass er beabsichtigt, seine Lebenpartnerin Frau Anke Mustermann, KFZ-Mechatronikerin, wohnhaft Zur blanken Delle 1 in 12345 Buckelhausen, bei sich einziehen zu lassen und bittet um die Zustimmung.
  2. Vermieter entscheidet, ob es objektive Gründe gibt, dass das nicht zulässig oder zumutbar ist, er gibt dann seine Zustimmung (oder er verweigert sie).

Zieht Frau Mustermann ein, ohne dass es eine Zustimmung gab, kann dem Mieter außerordentlich gekündigt werden.
Und hier wird es interessant, ob man eine schriftliche Zustimmung abwarten sollte!
Der Vermieter sei nämlich ein Schlitzohr und bestätigt dem Mieter telefonisch, dass er keine Probleme mit dem Zuzug hat.
Drei Monate später fragt er scheinheilig ein paar Nachbarn, ob es sein könnte, dass in der Wohnung Müller eine Dame eingezogen sei. Die Nachbarn bestätigen den Verdacht.
„Völlig entrüstet“ über so viel Dreistigkeit kündigt er dem Mieter.
Der hat keinerlei Beweise in der Hand.
Die Wohnung wird kurze Zeit später teurer neu vermietet, der Vermieter freut sich.

Natürlich gilt auch eine mündliche Bestätigung - aber wie will man die beweisen?

Ich sehe keine Formvorschrift für so eine Genehmigung.
Wenn du eine solche kennst, dann nenne sie bitte.
Somit kann die Genehmigung „wie auch immer“ erfolgen.
Neben mündlich und telefonisch fällt mir da noch die Zustimmung durch konkludentes Handeln ein.
Und da sehe ich absolut kein Problem darin, eine Wohnungsgeberbestätigung als solches anzusehen. Die würde sogar schriftlich vorliegen - alles gut.

danke für die info… bindend für die nk-anpassung ist also das, was im mietevertag vereinbart wurde (sonst wohnfläche), abgesehen von heiz- und wohnfläche (verbrauchsabhängig)…

kam mir garnichtmehr so vor, daß sich in letzter zeit die antworten und das rätselraten massiv auf mich bezogen hätten…

Wo habe ich denn was von Form gemurmelt?

Du hast diese Aussage als falsch bezeichnet:

Direkt zuvor wurde geschrieben

Direkt danach:

Das bedeutet:
Wenn der Vermieter die Bestätigung für Meldestelle über den Einzug der Freundin ausstellt, ist eine zusätzliche schriftliche Bestätigung, dass dem Einzug zugestimmt wurde, nicht nötig.

Das sehe ich genau so. Eine Bestätigung „ist eingezogen“ beinhaltet die Genehmigung des Einzugs.

Nö.
Bitte vorne anfangen, dann gibt es weniger Verständnisfehler.