Hi,
ich bin der Meinung, dass die Neutralität der Politiker weitaus zweifelhafter ist, wenn sie in Aufsichtsräten von Konzernen sitzen.
Was aber nicht einschließt, dass sie ohne diese Tätigkeiten zwingend vertrauenswürdiger wären.
Ein Richter darf ja m. W. auch nicht über Bekannte und Verwandte richten, da er als befangen gilt.
Selbige Befangenheit unterstelle ich den Abgeordneten, wenn sie enge Kontakte zur Wirtschaft haben.
Schon interessant, dass bei Ministern - im Gegensatz zum Bundespräsidenten - andere Regelungen gelten und sie sich ihre Tätigkeiten gegenseitig genehmigen können
Wie groß das Interesse ist Gesetze zu erlassen, die ihnen selbst gewisse ‚Verantwortung‘ übertragen, sieht man ja an der fehlenden Ratifizierung in dieser Korruptionssache. (Einführung der Strafbarkeit)
Leider wird man den Artikel 66 wohl nie ändern können
Seht ihr diese Tätigkeiten der Minister als Problem an?
Wie könnte man dem entgegensteuern?
Glaubt ihr, dass saftige Diäten und strikte Einhaltung der Unvereinbarkeiten, die Herrschaften weniger befangen, bzw. neutraler werden ließe?
Marion
Auszug GG:
Artikel 55
[Unvereinbarkeiten]
(1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören.
(2) Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
Artikel 66
[Unvereinbarkeiten]
Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.